Bebauungsplan "Am Unterfeld", Markt Frontenhausen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Beteiligte Träger öffentlicher Belange, ohne Stellungnahme Landratsamt Dingolfing-Landau, - Untere Straßenverkehrsbehörde bis jetzt noch keine Stellungnahme eingegangen - Abteilung Veterinärwesen telefonische Mitteilung, dass keine Einwände/Stellungnahme unterbleibt Nachbargemeinden - Gemeinde Marklkofen Keine Einwände - Markt Gangkofen bis jetzt noch keine Stellungnahme eingegangen Deutsche Post AG bis jetzt noch keine Stellungnahme eingegangen Deutsche Telekom Technik GmbH bis jetzt noch keine Stellungnahme eingegangen Regionaler Planungsverband, bis jetzt noch keine Stellungnahme eingegangen Vermessungsamt Landau bis jetzt noch keine Stellungnahme eingegangen Bayerischer Bauernverband bis jetzt noch keine Stellungnahme eingegangen Bund Naturschutz bis jetzt noch keine Stellungnahme eingegangen Bayer. Landesamt für Denkmalpflege bis jetzt noch keine Stellungnahme eingegangen Stand 18.01.2016 Abwägung Seite: 1 Bebauungsplan "Am Unterfeld", Markt Frontenhausen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stand 18.01.2016 Abwägung Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Landau (AELF) bis jetzt noch keine Stellungnahme eingegangen Energienetze Südbayern GmbH (Arnstorf) bis jetzt noch keine Stellungnahme eingegangen 1. Regierung von Niederbayern Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das Gebiet bereits als Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. zur Kenntnis Seitens der Belange von Raumordnung und Landesplanung besteht Einverständnis mit dem Vorhaben. 2. Staatliches Bauamt Landshut Keine Einwände 3. Landratsamt Dingolfing-Landau Zur Kenntnis Es wird darauf hingewiesen, dass in der Begründung auf Seite 3 unter Nr. 1 in den Absätzen 2 und 3 teilweise Textpassagen vertauscht wurden; um Berichtigung wird gebeten 4. Landratsamt Dingolfing-Landau, Kreisbaumeister Der Fehler ist auf eine fehlerhafte Umwandlung in das pdf-Dokument zurückzuführen. Die entsprechende Passage wird korrigiert. Von Seiten des Kreisbaumeisters liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Stellungnahmen vor. 5. Landratsamt Dingolfing-Landau, SG 40 Immissionsschutz zur Kenntnis Das am östlichen Ortsrand des Marktes Frontenhausen vorgesehene allgemeine Wohngebiet „Am Unterfeld“ wird immissionsschutzrechtlich durch folgende Emittenten beeinflusst: Nördlich St. 2083: Lagerhallen Fa. Kaempfl und Getränkemarkt Südlich St. 2083: Bauelektriker, Elektrofachgeschäft und Baumaschinenbetrieb Östlich: Gewerbegebiet „Am Kreisverkehr“ Zur Beurteilung der an den jeweils nächstgelegenen Bauparzellen im überplanten Bereich zu erwartenden Geräusch-Einwirkungen wurde durch das Ing.büro Hoock Farny ein Gutachten angefertigt und daraus einige Punkte in den textlichen Festsetzungen unter Punkt T5 übernommen. Seite: 2 Bebauungsplan "Am Unterfeld", Markt Frontenhausen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stand 18.01.2016 Seite: 3 Abwägung Da bis dato jedoch nur eine kurze Vorabinformation dieses Gutachtens an den Markt Frontenhausen in Kopie vorliegt (ohne Festsetzungen und Vorschläge hinsichtlich textlicher Hinweise und Begründung), kann eine abschließende immissionsschutzrechtliche Stellungnahme beim jetzigen Planungsstand noch nicht erfolgen. Bei der Durchsicht fällt darüber hinaus auf, dass wohl die Planung ggü. der gutachterlichen Fassung noch mal geändert wurde (insb. Parzellen 1-16). Gegenüber der begutachteten Planfassung wurde die Parzellierung in der nördlichen Baureihe geändert. So wird der Baukörper statt ursprünglich in 13 nunmehr nur noch in 11 Parzellen unterteilt. Die Kubatur wurde entsprechend angepasst. Das schallschutztechnische Gutachten wird entsprechend angepasst. Es wird gebeten, bei der folgenden Entwurfsfassung ein komplettes, an die aktuelle Planung angepasstes Gutachten mitzuliefern. 6. Landratsamt Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde Den Unterlagen zum Verfahren nach § 4.2. BauGB wird das komplette Gutachten in aktualisierter Fassung beigefügt. keine Einwände zur Kenntnis An die notwendige Meldung der Ausgleichsflächen nach Rechtskraft des Bebauungsplanes an das Bayerische Landesamt für Umwelt, Dienststelle Hof (...) wird erinnert. (...) 