Gebührenordnung Weiter

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Gebührenordnung Weiter- und Fortbildung FPH
10. Revision per 1.2.2016
(gemäss Vorstandsbeschluss vom 26. Januar 2016)
NichtpharmaSuisse
Mitglieder
Dienstleistung
1
pharmaSuisse
Mitglieder
Eidg. Weiterbildungstitel in
1.1
Offizinpharmazie
1.1.1
Antrag gemäss Weiterbildungsprogramm FPH
in Offizinpharmazie inkl. Studienberatung,
Fachapothekerprüfung, Diplomarbeit,
Dossierführung und Archivierung
Fr. 3'200.-
Fr. 1'600.-
1.1.2
Erneute Prüfung der Diplomarbeit bei
Ablehnung der vorangehend eingereichten
Fr. 1'600.-
Fr. 800.-
1.1.3
Prüfungswiederholung
Fr. 1'200.-
Fr. 600.-
1.1.4
Wiedererlangung des Rechts zur Titelführung
Fr. 800.-
Fr. 400.-
1.1.5
Anerkennung von Modulen vor Beginn und
während der Weiterbildung in
Offizinpharmazie. Sämtliche Anträge und Beilagen
Fr. 300.-
Fr. 150.-
Fr. 2'500.-
Fr. 1'500.-
müssen in einer Landessprache oder Englisch eingereicht
werden. Anderssprachige Dokumente müssen notariell
beglaubigt übersetzt sein.
1.2
1.2.1
Spitalpharmazie
Antrag gemäss Weiterbildungsprogramm FPH
in Spitalpharmazie inkl. Beurteilung
Diplomarbeit, Prüfung, Dossierführung,
Archivierung
Doppelmitgliedschaft GSASA/pharmaSuisse
1.2.2
Prüfungswiederholung
1.2.3
Erneute Beurteilung der Diplomarbeit resp.
Zertifikatsarbeit bei Ablehnung der
vorangehend eingereichten
Schweizerischer Apothekerverband
Société Suisse des Pharmaciens
Fr. 1'250.Fr. 1'200.-
Fr. 600.-
Fr. 600.-
Fr. 300.-
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1.2.4
1.2.5
1.2.6
1.2.7
Wiedererlangung des Rechts zur Führung des
Weiterbildungstitels in Spitalpharmazie
Fr. 800.-
Jährliche manuelle Fortbildungskontrolle inkl.
Archivierung (mit oder ohne Titel)
Anerkennung/Reevaluation
Weiterbildungsstätte inkl. verantwortlicher
Weiterbildner mit Inspektion
Reevaluation Weiterbildungsstätte ohne
Inspektion
Nicht-GSASA-Mitglied*
Fr. 100.Fr. 2'000.Fr. 1'000.GSASA-Mitglied
Fr. 400.-
1.2.8
Anerkennung/Reevaluation zusätzlicher
Weiterbildner
2
Fachapotheker FPH in klassischer Homöopathie
2.1
Grundlagenprüfung
2.2
Nicht-GSASA-Mitglied
Fr. 800. -
Fr. 700.-
Antrag gemäss Weiterbildungsprogramm FPH
in klassischer Homöopathie
Fr. 2'200.-
Fr. 1'100.-
-
Fr. 650.-
Bei Doppelmitgliedschaft SAGH /
pharmaSuisse
2.3
Rezertifizierung / Fortbildungskontrolle für
2 Jahre inkl. Archivierung
2.4
Wiedererlangung des Rechts zur Titelführung
3
3.1
Fr. 400.-
Fr. 400.-
Fr.
200.-
Für SAGH Mitglied
Fr.
100.Fr. 800.-
Fr. 400.-
Fähigkeitsausweise FPH
Anerkennung von Modulen vor Beginn und während
der Weiterbildung gemäss Fähigkeitsprogramm FPH
Art. 2.4 „Kandidaten mit abweichendem Curriculum“.
Fr. 300.-
Sämtliche Anträge und Beilagen müssen in einer Landessprache oder Englisch eingereicht werden. AnderssprachigeDokumente müssen notariell beglaubigt übersetzt sein.




Fr. 150.-
Konsiliarapotheker für die ambulante Medikamentenverschreibung
in pharmazeutische Betreuung von Institutionen des Gesundheitswesens
in Phytotherapie 1)
in Nutztierpharmazie
3.2
Beantragung Fähigkeitsausweis gemäss
Fähigkeitsprogramm FPH inkl. Studienberatung, Tätigkeitsbericht, Dossierführung
und Archivierung
Schweizerischer Apothekerverband
Société Suisse des Pharmaciens
Fr.
1'300.-
Fr. 650.-
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3.2.1
Erneute Prüfung des Tätigkeitsberichtes bei
Ablehnung des vorangehend eingereichten
Berichtes
Fr. 800.-
Fr. 400.-
3.2.2
Wiedererlangung des Rechtes zur Führung des
Fähigkeitsausweises FPH
Fr. 800.-
Fr. 400.-


