16.10.2015 - Swiss Fund Data

BANTLEON INVEST S.A.
33A avenue J.F. Kennedy
L-1855 Luxemburg
R. C. S. Luxemburg B 72.580
Mitteilung an die Anteilsinhaber des
BANTLEON OPPORTUNITIES
betreffend die Teilfonds
Bantleon Opportunities S
Bantleon Opportunities L
Anlagefonds nach luxemburgischem Recht (»Fonds commun de placement«)
Der Verwaltungsrat der BANTLEON INVEST S.A., der Verwaltungsgesellschaft des BANTLEON
OPPORTUNITIES, informiert Sie hiermit über folgende Änderungen des Verkaufsprospekts bzw. des
Verwaltungsreglements:
I. Änderungen im Verkaufsprospekt
Die Änderungen im Verkaufsprospekt sind:
1. In Abschnitt »2. Der Fonds« wird bei der Beschreibung der Fonds folgender Satz gestrichen:
»Anlagen müssen auf Euro lauten.«
2. In Abschnitt »3. Anlagepolitik« wird bei der Darstellung der Anlagepolitik der Teilfonds Bantleon
Opportunities S und Bantleon Opportunities L in Bezug auf Anleihen- und Aktienmärkte das Wort
»europäische« gestrichen.
3. In Abschnitt »4. Risikohinweise« werden in Ergänzung zum bestehenden Text weitere
Erläuterungen betreffend Kreditrisiken bei ausserbörslich gehandelten Derivaten (im Paragrafen
mit Überschrift »Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften«) sowie zur Besicherung von
ausserbörslich gehandelten Derivatgeschäften (neuer Paragraf mit Überschrift »Collateral
Management«) gegeben. Ferner wird der Abschnitt dahingehend präzisiert, dass für den Fonds
keine Pensionsgeschäfte, umgekehrten Pensionsgeschäfte oder Wertpapierleihgeschäfte getätigt
werden (im Paragrafen mit Überschrift »Besondere Techniken und Instrumente, die Wertpapiere
und Geldmarktinstrumente zum Gegenstand haben«).
4. In Abschnitt »5. Anlegerprofil« werden in Bezug auf die durch Investoren in Kauf zu nehmenden
möglichen Wertschwankungen der Fondsanteile als Ursache auch Veränderungen von
Währungen genannt.
5. In Abschnitt »11. Fondsanteile« wird präzisiert, dass der bei Anteilsklassen mit
Namensbestandteil »FA« und »FT« beachtliche Mindestinvestitionsbetrag von EUR 250‘000 sich
auf die Erstinvestition bezieht.
II. Änderungen im Verwaltungsreglement
Die Änderungen im Verwaltungsreglement sind:
1. In Kapitel II, Abschnitt »12. Kredite und Belastungsverbote« wird festgehalten, dass zwecks
Sicherung von Terminkontrakten, Zinstauschvereinbarungen und Währungstermingeschäften
neben einer Verpfändung auch eine Sicherungsübereignung des Teilfondsvermögens
vorgenommen werden kann.
2. In Kapitel III, Abschnitt »1. Anteile an den Teilfonds« wird präzisiert, dass der bei Anteilsklassen
mit Namensbestandteil »FA« und »FT« beachtliche Mindestinvestitionsbetrag von EUR 250‘000
sich auf die Erstinvestition bezieht.
3. In Kapitel III, Abschnitt »8. Dauer und Auflösung des Fonds und der Teilfonds sowie
Zusammenlegung von Fonds oder Teilfonds« wird festgehalten, dass eine Auflösung des Fonds
oder eines Teilfonds nur dann zwingend erfolgt, wenn die Verwaltungsgesellschaft aufgelöst wird,
ohne dass eine neue Verwaltungsgesellschaft diese Funktion übernimmt.
4. In den Sonderreglements von Bantleon Opportunities S und von Bantleon Opportunities L erfolgt
jeweils folgende Änderung:
•
im Abschnitt »1. Anlagepolitik« im ersten Paragrafen wird das Wort »ausschliesslich«
gelöscht, und es wird neu festgelegt, dass der Teilfonds auch verzinsliche Wertpapiere in
Lokalwährung in Staatsanleihen erwerben kann, die von einer Zentralregierung oder
einer Zentralnotenbank der Staaten Vereinigte Staaten von Amerika (USA), Vereinigtes
Königreich (UK), Kanada oder Australien begeben wurden, wobei gilt, dass diese
Anlagen auf maximal 50% des Teilfondsvermögens beschränkt sind.
