ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND VERANSTALTUNGSBEDINGUNGEN 1 Vertragspartner Nachstehende Allgemeine Veranstaltungs- und Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse zwischen Michael Hubertz (nachfolgend DJ-McFly genannt) und den Vertragspartnern (nachfolgend Veranstalter genannt). 2 Vertrag und Angebote Verträge zwischen Veranstalter und DJ-McFly können schriftlich und mündlich geschlossen werden. Angebote von DJ-McFly sind freibleibend, bis die Annahme des Veranstalters durch DJ-McFly bestätigt wird. DJ-McFly bestätigt die Annahme des Kunden spätestens 7 Tage nach Abgabe der Annahmeerklärung. 3 Zahlungsabwicklung Eine Zahlung erfolgt ausschließlich direkt an DJ-McFly. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: Barzahlung: Der Gesamtbetrag ist am Ende der Veranstaltung in Bar zu begleichen. Überweisung: Eine Überweisung nach Rechnungsstellung ist nur bei Firmen-Kunden möglich. Die Zahlung wird sofort nach Erhalt der Rechnung fällig und ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug zu begleichen. 4 Spielzeit Die Spielzeit beginnt und endet mit den im Auftrag festgelegten Uhrzeiten. Eine spontane Verlängerung ist während des Auftritts in Absprache zwischen DJ-McFly und dem Veranstalter zu den im Angebot festgehaltenen Konditionen möglich. Massgeblich für eine Leistungserfüllung ist hierbei das Spielen von Musik. Ist ein Ende der Veranstaltung abzusehen, so kann DJ-McFly bereits damit beginnen, zusätzliches Equipment, wie Beleuchtung und Kabel, einzuräumen. Das Ende der zu abzurechnenden Spielzeit ist mit dem Abschalten der Musik gleichzusetzen. 5 Licht- und Tonanlage DJ-McFly garantiert für ein qualitativ hochwertiges Equipment, welches den höchsten Anforderungen entspricht. 6 Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung 6.1 Rücktritt durch Veranstalter Ein Rücktritt des Veranstalters vom Vertrag ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet: Rücktritt bis 8 Wochen vor der Veranstaltung: 15 % der vereinbarten Gage Rücktritt bis 4 Wochen vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage Rücktritt bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage Rücktritt bis 1 Wochen vor der Veranstaltung: 70 % der vereinbarten Gage Rücktritt innerhalb 1 Woche vor der Veranstaltung: 90 % der vereinbarten Gage Die Meldung vom Rücktritt hat so frühzeitig wie möglich zu erfolgen. Für den Zugangszeitpunkt des Rücktritts gilt der Zeitpunkt des Zugangs bei DJ-McFly. 6.2 Rücktritt durch DJ-McFly Ein Rücktritt seitens DJ-McFly ist möglich durch wichtige Gründe wie Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie. DJ-McFly hat den Veranstalter unverzüglich nach Kenntnis der Umstände, die zum Ausfall des Auftritts führen, über den Ausfall und die zugrunde liegenden Umstände zu informieren. Desweitern wird sich DJ-McFly darum bemühen, schnellstmöglich einen Ersatz für den Kunden zu finden. Sollte kein Ersatz mehr verpflichtet werden können, entfallen die Gage und die Leistungspflicht des DJs. Ist DJ-McFly am Veranstaltungstag wegen eines Verkehrsunfalles, einer Erkrankung und/oder Reiseunfähigkeit an der Durchführung des Auftritts gehindert, hat er dem Veranstalter auf Verlangen einen entsprechenden polizeilichen Unfallbericht bzw. eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der sich ergibt, dass der Auftritt an diesem Tag nicht möglich war. In diesem Fall sind weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen den Künstler, insbesondere etwaige Schadensersatzansprüche, ausgeschlossen. 7 Abbruch der Veranstaltung Eine bereits begonnene Veranstaltung kann von DJ-McFly aus wichtigem Grund sowie bei Unzumutbarkeit beendet werden. Unzumutbarkeit liegt insbesondere auch dann vor, wenn es zu erheblichen technischen Störungen bei Nutzung von durch den Veranstalter gestellten technischen Anlagen (DJ-, Licht- und Tontechnik) kommt. Soweit der Abbruch der Veranstaltung auf Gründe zurückzuführen sind, die auf Seiten des Veranstalters, (z.B. des Veranstaltungsorts, der Gäste oder des Kunden selbst) liegen, bleibt der Anspruch von DJ-McFly auf die vereinbarte Vergütung bestehen. Schadenersatzansprüche des Kunden bei einem Abbruch der Veranstaltung durch DJ-McFly sind ausgeschlossen, soweit sie nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens DJ-McFly entstanden sind. 8 Höhere Gewalt 8.1 Fällt die Veranstaltung durch höhere Gewalt (z.B. Brand, Unwetter, Erdbeben, Streiks, Geiselnahmen, Kriege, Unruhen, Naturkatastrophen) aus, so werden beide Parteien von ihren Verpflichtungen entbunden. Für bereits entstandene Reise- und Hotelkosten bzw. Stornogebühren kommt der Veranstalter auf. 8.2 Wird die Veranstaltung aufgrund schlechter Witterung, polizeilicher Anordnung oder Energieproblemen abgebrochen oder das Auftreten von DJ-McFly stark beeinträchtigt, so bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Gagenzahlung bestehen. 