7. Landratsamt Dingolfing-Landau, SG 61 Abteilung Gesundheitswesen zur Kenntnis keine Einwände 8. Kreisbrandrat zur Kenntnis Alle baulichen Anlagen müssen über befestigte, öffentliche Straßen und Wege Der Vorentwurf des Bebauungsplanes trägt den Vorgaben Rechnung. erreichbar sein. Dabei sind die Vorgaben der Richtlinien „Flächen für die Feuerwehr“ einzuhalten. Es muss eine Zufahrtsmöglichkeit für Feuerwehrfahrzeuge und den Rettungsdienst gesichert und jederzeit frei befahrbar und zugänglich sein. Die Wasserversorgung, sprich die Wasserleitung, ist in allgemeinen Wohngebieten (WA) mindestens so auszulegen, dass bei gleichzeitiger Benutzung von 2 nächstgelegenen Hydranten eine Löschwassermenge von mind. 800 l/min – 1.600 l/min. über einen Zeitraum von 2 Stunden zur Verfügung steht (s. Arbeitsblatt W 405 DVGW, Tabelle 1). Die Vorgabe wird im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Der Abstand der Hydranten untereinander soll nicht größer als 120m sein. Überflurhydranten sind den Unterflurhydranten vorzuziehen. Die Vorgabe wird im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Bebauungsplan "Am Unterfeld", Markt Frontenhausen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stand 18.01.2016 Seite: 4 Abwägung 9. Kreisarchäologie keine Bedenken 10. Wasserwirtschaftsamt Landshut zur Kenntnis Das gesammelte Niederschlagswasser soll nach der Begründung zum Bebauungsplan in die Vils eingeleitet werden. Die auf Seite 9 der Begründung genannte Berechnung des Büros BBI lag unserer Fertigung nicht bei. Die Berechnungen des Büros BBI werden als Anlage zur Begründung beigefügt. Die Rückhalteeinrichtungen für das gesammelte Niederschlagswasser sind nach den aktuellen technischen Regelwerken zu planen, auszuführen und zu betreiben. Die erforderliche wasserrechtliche Gestattung ist rechtzeitig vor Inbetriebnahme beim Landratsamt Dingolfing-Landau einzuholen. zur Kenntnis Über Grundwasserstände im Geltungsbereich liegen uns keine belastbaren zur Kenntnis Erkenntnisse vor. Oberflächennahe zumindest temporär Wasser führende Schichten können von uns nicht ausgeschlossen werden. Die sollte bei der Ausführung von Kellern entsprechend berücksichtigt werden. 11. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Landau an der Isar keine Einwände 12. Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern zur Kenntnis keine Einwände Die betroffenen Flurstücke sind an keinem Verfahren der Ländlichen Entwicklung beteiligt. 13. Energieversorgungsunternehmen - Bayernwerk AG zur Kenntnis Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. zur Kenntnis Ergänzung Markt Frontenhausen: Umbau/Verlegung Umspannanlage, Erdkabel Hinweisen möchten wir auf unsere bereits im Geltungsbereich vorhandenen Anlagen NAY2Y-J 4x150 (siehe beiliegende Planunterlagen). Planung liegt vor Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links zur Trassenachse. Bebauungsplan "Am Unterfeld", Markt Frontenhausen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Stand 18.01.2016 Seite: 5 Stellungnahme Abwägung Wir weisen darauf hin, dass die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Bepflanzung freizuhalten sind, da sonst die Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt werden. Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aus Gründen des Baumschutzes (DIN 18920) bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind im Einvernehmen mit der Bayernwerk AG geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen. 14. Abwasserzweckverband Mittlere Vils Die Vorgabe wird im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Im Bereich der Zufahrtsstraße zum Baugebiet verläuft ein Oberflächenwasserkanal. Die Kanaltrasse kreuzt die Bahnhofstraße und verläuft unter der Lagerhalle auf Fl.Nr. 1374/4, Gemarkung Frontenhausen Richtung Vils. Der Oberflächenwasserkanal DN 500 wurde vom Abwasserzweckverband per Kamerabefahrung auf etwaige Schäden untersucht. Als Ergebnis der Kamerabefahrung wird folgendes festgestellt. Es bedarf noch einer umfassenden Beurteilung des Zustandes des Ableitungskanals. Erst dann kann beurteilt werden, ob dieser Kanal zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers benützt werden kann oder ob ein Neubau nötig ist. Eine umfassende Beurteilung des Zustandes des Ableitungskanals wird im Zuge der Erschließungsplanung vorgenommen. Die Ableitung des anfallenden Schmutzwassers über den bestehenden Kanal in der Bahnhofsstraße dürfte nach derzeitigem Sachstand unproblematisch sein. 15. Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn zur Kenntnis 1. Stichstraßenproblematik/Wendeplätze Die Verkehrserschließung des Bebauungsgebietes erfolgt u.a. durch zwei Stichstraßen, die zumindest vorerst am östlichen Rand des geplanten Gebietes enden und an deren Ende kein Wendeplatz eingeplant ist. Ferner ist am nördlichen Rand des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, am Ende einer Stichstraße, ein Wendeplatz mit einem Durchmesser von 18 m vorgesehen. Gem. § 16 Nr. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Müllbeseitigung“ (VGB 126) darf Müll in Straßen, die nach dem 01.01.1979 errichtet wurden, nur abgeholt werden, wenn die Zufahrt zu Müllbehälterstandplätzen so angelegt ist, dass ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich ist. Folglich muss bei Sackgassen, bzw. am Ende der Bebauung, eine ausreichend dimensionierte Wendemöglichkeit geschaffen werden. Eine ausreichende Wendemöglichkeit, ohne dass ein Zurückstoßen des Fahrzeugs erforderlich wird, ist eine Wendeplatte mit mindestens 18 m, besser 22 m Durchmesser oder ein entsprechend den Vorgaben der BGF (Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen) dimensionierter Wendehammer. Bebauungsplan "Am Unterfeld", Markt Frontenhausen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Stand 18.01.2016 Seite: 6 Stellungnahme Abwägung Bei Wendekreisen mit Mindestdurchmesser von nur 18 m ist allerdings jeder darin geparkte PKW ein Vollhindernis, das zur Unbefahrbarkeit mit Müllfahrzeugen führt. Diese mögliche Beeinträchtigung gilt es durch entsprechende Verkehrszeichen zu verhindern. Der Vorentwurf zum Bebauungsplan sieht bei dem nördlichen Erschließungsstich einen Durchmesser von 18 m vor. Hindernisse durch parkende PKW´s werden durch entsprechende Beschilderung verhindert. Die künftigen Bewohner/Innen der Parzellen 14, 18, 44 müssen aufgrund fehlender Wendemöglichkeit die Abfallsammelgefäße künftig an die für die Sammelfahrzeuge befahrbare Straße entgegenbringen. Derartige Situationen führen erfahrungsgemäß in der Praxis häufig zu Schwierigkeiten zwischen den betroffenen Grundanliegern und den vom Verband beauftragten Entsorgungsunternehmen. Es wird daher empfohlen, die betroffenen Grundstückseigentümer/Innen rechtzeitig und schriftlich auf diese Problematik hinzuweisen. Eine frühzeitige schriftliche Information der betroffenen Grundstückseigentümer/Innen durch den Markt Frontenhausen wird vorgesehen. 2. Allgemeine Anforderungen an die Straßengestaltung An die Straßengestaltung werden u.a. folgende, nach § 45 Abs. 1 UVV „Fahrzeuge“ (BGV D 29, bisherige VGB 12, GUV 5.1) grundsätzliche Anforderungen gestellt: • • • • • • Die Straße muss für die zulässigen Achslasten eines Abfallsammelfahrzeuges ausreichend ganzjährig tragfähig sein (zul. Gesamtgewicht von Abfallsammelfahrzeugen beträgt max. 26 t) Die Mindestfahrbahntragfähigkeit von 10 t Achslast muss ganzjährig gesichert sein! Anliegerstraßen und –wege ohne Begegnungsverkehr müssen (...) Die Vorgabe wird im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Die Vorgabe wird im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Anliegerstraßen ohne Begegnungsverkehr sind im Geltungsbereich nicht vorgesehen. Die Breite der Anliegerstraßen im Geltungsbereich beträgt durchgehend 4,75m. Die Schleppkurven für 3-achsige Müllfahrzeuge sind bei der Ausbildung der 90°-Kurven durch Ausbildung von kleinen Plätzen berücksichtigt. Anliegerstraßen und –wege mit Begegnungsverkehr müssen eine ausreichende Breite von mindestens 4,75 m haben und so angelegt sein, dass bei Ein- und Ausfahrten und Einmündungen von Straßen und Verschwenkungen der Fahrbahn zum Beispiel an Pflanzinseln, ausgewiesenen