Deutsch-Ukrainische Jugendbegegnungen AUSSCHREIBUNG 2016

MEET UP! Deutsch-Ukrainische Jugendbegegnungen
AUSSCHREIBUNG 2016
Antragsfrist 15. März 2016
 Inhalt und Ziel des Programms
Auch 2016 fördert die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) im Rahmen des Programms „MEET UP!“ mit Unterstützung durch das Auswärtige Amt und die
Robert-Bosch-Stiftung deutsch-ukrainische Jugendbegegnungen.
Ziel des Programms ist es, die Beziehungen zur Ukraine zu intensivieren und das zivilgesellschaftliche Engagement junger Menschen aus Deutschland und aus der Ukraine für demokratische Grundwerte und Völkerverständigung zu stärken.
Gefördert werden deutsch-ukrainische Jugendpartnerschaften. Eine Einbindung von russischen Teilnehmenden und Organisationen ist möglich.
 Die Begegnungen
Die Treffen der deutsch-ukrainischen oder deutsch-ukrainisch-russischen Jugendgruppen
können in Deutschland und/oder in der Ukraine stattfinden. Nach Möglichkeit sollen Hinund Rückbegegnungen in beiden Ländern stattfinden. Die Begegnungen sollen über einen
Zeitraum von mindestens fünf Tagen pro Begegnung durchgeführt werden (An- und Abreisetage zählen als halbe Tage).
 Die Projektarbeit
Im Mittelpunkt der Begegnungen steht das gemeinsame Arbeiten an einem Projekt zu poltisch-historischen Fragen. Für 2016 sind insbesondere folgende Themenbereiche möglich:
Flucht und Heimat:
Deutschland nimmt seit 2015 so viele Flüchtlinge wie noch nie auf. In der Ukraine leben zurzeit mehr als 1 Mio. Binnenflüchtlinge. Wie verändern die Herausforderungen im Ungang
mit geflüchteten Menschen unsere Gesellschaften? Was bedeuten Flucht und Verlust von
Heimat für junge Menschen? Was können junge Menschen leisten, damit aus der „Flüchtlingskrise“ eine Chance für alle erwächst?
Frieden für ein gemeinsames Europa:
Frieden war und ist für Europa nicht selbstverständlich. Nach Überwindung der verheerenden Folgen des Zweiten Weltkrieges und der scheinbaren Überwindung der Folgen des kalten Krieges, rücken globale Konflikte ebenso in den Blickpunkt wie der andauernde Konflikt
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zwischen der Ukraine und Russland. Was lernen junge Menschen aus den Ereignissen des
Zweiten Weltkrieges? Was heißt für sie Völkerverständigung und welchen Beitrag können
sie leisten für einen dauerhaften Frieden in einem gemeinsamen Europa?
Demokratie, Europa, Menschenrechte:
Anfang 2014 haben die Ukrainer ihre Stimme für ein selbstbestimmtes Leben in einer demokratischen Gesellschaft erhoben. Sie haben durch ihr Engagement auch wichtige Impulse für
eine neue Wertegemeinschaft in Europa gegeben. Was bedeuten demokratische Grundwerte
für junge Menschen? Wie können junge Europäer Menschenrechte aktiv mitgestalten? Wie
können sie auf Defizite bei der Einhaltung von Menschenrechten oder bezüglich der Rechte
von Minderheiten aufmerksam machen?
Zu diesen Themenbereichen werden auch künstlerische, mediale, musikalische oder andere
kreative Formen der Begegnung wie etwa Theaterprojekte, Filme oder Websites unterstützt.
 Wer kann teilnehmen?
Teilnehmende der Projekte können Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 12
und 29 Jahren aus Deutschland, aus der Ukraine und Russland sein. Es können mindestens
sechs und maximal 20 Teilnehmer pro Land gefördert werden.
 Wer kann gefördert werden?
