BANTLEON INVEST S.A. 33A avenue J.F. Kennedy L-1855 Luxemburg R. C. S. Luxemburg B 72.580 Mitteilung an die Anteilsinhaber des BANTLEON OPPORTUNITIES betreffend die Teilfonds Bantleon Opportunities S Bantleon Opportunities L Anlagefonds nach luxemburgischem Recht (»Fonds commun de placement«) Der Verwaltungsrat der BANTLEON INVEST S.A., der Verwaltungsgesellschaft des BANTLEON OPPORTUNITIES, informiert Sie hiermit über folgende Änderungen des Verkaufsprospekts bzw. des Verwaltungsreglements: I. Änderungen im Verkaufsprospekt Die Änderungen im Verkaufsprospekt sind: 1. In Abschnitt »2. Der Fonds« wird bei der Beschreibung der Fonds folgender Satz gestrichen: »Anlagen müssen auf Euro lauten.« 2. In Abschnitt »3. Anlagepolitik« wird bei der Darstellung der Anlagepolitik der Teilfonds Bantleon Opportunities S und Bantleon Opportunities L in Bezug auf Anleihen- und Aktienmärkte das Wort »europäische« gestrichen. 3. In Abschnitt »4. Risikohinweise« werden in Ergänzung zum bestehenden Text weitere Erläuterungen betreffend Kreditrisiken bei ausserbörslich gehandelten Derivaten (im Paragrafen mit Überschrift »Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften«) sowie zur Besicherung von ausserbörslich gehandelten Derivatgeschäften (neuer Paragraf mit Überschrift »Collateral Management«) gegeben. Ferner wird der Abschnitt dahingehend präzisiert, dass für den Fonds keine Pensionsgeschäfte, umgekehrten Pensionsgeschäfte oder Wertpapierleihgeschäfte getätigt werden (im Paragrafen mit Überschrift »Besondere Techniken und Instrumente, die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente zum Gegenstand haben«). 4. In Abschnitt »5. Anlegerprofil« werden in Bezug auf die durch Investoren in Kauf zu nehmenden möglichen Wertschwankungen der Fondsanteile als Ursache auch Veränderungen von Währungen genannt. 5. In Abschnitt »11. Fondsanteile« wird präzisiert, dass der bei Anteilsklassen mit Namensbestandteil »FA« und »FT« beachtliche Mindestinvestitionsbetrag von EUR 250‘000 sich auf die Erstinvestition bezieht. II. Änderungen im Verwaltungsreglement Die Änderungen im Verwaltungsreglement sind: 1. In Kapitel II, Abschnitt »12. Kredite und Belastungsverbote« wird festgehalten, dass zwecks Sicherung von Terminkontrakten, Zinstauschvereinbarungen und Währungstermingeschäften neben einer Verpfändung auch eine Sicherungsübereignung des Teilfondsvermögens vorgenommen werden kann. 2. In Kapitel III, Abschnitt »1. Anteile an den Teilfonds« wird präzisiert, dass der bei Anteilsklassen mit Namensbestandteil »FA« und »FT« beachtliche Mindestinvestitionsbetrag von EUR 250‘000 sich auf die Erstinvestition bezieht. 3. In Kapitel III, Abschnitt »8. Dauer und Auflösung des Fonds und der Teilfonds sowie Zusammenlegung von Fonds oder Teilfonds« wird festgehalten, dass eine Auflösung des Fonds oder eines Teilfonds nur dann zwingend erfolgt, wenn die Verwaltungsgesellschaft aufgelöst wird, ohne dass eine neue Verwaltungsgesellschaft diese Funktion übernimmt. 