Notice demande MAEC

ERLÄUTERUNGEN ZUM ANTRAG DER NEUEN VERPFLICHTUNGEN FÜR
AGRARUMWELTMAßNAHMEN UND BIOLOGISCHE LANDWIRTSCHAFT
Vorbemerkung
Die über das Formular getätigten Anträge auf Verpflichtungen werden bei der Flächenerklärung 2016 bestätigt.
Dabei sind Änderungen nach oben oder unten möglich.
Aufgrund der Synchronisierung des Kalenderjahres von April 2014 bis Dezember 2014, hört dieses Jahr im
Dezember 2015 keine Verpflichtung auf.
Achtung bei den Verpflichtungen, die im April 2010 angefangen haben. Auf der Grundlage der Wahl von Ende
2014, die in der Flächenerklärung 2015 bestätigt wurde, wurde die Verpflichtung für 5 Jahre ab dem 01.
Januar 2015 neu gestartet oder ist beendet. Wenn Sie im letzten Fall wünschen weiterzumachen, müssen Sie
eine neue Verpflichtung Anfang 2016 starten.
1. Regelung der Beihilfen für biologische Landwirtschaft
1.1. Beträge der Beihilfen
Kulturgruppe
Futterpflanzen und
Grünland
Andere jährliche
Kulturen
Obstbau,
Gartenbau und
Saatguterzeugung
Gewährte Beihilfen pro Flächenabschnitt (€ / ha)
Flächen in biologischer Landwirtschaft Flächen in Umstellung
0 bis 60 ha
Über dem 60. ha
0 bis 60 ha
Über dem 60. ha
200
120
350
270
400
240
550
390
0 bis 3 ha
Vom 3. bis
14. ha
Über dem
14. ha
0 bis 3 ha
Vom 3. bis
14. ha
Über dem
.
14. ha
900
750
400
1050
900
550
1.2. Zertifizierungsstellen
Drei Organisationen sind derzeit anerkannt:
CERTISYS SPRL
Rue Joseph Bouche 57/3 – 5310 BOLINNE
Tel : 081/60.03.77 Fax : 081/60.03.13
TUV NORD INTEGRA
Statiestraat 164 A 2600 BERCHEM
Tel : 03/287.37.50 Fax : 03/287.37.51
QUALITY PARTNER SA
Rue Hayeneux 62 4040 Herstal
Tel : 04/240.75.00 Fax : 04/240.75.10
2. Agrarumwelt- und Klimaschutzmethoden (AUMK)
Die Verpflichtung für die gezielten Methoden unterliegt einem Expertengutachten, das von NatagriwalBeratern erstellt wird. Dieses Expertengutachten muss vollständig und unterschrieben sein bis spätestens
31. Dezember 2015. In Abwesenheit des schriftlichen günstigen Expertenguthabens ist die Anfrage auf
Verpflichtung unzulässig.
Nur für die neuen Verpflichtungen muss der Beihilfeantrag für den 3. November 2015 eingereicht werden.
Eine Ausdehnung der Verpflichtungen sollte nur Gegenstand dieser Anfrage werden, wenn die verpflichteten
Mengen größer als 50% der Ausgangsmengen sind. Wenn sie niedriger sind, erfolgt die Ausdehnung
anhand der Flächenerklärung 2016 über das Änderungsformular (mit Expertengutachten vom 31.12. wenn
gezielte Methode). Wenn mehrere Verpflichtungen für eine Methode laufen, wendet sich die Ausdehnung auf
die letzte Verpflichtung an.
Die Angaben der Berater von Natagriwal sind verfügbar über http://www.natagriwal.be/ oder über Telefon
010/47.37.71.
2.1. Beschreibung der Basismethoden (BM)
Das Detail der Maßnahmen ist verfügbar auf der Internetseite von Natagriwal : http://www.natagriwal.be
Basismethoden
bisherig
neu
Beschreibung
Auszug aus dem Lastenheft
Hecken und Baumreihen :
M1.a
MB1.a
Keine Dünge- und Spritzmittel1
Alleinstehende Bäume,
Sträucher, Büsche und
Haine, hochstämmige
Obstbäume
M1.b
MB1.b
Einheimische Laubhölzer, außer
Anpflanzungen oder Reihen von Pappeln.
Einheimische Laubbäume ;
Tümpel :
M1.c
Naturnahes Grünland
Begraster Wendestreifen
25 €/200m
Keine Dünge- und Spritzmittel
Kein Schnitt vom 16. April bis 30. Juni
25 €/20 Bäume
M2
M3a
Umweltfreundlicher
Ackerbau
M5
Futterautonomie
M7
Bedrohte lokale Rassen
Betrag in € /ha/Jahr oder
/m/Jahr.
