AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen kurz AGB Torsten Bergmann Mobile Discothek Brandenburgstr. 9 58708 Menden Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen Torsten Bergmann Mobile Discothek und seinen Vertragspartnern (Kunden). 1. Vertrag Verträge zwischen Mobile Discothek Torsten Bergmann und Kunde entstehen durch: Schriftlicher Vertrag - Fernabgabegesetz ( Telefonische Zusage ) Auftragsbestätigung oder durch vorab gezahlte Leistungen. 2. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Ausfallkosten wie folgt berechnet: Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 40 % der vereinbarten Gage Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 60 % der vereinbarten Gage Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung:100 % der vereinbarten Gage Ausnahmen: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens von der Mobilen Discothek ist möglich durch: - Technisch bedingte Ausfälle - andere wichtige Gründe Krankheiten, Unfall, Tod Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen. 3. Haftung Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch Die Mobile Discothek verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von Die Mobile Discothek die während der einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. Sofern Die Mobile Discothek durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen den Gästen / Publikum im Veranstaltungsraum ist die Disco berechtigt ihr Programm zu unterbrechen. 4. Zahlungen Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an mich direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: a) Barzahlung (im Übrigen die beste Art der Zahlung) vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung. b) Überweisung auf ein genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang, spätestens jedoch nach 7 Werktagen nach Rechnungseingang. Vereine Öffentliche Einrichtungen Bestandskunden (Euro) Schecks, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert! c) Ich behalte mir vor die Gage auch in Vorkasse zu berechnen bis 1 Monate vor Auftragsbeginn. Hinweis! Die vereinbarte Gage ist auch dann komplett zu Zahlen wenn die Veranstaltung früher enden sollte. 5. Zahlungsverzug Zahlt der Kunde nicht Innerhalb der angegebenen Zeit, so werden Gebühren in Höhe von 5,00€ pro Mahnung fällig. Zusätzlich fallen Tageszinsen an. Erst bei Geld Eingang erlischt das Verfahren. 6. Betrugsversuche. Ist es nachweislich das ein Kunde nicht Zahlt und der Kunde das vorab wusste so handelt er Wissentlich und macht sich Strafbar. Dieses wird unverzüglich zur Anzeige gebracht. Die Kosten trägt der Kunde. 7. GEMA-Gebühren Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Dies gilt ausdrücklich auch für digitale Vervielfältigungen (PC, CD, MD usw.) mit denen ich arbeite. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr. 8. Allgemeines a) Die Disco ist in der Gestaltung ihres Programms frei. Diesbezüglichen Weisungen des Veranstalters oder eines Dritten unterliegt sie nicht. b)Bei Pauschalangeboten (Open End max. 10 Std.) ist im beiderseitigen Einvernehmen das Ende der Musikbereitstellung zu vereinbaren. Ein Anspruch auf Fortsetzung besteht nicht, wenn nur noch ein geringer Teil der Gäste vor Ort ist, oder Zeiten Vereinbart wurden. 9. Gaststätten Der Veranstalter oder Inhaber einer Gaststätte stellt einen geeigneten Stromanschluss in unmittelbarer Nähe der Technik zur Verfügung. Der Aufbaubereich muss stabil und trocken sein. Die Tanzfläche ist unmittelbar vor dem Aufbaubereich einzuplanen. Dieses gilt nicht für Gaststätten. Der Veranstalter, Der Inhaber einer Gasstätte hat dafür Sorge zu tragen das nach den Gesetzlichen Bestimmungen im Gastronomie Bereich (Gaststättenverordnung) gehandelt wird Einhaltung der Sperrzeiten für Biergärten usw. Ebenfalls sind zu beachten das Ausgänge nach 22:00 Uhr zu verschließen sind. Ausgänge dürfen nur für Raucherzwecke und der Beendigung vom Besucher geöffnet werden. 10. Pflichten des DJs Nach 22:00 Uhr ist der DJ verpflichtet die Musik so runter zusetzen das es zu keine Störung in der Nacht und zu keine Belästigung von Nachbarn in Bebauten Gegenden kommt. Der DJ ist ausschließlich nur für die Musik zuständig Wichtiger Hinweis: Generell werden einzelne ausgesuchte Fotos von Veranstaltungen auf den Webseiten veröffentlicht. Aber: Bilder die im Nachhinein nicht gezeigt werden sollen, werden nach einer kurzen Nachricht an mich, sofort entfernt! 11. Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechts unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre. 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand a) auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Torsten Bergmann MOBILE DISCO und seinen Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung b) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, wird Menden vereinbart. Zusätzliche Vereinbarungen Zusatzleistung entfallen. Bei Sonderdienstleistungen werden die Vereinbarungen separat niedergeschrieben. Diese Zusätzlichen Leistungen werden vorab abgerechnet. AGB gültig für das Jahr 2016 Änderungen sind möglich durch neue Richtlinien oder neue Dienste.
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