9 GEMA-Gebühren Der Kunde ist verpflichtet, falls es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, rechtzeitig vor der Veranstaltung der GEMA Art und Umfang der Veranstaltung zu melden. Verantwortlich für Anmeldung und Zahlung der Gebühren ist ausschließlich der Kunde. Anmeldungen erfolgen über die jeweilige GEMA-Bezirksdirektion. Wie 'öffentlich' oder 'nicht öffentlich' definiert sind, kann der Kunde den Internetseiten der GEMA entnehmen. Veranstaltungen im engsten Familien- oder Freundeskreis, z. B. Geburtstagsfeiern und Hochzeiten sind in der Regel nicht öffentlich und unterliegen daher keiner Vergütungspflicht der GEMA. In Zweifelsfällen ist Kontakt mit der zuständigen Bezirksdirektion aufzunehmen. 10 Pflichten des Veranstalters 10.1 Der Veranstalter gewährleistet die Durchführung des Auftritts am Veranstaltungsort und trägt Sorge dafür, dass zum vereinbarten Zeitpunkt DJ-McFly freien Zutritt zu den Räumlichkeiten erhält. 10.2 Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen das die Anfahrt, vor und nach der Veranstaltung, unmittelbar an den Veranstaltungsort zum Be- und Entladen gegeben ist. Weiterhin ist dafür zu sorgen das DJ-McFly für die Dauer der Veranstaltung ein kostenfreier Parkplatz in direkter Nähe zum Veranstaltungsort zur Verfügung steht. 10.3 Der Veranstalter hat eine stabile Spannungsversorgung zur Verfügung zu stellen, sodass der Betrieb der Anlage ohne weiteres möglich ist. Benötigt wird eine normale SchukoSteckdose mit 220 Volt / 16 Ampere abgesichert, max. 3 m vom DJ-Platz entfernt. 10.4 Bei Open-Air Veranstaltungen hat der Veranstalter für ausreichende Regensicherheit für das von DJ-McFly bereitgestellte Equipment und der Stromanschlüsse zu sorgen. DJ-McFly ist berechtigt, bei nicht gewährleisteter Sicherheit für Personen oder Equipment die Anlage abzuschalten, bis ausreichende Sicherheit gewährleistet ist, ohne das DJ-McFly mit seiner Leistung in Verzug gerät. 10.5 Wird eine Bühne gestellt, so hat diese stabil und sicher zu sein. Bei Nichtbeachtung kann der Auftritt verweigert werden, wobei die Gagenforderung des DJs unberührt bleibt. 10.6 Alle behördlichen und sonstigen Genehmigungen und Auflagen werden vom Veranstalter eingeholt. Der Veranstalter stellt DJ-McFly von etwaigen Ansprüchen, die von Behörden und/oder Dritten wegen fehlender Genehmigungen oder nicht erfüllter Auflagen geltend gemacht werden, frei. 10.7 Der Veranstalter meldet die Veranstaltung ordnungsgemäß bei der GEMA an und führt die anfallenden GEMA und GVL-Kosten ordnungsgemäß an die GEMA ab. 10.8 DJ-McFly, so wie eine eventuelle Aufbauhilfe, erhält während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt. 11 Aufzeichnungen des Auftritts 11.1 DJ-McFly überträgt dem Veranstalter das Recht, auf der Veranstaltung Video- und Fotoaufnahmen zu machen und das gewonnene Bildmaterial zu PR- und Werbezwecken zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. 11.2 DJ-McFly hat das Recht auf der Veranstaltung Video- und Fotoaufnahmen zu machen und das gewonnene Bildmaterial zu PR- und Werbezwecken zu vervielfältigen und zu veröffentlichen (zum Beispiel auf seiner Webseite), sofern dem nicht ausdrücklich durch den Veranstalter schriftlich widersprochen wird. 12 Werbliche Maßnahmen 12.1 DJ-McFly stellt dem Veranstalter auf Wunsch kostenfrei Logo- und Bildmaterial für Werbezwecke zur Verfügung. Die Nutzung bedarf der Freigabe durch DJ-McFly. 12.2 DJ-McFly ist berechtigt für die Veranstaltungen mit Logo- und Bildmaterial des Veranstalters zu werben. 13 Haftung 13.1 Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch DJ-McFly verursacht worden ist. 13.2 Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von DJ-McFly, die während der einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter. 13.3 Der Veranstalter stellt DJ-McFly von etwaiger Inanspruchnahme durch Dritte frei. 13.4 Sofern DJ-McFly durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. 13.5 Bei Veranstaltungen die über mehrere Tage gehen oder der Aufbau bereits am Vortag der Veranstaltung erfolgt und dadurch das Equipment zwangsläufig am Veranstaltungsort aufgebaut bleibt, haftet der Veranstalter in dieser Zeit für das komplette Equipment. Stand: 01.05.2015 Photography & DJ-Service · Michael Hubertz · Ringstraße 28 · D-54662 Herfort Mobil: +49(0)151 17280156 · [email protected] BLZ: 585 501 30 Sparkasse Trier · Konto: 508663 · IBAN: DE32 5855 0130 0000 5086 63 · BIC: TRISDE55XXX Wegen obigen Leistung besteht eventuell Verpflichtungen gegenüber der Künstlersozialkasse Keine Erhebung der Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer im Sinne des §19 der UStG - Steuer-Nr. 10/073/40469
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