Prüfbescheinigung MS-Schaltanlagen - dj

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND
VERANSTALTUNGSBEDINGUNGEN
1 Vertragspartner
Nachstehende Allgemeine Veranstaltungs- und Geschäftsbedingungen gelten für
Vertragsverhältnisse zwischen Michael Hubertz (nachfolgend DJ-McFly genannt) und den
Vertragspartnern (nachfolgend Veranstalter genannt).
2 Vertrag und Angebote
Verträge zwischen Veranstalter und DJ-McFly können schriftlich und mündlich geschlossen
werden.
Angebote von DJ-McFly sind freibleibend, bis die Annahme des Veranstalters durch DJ-McFly
bestätigt wird. DJ-McFly bestätigt die Annahme des Kunden spätestens 7 Tage nach Abgabe
der Annahmeerklärung.
3 Zahlungsabwicklung
Eine Zahlung erfolgt ausschließlich direkt an DJ-McFly. Folgende Zahlungsarten werden
akzeptiert:
Barzahlung: Der Gesamtbetrag ist am Ende der Veranstaltung in Bar zu begleichen.
Überweisung: Eine Überweisung nach Rechnungsstellung ist nur bei Firmen-Kunden möglich.
Die Zahlung wird sofort nach Erhalt der Rechnung fällig und ist innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungszugang ohne Abzug zu begleichen.
4 Spielzeit
Die Spielzeit beginnt und endet mit den im Auftrag festgelegten Uhrzeiten. Eine spontane
Verlängerung ist während des Auftritts in Absprache zwischen DJ-McFly und dem Veranstalter
zu den im Angebot festgehaltenen Konditionen möglich. Massgeblich für eine
Leistungserfüllung ist hierbei das Spielen von Musik. Ist ein Ende der Veranstaltung
abzusehen, so kann DJ-McFly bereits damit beginnen, zusätzliches Equipment, wie
Beleuchtung und Kabel, einzuräumen. Das Ende der zu abzurechnenden Spielzeit ist mit dem
Abschalten der Musik gleichzusetzen.
5 Licht- und Tonanlage
DJ-McFly garantiert für ein qualitativ hochwertiges Equipment, welches den höchsten
Anforderungen entspricht.
6 Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung
6.1 Rücktritt durch Veranstalter
Ein Rücktritt des Veranstalters vom Vertrag ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt
berechnet:
Rücktritt bis 8 Wochen vor der Veranstaltung: 15 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 4 Wochen vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 1 Wochen vor der Veranstaltung: 70 % der vereinbarten Gage
Rücktritt innerhalb 1 Woche vor der Veranstaltung: 90 % der vereinbarten Gage
Die Meldung vom Rücktritt hat so frühzeitig wie möglich zu erfolgen. Für den Zugangszeitpunkt
des Rücktritts gilt der Zeitpunkt des Zugangs bei DJ-McFly.
6.2 Rücktritt durch DJ-McFly
Ein Rücktritt seitens DJ-McFly ist möglich durch wichtige Gründe wie Krankheit, Unfall oder
Todesfall in der Familie. DJ-McFly hat den Veranstalter unverzüglich nach Kenntnis der
Umstände, die zum Ausfall des Auftritts führen, über den Ausfall und die zugrunde liegenden
Umstände zu informieren.
Desweitern wird sich DJ-McFly darum bemühen, schnellstmöglich einen Ersatz für den Kunden
zu finden. Sollte kein Ersatz mehr verpflichtet werden können, entfallen die Gage und die
Leistungspflicht des DJs.
Ist DJ-McFly am Veranstaltungstag wegen eines Verkehrsunfalles, einer Erkrankung und/oder
Reiseunfähigkeit an der Durchführung des Auftritts gehindert, hat er dem Veranstalter auf
Verlangen einen entsprechenden polizeilichen Unfallbericht bzw. eine ärztliche Bescheinigung
vorzulegen, aus der sich ergibt, dass der Auftritt an diesem Tag nicht möglich war. In diesem
Fall sind weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen den Künstler, insbesondere
etwaige Schadensersatzansprüche, ausgeschlossen.
7 Abbruch der Veranstaltung
Eine bereits begonnene Veranstaltung kann von DJ-McFly aus wichtigem Grund sowie bei
Unzumutbarkeit beendet werden. Unzumutbarkeit liegt insbesondere auch dann vor, wenn es
zu erheblichen technischen Störungen bei Nutzung von durch den Veranstalter gestellten
technischen Anlagen (DJ-, Licht- und Tontechnik) kommt.
Soweit der Abbruch der Veranstaltung auf Gründe zurückzuführen sind, die auf Seiten des
Veranstalters, (z.B. des Veranstaltungsorts, der Gäste oder des Kunden selbst) liegen, bleibt
der Anspruch von DJ-McFly auf die vereinbarte Vergütung bestehen. Schadenersatzansprüche
des Kunden bei einem Abbruch der Veranstaltung durch DJ-McFly sind ausgeschlossen,
soweit sie nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens DJ-McFly entstanden sind.
8 Höhere Gewalt
8.1 Fällt die Veranstaltung durch höhere Gewalt (z.B. Brand, Unwetter, Erdbeben, Streiks,
Geiselnahmen, Kriege, Unruhen, Naturkatastrophen) aus, so werden beide Parteien von ihren
Verpflichtungen entbunden. Für bereits entstandene Reise- und Hotelkosten bzw.
Stornogebühren kommt der Veranstalter auf.
8.2 Wird die Veranstaltung aufgrund schlechter Witterung, polizeilicher Anordnung oder
Energieproblemen abgebrochen oder das Auftreten von DJ-McFly stark beeinträchtigt, so
bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Gagenzahlung bestehen.
