26.06.2015 Scheinselbständigkeit und Leiharbeit in der Pflege Prof. Dr. Axel Kokemoor Prof. Dr. Axel Kokemoor Gliederung I. Einführung II. Leiharbeit III. Freie Mitarbeit, Dienst- und Werkverträge IV. Scheinselbständigkeit, illegale ANÜ V. Ausblick und Fazit Scheinselbständigkeit und Leiharbeit in der Pflege 1 26.06.2015 I. Einführung II. Leiharbeit III. Freie Mitarbeit, Dienst- und Werkverträge IV. Scheinselbständigkeit, illegale ANÜ V. Ausblick und Fazit Prof. Dr. Axel Kokemoor I. Einführung Befristete Arbeitsverh. Geringfüg. Beschäftigung Stammpersonal Leiharbeitnehmer Werkvertragskräfte Freie Mitarbeiter Scheinselbständigkeit und Leiharbeit in der Pflege I. Einführung II. Leiharbeit III. Freie Mitarbeit, Dienst- und Werkverträge IV. Scheinselbständigkeit, illegale ANÜ V. Ausblick und Fazit Prof. Dr. Axel Kokemoor Befrist. ArbV. Geringfüg.B. Stammpersonal LeihArbN Werkvertr. Freie Mitarb. Eigene Arbeitnehmer Fremdpersonal Scheinselbständigkeit und Leiharbeit in der Pflege 2 26.06.2015 I. Einführung II. Leiharbeit III. Freie Mitarbeit, Dienst- und Werkverträge IV. Scheinselbständigkeit, illegale ANÜ V. Ausblick und Fazit Prof. Dr. Axel Kokemoor FachTV TV Leiharb./ TV Werkunt. Ermöglicht „Tarifwechsel“ und größere Flexibilität Scheinselbständigkeit und Leiharbeit in der Pflege I. Einführung II. Leiharbeit III. Freie Mitarbeit, Dienst- und Werkverträge IV. Scheinselbständigkeit, illegale ANÜ V. Ausblick und Fazit Prof. Dr. Axel Kokemoor Befrist. ArbV. Geringfüg.B. Stammpersonal LeihArbN Werkvertr. Freie Mitarb. Im Einsatzunternehmen (Krankenhaus): Arbeitsrecht (+) Arbeitsrecht (-) Scheinselbständigkeit und Leiharbeit in der Pflege 3 26.06.2015 I. Einführung II. Leiharbeit III. Freie Mitarbeit, Dienst- und Werkverträge IV. Scheinselbständigkeit, illegale ANÜ V. Ausblick und Fazit Prof. Dr. Axel Kokemoor Befrist. ArbV. Geringfüg.B. Stammpersonal LeihArbN Werkvertr. Freie Mitarb. ArbeitszeitG (+) ArbZG (-) Scheinselbständigkeit und Leiharbeit in der Pflege I. Einführung II. Leiharbeit III. Freie Mitarbeit, Dienst- und Werkverträge IV. Scheinselbständigkeit, illegale ANÜ V. Ausblick und Fazit Prof. Dr. Axel Kokemoor II. Leiharbeit Motive und Gründe: Fachkräftemangel Keine Personalreserven Größere Flexibilität bei geringeren Transaktionskosten (v.a. Einstellung / Kündigung) „Tarifflucht“ Scheinselbständigkeit und Leiharbeit in der Pflege 4 26.06.2015 I. Einführung II. Leiharbeit III. Freie Mitarbeit, Dienst- und Werkverträge IV. Scheinselbständigkeit, illegale ANÜ V. Ausblick und Fazit Prof. Dr. Axel Kokemoor Anders als Werkvertragskräfte und freie Mitarbeiter können LeihArbN wie eigene ArbN eingesetzt werden. Direkte Weisungen sind möglich. Seit 2011: Nahezu immer Erlaubnispflicht „Dauerleihe“ unzulässig. Scheinselbständigkeit und Leiharbeit in der Pflege I. Einführung II. Leiharbeit III. Freie Mitarbeit, Dienst- und Werkverträge IV. Scheinselbständigkeit, illegale ANÜ V. Ausblick und Fazit Prof. Dr. Axel Kokemoor III. Freie Mitarbeit, Dienst- und Werkverträge Werkvertrag / Dienstvertrag Unternehmen Fremdunternehmen Scheinselbständigkeit und Leiharbeit in der Pflege 5 26.06.2015 I. Einführung II. Leiharbeit III. Freie Mitarbeit, Dienst- und Werkverträge IV. Scheinselbständigkeit, illegale ANÜ V. Ausblick und Fazit Prof. Dr. Axel Kokemoor Alternative zum dauerhaften/ langfristigen Einsatz von Leiharbeitnehmern? Erfordert konsequente Umsetzung „Make or buy“! Scheinselbständigkeit und Leiharbeit in der Pflege I. Einführung II. Leiharbeit III. Freie Mitarbeit, Dienst- und Werkverträge IV. Scheinselbständigkeit, illegale ANÜ V. Ausblick und Fazit Prof. Dr. Axel Kokemoor keine Eingliederung, keine direkten Weisungen! „shop in shop“-Modell Wenn nicht: Scheinselbständigkeit / Unerlaubte Arbeitnehmerüberl. Scheinselbständigkeit und Leiharbeit in der Pflege 6 26.06.2015 I. Einführung II. Leiharbeit III. Freie Mitarbeit, Dienst- und Werkverträge IV. Scheinselbständigkeit, illegale ANÜ V. Ausblick und Fazit Prof. Dr. Axel Kokemoor IV. Scheinselbständigkeit, illegale ANÜ § 7 SGB IV (1)Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. (2) … Scheinselbständigkeit und Leiharbeit in der Pflege I. Einführung II. Leiharbeit III. Freie Mitarbeit, Dienst- und Werkverträge IV. Scheinselbständigkeit, illegale ANÜ V. Ausblick und Fazit Prof. Dr. Axel Kokemoor BSG (28.9.2011 – B 12 R 17/09 R; hauswirtschaftliche Familienbetreuerin): Bei untergeordneten und einfacheren Arbeiten ist eher eine Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation anzunehmen selbstständige Tätigkeit durch eigenes Unternehmerrisiko und Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft gekennzeichnet Scheinselbständigkeit und Leiharbeit in der Pflege 7 26.06.2015 I. Einführung II. Leiharbeit III. Freie Mitarbeit, Dienst- und Werkverträge IV. Scheinselbständigkeit, illegale ANÜ V. Ausblick und Fazit Prof. Dr. Axel Kokemoor Scheinselbständigkeit einer Klinikkrankenschwester (LSG SA 25.04.2013 - L 1 R 132/12): der jeweiligen Stationsleitung und behandelnden Ärzten weisungsunterworfen zwingend in den Organisationsablauf der Klinik integriert Tätigkeit als Krankenschwester in einer Klinik regelmäßig nur im Rahmen eines abhängigen Arbeitsverhältnisses möglich Scheinselbständigkeit und Leiharbeit in der Pflege I. Einführung II. Leiharbeit III. Freie Mitarbeit, Dienst- und Werkverträge IV. Scheinselbständigkeit, illegale ANÜ V. Ausblick und Fazit Prof. Dr. Axel Kokemoor Scheinselbständigkeit eines Krankenpflegers in der Intensivmedizin (LSG NRW 26.11.2014 – L 8 R 573/12 ) vom Pflegepersonal zu beachtende Therapieziele vom ärztlichen Personal festgelegt im Sinne funktionsgerecht dienender Teilhabe am therapeutischen Prozess eingesetzt Scheinselbständigkeit und Leiharbeit in der Pflege 8 26.06.2015 I. Einführung II. Leiharbeit III. Freie Mitarbeit, Dienst- und Werkverträge IV. Scheinselbständigkeit, illegale ANÜ V. Ausblick und Fazit Prof. Dr. Axel Kokemoor Scheinselbständigkeit einer Fachkrankenschwester im Operationsdienst (Hess. LSG 26.3.2015 – L 8 KR 84/13) Scheinselbständigkeit eines Operationspflegers (Bay. LSG 28.05.2013, L 5 R 863/12) Tätigkeit „nur bei synchronem Teameinsatz des Operationsteams unter ärztlicher Operationsleitung ausgeübt; es handelte sich dabei um ein fremdgeleitetes, simultan tätiges OP-Team.“ Scheinselbständigkeit und Leiharbeit in der Pflege I. Einführung II. Leiharbeit III. Freie Mitarbeit, Dienst- und Werkverträge IV. Scheinselbständigkeit, illegale ANÜ V. Ausblick und Fazit Prof. Dr. Axel Kokemoor V. Ausblick und Fazit Koalitionsvertrag vom 16.12.2013: Verhinderung rechtswidriger Werkvertragsgestaltungen Sanktionierung verdeckter ANÜ mit „Vorratserlaubnis“ Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten „Equal pay“ nach max. 9 Monaten Scheinselbständigkeit und Leiharbeit in der Pflege 9 26.06.2015 I. Einführung II. Leiharbeit III. Freie Mitarbeit, Dienst- und Werkverträge IV. Scheinselbständigkeit, illegale ANÜ V. Ausblick und Fazit Prof. Dr. Axel Kokemoor Vorübergehende ANÜ auch weiterhin möglich Freie Mitarbeit beim Pflegepersonal nicht rechtssicher regelbar Dienst- und Werkverträge möglich, aber in der praktischen Handhabung durchaus anspruchsvoll Scheinselbständigkeit und Leiharbeit in der Pflege Prof. Dr. Axel Kokemoor Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Scheinselbständigkeit und Leiharbeit in der Pflege 10
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