Drucksache 17/5066 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Unterrichtung Der Präsident des Niedersächsischen Landtages – Landtagsverwaltung – Hannover, den 27.01.2016 Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2011 Verwaltungsaufgaben bei Justizbehörden Beschlüsse des Landtages a) vom 26.09.2013 (Nr. 36 der Anlage zu Drs. 17/565) b) vom 25.09.2014 (II Nr. 4 h der Anlage zu Drs. 17/1992) c) vom 17.09.2015 (II Nr. 3 d der Anlage zu Drs. 17/4193 - nachfolgend abgedruckt) Der Ausschuss bestätigt die bestehende Frist und erwartet den Bericht der Landesregierung bis zum 31.01.2016. Antwort der Landesregierung vom 27.01.2016 Die Antwort der Landesregierung vom 17.03.2014 in der Drucksache 17/1356 wird wie folgt abschließend ergänzt: Zu den Feststellungen des LRH hinsichtlich der Personalbedarfsberechnung bzw. -bemessung für Verwaltungsaufgaben bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften aktualisiert die Landesregierung den Sachstand. Die Ergebnisse der PEBB§Y-Fortschreibung 2014 liegen nunmehr vor. Aufgrund der neu ermittelten Basiszahlen wurde folgender landesweiter Personalbedarf für die Gerichts- und Justizverwaltungsangelegenheiten (Stand: 15.12.2015) nach Arbeitskraftanteilen (AKA) errechnet: a) Personalbedarf der niedersächsischen Amtsgerichte (ohne Präsidialamtsgerichte) - verteilt nach Landgerichtsbezirken im Bereich der Gerichts- und Justizverwaltung: Landgerichtsbezirk Aurich Braunschweig Bückeburg Göttingen Hannover Hildesheim Lüneburg Oldenburg Osnabrück Stade Verden Niedersachsen insgesamt Personaleinsatz (AKA) 16,70 21,06 7,56 18,46 17,26 24,38 33,17 39,63 19,25 22,05 30,11 Personalbedarf PEBB§Y 2001 18,98 25,35 7,41 19,46 20,02 28,31 32,26 43,25 23,34 23,95 30,47 Personalbedarf PEBB§Y 2014 17,66 22,65 6,41 17,74 18,21 25,65 29,52 39,49 21,87 21,37 27,73 249,63 272,79 248,30 Differenz - 1,32 - 2,70 - 1,00 - 1,72 - 1,81 - 2,66 - 2,74 - 3,76 - 1,47 - 2,58 - 2,74 - 24,49 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5066 b) Personalbedarf der niedersächsischen Präsidialamtsgerichte im Bereich der Gerichts- und Justizverwaltung: Präsidialamtsgericht Braunschweig Hannover Osnabrück Niedersachsen insgesamt Personaleinsatz (AKA) 15,41 39,27 15,40 Personalbedarf PEBB§Y 2001 13,51 38,35 12,64 Personalbedarf PEBB§Y 2014 12,28 31,06 11,68 70,08 64,50 55,02 Differenz - 1,23 - 7,29 - 0,96 - 9,48 c) Personalbedarf der niedersächsischen Staatsanwaltschaften verteilt nach Generalstaatsanwaltschaftsbezirken im Bereich der Justizverwaltung: Generalstaatsanwaltschaftsbezirk Braunschweig Celle Oldenburg Niedersachsen insgesamt Personaleinsatz (AKA) 20,75 47,39 24,00 Personalbedarf PEBB§Y 2001 21,41 53,08 28,35 Personalbedarf PEBB§Y 2014 18,18 47,50 25,85 92,14 102,84 91,53 Differenz - 3,23 - 5,58 - 2,50 - 11,31 Aus den vorstehenden Tabellen ergibt sich nach der Neubewertung der PEBB§Y-Basiszahlen rechnerisch ein geringerer Personalbedarf für den Bereich der Justizverwaltung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Bedarf für den Aufgabenbereich der Justiz-und Gerichtsverwaltung nicht isoliert betrachtet werden darf. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften setzen das Personal jeweils entsprechend den aktuellen Gegebenheiten ein. Dabei kann die Personalbedarfsberechnung nach PEBB§Y die jeweilige Geschäftsverteilung vor Ort nicht vollständig abbilden. Es ist daher eine Gesamtbetrachtung des Personalbedarfs für Verwaltungs- und Rechtssachen vorzunehmen. Danach besteht nach den Ergebnissen der PEBB§Y-Fortschreibung 2014 im Bereich der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wie auch der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger insgesamt ein stabiler, in Teilen auch leicht gestiegener Personalbedarf. Somit kann davon ausgegangen werden, dass von dem Absinken des Personalbedarfs im Verwaltungsbereich nahezu vollständig der Rechtsprechungsbereich profitiert hat. Das MJ wird seinen Personalbedarf - auch im Bereich der Gerichts- und Justizverwaltung - weiterhin nach PEBB§Y bemessen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es sich bei PEBB§Y um ein Personalbedarfsberechnungssystem handelt, mit dem die Landesjustizverwaltungen ihren rechnerischen Personalbedarf mittels eines modernen, fortschreibungsfähigen Systems, das in Kooperation mit einem international führenden Wirtschaftsberatungsunternehmen entwickelt und eingeführt wurde, ermitteln. Es hat die frühere, auf Schätzwerten beruhende Pensenberechnung abgelöst und durch ein mathematisch-analytisches Verfahren ersetzt. Dieses Personalbedarfsberechnungssystem wird bundesweit von allen Landesjustizverwaltungen getragen. 2 (Ausgegeben am 02.02.2016)
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