Delikte gegen den inneren und äußeren Frieden allgemeine Rechtssicherheit und Sicherheitsgefühl § 111 StGB öff. Aufforderung zu Straftaten § 126 StGB Androhung von Straftaten § 130 StGB Volksverhetzung § 130 a StGB Anleitung zu Straftaten § 131 StGB Gewaltdarstellung § 140 StGB Belohnung und Billigung von Straftaten Gefahr kollektiver Aggression § 124 StGB schwerer Hausfriedensbruch § 125 StGB Landfriedensbruch § 125 a StGB schwerer Landfriedensbruch § 127 StGB Bildung bewaffneter Haufen § 129 StGB Bildung krimineller Vereinigungen religiöses oder weltanschauliches Bekenntnis, Pietätsgefühl § 166 StGB Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften, Weltanschauungsvereinigungen § 167 StGB Störung der Religionsausübung § 167 a StGB Störung einer Bestattungsfeier § 168 StGB Störung der Totenruhe § 129 a StGB Bildung terroristischer Vereinigungen © www. lissewski.de Hausfriedensbruch § 123 StGB Wohnung befriedetes Besitztum Geschäftsraum Eindringen gg. den Willen des Berechtigten abgeschlossener Raum zum öff. Verkehr / Dienst Verweilen trotz Entfernungsaufforderung Vorsatz beachte: Strafantrag ! RW, Schuld © www. lissewski.de Schwerer Hausfriedensbruch § 124 StGB Menschenmenge öffentliche Zusammenrottung Wohnung befriedetes Besitztum Geschäftsraum abgeschlossener Raum zum öff. Dienst Eindringen gg. den Willen des Berechtigten Vorsatz Absicht der Gewalttätigkeit gegen Personen oder Sachen mit vereinten Kräften RW, Schuld © www. lissewski.de Landfriedensbruch § 125 StGB Gewalttätigkeit gegen Personen oder Sachen Bedrohung von Menschen mit Gewalttätigkeit Einwirken auf Menschenmenge aus einer Menschenmenge mit vereinten Kräften Absicht der Bereitschaftsförderung zu Taten nach 1. + 2. Alternative Gefährdung der öffentlichen Sicherheit als Täter oder Teilnehmer beachte: § 125 II StGB m. H. a. § 113 StGB Vorsatz RW, Schuld © www. lissewski.de Schwerer Landfriedensbruch § 125 a StGB Fälle des § 125 I StGB Schußwaffe andere Waffe Gewalttätigkeit mitführen mitführen Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung Plündern fremde Sachen bedeutender Sachschaden Verwendungsabsicht Vorsatz RW, Schuld beachte: Regelbeispieltechnik ! © www. lissewski.de öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB öffentlich in einer Versammlung Verbreiten von Schriften Aufforderung rechtswidrige Tat Vorsatz beachte: doppelter Strafrahemverweis RW, Schuld beachte: § 111 II StGB © www. lissewski.de
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