AGB - DJ-TODO

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen kurz AGB
Torsten Bergmann Mobile Discothek Brandenburgstr. 9 58708 Menden
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse
zwischen Torsten Bergmann Mobile Discothek und seinen Vertragspartnern (Kunden).
1. Vertrag
Verträge zwischen Mobile Discothek Torsten Bergmann und Kunde entstehen durch: Schriftlicher Vertrag - Fernabgabegesetz ( Telefonische Zusage ) Auftragsbestätigung oder
durch vorab gezahlte Leistungen.
2. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Ausfallkosten wie folgt
berechnet:
Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 40 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 60 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung:100 % der vereinbarten Gage
Ausnahmen: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem
Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.
Ein Rücktritt seitens von der Mobilen Discothek ist möglich durch: - Technisch bedingte
Ausfälle - andere wichtige Gründe Krankheiten, Unfall, Tod Ein Rücktritt vom Vertrag / von
der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.
3. Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der
Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten
durch Die Mobile Discothek verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und
Musikdatenträgern von Die Mobile Discothek die während der einer Veranstaltung durch
Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter.
Sofern Die Mobile Discothek durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere
Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen
beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen
nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch
auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Kommt es zu
Auseinandersetzungen zwischen den Gästen / Publikum im Veranstaltungsraum ist die
Disco berechtigt ihr Programm zu unterbrechen.
4. Zahlungen
Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an mich direkt vorzunehmen, folgende
Zahlungsarten werden akzeptiert:
a) Barzahlung (im Übrigen die beste Art der Zahlung) vor / während / am unmittelbaren Ende
einer Veranstaltung.
b) Überweisung auf ein genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang, spätestens
jedoch nach 7 Werktagen nach Rechnungseingang. Vereine Öffentliche Einrichtungen
Bestandskunden (Euro) Schecks, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert!
c) Ich behalte mir vor die Gage auch in Vorkasse zu berechnen bis 1 Monate vor
Auftragsbeginn.
Hinweis!
Die vereinbarte Gage ist auch dann komplett zu Zahlen wenn die Veranstaltung früher
enden sollte.
5. Zahlungsverzug
Zahlt der Kunde nicht Innerhalb der angegebenen Zeit, so werden Gebühren in Höhe von
5,00€ pro Mahnung fällig. Zusätzlich fallen Tageszinsen an. Erst bei Geld Eingang erlischt
das Verfahren.
6. Betrugsversuche.
Ist es nachweislich das ein Kunde nicht Zahlt und der Kunde das vorab wusste so handelt er
Wissentlich und macht sich Strafbar. Dieses wird unverzüglich zur Anzeige gebracht. Die
Kosten trägt der Kunde.
7. GEMA-Gebühren
Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die
GEMA abgeführt. Dies gilt ausdrücklich auch für digitale Vervielfältigungen (PC, CD, MD
usw.) mit denen ich arbeite. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.
8. Allgemeines
a) Die Disco ist in der Gestaltung ihres Programms frei. Diesbezüglichen Weisungen des
Veranstalters oder eines Dritten unterliegt sie nicht.
b)Bei Pauschalangeboten (Open End max. 10 Std.) ist im beiderseitigen Einvernehmen das
Ende der Musikbereitstellung zu vereinbaren. Ein Anspruch auf Fortsetzung besteht nicht,
wenn nur noch ein geringer Teil der Gäste vor Ort ist, oder Zeiten Vereinbart wurden.
9. Gaststätten
Der Veranstalter oder Inhaber einer Gaststätte stellt einen geeigneten Stromanschluss in
unmittelbarer Nähe der Technik zur Verfügung. Der Aufbaubereich muss stabil und trocken
sein. Die Tanzfläche ist unmittelbar vor dem Aufbaubereich einzuplanen. Dieses gilt nicht für
Gaststätten.
Der Veranstalter, Der Inhaber einer Gasstätte hat dafür Sorge zu tragen das nach den
Gesetzlichen Bestimmungen im Gastronomie Bereich (Gaststättenverordnung) gehandelt
wird Einhaltung der Sperrzeiten für Biergärten usw. Ebenfalls sind zu beachten das
Ausgänge nach 22:00 Uhr zu verschließen sind. Ausgänge dürfen nur für Raucherzwecke
und der Beendigung vom Besucher geöffnet werden.
10. Pflichten des DJs
Nach 22:00 Uhr ist der DJ verpflichtet die Musik so runter zusetzen das es zu keine Störung
in der Nacht und zu keine Belästigung von Nachbarn in Bebauten Gegenden kommt. Der DJ
ist ausschließlich nur für die Musik zuständig
Wichtiger Hinweis:
Generell werden einzelne ausgesuchte Fotos von Veranstaltungen auf den Webseiten
veröffentlicht. Aber: Bilder die im Nachhinein nicht gezeigt werden sollen, werden nach einer
kurzen Nachricht an mich, sofort entfernt!
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechts
unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An
die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche
Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Sollten einzelne
Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen
Regelungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden,
so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu
ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich
zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene
Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und
Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und
Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Torsten Bergmann MOBILE DISCO und seinen
Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung
b) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, wird Menden
vereinbart.
Zusätzliche Vereinbarungen
Zusatzleistung entfallen. Bei Sonderdienstleistungen werden die Vereinbarungen separat
niedergeschrieben.
Diese Zusätzlichen Leistungen werden vorab abgerechnet.
AGB gültig für das Jahr 2016
Änderungen sind möglich durch neue Richtlinien oder neue Dienste.