Whitepaper IT-Sicherheitsgesetz und wen es betrifft

Whitepaper
IT-Sicherheitsgesetz und wen es betrifft
Umsetzungsstrategien zur Informationssicherheit für Wasserversorger und
Abwasserentsorger
06/2015
Mit der Verabschiedung des IT-Sicherheitsgesetzes und weiterer flankierender Maßnahmen geht der Gesetzgeber nun im Rahmen
seiner „digitalen Agenda“ notwendige Schritte zur gesetzlich verbindlichen Etablierung eines „Mindestniveaus an IT-Sicherheit“.
Das am 12. Juni 2015 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
(IT-Sicherheitsgesetz) bringt für die Wasserwirtschaft neue Pflichten zur Erhöhung von Abwehrmaßnahmen, Nachweis- und
Meldepflichten mit.
Relevant für die kommunalen Trinkwasserversorger und Abwasserentsorger sind die Änderungen im Gesetz zur Stärkung
der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes (BSIGesetz) als Teil des IT-Sicherheitsgesetzes. Die das ITSicherheitsgesetz konkretisierende Rechtsverordnung wird
direkt nun unverzüglich von Branchenverbänden, wie z.B.
dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
(DVGW) in Abstimmung mit dem Bundesamt für Informationssicherheit (BSI) als Aufsichtsbehörde erarbeitet. Experten aus
dem Bereich Informationssicherheit rechnen fest damit, dass
sich die Rechtsverordnung für die Wasserversorger und Abwasserentsorger an nationalen und internationalen Normen
zur Informationssicherheit orientiert.
Entsprechend der Vorgaben anderer Branchen, wie beispielsweise dem IT-Sicherheitskatalog der BNetzA für die Energieversorger, ist somit davon auszugehen, dass neben den Normen ISO/IEC 27001 und 27002 auch die Branchenspezifische
Anforderungen sowie Elemente des IT-Grundschutzes in die
Ausprägung des einzuführenden Informations-SicherheitsManagement-Systems (ISMS) einzubeziehen sind.
Demnach sind die kommunalen Trinkwasserversorger und
Abwasserentsorger verpflichtet, innerhalb von zwei Jahre
nach Inkrafttreten der Verordnung angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zum Schutz ihrer ITSysteme und Netzkomponenten zu treffen, die für die Funktionsfähigkeit der von ihnen betriebenen Infrastrukturen zur
Wassererzeugung, -versorgung und –entsorgung maßgeblich
sind.
muss alle zwei Jahre durch Sicherheitsaudits und Überprüfungen nachgewiesen und dem BSI eine Aufstellung der zu diesem Zweck durchgeführten Maßnahmen einschließlich der
dabei aufgedeckten Sicherheitsmängel und der wiederum
dafür ergriffenen Maßnahmen übermittelt werden. Ferner
muss nachgewiesen werden, dass kritische Assets bspw. im
Rahmen der Erstellung eines Netzstrukturplans identifiziert
und diese im Rahmen einer Schutzbedarfsanalyse bewertet
wurden. Darüber hinaus nehmen auch Maßnahmen zur Angriffsprävention und –erkennung (z.B. SIEM), ein Business
Continuity Management (BCM) sowie regelmäßige Notfallübungen eine zentrale Rolle ein.
Weiterhin sieht das IT-Sicherheitsgesetz vor, dass dem BSI
qualifizierte Warn- und Alarmierungskontakte zu benennen
sind, über die der Betreiber kritischer Infrastrukturen jederzeit
erreichbar ist (z.B. IT-Sicherheitsbeauftragter).
Das BSI kann die Nichteinhaltung der Vorschriften des Gesetzes Bußgelder verhängen. So können nicht abgestellte Sicherheitsmängel, die zu einem Ausfall oder einer Beeinträchtigung
der Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur führen, mit
bis zu 100.000 Euro sanktioniert werden.
Die Verantwortung für die Ermittlung der relevanten Systeme
liegt beim Betreiber der Netze– und Anlagen. Netz– und Anlagenbetreiber, die entsprechende Systeme und Komponenten
an Dritte outgesourced haben, sind ebenfalls betroffen und
für die Umsetzung und Einhaltung der regulatorischen Vorschriften beim Dienstleister verantwortlich. Die ISO/IEC 27001
