Scheinselbständigkeit und Leiharbeit in der Pflege Gliederung I

26.06.2015
Scheinselbständigkeit und
Leiharbeit in der Pflege
Prof. Dr. Axel Kokemoor
Prof. Dr. Axel Kokemoor
Gliederung
I. Einführung
II. Leiharbeit
III. Freie Mitarbeit, Dienst- und
Werkverträge
IV. Scheinselbständigkeit, illegale ANÜ
V. Ausblick und Fazit
Scheinselbständigkeit und Leiharbeit in der Pflege
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I. Einführung
II. Leiharbeit
III. Freie Mitarbeit, Dienst- und
Werkverträge
IV. Scheinselbständigkeit, illegale ANÜ
V. Ausblick und Fazit
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I. Einführung
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Befristete Arbeitsverh.
Geringfüg. Beschäftigung
Stammpersonal
Leiharbeitnehmer
Werkvertragskräfte
Freie Mitarbeiter
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I. Einführung
II. Leiharbeit
III. Freie Mitarbeit, Dienst- und
Werkverträge
IV. Scheinselbständigkeit, illegale ANÜ
V. Ausblick und Fazit
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Befrist. ArbV.
Geringfüg.B.
Stammpersonal
LeihArbN
Werkvertr.
Freie Mitarb.
Eigene
Arbeitnehmer
Fremdpersonal
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III. Freie Mitarbeit, Dienst- und
Werkverträge
IV. Scheinselbständigkeit, illegale ANÜ
V. Ausblick und Fazit
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FachTV
TV
Leiharb./
TV Werkunt.
 Ermöglicht „Tarifwechsel“ und
 größere Flexibilität
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II. Leiharbeit
III. Freie Mitarbeit, Dienst- und
Werkverträge
IV. Scheinselbständigkeit, illegale ANÜ
V. Ausblick und Fazit
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Befrist. ArbV.
Geringfüg.B.
Stammpersonal
LeihArbN
Werkvertr.
Freie Mitarb.
Im Einsatzunternehmen
(Krankenhaus):
Arbeitsrecht (+)
Arbeitsrecht (-)
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III. Freie Mitarbeit, Dienst- und
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V. Ausblick und Fazit
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Befrist. ArbV.
Geringfüg.B.
Stammpersonal
LeihArbN
Werkvertr.
Freie Mitarb.
ArbeitszeitG
(+)
ArbZG (-)
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II. Leiharbeit
III. Freie Mitarbeit, Dienst- und
Werkverträge
IV. Scheinselbständigkeit, illegale ANÜ
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II. Leiharbeit
Motive und Gründe:
 Fachkräftemangel
 Keine Personalreserven
 Größere Flexibilität bei geringeren
Transaktionskosten
(v.a. Einstellung / Kündigung)
 „Tarifflucht“
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II. Leiharbeit
III. Freie Mitarbeit, Dienst- und
Werkverträge
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V. Ausblick und Fazit
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Anders als Werkvertragskräfte und freie
Mitarbeiter können LeihArbN
 wie eigene ArbN eingesetzt werden.
 Direkte Weisungen sind möglich.
Seit 2011:
 Nahezu immer Erlaubnispflicht
 „Dauerleihe“ unzulässig.
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III. Freie Mitarbeit, Dienst- und
Werkverträge
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III. Freie Mitarbeit, Dienst- und
Werkverträge
Werkvertrag /
Dienstvertrag
Unternehmen
Fremdunternehmen
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II. Leiharbeit
III. Freie Mitarbeit, Dienst- und
Werkverträge
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V. Ausblick und Fazit
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 Alternative zum dauerhaften/
langfristigen Einsatz von
Leiharbeitnehmern?
 Erfordert konsequente Umsetzung
 „Make or buy“!
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 keine Eingliederung,
keine direkten Weisungen!
 „shop in shop“-Modell
 Wenn nicht:
Scheinselbständigkeit /
Unerlaubte Arbeitnehmerüberl.
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IV. Scheinselbständigkeit, illegale ANÜ
§ 7 SGB IV
(1)Beschäftigung ist die nichtselbständige
Arbeit, insbesondere in einem
Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine
Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach
Weisungen und eine Eingliederung in die
Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.
(2) …
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BSG (28.9.2011 – B 12 R 17/09 R;
hauswirtschaftliche Familienbetreuerin):
 Bei untergeordneten und einfacheren Arbeiten
ist eher eine Eingliederung in eine fremde
Arbeitsorganisation anzunehmen
 selbstständige Tätigkeit durch eigenes
Unternehmerrisiko und Verfügungsmöglichkeit
über die eigene Arbeitskraft gekennzeichnet
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II. Leiharbeit
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Werkverträge
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Scheinselbständigkeit einer Klinikkrankenschwester (LSG SA 25.04.2013 - L 1 R 132/12):
 der jeweiligen Stationsleitung und behandelnden
Ärzten weisungsunterworfen
 zwingend in den Organisationsablauf der Klinik
integriert
 Tätigkeit als Krankenschwester in einer Klinik
regelmäßig nur im Rahmen eines abhängigen
Arbeitsverhältnisses möglich
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III. Freie Mitarbeit, Dienst- und
Werkverträge
IV. Scheinselbständigkeit, illegale ANÜ
V. Ausblick und Fazit
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Scheinselbständigkeit
eines Krankenpflegers in der Intensivmedizin
(LSG NRW 26.11.2014 – L 8 R 573/12 )
 vom Pflegepersonal zu beachtende Therapieziele
vom ärztlichen Personal festgelegt
 im Sinne funktionsgerecht dienender Teilhabe
am therapeutischen Prozess eingesetzt
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II. Leiharbeit
III. Freie Mitarbeit, Dienst- und
Werkverträge
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Scheinselbständigkeit einer
Fachkrankenschwester im Operationsdienst
(Hess. LSG 26.3.2015 – L 8 KR 84/13)
Scheinselbständigkeit eines Operationspflegers
(Bay. LSG 28.05.2013, L 5 R 863/12)
 Tätigkeit „nur bei synchronem Teameinsatz des
Operationsteams unter ärztlicher Operationsleitung ausgeübt; es handelte sich dabei um ein
fremdgeleitetes, simultan tätiges OP-Team.“
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V. Ausblick und Fazit
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V. Ausblick und Fazit
Koalitionsvertrag vom 16.12.2013:
 Verhinderung rechtswidriger
Werkvertragsgestaltungen
 Sanktionierung verdeckter
ANÜ mit „Vorratserlaubnis“
 Überlassungshöchstdauer von
18 Monaten
 „Equal pay“ nach max. 9 Monaten
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III. Freie Mitarbeit, Dienst- und
Werkverträge
IV. Scheinselbständigkeit, illegale ANÜ
V. Ausblick und Fazit
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 Vorübergehende ANÜ auch weiterhin
möglich
 Freie Mitarbeit beim Pflegepersonal
nicht rechtssicher regelbar
 Dienst- und Werkverträge möglich,
aber in der praktischen Handhabung
durchaus anspruchsvoll
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Prof. Dr. Axel Kokemoor
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
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