Delikte gegen den inneren und äußeren Frieden

Delikte gegen den inneren und äußeren Frieden
allgemeine
Rechtssicherheit und
Sicherheitsgefühl
§ 111 StGB
öff. Aufforderung zu
Straftaten
§ 126 StGB
Androhung von Straftaten
§ 130 StGB
Volksverhetzung
§ 130 a StGB
Anleitung zu Straftaten
§ 131 StGB
Gewaltdarstellung
§ 140 StGB
Belohnung und Billigung
von Straftaten
Gefahr kollektiver
Aggression
§ 124 StGB
schwerer
Hausfriedensbruch
§ 125 StGB
Landfriedensbruch
§ 125 a StGB
schwerer
Landfriedensbruch
§ 127 StGB
Bildung bewaffneter
Haufen
§ 129 StGB
Bildung krimineller
Vereinigungen
religiöses oder
weltanschauliches
Bekenntnis,
Pietätsgefühl
§ 166 StGB
Beschimpfung von
Bekenntnissen,
Religionsgesellschaften,
Weltanschauungsvereinigungen
§ 167 StGB
Störung der
Religionsausübung
§ 167 a StGB
Störung einer
Bestattungsfeier
§ 168 StGB
Störung der Totenruhe
§ 129 a StGB
Bildung terroristischer
Vereinigungen
© www.
lissewski.de
Hausfriedensbruch § 123 StGB
Wohnung
befriedetes
Besitztum
Geschäftsraum
Eindringen gg.
den Willen des
Berechtigten
abgeschlossener Raum zum
öff. Verkehr /
Dienst
Verweilen trotz
Entfernungsaufforderung
Vorsatz
beachte:
Strafantrag !
RW, Schuld
© www.
lissewski.de
Schwerer Hausfriedensbruch § 124 StGB
Menschenmenge
öffentliche
Zusammenrottung
Wohnung
befriedetes
Besitztum
Geschäftsraum
abgeschlossener Raum zum
öff. Dienst
Eindringen gg.
den Willen des
Berechtigten
Vorsatz
Absicht der Gewalttätigkeit gegen Personen
oder Sachen mit vereinten Kräften
RW, Schuld
© www.
lissewski.de
Landfriedensbruch § 125 StGB
Gewalttätigkeit
gegen Personen
oder Sachen
Bedrohung von
Menschen mit
Gewalttätigkeit
Einwirken auf
Menschenmenge
aus einer
Menschenmenge
mit vereinten
Kräften
Absicht der
Bereitschaftsförderung zu Taten
nach 1. + 2.
Alternative
Gefährdung der
öffentlichen
Sicherheit
als Täter oder
Teilnehmer
beachte: § 125 II
StGB m. H. a. §
113 StGB
Vorsatz
RW, Schuld
© www.
lissewski.de
Schwerer Landfriedensbruch § 125 a StGB
Fälle des § 125 I
StGB
Schußwaffe
andere Waffe
Gewalttätigkeit
mitführen
mitführen
Gefahr des Todes
oder einer
schweren Gesundheitsschädigung
Plündern
fremde Sachen
bedeutender
Sachschaden
Verwendungsabsicht
Vorsatz
RW, Schuld
beachte:
Regelbeispieltechnik !
© www.
lissewski.de
öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB
öffentlich
in einer
Versammlung
Verbreiten von
Schriften
Aufforderung
rechtswidrige Tat
Vorsatz
beachte: doppelter
Strafrahemverweis
RW, Schuld
beachte: § 111 II
StGB
© www.
lissewski.de