•
Abschnitt »2. Flüssige Mittel« wird wie folgt neu gefasst:
Bei Bantleon Opportunities S:
»Die Liquidität des Teilfonds Bantleon Opportunities S wird in Form von Sichtoder Termingeldanlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten bei der
Depotbank, der UBS AG, der UBS Ltd., der UBS Switzerland AG und bei
Kreditinstituten mit Sitz in der Eurozone oder in der Schweiz angelegt, die
mindestens über ein »A-«/»A-«/»A3«-Rating von »Standard & Poor’s«,
»Fitch« oder »Moody’s« verfügen. Dabei ist die Anlage von flüssigen Mitteln
auf 20% des Teilfondsvermögens pro Gegenpartei begrenzt.«
Bei Bantleon Opportunities L:
»Die Liquidität des Teilfonds Bantleon Opportunities L wird in Form von Sichtoder Termingeldanlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten bei der
Depotbank, der UBS AG, der UBS Ltd., der UBS Switzerland AG und bei
Kreditinstituten mit Sitz in der Eurozone oder in der Schweiz angelegt, die
mindestens über ein »A-«/»A-«/»A3«-Rating von »Standard & Poor’s«,
»Fitch« oder »Moody’s« verfügen. Dabei ist die Anlage von flüssigen Mitteln
auf 20% des Teilfondsvermögens pro Gegenpartei begrenzt.«
•
im Abschnitt »3. Terminkontrakte« wird im ersten Paragrafen ergänzt, dass die
Verwaltungsgesellschaft für den Teilfonds Terminkontrakte kaufen und verkaufen kann,
die sich auf Währungen beziehen. Zudem wird im Anschluss festgehalten,
• dass Zinsfutures auch zu anderen als zu Absicherungszwecken eingesetzt
werden können, um von Veränderungen an den Zinskurven und von
Zinsdifferenzen zu partizipieren (Buchstabe c);
• dass ein Kauf von Terminkontrakten auf Aktienindizes auch an anderen als
europäischen Aktienbörsen erfolgen darf (Buchstabe d);
• dass Währungsterminkontrakte verkauft werden dürfen, um das Währungsrisiko
abzusichern (Buchstabe e).
•
im Abschnitt »4. Währungstermingeschäfte« wird neu festgehalten, dass im Rahmen des
erweiterten Anlageuniversums neu auch Währungsrisiken in USD, JPY, GBP, AUD, CAD
und HKD entstehen können, diese jedoch weitgehend abgesichert werden. In diesem
Zusammenhang gilt, dass der Anteil der Fremdwährungspositionen auf maximal 10% des
Teilfondsvermögens beschränkt ist.
III. Änderungen im Anhang
Die Änderungen im Anhang des Verkaufsprospekts sind:
Im Anhang wird die Liste in Kapitel »I. Emittenten« neu alphabetisch geordnet und um den
Emittenten »ERAP« erweitert.
Die vorgenannten Änderungen sind ab dem 16. November 2015 für alle Anteilsinhaber
verbindlich. Die Anteilsinhaber des BANTLEON OPPORTUNITIES, die mit den Änderungen
nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, ihre Anteile vor dem 16. November 2015
gemäss den Bestimmungen des Verkaufsprospektes und des Verwaltungsreglements
kostenfrei zurückzugeben.
Der genaue Text der Änderungen im Wortlaut, der neue Prospekt für die Schweiz
Verwaltungsreglement, die »Wesentlichen Anlegerinformationen« (KIID) sowie die JahresHalbjahresberichte können kostenlos am Sitz der Vertreterin in der Schweiz, BANTLEON BANK
Bahnhofstrasse 2, 6300 Zug, sowie am Sitz der Zahlstelle in der Schweiz, UBS Switzerland
Bahnhofstrasse 45, 8001 Zürich, bezogen werden.
Zug, 16. Oktober 2015
Die Vertreterin in der Schweiz
BANTLEON BANK AG
Bahnhofstrasse 2, 6300 Zug
Die Zahlstelle in der Schweiz
UBS Switzerland AG
Bahnhofstrasse 45, 8001 Zürich
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