1. Qualitätssystem für die Anwendung von

1. Qualitätssystem für die Anwendung von Blutkomponenten
Eng verknüpft mit der Hämovigilanz ist das Qualitätssystem für die Anwendung von Blutkomponenten,
welches gemäss Arzneimittelverordnung Art. 39, Abs. 4 für alle Institutionen, welche Blutkomponenten
anwenden, entsprechend dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik gefordert wird. Das Qualitätssystem für die Anwendung von Blutkomponenten soll einen gleichbleibenden Sicherheitsstandard in
der Transfusionstherapie gewährleisten. Ein wesentlicher Teil des Qualitätssystems ist die Dokumentation der Prozesse in detaillierten Arbeitsanweisungen und die Aufzeichnung der Ergebnisse. Alle Institutionen, welche Blutkomponenten anwenden, haben minimal folgende Abläufe schriftlich festzulegen:
1.1.
Verordnung von Blutkomponenten
Zum Transfusionsentscheid gehören folgende Überlegungen:

 Welche Verbesserung des Gesundheitszustandes des Patienten soll erzielt werden?

 Kann möglicherweise der Blutverlust reduziert werden und dadurch auch die Notwendigkeit von
Transfusionen?

 Gibt es alternative Behandlungsmethoden?

 Stimmt das Risiko/Nutzen Verhältnis?

 Der Transfusionsentscheid muss dokumentiert sein. Damit keine Kommunikationsfehler auftreten, sollte die Verordnung die exakte Bezeichnung der Blutkomponenten, die Menge und die
Transfusionsrate sowie allenfalls weitere spezielle Anforderungen (bestrahlt, CMV-negativ etc.)
beinhalten.

 Das Auftragsblatt fürs Labor muss den Patienten eindeutig identifizieren. Dazu sollte es mit Name,
Vorname, vollständigem Geburtsdatum und Identifikationscode beschriftet sein. Angaben über frühre
Transfusionen und/oder Antikörper können wesentlich sein und sollten auf dem Auftragsblatt vermerkt werden.
1.2.
Entnahme der Blutprobe für die Verträglichkeitsprüfung
Um Verwechslungen vorzubeugen, soll die Patientenidentifikation am Patientenbett stattfinden und das
Vorgehen exakt geregelt und schriftlich festgehalten sein, insbesondere auch für Notfallsituationen. BarCode Systeme oder Identifikationssysteme mittels Funktechnik (RFID - Radio Frequency Identification)
fördern die korrekte Patientenidentifikation. Der Einsatz solcher Lesegeräte trägt zur Verhütung von Fehlern bei. Die Fachleute im Spital wissen zwar genau wie ein Patient korrekt identifiziert wird, dennoch
kommen infolge Zeitdruck und Ablenkung Fehler vor, welche weitreichende Konsequenzen haben können. Repetitive Tätigkeiten, wie das Beschriften von Röhrchen, sind generell fehleranfällig.

 Um Fehlern vorzubeugen, muss die Beschriftung der Blutprobenröhrchen für die Verträglichkeitstestung in Anwesenheit des Patienten, in der Regel am Patientenbett stattfinden. Die Beschriftung ist unmittelbar vor oder nach der Blutentnahme anzubringen, gemäss entsprechender Arbeitsanleitung. Empfehlenswert ist, dass die Person, welche für die korrekte Patientenidentifikation und Kennzeichnung der Blutprobe verantwortlich ist, das Auftragsblatt visiert und damit bestätigt, dass die Angaben auf dem Blutprobenröhrchen mit der Identität des Patienten übereinstimmen. Alle Dokumente, welche einer Blutprobe zugeordnet werden, müssen eindeutig und unverwechselbar mit der Identifikation des Patienten und der Blutprobe verknüpft sein (HMG Art.37
Abs. 2 ). Das Datum und der Zeitpunkt der Blutentnahme sollten auch schriftlich festgehalten
werden.
1.3.
Laborabklärungen
Die Laborabklärungen müssen gemäss den Regeln der guten Herstellungspraxis (Good Manufacturing
Practise, GMP) durchgeführt werden (HMG Art 37. Abs 1, die Labortestung gehört zum „
Inverkehrbringen“
).
1.4.
Ausgabe von Blutkomponenten im Labor und Transport auf die
Abteilungen
Bei der Ausgabe von Blutprodukten im Labor sollte das Blutprodukt visuell geprüft werden. Eine Etikette
mit allen relevanten Informationen sollte fest am Blutprodukt angebracht sein und mit den Angaben des
Patienten, für welchen das Blutprodukt abgeholt wird, verglichen werden. Die Dokumentation der Ausgabe im Labor soll nebst der vollständigen Identifikation des Patienten, Angaben zum Blutprodukt und Zeitpunkt der Ausgabe auch die Unterschrift der für die Ausgabe verantwortlichen Person beinhalten.
1.1.
Transfusion
Vorbereitung zur Transfusion von Blutkomponenten und Verabreichung von Blutkomponenten, inklusive
Überwachung und Betreuung des Patienten:

