Qualitätsbericht 2015

Qualitätssicherung in der Hämotherapie
Ärztekammer Hamburg
Qualitätsbericht 2015
Vorlage für den Qualitätsbericht gem. Anhang 1 der BÄK-Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur
Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie). Für alle medizinischen Einrichtungen, ausgenommen diejenigen, für die die
besonderen Voraussetzungen gem. Abschn. 1.6.2.1 der Hämotherapie-Richtlinie gelten.
Einrichtung
Straße
Ort
Einrichtungsverbund mit
A
Standorten
Leitungsumfang
Transfusionsverantwortlicher
1. Wurde ein Transfusionsverantwortlicher für die Einrichtung
benannt?
ja
nein
2. Hat er die erforderliche Qualifikation
(vgl. Abschnitt 1.4.3.1 Hämotherapie-Richtlinie)?
ja
nein
3. Wurde ein Qualitätsbeauftragter für die Einrichtung benannt?
ja
nein
4. Hat er die erforderliche Qualifikation (vgl. Abschnitt 1.6.3.1
Hämotherapie-Richtlinie)?
ja
nein
ja
nein
Qualitätsbeauftragter
Transfusionsbeauftragte
5. Über wie viele Behandlungseinheiten (transfundierende
klinische Abteilungen) verfügt diese Einrichtung?
6. Wurden Transfusionsbeauftragte für alle transfundierenden
klinischen Abteilungen benannt?
Bitte fügen Sie eine Liste der Transfusionsbeauftragen bei.
Falls "nein",
in welchen Abteilungen wurden keine Transfusionsbeauftragten benannt?
7. Haben diese die erforderlichen Qualifikationen (vgl. Abschnitt 1.4.3.2 Richtlinie)?
Falls "nein",
in welchen Abteilungen fehlen die erforderlichen Qualifikationen?
Stand: 15. Dezember 2015
[1]
Qualitätssicherung in der Hämotherapie
Ärztekammer Hamburg
Transfusionskommission (gem. § 15 TFG)
8. Wurde eine Transfusionskommission etabliert?
ja
nein
keine Akutversorgung
1. Wurde ein Qualitätssicherungssystem erarbeitet?
ja
nein
teilweise
2. Wurde ein Qualitätsmanagementhandbuch erstellt?
ja
nein
teilweise
1. Liegen den Mitarbeitern schriftl. Arbeitsanweisungen bzw.
Dienstanweisungen im für ihre Arbeit relevanten Umfang und dem
einrichtungsinternen aktuellen Stand vor?
ja
nein
2. Sind den entsprechenden Mitarbeitern die "Richtlinien
zur Hämotherapie" und die "Querschnittsleitlinien zur Therapie
mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten" in der jeweils
gültigen Fassung zugänglich?
ja
nein
3. Ist im Qualitätssicherungssystem der Einrichtung geregelt, dass alle
transfundierten Blutprodukte (Blutkomponenten, Plasmaderivate und
gentechnisch hergestellte Plasmaproteine zur Behandlung von
Hämostasestörungen) entsprechend § 14 TFG patientenbezogen
dokumentiert werden?
ja
nein
4. Erfolgte eine stichprobenhafte Überprüfung durch den
Qualitätsbeauftragten?
ja
nein
5. Ist in allen Abteilungen sichergestellt, dass auftretende Nebenwirkungen
in der Patientenakte dokumentiert werden?
ja
nein
teilweise
6. Wird in allen transfundierenden Abteilungen die patientenbezogene
Dokumentation gemäß den Regelungen des Qualitätssicherungssystems
(§ 14 TFG) umgesetzt?
ja
nein
teilweise
7. Ist im Qualitätssicherungssystem der Einrichtung geregelt, dass die
Dokumentation entsprechend § 14 TFG aufbewahrt wird?
ja
nein
teilweise
9. Wann fand die letzte Sitzung statt?
B
Qualitätsmanagementsystem
3. Datum der letzten Aktualisierung:
C
Dokumentation
Qualitätsdokumente
Patientenbezogene Dokumentation (Aufbewahrungsfrist 30 Jahre)
Stand: 15. Dezember 2015
[2]
Qualitätssicherung in der Hämotherapie
Ärztekammer Hamburg
Produktbezogene Dokumentation (Aufbewahrungsfrist 30 Jahre)
8. Ist im Qualitätssicherungssystem der Einrichtung geregelt, dass alle
transfundierten Blutprodukte (Blutkomponenten, Plasmaderivate und
gentechnisch hergestellte Plasmaproteine zur Behandlung
von Hämostasestörungen) entsprechend § 14 TFG produktbezogen
dokumentiert werden?
ja
nein
9. Wird der Verbleib bzw. die Vernichtung nicht verwendeter Blutprodukte
dokumentiert?