definiert auch hierfür Anforderungen, was in solchen Fällen
bspw. zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vertraglich
zu regeln ist.
Die Angemessenheit und Wirksamkeit der Maßnahmen zur
kontinuierlichen Verbesserung der Informationssicherheit
Das ISMS nach ISO/IEC 27001 verwendet das Plan-Do-Check-Act-Modell, um
Informationssicherheit als fortlaufenden Prozess darzustellen.
Das Bundesinnenministerium (BMI) erarbeitet parallel bereits
die Rechtsverordnung, die das Gesetz und die kritischen
Infrastrukturen
konkretisiert
(analog
des
IT Sicherheitskatalogs der BNetzA für EVU). Entscheidend dafür,
ob Wasserversorger und Abwasserentsorger in den
Anwendungsbereich des IT-Sicherheitsgesetzes fallen, wird
somit unter anderem die Anzahl der von Ihnen ver- bzw.
entsorgten Einwohner und die im Einsatz befindlichen ITSysteme und Netzkomponenten sein.
Aufgrund der engen zeitlichen Umsetzungsfristen, empfiehlt
es sich bereits jetzt mit entsprechenden Vorbereitungen zu
starten, um bei der Umsetzungsphase Zeit zu sparen.
Die certigo GmbH hat auf Basis der langjährigen Erfahrungen
ein auf die Wasserwirtschaft und die konkreten kommenden
Vorschriften abgestimmtes modulares Lösungsmodell
entwickelt. Die einzelnen vorformatierten Module bilden die
Grundlage für die Verknüpfung zu einem ganzheitlichen
Template unter Berücksichtigung sowohl der Individualität
Ihres Unternehmens als auch der notwendigen Effizienz bei
der Einführung und dem Betrieb eines ISMS. Dieses bietet
durch Ihnen deutliche Kostenvorteile und somit die Basis
eines betriebswirtschaftlichen Nutzens im Kontrast zur
volkswirtschaftlichen Notwendigkeit der Umsetzung. Ergänzt
um ein systematisiertes und erprobtes Vorgehensmodell zur
Einführung eines ISMS erlaubt uns dies, trotz fehlender
regulatorischer Vorgaben die Handlungsfelder zu identifizieren
und Vorbereitende Maßnahmen zu treffen..
Zur Auswahl und Zusammenstellung des für Sie optimalen
ISMS Templates starten Sie jetzt, bspw. mit unserem zwei
tägigen Rapid Security Assessment, bei welchem wir mit
Ihnen zusammen die relevanten Anlagen und Komponenten,
Ihren bisherigen Informationssicherheit -Reifegrad
(Gap-Analyse) ermitteln und Handlungsempfehlungen für die
Umsetzung der Compliance-Anforderungen erarbeiten. Sie
erhalten zudem eine detaillierte Aufwandsschätzung zur
Herstellung der Konformität aller regulatorischen Vorgaben,
gerne auch z.B. im Querverbund mit weiteren Sparten.
certigo GmbH
Dr. Guido Moritz und Jan Arfwedson
Rapid Security Assessment
für die Wasserwirtschaft
Stellen Sie Ihre Informationssicherheit auf den Prüfstand
Was wir für Sie tun

Leitfadengeführte Interviews und Prüfung von ausgewählten Dokumenten zu den Bereichen: Übergreifende Aspekte und Prozesse,
Infrastruktur, IT-Systeme, Netzte & Anwendungen

Analyse relevanter Prozesse und Kontrollen

Vor-Ort Begehung relevanter Gebäude und Räume

Konformitätsabschätzung des Zustands zu Anforderungen nach
ISO/IEC 27001 sowie BSI IT-Grundschutz und Compliance Anforderungen (IT-Sicherheitsgesetz, BSI-Gesetz)

Erstellung eines Abschlussberichts; Auszeigen von Handlungsfeldern und —empfehlungen.
Ihr Mehrwert

Ganzheitliche Analyse der Informationssicherheit als Grundlage für
Ihren wirtschaftlichen Erfolg

Aufwandsabschätzung zur Herstellung der Konformität zu regulatorischen Anforderungen in Abhängigkeit der IT-Strategie

Fokussierung auf geschäftsprozessorientierte und bedarfsgerechte
Investition als Beitrag zur Risikominimierung
certigo GmbH // Seestraße 11 // 63571 Gelnhausen // TEL +49 06051 916 752 900 // E-MAIL [email protected] // www.certigo.de