 Die eigentliche Transfusion sollte innerhalb 30 Minuten nach der Produkteausgabe im Labor begonnen werden. Eine Zwischenlagerung ist möglichst zu vermeiden.

 Bei der Blutverabreichung ist wiederum die korrekte Patientenidentifikation ein kritischer Punkt. Der
Vergleich der Etikette am Blutprodukt und die Identifikation des Patienten muss am Patientenbett
durchgeführt werden und niemals nur im Stationsbüro. Es muss klar definiert sein, welche Punkte auf
Übereinstimmung verglichen werden müssen. Besser ist, wenige wesentliche Identifikationspunkte
korrekt zu vergleichen als eine Vielzahl von Angaben, was alleine durch die Datenmenge fehleranfällig ist. Optimal sind technische Hilfsmittel, wie Bar Code oder RFID Systeme, zur Unterstützung der
korrekten Zuordnung von Blutprodukt und Patient.

 Die medizinische Beobachtung und Überwachung vor, während und nach der Transfusion muss gemäss entsprechender Arbeitsanleitung dokumentiert werden. Vor der Transfusion sind mindestens
Temperatur, Blutdruck und Puls zu messen; während der ersten 15 Minuten sollte sehr langsam
transfundiert werden und nochmals Temperatur, Blutdruck und Puls gemessen werden und erst dann
die Transfusionsrate wie verordnet erhöht werden. Nach der Transfusion sollten nochmals die Vitalwerte gemessen werden. Die leeren Blutproduktebeutel sind idealerweise während 24 Stunden für
etwaige bakterielle Abklärungen bei 4°C aufzubewahren. Eine schriftliche Rückmeldung über die erfolgte Transfusion an das immunhämatologische Labor erlaubt es die gesetzlich geforderte Rückverfolgbarkeit vollständig im Labor zu dokumentieren.
1.2.
Vorgehen bei Transfusionsreaktionen
Das Vorgehen bei Transfusionsreaktionen muss festgelegt sein. In jedem Fall ist der zuständige
Arzt/Ärztin sofort zu informieren. Der Schulung im Erkennen, Behandeln und Abklären von Transfusionsreaktionen kommt eine besondere Bedeutung zu.
Die spital-internen Weisungen schreiben das Vorgehen bei Verdacht auf eine Transfusionsreaktion detailliert vor. Universell gilt folgendes:
-. Die Transfusion muss sofort gestoppt werden.
-. Der venöse Zugang muss erhalten bleiben für eine etwaige Behandlung.
-. Die Dokumentation muss auf Unstimmigkeiten geprüft werden.
-. Der behandelnde Arzt muss sofort benachrichtigt werden.
-. Die Blutbank muss informiert werden.
1.3.
ten
Umsetzung des Qualitätssystems für die Anwendung von Blutkomponen-
Nebst der Dokumentation (Transfusionshandbuch, Arbeitsvorschriften und Protokolle) kommt der Schulung aller mit der Transfusion involvierten Personen eine ganz spezielle Bedeutung zu. Die besten Handbücher sind ohne Nutzen, wenn die Inhalte nicht bekannt sind. Eine sorgfältige Schulung ist Pflicht bevor
entsprechende Tätigkeiten aufgenommen werden. Die spezifische Ausbildung in allen Belangen der Verabreichung von Blutprodukten trägt wesentlich zur Sicherheit und Effizienz in der Hämotherapie bei und
wird auch in der Arzneimittelverordnung (VAM) Art 39. Absatz 4 als wesentlicher Teil des Qualitätssystems gesetzlich gefordert. Es sollte auch periodisch mittels interner Audits überprüft werden, ob die Arbeitsvorschriften und Weisungen eingehalten werden. Ausländische Modelle zeigen, dass in Ausbildung
und Etablieren des Qualitätssystems investierte Ressourcen durch Effizienzsteigerung wettgemacht werden.