Apotheker für integrierte Versorgungsmodellen
Impfen und Blutentnahme
3.3
3.3.1
Beantragung Fähigkeitsausweis gemäss
Fähigkeitsprogramm FPH inkl. Studienberatung, Dossierführung und Archivierung
Fr.500.-
Fr. 250.- ***
Wiedererlangung des Rechtes zur Führung des
Fähigkeitsausweises FPH
Fr. 400.-
Fr. 200.-
Fr. 1'800.-
Fr. 1'200.-

in klinischer Pharmazie
Beantragung Fähigkeitsausweis gemäss
Fähigkeitsprogramm FPH inkl. Beurteilung
Zertifikatsarbeit, Prüfung, Dossierführung,
Archivierung
3.4
Doppelmitgliedschaft GSASA/pharmaSuisse
3.4.1
Prüfungswiederholung
3.4.2
Fr. 900.Fr. 1'200.-
Fr. 600.-
Erneute Beurteilung der Diplomarbeit resp.
Zertifikatsarbeit bei Ablehnung der
vorangehend eingereichten Arbeit.
Fr. 600.-
Fr. 300.-
3.4.3
Wiedererlangung des Rechts zur Führung des
Fähigkeitsausweises FPH in klinischer
Pharmazie
Fr. 800.-
Fr. 400.-
3.4.4
Jährliche manuelle Fortbildungskontrolle inkl.
Archivierung (mit oder ohne FPH Titel)
3.4.5
Anerkennung/Reevaluation Weiterbildner
Fähigkeitsausweis FPH in klinischer Pharmazie
Schweizerischer Apothekerverband
Société Suisse des Pharmaciens
Nicht-GSASA-Mitglied*
Fr. 100.GSASA-Mitglied
Fr. 400.Nicht-GSASA-Mitglied
Fr. 800.-
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3.5