9 GEMA-Gebühren
Der Kunde ist verpflichtet, falls es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, rechtzeitig
vor der Veranstaltung der GEMA Art und Umfang der Veranstaltung zu melden. Verantwortlich
für Anmeldung und Zahlung der Gebühren ist ausschließlich der Kunde. Anmeldungen
erfolgen über die jeweilige GEMA-Bezirksdirektion. Wie 'öffentlich' oder 'nicht öffentlich'
definiert sind, kann der Kunde den Internetseiten der GEMA entnehmen. Veranstaltungen im
engsten Familien- oder Freundeskreis, z. B. Geburtstagsfeiern und Hochzeiten sind in der
Regel nicht öffentlich und unterliegen daher keiner
Vergütungspflicht der GEMA. In Zweifelsfällen ist Kontakt mit der zuständigen Bezirksdirektion
aufzunehmen.
10 Pflichten des Veranstalters
10.1 Der Veranstalter gewährleistet die Durchführung des Auftritts am Veranstaltungsort und
trägt Sorge dafür, dass zum vereinbarten Zeitpunkt DJ-McFly freien Zutritt zu den
Räumlichkeiten erhält.
10.2 Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen das die Anfahrt, vor und nach der
Veranstaltung, unmittelbar an den Veranstaltungsort zum Be- und Entladen gegeben ist.
Weiterhin ist dafür zu sorgen das DJ-McFly für die Dauer der Veranstaltung ein kostenfreier
Parkplatz in direkter Nähe zum Veranstaltungsort zur Verfügung steht.
10.3 Der Veranstalter hat eine stabile Spannungsversorgung zur Verfügung zu stellen, sodass
der Betrieb der Anlage ohne weiteres möglich ist. Benötigt wird eine normale SchukoSteckdose mit 220 Volt / 16 Ampere abgesichert, max. 3 m vom DJ-Platz entfernt.
10.4 Bei Open-Air Veranstaltungen hat der Veranstalter für ausreichende Regensicherheit für
das von DJ-McFly bereitgestellte Equipment und der Stromanschlüsse zu sorgen. DJ-McFly ist
berechtigt, bei nicht gewährleisteter Sicherheit für Personen oder Equipment die Anlage
abzuschalten, bis ausreichende Sicherheit gewährleistet ist, ohne das DJ-McFly mit seiner
Leistung in Verzug gerät.
10.5 Wird eine Bühne gestellt, so hat diese stabil und sicher zu sein. Bei Nichtbeachtung kann
der Auftritt verweigert werden, wobei die Gagenforderung des DJs unberührt bleibt.
10.6 Alle behördlichen und sonstigen Genehmigungen und Auflagen werden vom Veranstalter
eingeholt. Der Veranstalter stellt DJ-McFly von etwaigen Ansprüchen, die von Behörden
und/oder Dritten wegen fehlender Genehmigungen oder nicht erfüllter Auflagen geltend
gemacht werden, frei.
10.7 Der Veranstalter meldet die Veranstaltung ordnungsgemäß bei der GEMA an und führt
die anfallenden GEMA und GVL-Kosten ordnungsgemäß an die GEMA ab.
10.8 DJ-McFly, so wie eine eventuelle Aufbauhilfe, erhält während der Veranstaltung
ausreichend alkoholfreie Getränke vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt.
11 Aufzeichnungen des Auftritts
11.1 DJ-McFly überträgt dem Veranstalter das Recht, auf der Veranstaltung Video- und
Fotoaufnahmen zu machen und das gewonnene Bildmaterial zu PR- und Werbezwecken zu
vervielfältigen und zu veröffentlichen.
11.2 DJ-McFly hat das Recht auf der Veranstaltung Video- und Fotoaufnahmen zu machen
und das gewonnene Bildmaterial zu PR- und Werbezwecken zu vervielfältigen und zu
veröffentlichen (zum Beispiel auf seiner Webseite), sofern dem nicht ausdrücklich durch den
Veranstalter schriftlich widersprochen wird.
12 Werbliche Maßnahmen
12.1 DJ-McFly stellt dem Veranstalter auf Wunsch kostenfrei Logo- und Bildmaterial für
Werbezwecke zur Verfügung. Die Nutzung bedarf der Freigabe durch DJ-McFly.
12.2 DJ-McFly ist berechtigt für die Veranstaltungen mit Logo- und Bildmaterial des
Veranstalters zu werben.
13 Haftung
13.1 Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der
Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten
durch DJ-McFly verursacht worden ist.
13.2 Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von DJ-McFly, die während der einer
Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.
13.3 Der Veranstalter stellt DJ-McFly von etwaiger Inanspruchnahme durch Dritte frei.
13.4 Sofern DJ-McFly durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse
(höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim
Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht
erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf
Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
13.5 Bei Veranstaltungen die über mehrere Tage gehen oder der Aufbau bereits am Vortag der
Veranstaltung erfolgt und dadurch das Equipment zwangsläufig am Veranstaltungsort
aufgebaut bleibt, haftet der Veranstalter in dieser Zeit für das komplette Equipment.
Stand: 01.05.2015
Photography & DJ-Service · Michael Hubertz · Ringstraße 28 · D-54662 Herfort
Mobil: +49(0)151 17280156 · [email protected]
BLZ: 585 501 30 Sparkasse Trier · Konto: 508663 · IBAN: DE32 5855 0130 0000 5086 63 · BIC: TRISDE55XXX
Wegen obigen Leistung besteht eventuell Verpflichtungen gegenüber der Künstlersozialkasse
Keine Erhebung der Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer im Sinne des §19 der UStG - Steuer-Nr. 10/073/40469