AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen kurz AGB Torsten Paulick

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen kurz AGB
Torsten Paulick DJ Service MK Mobile Discotheken
Brandenburgstr. 9 58708 Menden
1. Vertragspartner Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die
Vertragsverhältnisse zwischen Torsten Paulick DJ Service MK Mobile Discothek und
seinen Vertragspartnern (Kunden).
2. Vertrag
Verträge zwischen DJ Service MK und Kunde entstehen durch: - Schriftlicher Vertrag
- Fernabgabegesetz ( Telefonische Zusage ) Auftragsbestätigung vorab gezahlte
Leistungen.
3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung Ein Rücktritt seitens des Kunden ist
möglich, jedoch werden Ausfallkosten wie folgt berechnet:
Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 40 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 60 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung:100 % der vereinbarten Gage
3.a) Werden Kunden nach Anfrage angerufen und diese benötigen Bedenkzeit so ist
jedoch spätestens am 3 Tag nach Anruf abzusagen oder zuzusagen. der Termin
bleibt bis zu diesem Zeitpunkt gesichert. Sollte der Kunde sich nicht mehr melden so
werden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 39,00 € berechnet.
Ausnahmen: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu
einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten
gesondert geregelt.
Ein Rücktritt seitens von DJ Service MK ist möglich durch: - Technisch bedingte
Ausfälle - andere wichtige Gründe Krankheiten, Unfall, Tod Ein Rücktritt vom Vertrag
/ von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu
erfolgen.
4. Tarife
Flex Tarife
Unsere Flex Tarife sind abgestimmt auf Bedürrfnisse der Kunden so kann der Kunde
beliebt sein Flex Tarif wählen.
Die Preise sind so angeordnet das keine weiteren Kosten bezahlt werden müssen.
Denoch gelten diese Preise ab einer Buchungsdauer von min. 6 Std. darunter ist
keine Buchung möglich.
5. Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich
der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder
vorsätzliches Verhalten durch DJ Service MK verursacht worden ist. Für Schäden an
Equipment und Musikdatenträgern von DJ Service MK die während der einer
Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht
werden, haftet der Veranstalter.
Sofern DJ Service MK durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere
Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung,
Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.)
die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf
Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf
Zurückhaltung einer Zahlung. Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen den
Gästen / Publikum im Veranstaltungsraum ist die Disco berechtigt ihr Programm zu
unterbrechen.
6.Zahlungen
Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an mich direkt vorzunehmen,
folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
a) Barzahlung (im Übrigen die beste Art der Zahlung) vor / während / am
unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.
b) Überweisung auf ein genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang,
spätestens jedoch nach 7 Werktagen nach Rechnungseingang. Vereine und
Öffentliche Einrichtungen.
c) Vorkasse Ich behalte mir vor die Gage zu berechnen bis zu 6 Monate vor
Auftragsbeginn.
Der Kunde erhält hierüber eine Rechnung und den Vertrag.
Die vereinbarte Gage ist auch dann komplett zu Zahlen wenn die Veranstaltung auch
früher Enden sollte.
(Euro) Schecks, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert!
7. GEMA-Gebühren
Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt
an die GEMA abgeführt. Dies gilt ausdrücklich auch für digitale Vervielfältigungen
(PC, CD, MD usw.) mit denen ich arbeite. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt
die GEMA-Gebühr.
8. Allgemeines
Die Disco ist in der Gestaltung ihres Programms frei. Diesbezüglichen Weisungen
des Veranstalters oder eines Dritten unterliegt sie nicht.
Bei Pauschalangeboten (Open End max. 10 Std.) ist im beiderseitigen Einvernehmen
das Ende der Musikbereitstellung zu vereinbaren. Ein Anspruch auf Fortsetzung
besteht nicht, wenn nur noch ein geringer Teil der Gäste vor Ort ist, oder Zeiten
Vereinbart wurden.
9. Gaststätten Partys
Der Veranstalter oder Inhaber einer Gaststätte stellt einen geeigneten
Stromanschluss in unmittelbarer Nähe der Technik zur Verfügung. Der
Aufbaubereich muss stabil und trocken sein. Die Tanzfläche ist unmittelbar vor dem
Aufbaubereich einzuplanen. Dieses gilt nicht für Gaststätten.
Der Veranstalter, Der Inhaber einer Gasstätte hat dafür Sorge zu tragen das nach
den Gesetzlichen Bestimmungen im Gastronomie Bereich (Gaststättenverordnung)
gehandelt wird Einhaltung der Sperrzeiten für Biergärten usw. Ebenfalls sind zu
beachten das Ausgänge nach 22:00 Uhr zu verschließen sind. Ausgänge dürfen nur
für Raucherzwecke und der Beendigung vom Besucher geöffnet werden.
Pflichten des DJs
Nach 22:00 Uhr ist der DJ verpflichtet die Musik so runter zusetzen das es zu keine
Störung in der Nacht und zu keine Belästigung von Nachbarn in Bebauten Gegenden
kommt. Der DJ ist ausschließlich nur für die Musik zuständig
Wichtiger Hinweis:
Generell werden einzelne ausgesuchte Fotos von Veranstaltungen auf den
Webseiten veröffentlicht. Aber: Bilder die im Nachhinein nicht gezeigt werden sollen,
werden nach einer kurzen Nachricht an mich, sofort entfernt!
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechts
unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich
möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten
kommt. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser
Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag
eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder
fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt
dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue
Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen
Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im
Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die
Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die
Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt
von ihnen bedacht worden wäre.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) auf alle Rechtsbeziehungen zwischen DJ Service MK und seinen Kunden findet
das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung
b) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, wird Menden
vereinbart.
Diese AGB ist gültig für das Jahr 2017 Änderungen sind möglich durch neue
Richtlinien oder neue Dienste.