Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5066

Drucksache 17/5066
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode
Unterrichtung
Der Präsident
des Niedersächsischen Landtages
– Landtagsverwaltung –
Hannover, den 27.01.2016
Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2011
Verwaltungsaufgaben bei Justizbehörden
Beschlüsse des Landtages
a) vom 26.09.2013 (Nr. 36 der Anlage zu Drs. 17/565)
b) vom 25.09.2014 (II Nr. 4 h der Anlage zu Drs. 17/1992)
c)
vom 17.09.2015 (II Nr. 3 d der Anlage zu Drs. 17/4193 - nachfolgend abgedruckt)
Der Ausschuss bestätigt die bestehende Frist und erwartet den Bericht der Landesregierung bis
zum 31.01.2016.
Antwort der Landesregierung vom 27.01.2016
Die Antwort der Landesregierung vom 17.03.2014 in der Drucksache 17/1356 wird wie folgt abschließend ergänzt:
Zu den Feststellungen des LRH hinsichtlich der Personalbedarfsberechnung bzw. -bemessung für
Verwaltungsaufgaben bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften aktualisiert die Landesregierung
den Sachstand.
Die Ergebnisse der PEBB§Y-Fortschreibung 2014 liegen nunmehr vor. Aufgrund der neu ermittelten Basiszahlen wurde folgender landesweiter Personalbedarf für die Gerichts- und Justizverwaltungsangelegenheiten (Stand: 15.12.2015) nach Arbeitskraftanteilen (AKA) errechnet:
a) Personalbedarf der niedersächsischen Amtsgerichte (ohne Präsidialamtsgerichte) - verteilt nach
Landgerichtsbezirken im Bereich der Gerichts- und Justizverwaltung:
Landgerichtsbezirk
Aurich
Braunschweig
Bückeburg
Göttingen
Hannover
Hildesheim
Lüneburg
Oldenburg
Osnabrück
Stade
Verden
Niedersachsen
insgesamt
Personaleinsatz
(AKA)
16,70
21,06
7,56
18,46
17,26
24,38
33,17
39,63
19,25
22,05
30,11
Personalbedarf
PEBB§Y 2001
18,98
25,35
7,41
19,46
20,02
28,31
32,26
43,25
23,34
23,95
30,47
Personalbedarf
PEBB§Y 2014
17,66
22,65
6,41
17,74
18,21
25,65
29,52
39,49
21,87
21,37
27,73
249,63
272,79
248,30
Differenz
- 1,32
- 2,70
- 1,00
- 1,72
- 1,81
- 2,66
- 2,74
- 3,76
- 1,47
- 2,58
- 2,74
- 24,49
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Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/5066
b) Personalbedarf der niedersächsischen Präsidialamtsgerichte im Bereich der Gerichts- und Justizverwaltung:
Präsidialamtsgericht
Braunschweig
Hannover
Osnabrück
Niedersachsen
insgesamt
Personaleinsatz
(AKA)
15,41
39,27
15,40
Personalbedarf
PEBB§Y 2001
13,51
38,35
12,64
Personalbedarf
PEBB§Y 2014
12,28
31,06
11,68
70,08
64,50
55,02
Differenz
- 1,23
- 7,29
- 0,96
- 9,48
c) Personalbedarf der niedersächsischen Staatsanwaltschaften verteilt nach Generalstaatsanwaltschaftsbezirken im Bereich der Justizverwaltung:
Generalstaatsanwaltschaftsbezirk
Braunschweig
Celle
Oldenburg
Niedersachsen
insgesamt
Personaleinsatz
(AKA)
20,75
47,39
24,00
Personalbedarf
PEBB§Y 2001
21,41
53,08
28,35
Personalbedarf
PEBB§Y 2014
18,18
47,50
25,85
92,14
102,84
91,53
Differenz
- 3,23
- 5,58
- 2,50
- 11,31
Aus den vorstehenden Tabellen ergibt sich nach der Neubewertung der PEBB§Y-Basiszahlen
rechnerisch ein geringerer Personalbedarf für den Bereich der Justizverwaltung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Bedarf für den Aufgabenbereich der Justiz-und Gerichtsverwaltung nicht
isoliert betrachtet werden darf. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften setzen das Personal jeweils
entsprechend den aktuellen Gegebenheiten ein. Dabei kann die Personalbedarfsberechnung nach
PEBB§Y die jeweilige Geschäftsverteilung vor Ort nicht vollständig abbilden. Es ist daher eine Gesamtbetrachtung des Personalbedarfs für Verwaltungs- und Rechtssachen vorzunehmen. Danach
besteht nach den Ergebnissen der PEBB§Y-Fortschreibung 2014 im Bereich der Richterinnen und
Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wie auch der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger insgesamt ein stabiler, in Teilen auch leicht gestiegener Personalbedarf. Somit kann davon
ausgegangen werden, dass von dem Absinken des Personalbedarfs im Verwaltungsbereich nahezu vollständig der Rechtsprechungsbereich profitiert hat.
Das MJ wird seinen Personalbedarf - auch im Bereich der Gerichts- und Justizverwaltung - weiterhin nach PEBB§Y bemessen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es sich
bei PEBB§Y um ein Personalbedarfsberechnungssystem handelt, mit dem die Landesjustizverwaltungen ihren rechnerischen Personalbedarf mittels eines modernen, fortschreibungsfähigen Systems, das in Kooperation mit einem international führenden Wirtschaftsberatungsunternehmen
entwickelt und eingeführt wurde, ermitteln. Es hat die frühere, auf Schätzwerten beruhende Pensenberechnung abgelöst und durch ein mathematisch-analytisches Verfahren ersetzt.
Dieses Personalbedarfsberechnungssystem wird bundesweit von allen Landesjustizverwaltungen
getragen.
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(Ausgegeben am 02.02.2016)