4. In den Sonderreglements von Bantleon Opportunities S und von Bantleon Opportunities L erfolgt jeweils folgende Änderung: • im Abschnitt »1. Anlagepolitik« im ersten Paragrafen wird das Wort »ausschliesslich« gelöscht, und es wird neu festgelegt, dass der Teilfonds auch verzinsliche Wertpapiere in Lokalwährung in Staatsanleihen erwerben kann, die von einer Zentralregierung oder einer Zentralnotenbank der Staaten Vereinigte Staaten von Amerika (USA), Vereinigtes Königreich (UK), Kanada oder Australien begeben wurden, wobei gilt, dass diese Anlagen auf maximal 50% des Teilfondsvermögens beschränkt sind. • Abschnitt »2. Flüssige Mittel« wird wie folgt neu gefasst: Bei Bantleon Opportunities S: »Die Liquidität des Teilfonds Bantleon Opportunities S wird in Form von Sichtoder Termingeldanlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten bei der Depotbank, der UBS AG, der UBS Ltd., der UBS Switzerland AG und bei Kreditinstituten mit Sitz in der Eurozone oder in der Schweiz angelegt, die mindestens über ein »A-«/»A-«/»A3«-Rating von »Standard & Poor’s«, »Fitch« oder »Moody’s« verfügen. Dabei ist die Anlage von flüssigen Mitteln auf 20% des Teilfondsvermögens pro Gegenpartei begrenzt.« Bei Bantleon Opportunities L: »Die Liquidität des Teilfonds Bantleon Opportunities L wird in Form von Sichtoder Termingeldanlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten bei der Depotbank, der UBS AG, der UBS Ltd., der UBS Switzerland AG und bei Kreditinstituten mit Sitz in der Eurozone oder in der Schweiz angelegt, die mindestens über ein »A-«/»A-«/»A3«-Rating von »Standard & Poor’s«, »Fitch« oder »Moody’s« verfügen. Dabei ist die Anlage von flüssigen Mitteln auf 20% des Teilfondsvermögens pro Gegenpartei begrenzt.« • im Abschnitt »3. Terminkontrakte« wird im ersten Paragrafen ergänzt, dass die Verwaltungsgesellschaft für den Teilfonds Terminkontrakte kaufen und verkaufen kann, die sich auf Währungen beziehen. Zudem wird im Anschluss festgehalten, • dass Zinsfutures auch zu anderen als zu Absicherungszwecken eingesetzt werden können, um von Veränderungen an den Zinskurven und von Zinsdifferenzen zu partizipieren (Buchstabe c); • dass ein Kauf von Terminkontrakten auf Aktienindizes auch an anderen als europäischen Aktienbörsen erfolgen darf (Buchstabe d); • dass Währungsterminkontrakte verkauft werden dürfen, um das Währungsrisiko abzusichern (Buchstabe e). • im Abschnitt »4. Währungstermingeschäfte« wird neu festgehalten, dass im Rahmen des erweiterten Anlageuniversums neu auch Währungsrisiken in USD, JPY, GBP, AUD, CAD und HKD entstehen können, diese jedoch weitgehend abgesichert werden. In diesem Zusammenhang gilt, dass der Anteil der Fremdwährungspositionen auf maximal 10% des Teilfondsvermögens beschränkt ist. III. Änderungen im Anhang Die Änderungen im Anhang des Verkaufsprospekts sind: Im Anhang wird die Liste in Kapitel »I. Emittenten« neu alphabetisch geordnet und um den Emittenten »ERAP« erweitert. Die vorgenannten Änderungen sind ab dem 16. November 2015 für alle Anteilsinhaber verbindlich. Die Anteilsinhaber des BANTLEON OPPORTUNITIES, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, ihre Anteile vor dem 16. November 2015 gemäss den Bestimmungen des Verkaufsprospektes und des Verwaltungsreglements kostenfrei zurückzugeben. Der genaue Text der Änderungen im Wortlaut, der neue Prospekt für die Schweiz Verwaltungsreglement, die »Wesentlichen Anlegerinformationen« (KIID) sowie die JahresHalbjahresberichte können kostenlos am Sitz der Vertreterin in der Schweiz, BANTLEON BANK Bahnhofstrasse 2, 6300 Zug, sowie am Sitz der Zahlstelle in der Schweiz, UBS Switzerland Bahnhofstrasse 45, 8001 Zürich, bezogen werden. Zug, 16. Oktober 2015 Die Vertreterin in der Schweiz BANTLEON BANK AG Bahnhofstrasse 2, 6300 Zug Die Zahlstelle in der Schweiz UBS Switzerland AG Bahnhofstrasse 45, 8001 Zürich mit und AG, AG,
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