Parkplätzen und Bäumen die Schleppkurven von 3achsigen Abfallsammelfahrzeugen berücksichtigt sind. Dabei sind die Schleppkurvenschablonen der EAE 85/95 anzuwenden. Die Straße muss eine lichte Durchfahrtshöhe von mindestens 4,00 m Durch bauliche Maßnahmen ist keine Einschränkung des Lichtraumprofils gewährleisten (Dächer, Sträucher, Bäume, Straßenlaternen usw. dürfen gegeben. Das erforderliche Lichtraumprofil bei Straßenbäumen wird durch die nicht in das Lichtraumprofil ragen). Unterhaltspflege gewährleistet. Die Straße muss so gestaltet sein, dass Schwellen und Durchfahrschleusen (...) Bebauungsplan "Am Unterfeld", Markt Frontenhausen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Stellungnahme Stand 18.01.2016 Seite: 7 Abwägung 16. IHK Niederbayern Der Markt Frontenhausen beabsichtigt das Baugebiet „Am Unterfeld“ mit Wohnbebauung zu erschließen. In unmittelbarer Nähe des Planungsgebietes befinden sich mehrere Gewerbebetriebe, die wir als unmittelbar von der Planung betroffen sehen. Die gewerbliche Ausrichtung dieser Unternehmen weist darauf hin, dass es hier unter Umständen zeitweise zu stärkeren Lärmemissionen kommen kann. Generell ist eine heranrückende Wohnbebauung an bestehendes Gewerbe immer kritisch zu bewerten, insbesondere dann, wenn die Abstände der einzelnen Nutzungsflächen nicht ausreichend eingehalten werden. Dieses Problem sehen wir vor allem in Richtung Norden der Planfläche. Dabei geht es uns nicht nur um die Sicherstellung des Bestandes der Betriebe, sondern auch um deren Entwicklungsmöglichkeiten. Dem Markt Frontenhausen ist die Problematik von nahe an gewerbliche Nutzung heranrückender Wohnbebauung durchaus bewusst. Die grundsätzliche Abwägung zu Gunsten einer Wohnnutzung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde jedoch im Hinblick auf den Wohnraumbedarf in Frontenhausen bereits im Rahmen der Flächennutzungsplanung getroffen. Auch der Markt Frontenhausen beabsichtigt, die vorhandene gewerbliche Nutzung nördlich des Baugebietes zu sichern und immissionsschutzrechtliche Der vorliegende Bebauungsplan versucht zumindest hinsichtlich der Einschränkungen zu vermeiden. Lärmemissionen diesen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, indem im Nordteil des Das in Auftrag gegebene Lärmschutzgutachten des Ing.büros Hoock Farny Geltungsbereichs (Wa1) eine durchgehende Häusergruppe festgesetzt wird und dort erfasst und bewertet detailliert die Emissionen der relevanten Betriebe. Die darüber hinaus zum Öffnen eingerichtete Außenbauteile ausgeschlossen werden. daraus abgeleiteten Forderungen für Lärmschutzmaßnahmen wurden im Diese Formulierungen sind zumindest dem Umweltbericht zu entnehmen. Der vorliegenden Bebauungsplanvorentwurf vollständig umgesetzt (durchgehende zudem auf ein schalltechnisches Gutachten hinweist, das allerdings nicht den uns Bebauung am Nordrand, Festsetzung einer Mindesthöhe der Baukörper, übermittelten Unterlagen beigefügt war. Als Vertreter der gewerblichen Wirtschaft Ausschluss von zum Öffnen eingerichteter Außenbauteilen). fällt es uns deshalb schwer, hinsichtlich der Lärmemissionen der ansässigen Gewerbebetriebe eine Abschätzung abzugeben, inwieweit diese Lärm emittieren Zum Verfahren nach § 4.1 BauGB lag die Endfassung des Gutachtens noch und damit von den zukünftigen Anwohnern als störend empfunden werden könnten. nicht vor und konnte daher nicht an die Träger öffentlicher Belange versendet werden. Den Unterlagen zum Verfahren nach § 4.2. BauGB wird das Gutachten Auf Basis des derzeitigen Informationsstandes können wir keine Zustimmung zu beigefügt. dem vorliegenden Verfahren erteilen. Wir bitten Sie deshalb, uns das im Umweltbericht aufgeführte Schallschutzgutachten zukommen zu lassen. Darüber Die Formulierungen zum passiven Schallschutz des neuen Wohngebietes hinaus sind wir der Ansicht, dass die im Umweltbericht angegebenen werden vollständig in den Umweltbericht als Bestandteil der Begründung Formulierungen zum passiven Schallschutz des neuen Wohngebietes vollständig mit aufgenommen. in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen werden sollen.
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