M6
MB1.c
MB2
MB5
MB6
MB9
MB11
Stehendes Gewässer mit einer Wasserfläche
von mindestens 25 m² vom 1. November bis
zum 31. Mai einschließlich, höchstens 10 Ar
freies Wasser und minimum 100 m²
einschließlich Auenbereich
Kein Pflügen 6 m vom Ufer;
Bei Beweidung muss 2 m vom Tümpel entfernt eingezäunt werden, mit
Zugang zu einer Trinkstelle auf max. 25% des Tümpelumfangs.
Keine Dünge- und Spritzmittel weniger als 12 m vom Ufer.
Keine Abfälle, keine Zucht von Fischen oder Schwimmfüßlern
Dauergrünland ;
Mindestfläche 50 Ar für die Methode
Höchstens 50% des Dauergrünlandes eines
Betriebes
Die 10 ersten Hektar sind davon ausgenommen
Kein Eingriff vom 1. November bis zum 15. Juni einschließlich;
Nur organische Düngung, vom 16. Juni bis 15. August
Bewirtschaftung vom 16. Juni bis 31. Oktober einschließlich durch
Beweidung und/oder Mahd (mit Ernte und Aufrechterhaltung von mind.
5% Fluchtzonen)
Düngemittel, Spritzmittel, Bodenverbesserer, Zufüttern mit Kraft- und
Raufutter verboten
Nicht entlang von Grünland, außer es gibt eine Hecke ;
Vielseitige Mischung;
Düngemittel, Bodenverbesserer, Spritzmittel verboten ;
Mahd zwischen dem 16. Juli und dem 30. September einschl. mit Ernte
und Fluchtstreifen von 2m Breite;
Nicht zugänglich für zu Freizeitzwecken eingesetzte motorisierte
Fahrzeuge, nicht als Weg oder Durchgang für den Verkehr
Keine Lagerung
Düngemittel, Bodenverbesserer und Spritzmittel verboten ;
jährliche Fläche mindestens so groß wie zu Beginn der Verpflichtung.
Ackerbau ;
Mindestens 200 m in Teilstücken von mind.
20m ;
Breite : 12 m überall ;
9% max der gesamten Ackerbauflächen
(Kumulierung MB5, MC7 und MC8).
Mischung von Getreiden und Leguminosen;
Viehbesatz < 1,4 GVE/ha
Wenn <= 0,6 GVE/ha Kürzung der Subvention
Berechnung des Besatzes : Anzahl GVE/
Futterfläche
Mindestens 2,5ha
Viehbesatz < 1,8 GVE/ha außerhalb der
gefährdeten Zone
Mindestens 5 ha
Vom Aussterben bedrohte lokale Rassen ;
Einschreibung im zugelassenen Stammbuch der
Rasse oder im Hauptbuch.
100 €/Tümpel
200 €/ha
21,6 €/ 20m
200 €/ha
Organische Düngung nur von Tieren des Betriebes
Keine Spritzmittel
100 €/ha
Organische Düngung nur von Tieren des Betriebes
Keine Spritzmittel
50 €/ha
Älter als 2 Jahre für Rinder und Pferde ;
Älter als 6 Monate für Schafe ;
Registrierung in Sanitrace für Rinder und Schafe und im Stammbuch für
rotes Ardenner Schaf, belgisches Zugpferd und Blau-Weiß gemischte
120€/Rind
200€/Pferd
30€/Schaf
2.2. Beschreibung der gezielten Methoden (MC)
Die Verpflichtung für die gezielten Methoden unterliegt einem Expertengutachten, das von Natagriwal-Beratern erstellt wird. Dieses Expertengutachten muss vollständig
und unterschrieben sein bis spätestens 31. Dezember 2015. In Abwesenheit des Expertenguthabens ist die Anfrage der Verpflichtung unzulässig.
Gezielte Methoden
bisherig
neu
Beschreibung
Auszug aus dem Lastenheft
Überschwemmungsgrünland
/
MC3
Dauergrünland ;
Mindestens 50 Ar
Kein Eingriff während einer Periode, die durch das Expertengutachten
festgelegt wird;
Keine Drainage, kein Ausschlämmen der Gräben, keine Zuschüttung ;
Keine Düngemittel und Bodenverbesserer auf der
Überschwemmungszone und einer Pufferzone von 6 Meter
Keine Spritzmittel.