Keine Vernichtung/ Verfall
ja
nein
teilweise
10. Wird in allen transfundierenden Abteilung die produktionsbezogene
Dokumentation gemäß den Regelungen des Qualitätssicherungssystems (§ 14 TFG) umgesetzt?
ja
nein
teilweise
11. Erfolgte eine stichprobenhafte Überprüfung durch den
Qualitätsbeauftragten?
ja
nein
12. Ist im Qualitätssicherungssystem der Einrichtung geregelt, dass
die Dokumentation entsprechend § 14 TFG aufbewahrt wird?
ja
nein
D
teilweise
Beschaffung, Transport, Annahme und Lagerung von
Blutkomponenten und Plasmaderivaten
1. Gibt es schriftliche Anweisungen zu Beschaffung, Transport und
Annahme von Blutprodukten?
ja
Lagerung
keine Lagerung
2. Gibt es eine schriftliche Anweisung zur sachgerechten Lagerung von
Blutkomponenten?
ja
nein
teilweise
3. Gibt es ein System zur Verhinderung der versehentlichen Verwendung
abgelaufener Produkte?
ja
nein
teilweise
4. Werden die für die Lagerung benutzte Geräte in allen Fachabteilungen
(z.B. Kühlschränke) regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit kontrolliert
und die Ergebnisse dokumentiert?
ja
nein
teilweise
Transport innerhalb der Einrichtung
kein Transport
5. Sind die Erfordernisse für einen hausinternen Transport geregelt?
ja
nein
ja
nein
E
nein
teilweise
teilweise
Rückverfolgungsverfahren
1. Sind die Kommunikationswege bei einem Rückverfolgungsverfahren
nach § 19 TFG geregelt?
Stand: 15. Dezember 2015
[3]
Qualitätssicherung in der Hämotherapie
Ärztekammer Hamburg
F
Prozesslenkung
Anwendung von Blutkomponenten und Plasmaderivaten
1. Sind Arbeitsvorschriften zur Anwendung von Blutprodukten entsprechend
den aktuellen Querschnittleitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten
und Plasmaderivaten der Bundesärztekammer vorhanden?
ja
nein
2. Ist die Patientenaufklärung einschließlich Einwilligung für die Anwendung
von Blutkomponenten und Plasmaderivaten in allen Fachabteilungen
geregelt?
ja
nein
teilweise
3. Ist durch entsprechende Anweisungen in allen Fachabteilungen
gewährleistet, dass die Vorbereitung (u.a. Anforderungsscheine,
Identitätssicherung) nach Maßgabe der Richtlinien erfolgt?
ja
nein
teilweise
4. Gibt es in der Einrichtung Konzepte zur Behandlung von präexistenten
Anämien, um Transfusionen zu vermeiden?
ja
nein
nicht anwendbar
ja
nein
teilweise
7. Gibt es schriftl. Regelungen, um bei einem operativen/invasiven Eingriff ggf.
unter Berücksichtigung der transfusionsrelevanten irregulären Antikörper
rechtzeitig eine entsprechende Anzahl kompatibler Blutkomponenten
bereitzustellen?
ja
nein
teilweise
8. Wenn Sie perioperative Eigenblutverfahren (Hämodilution / maschinelle
Autotransfusion) anwenden, gibt es hinsichtlich der Indikation,
Vorbereitung und Durchführung schriftliche Regelungen?
ja
nein
teilweise
9. Wenn Sie präoperative Eigenblutverfahren durchführen, gibt es hinsichtlich
der Indikation, Vorbereitung und Durchführung schriftliche Regelungen?
ja
nein
teilweise
Vorbereitung
Durchführung
6. Ist durch entsprechende Anweisungen in allen Fachabteilungen
gewährleistet, dass die Durchführung der Gabe von Blutkomponenten
unter Beachtung blutgruppenserologischer Vorbefunde und der Auswahl
geeigneter Präparate nach Maßgabe der Richtlinien erfolgt?
Bitte Frage 7 - 9 nur für Einrichtungen mit operativen Eingriffen:
Überwachung und Nachsorge
10. Ist durch entsprechende Anweisungen in allen Fachabteilungen
gewährleistet, dass die Überwachung und Nachsorge der Transfusion
nach Maßgabe der Richtlinien erfolgt?
ja
nein
11. Ist durch entsprechende Anweisungen in allen Fachabteilungen
gewährleistet, dass nach Beendigung der Transfusion das Behältnis
mit dem Restblut und dem Transfusionsbesteck kontaminationssicher
verschlossen 24 Stunden bei +1 °C +/+10 °C aufbewahrt wird?
ja
nein
Stand: 15. Dezember 2015
teilweise
[4]
Qualitätssicherung in der Hämotherapie
Ärztekammer Hamburg
12. Wird die Dokumentation anwendungsbezogener Wirkungen in allen
Abteilungen durch geeignete Laborparameter (z.B. Hämatokrit,
Thrombozytenzählung) oder klinische Parameter gewährleistet?
ja
nein
13. Erfolgt die Meldung des Verbrauchs von Blutprodukten (und
Plasmaproteinen zur Behandlung von Hämostasestörungen)
gemäß § 21 TFG an das Paul-Ehrlich-Institut?
