Impfen in der Apotheke – aktueller Stand Kantone

Bern-Liebefeld, 15. September 2015
Impfen in der Apotheke – aktueller Stand Kantone
In Sachen Impfen hat sich in den vergangenen Wochen erfreulicherweise viel bewegt,
weshalb wir Ihnen nachfolgend einen Überblick über die neuesten Entwicklungen geben
wollen. Fünf Kantone sind es, in denen dafür ausgebildete Apotheker unter bestimmten
Voraussetzungen Impfungen ohne vorliegendes Arztrezept vornehmen dürfen:
Bern
Mögliche Impfungen:
 Pilotprojekt für die saisonale Grippe-Impfung 2015/2016
Personengruppe:
 gesunde Personen über 16 Jahre
Voraussetzungen:
 Fähigkeitsausweis FPH Impfen und Blutentnahme
 Vorabklärung durch Apothekerin oder Apotheker mit strukturiertem Fragebogen
 weitere Voraussetzungen und Details werden noch verhandelt
Freiburg
Mögliche Impfungen:
 Grippe
Personengruppe:
 Personen ab 16 Jahren ohne besonderes Gesundheitsrisiko
Voraussetzungen:
 anerkannte spezifische Impfausbildung (derzeit ist der Fähigkeitsausweis FPH
Impfen und Blutentnahme die einzige anerkannte Impfausbildung)
 geeignete Räumlichkeiten
Neuenburg
Mögliche Impfungen:
 Grippe, Masern und FSME (alle mit Fragebogen von pharmaSuisse)
Personengruppe:
 Personen, die nicht regelmässig beim Arzt sind sowie Personen, deren Arzt länger
abwesend ist oder nicht impfen will
Voraussetzungen:
 Fähigkeitsausweis FPH Impfen und Blutentnahme
 gültiges BLS-AED Generic Provider-Zertifikat
 Bewilligung des Santé publique de Neuchâtel (SCSP)
Solothurn
Mögliche Impfungen:
 Grippe, Masern und FSME, Hepatitis A und B (alle mit Fragebogen von
pharmaSuisse oder einem anderen durch den Kantonsapotheker vorgängig
validierten Fragebogen)
Personengruppe:
 Personen ab 16 Jahren
Voraussetzungen:
 Fähigkeitsausweis FPH Impfen und Blutentnahme
 gültiges BLS-AED Generic Provider-Zertifikat
 kantonale Bewilligung
 separater Raum mit Liege oder liegeähnlichem Stuhl
 Einhalten der Checkliste Impfen in der Apotheke von pharmaSuisse (siehe Anhang)
 Meldung der Öffnungszeiten und Einsatzpläne der verantwortlichen Fachperson fürs
Impfen (inkl. Stellvertretung) ans Gesundheitsamt
Zürich
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich beurteilt die Beschwerde eines Ostschweizer
Impfgegners gegen die Änderung der Verordnung über die universitären Medizinalberufe
als haltlos. Aus diesem Grund hat ihr das Gericht Ende August die aufschiebende Wirkung
entzogen. Der Regierungsrat hat die geänderte Verordnung heute rückwirkend per 1.
September in Kraft gesetzt. Somit dürfen Apotheker untenstehende Impfungen
vornehmen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.
Mögliche Impfungen:
 Grippe und FSME, Zweitimpfung Hepatitis A und B
Personengruppe:
 gesunde Personen ab 16 Jahren
Voraussetzungen:
 anerkannte spezifische Impfausbildung (derzeit ist der Fähigkeitsausweis FPH
Impfen und Blutentnahme die einzige anerkannte Impfausbildung)
 gültiges BLS-AED Generic Provider-Zertifikat
 Bewilligung der Gesundheitsdirektion Zürich
 spezifische Anforderungen an Infrastruktur, Ausrüstung, Versicherung und Ablauf
beim Impfen