Kein Eingriff vom 1. Januar bis zu einem durch das Expertengutachten
festgelegtem Datum;
Kein Zufüttern mit Kraft- oder Raufutter ;
Keine Düngung außer Expertengutachten ;
Keine Spritzmittel ;
Keine Saat, Nachsaat außer Expertengutachten;
Wenn Mahd Produktexport und 10% Fluchtstreifen erhalten ;
Keine Drainage, kein Ausschlämmen der Gräben außer
Expertengutachten
Deckfrucht laut Expertengutachten ;
Keine Düngemittel, Bodenverbesserer außer Expertengutachten;
Keine Spritzmittel ;
Nicht zugänglich für zu Freizeitzwecken eingesetzte motorisierte
Fahrzeuge, nicht als Weg oder Durchgang für den Verkehr
Keine Lagerung.
Vernichtung des drüsigen Springkrauts
Keine Düngemittel, Bodenverbesserer außer Expertengutachten
Keine Spritzmittel ;
Keine Lagerung ;
Keine motorisierten Fahrzeuge für Freizeitzwecke, kein Weg oder
Durchgang für den Verkehr.
Vernichtung des drüsigen Springkrauts
Aufstellen der Liste der Aktionen und Ausführungskalender.
Biologisch wertvolles
Grünland
Bepflanzte Ackerparzelle
Bepflanzter Ackerstreifen
Agrarökologischer
Aktionsplan
M8
/
M9
M10
MC4
MC7
MC8
MC10
Dauergrünland ;
Ackerbau ;
Fläche zwischen 0,5 und 1,5ha ;
Kein Angrenzen an MB5 oder MC8 ;
9% max der gesamten Ackerbauflächen
(Kumulierung MB5, MC7 und MC8).
Ackerbau ;
9% max der gesamten Ackerbauflächen
(Kumulierung MB5, MC7 und MC8);
Mindestens 200 m in Teilstücken von mind.
20m ;
Breite : von 3 m bis 30 m.
Umweltdiagnose des Betriebes für die
landwirtschaftliche Praxis und
Eiweißautonomie;
Festlegen von kurz-, mittel- und langfristigen
Zielen
Betrag in € /ha/Jahr oder
/m/Jahr.
200 €/ha
450 €/ha
250 €/ha in BE2 und BE3
(in Natura Gebiet)
600 €/ha
350 €/ha in SIE Brache
30 €/20 m
8,4 €/20 m in SIE Brache
20.X +0,1.Y+50Z
Mit X = ha von 0 bis 50 ;
Y = jährlicher
Anfangsbetrag aller
AUM Maximum 3500
€/Jahr
Z=ha der
Eiweißautonomie
3. Kumulierungen und Vereinbarkeiten zwischen AUM, Natura 2000, biologischer
Landwirtschaft und gewissen SIE
A. Kultur
AUM
Landschaftselement
AUM
AUM
AUM
AUM
Natura
Wendestreifen
Extensive
Kultur
Bepflanzter
Ackerstreifen
Bepflanzte
Ackerparzelle
Extensiver
Streifen
BIO
C
C
C
C
C
X
X
X
X
AUM Wendestreifen
AUM Extensive
Kultur
AUM Bepflanzter
Ackerstreifen
SIE
Landschaftselement
Brache
C
X
C
X
O
C
X
X
X
O
C
X
X
X
O
C
C-21,6
X
O
C
C-250
O
C
X
C
O
AUM Bepflanzte
Ackerparzelle
Natura extensiver
Streifen
BIO
B. Grünland
AUM
Landschaftselement
AUM
Naturnahes
Grünland
AUM
Überschwemmungsgrünland
AUM
Biologisch
wertvolles Grünland
NATURA
NATURA
Dauergrünland mit
schwachen
Einschränkungen
Dauergrünland mit
starken
Einschränkungen
NATURA
Extensiver
Streifen
C
C
C
C
C
C
C
X
X
C
C
C
X
X
C
C
C
C-200
X
C
C
C
C
C
O
O
X
X
AUM
AUM
Naturnahes
Grünland
Überschwe
mmungsgrünland
Biologisch
wertvolles
Grünland
Futterautonomie
BIO
C
C
C
C
X
X
X
AUM
SIE
Futterautonomie
BIO
NATURA:
Dauergrünland mit
schwachen
Einschränkungen
NATURA :
Dauergrünland mit
starken
Einschränkungen
C = mögliche Kumulierung der Prämien (verschiedene Zwecke oder/und Zwänge)
S = gegenstandslos / keine SIE für Bio
X
X = verbotene Kumulierung
O = kein Zugang zu der Beihilfe für Bio