in klassischer Homöopathie
3.5.1
Grundlagenprüfung
Fr. 700.-
3.5.2
Beantragung Fähigkeitsausweis gemäss
Fähigkeitsprogramm FPH inkl. Beurteilung
Zertifikatsarbeit, Prüfung, Dossierführung,
Archivierung
Fr. 2'200.-
Doppelmitgliedschaft SAGH/pharmaSuisse
Fr. 1'100.-
Fr. 650.Nicht SAGH-Mitglied
Fr. 100.SAGH-Mitglied
Fr. 50.-
3.5.3
Fortbildungskontrolle für 2 Jahre inkl.
Archivierung
3.5.4
Wiedererlangung des Rechtes zur Führung des
Fähigkeitsausweises FPH in klassischer
Homöopathie
4
Anerkennungsgebühren für Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen FPH
4.1
Fr. 800.-
Fr. 400.-
Offizinpharmazie
4.1.1
Anerkennung eines Jahresprogramms als
Weiter- und/oder Fortbildung FPH in
Offizinpharmazie:
 mind. 7 Veranstaltungen zusammen
eingereicht
 jede weitere Veranstaltung wird gemäss
Ziff. 4.1.2 verrechnet
 max. CHF 1'360.- / Jahr verrechnet
Fr. 700.- pro Programm
Ausnahme: Verbände, die Kurse für ihre
Mitglieder kostenlos anbieten, werden von der
Gebühr entbunden (z.B. Kantonale Verbände)
4.1.2
Anerkennung und Revalidierung einzelner
Weiter-/Fortbildungsveranstaltung FPH Offizin
4.1.3
Express Anerkennung einer Weiter- und/oder
Fortbildungsveranstaltung FPH Offizin
ausserhalb der Sitzungstermine
Fr.
250.- pro Veranstaltung
4.1.4
Vorgängige/Nachträgliche Anerkennung einer
Weiter- und/oder Fortbildungsveranstaltung
FPH Offizin (nur für TeilnehmerInnen)
Fr.
200.-
Schweizerischer Apothekerverband
Société Suisse des Pharmaciens
Fr. 110.-/Veranstaltung
(max. Fr. 1'360.- / Jahr)
Fr.
100.-
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Die Gebühren der Dienstleistungen 4.1.1 -4.1.4 werden in jedem Fall verrechnet, d.h. auch bei
Ablehnung eines Antrages.
Ausnahme: bei der Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen fallen bei Ablehnung
des Antrages keine Gebühren an.
4.2
Klassischer Homöopathie
4.2.1
Zertifizierung einer Einzelveranstaltung
FPH in klassischer Homöopathie
4.2.2
Anerkennung eines Jahresprogramms als Weiterund/oder Fortbildung FPH in klassischer
Homöopathie: mind. 4 Veranstaltungen
zusammen eingereicht
Fr. 100.-pro Veranstaltung
Bis 10 Veranstaltungen:
Fr. 350.- pro Programm
Ab 11 Veranstaltungen:
Fr. 500.- pro Programm
4.2.3
Zertifizierung einer Supervisionsgruppe
für 1 Jahr
4.2.4
Vorgängige/Nachträgliche Anerkennung einer
Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung FPH
Homöopathie (nur für TeilnehmerInnen)
5
Allgemeine Weiter- und Fortbildungsgebühren FPH
5.1
Erstmalige Eröffnung eines elektronischen
Dossiers (My FPH- Account) auf der
Bildungsplattform (mit oder ohne FPH Titel)
Fr. 60.einmalig
-
5.2
Jährliche elektronische Fortbildungskontrolle
inkl. Archivierung (mit oder ohne FPH Titel)
Fr. 30.- **
-
5.3
Jährliche manuelle Fortbildungskontrolle inkl.
Archivierung (mit oder ohne FPH Titel)
Fr. 200.-**
Fr. 100.-**
5.4
Erneutes Ausstellen eines Eidg.
Weiterbildungsdiplom
Fr. 300.-
Fr. 150.-
5.5
Erneutes Ausstellen eines Diplom (FPH-Titel
oder Fähigkeitsausweis FPH
Fr. 200.-
Fr. 100.-
5.6
Nachbestellung eines personalisierten FPHTürklebers
Fr. 100.-
Fr. 50.-
5.7
Nachbestellung einer Teilnahmebestätigung
von pharmaSuisse organisierten
Veranstaltungen
Fr. 50.-
Fr. 25.-
5.8
Persönliche Anträge an die FPH Offizin z.B.
Entbindung von der Fortbildungspflicht
Fr. 200.-
Fr. 100.-
Fr. 100.Fr. 200.-
Schweizerischer Apothekerverband
Société Suisse des Pharmaciens
Fr. 100.-
Für SAGH-Mitglieder Fr. 35.-
Società Svizzera dei Farmacisti
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6
Weiterbildung nach KVG
6.1
Ausweis / Bestätigung gemäss Reglement
Fr. 460.-
Fr. 280.-
6.2
Dossier-Eröffnung für späteres Erteilen eines
Ausweises
Fr. 315.-
Fr. 180.-
7
Beschwerdegebühren
Vorschuss bei Einreichung der Beschwerde
(Bei Annahme der Beschwerde erfolgt die
Rückerstattung des Vorschusses)
Kosten für den administrativen Aufwand bei
Nichteintreten auf die Beschwerde (z. B.:
Kostenvorschuss wurde nicht bezahlt)
7.1
7.2
Fr. 1'000.Fr. 500.-
7.3
Ablehnung der Beschwerde: Nachzahlung
8
Anerkennung ausländischer Weiterbildungstitel
Kosten für den administrativen Aufwand, die
Prüfung durch die zuständige Fachgesellschaft
sowie die Anerkennung eines europäischen
oder aussereuropäischen Weiterbildungstitels.
Fr. 2'000.-
Fr. 3'200.-
Fr. 1'600.-
Hinweise:




Sämtliche Gebühren sind exkl. 8% Mehrwertsteuer.
Die Berechnung der Gebühren in der Weiter- und Fortbildung FPH ist
vollkostendeckend.
Alle pharmaSuisse-Mitglieder (mit und ohne FPH-Titel) besitzen seit Januar 2012
auf der Bildungsplattform ein My FPH-Account.
Die jährliche Fortbildungskontrolle inkl. Archivierung ist Weiterbildungstitel-Träger
obligatorisch und wird automatisch durch die Fachgesellschaft überprüft und
bestätigt:
*
**
Fortbildungskontrolle für GSASA Mitglieder vorläufig noch gebührenfrei.
Die Gebühr für die jährliche Fortbildungskontrolle wird unabhängig von der
Anzahl FPH-Titel und/oder Fähigkeitsausweise FPH nur einmalig pro Jahr
verrechnet. Die Rechnungstellung für Nichtmitglieder pharmaSuisse erfolgt
jährlich.

Apothekerinnen und Apotheker, ohne Weiterbildungstitel in Offizinpharmazie,
welche ihre Fortbildung freiwillig durch pharmaSuisse überprüft und bestätigt haben
wollen, müssen dies schriftlich bei pharmaSuisse beantragen.

*** Die Beantragung des Fähigkeitsausweises FPH Apotheker für integrierte
Versorgungsmodelle ist für Apotheker, die im Pilotprojekt netcare waren,
gebührenfrei.

1)
Bei Einreichung einer Diplomarbeit gemäss Fähigkeitsprogramm FPH in
Phytotherapie fallen die folgenden Gebühren an: Fr. 1‘900.- für Nicht-Mitglieder
pharmaSuisse und Fr. 1‘440.- für pharmaSuisse Mitglieder.
Schweizerischer Apothekerverband
Société Suisse des Pharmaciens
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