Bern-Liebefeld, 15. September 2015 Impfen in der Apotheke – aktueller Stand Kantone In Sachen Impfen hat sich in den vergangenen Wochen erfreulicherweise viel bewegt, weshalb wir Ihnen nachfolgend einen Überblick über die neuesten Entwicklungen geben wollen. Fünf Kantone sind es, in denen dafür ausgebildete Apotheker unter bestimmten Voraussetzungen Impfungen ohne vorliegendes Arztrezept vornehmen dürfen: Bern Mögliche Impfungen: Pilotprojekt für die saisonale Grippe-Impfung 2015/2016 Personengruppe: gesunde Personen über 16 Jahre Voraussetzungen: Fähigkeitsausweis FPH Impfen und Blutentnahme Vorabklärung durch Apothekerin oder Apotheker mit strukturiertem Fragebogen weitere Voraussetzungen und Details werden noch verhandelt Freiburg Mögliche Impfungen: Grippe Personengruppe: Personen ab 16 Jahren ohne besonderes Gesundheitsrisiko Voraussetzungen: anerkannte spezifische Impfausbildung (derzeit ist der Fähigkeitsausweis FPH Impfen und Blutentnahme die einzige anerkannte Impfausbildung) geeignete Räumlichkeiten Neuenburg Mögliche Impfungen: Grippe, Masern und FSME (alle mit Fragebogen von pharmaSuisse) Personengruppe: Personen, die nicht regelmässig beim Arzt sind sowie Personen, deren Arzt länger abwesend ist oder nicht impfen will Voraussetzungen: Fähigkeitsausweis FPH Impfen und Blutentnahme gültiges BLS-AED Generic Provider-Zertifikat Bewilligung des Santé publique de Neuchâtel (SCSP) Solothurn Mögliche Impfungen: Grippe, Masern und FSME, Hepatitis A und B (alle mit Fragebogen von pharmaSuisse oder einem anderen durch den Kantonsapotheker vorgängig validierten Fragebogen) Personengruppe: Personen ab 16 Jahren Voraussetzungen: Fähigkeitsausweis FPH Impfen und Blutentnahme gültiges BLS-AED Generic Provider-Zertifikat kantonale Bewilligung separater Raum mit Liege oder liegeähnlichem Stuhl Einhalten der Checkliste Impfen in der Apotheke von pharmaSuisse (siehe Anhang) Meldung der Öffnungszeiten und Einsatzpläne der verantwortlichen Fachperson fürs Impfen (inkl. Stellvertretung) ans Gesundheitsamt Zürich Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich beurteilt die Beschwerde eines Ostschweizer Impfgegners gegen die Änderung der Verordnung über die universitären Medizinalberufe als haltlos. Aus diesem Grund hat ihr das Gericht Ende August die aufschiebende Wirkung entzogen. Der Regierungsrat hat die geänderte Verordnung heute rückwirkend per 1. September in Kraft gesetzt. Somit dürfen Apotheker untenstehende Impfungen vornehmen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Mögliche Impfungen: Grippe und FSME, Zweitimpfung Hepatitis A und B Personengruppe: gesunde Personen ab 16 Jahren Voraussetzungen: anerkannte spezifische Impfausbildung (derzeit ist der Fähigkeitsausweis FPH Impfen und Blutentnahme die einzige anerkannte Impfausbildung) gültiges BLS-AED Generic Provider-Zertifikat Bewilligung der Gesundheitsdirektion Zürich spezifische Anforderungen an Infrastruktur, Ausrüstung, Versicherung und Ablauf beim Impfen
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