Antragsteller können natürliche oder juristische Personen aus Deutschland oder der Ukraine
sein: Träger der Jugendarbeit, Schulen, Universitäten und Hochschulen, Studierendenvereinigungen, Sportvereine, Kulturinitiativen u.a.
Zuwendungsempfänger können ausschließlich juristische Personen aus Deutschland oder der
Ukraine sein wie Schulen, Universitäten, Vereine und Verbände.
 Was wird gefördert?
Gefördert werden Reisekosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten, Personalkosten
und Sachmittel für die Erarbeitung und Präsentation der Ergebnisse.
Die Höhe der Förderung orientiert sich an der Anzahl der Teilnehmenden aus Deutschland
und der Ukraine sowie ggf. aus Russland, und an den geplanten Maßnahmen.
Die Projekte werden mit einer sogenannten Fehlbedarfsfinanzierung gefördert, das heißt die
Zuwendung der Stiftung EVZ deckt die Ausgaben, die der Zuwendungsempfänger nicht
durch eigene oder fremde Mittel zu decken vermag. Eigen- bzw. Drittmittel sind erwünscht.
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 Was kann nicht gefördert werden?
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Begegnungen mit ausschließlich deutschen bzw. ausschließlich ukrainischen Teilnehmenden,
Projekte, die bereits begonnen haben,
Begegnungen, die keine Projektarbeit vorsehen (wie Besuchsprogramme, Vorlesungsbesuche, Kongresse, Hilfstransporte, humanitäre Hilfen etc.)
 Antragstellung
Anträge können in deutscher oder englischer Sprache bis 15. März 2016 eingereicht werden.
Ein Rechtsanspruch für eine Förderung besteht nicht.
Projekte können frühestens zum 1. Juni 2016 beginnen und müssen bis zum 31.12.2016
abgeschlossen sein.
Bitte verwenden Sie das Antragsformular und Kosten-und Finanzplanformular und senden
Sie das unterschriebene Formular (per Post, Fax oder E-Mail) an folgende Adresse:
Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“
Meet up! Deutsch-Ukrainische Jugendbegegnungen
Frau Evelyn Scheer
Programmleitung
Lindenstr. 20 - 25
D-10969 Berlin
[email protected]
Fax: ++49 (0) 30 25 92 97 – 11
Wenn Sie den Antrag per Fax oder Scan gesandt haben, senden Sie bitte auch die unterschriebene Fassung des Antrags im Original per Post an die oben stehende Adresse.
 Bewilligungsverfahren
Die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ ist bestrebt, im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Mittel möglichst viele Initiativen und Vereine in Deutschland und in
der Ukraine zu unterstützen.
Zuwendungen werden durch einen schriftlichen Bewilligungsbescheid bewilligt; bei einem
ausländischen Projektträger wird ein Vertrag geschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
Eine ukrainische bzw. russische Übersetzungshilfe kann zur Verfügung gestellt werden.
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Damit förderungswürdige Projekte zeitnah realisiert werden können, kann die Stiftung
unter bestimmten Voraussetzungen einen vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigen.
Dadurch entsteht noch kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
 Auszahlungsverfahren
Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt bis innerhalb von vier Wochen nach Eingang
eines Mittelabrufs, der Bestandteil des Bewilligungsbescheids bzw. des Vertrages ist.
 Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis ist zwei Monate nach Abschluss des Projekts vorzulegen. Er
beinhaltet einen Sachbericht, einen Finanzbericht, eine Teilnehmerliste sowie das Projektergebnis. Die entsprechenden Vorlagen erhalten Sie mit dem Bewilligungsbescheid bzw. dem
Vertrag.
 Informationen zur Projektförderung 2014-2015
Meet up!-Projekte auf facebook.com/meetup.evz
www.stiftung-evz.de/meetup
 Rückfragen und Beratung
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Evelyn Scheer:
Evelyn Scheer
Tel: +49 (0) 30 25 92 97-65
E-Mail: [email protected]
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