Bitte legen Sie den PEI-Meldebogen bei.
ja
nein
ja
nein
ja
nein
3. Existiert eine schriftliche Arbeits- bzw. Dienstanweisung zur
Vermeidung von Verwechslungen und Fehltransfusionen?
ja
nein
4. Ist ein System zur Aufarbeitung entsprechender Ergebnisse
ausgestaltet?
ja
nein
5. Werden in der Einrichtung kritische Ereignisse und Beinahe-Schäden
erfasst?
ja
nein
erfolgt eine systematische Bearbeitung und Ursachenklärung dieser
Meldungen?
ja
nein
erfolgt eine Rückmeldung und Schlussfolgerung?
ja
nein
6. Sind die Verantwortlichkeiten bezüglich der Unterrichtspflichten bei
unerwünschten Ereignissen innerhalb der Einrichtung schriftlich
geregelt?
ja
nein
Notfalltransfusionen
keine Notfalltransfusionen
7. Gibt es ein geeignetes Verfahren, das im Notfall auch bei einem
nicht namentlich bekannten Patienten die Identitätssicherung für
notwendige immunhämatologische Untersuchungen sicherstellt?
ja
G
teilweise
Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen,
Fehlermanagement
Vorbeugung
1. Existiert eine vom Transfusionsverantwortlichen erstellte und vom Träger
der Einrichtung abgezeichnete Liste, in der Verbesserungspotentiale zur
Strukturqualität zusammengefasst sind (vgl. Anhang 7.1 HämotherapieRichtlinie)?
(Anmerkung: Entsprechende Qualitätsdefizite können als Ergebnis einer Begehung ersichtlich
werden. Für die personellen und technischen Voraussetzungen zur Beseitigung der
Qualitätsdefizite ist der Träger der Einrichtung verantwortlich.)
2. Liegt ein Hygieneplan vor und wird dessen Einhaltung überwacht?
Zwischenfälle und Nebenwirkungen
Falls „ja“
Stand: 15. Dezember 2015
nein
[5]
Qualitätssicherung in der Hämotherapie
Ärztekammer Hamburg
H
Überwachung des QM-Systems
1. Ist das Qualitätsmanagementsystem "Anwendung von Blut" in das
einrichtungsinterne Qualitätsmanagementsystem gem. § 135a Abs. 2
SGB V integriert (vgl. Abschnitt 1.4.1 Hämotherapie-Richtlinie)?
ja
nein
2. Ist die Durchführung regelmäßiger Selbstinspektionen für alle
Abteilungen geregelt (vgl. Abschnitt 1.4.4 Hämotherapie-Richtlinie)?
ja
nein
5. Gibt es gemeinsame Begehungen des Qualitätsbeauftragten mit dem
Transfusionsverantwortlichen mit anschließender Ergebnisbesprechung
(vgl. Abschnitt 1.6 und Anhang 7.1 Hämotherapie-Richtlinie)?
ja
nein
Falls "ja"
hat der Qualitätsbeauftragte Hämotherapie als Ansprechpartner
an diesem externen Audit mitgewirkt?
ja
nein
6. Haben externe Audits im Bereich Hämotherapie stattgefunden
(z.B. im Rahmen von Auditierungen nach KTQ, ISO o.ä.)?
ja
nein
7. Wird die Aktualität des QM-Handbuchs regelmäßig überprüft und
ggfs. angepasst?
ja
nein
1. Hat der Träger der Einrichtung für den Bereich der Anwendung von
Blutprodukten ein einrichtungsinternes System zur Einweisung neuer
Mitarbeiter etabliert?
ja
nein
2. Ist die Schulung der Mitarbeiter bezüglich der transfusionsmedizinisch
relevanten Inhalte in allen betreffenden Abteilungen durch
entsprechende Planung gewährleistet?
ja
nein
3. Wann fanden die beiden letzten Begehungen statt?
4. In welchen Abteilungen?
I
J
Qualifizierung
teilweise
Immunhämatologisches Laboratorium und/ oder Blutdepot
Einrichtungen mit eigenem Blutdepot
kein eigenes Blutdepot
1. Liegen für den Bereich des Blutdepots schriftl. Arbeitsanweisungen
vor?
ja
nein
2. Werden diese schriftlichen Arbeitsanweisungen für den Bereich des
Blutdepots umgesetzt?
ja
nein
3. Hat der Leiter des Blutdepots die erforderlichen Qualifikationen
(vgl. Abschnitt 1.4.3.3 Hämotherapie-Richtlinie)?
ja
nein
Stand: 15. Dezember 2015
[6]
Qualitätssicherung in der Hämotherapie
Ärztekammer Hamburg
Einrichtungen mit eigenem immunhämatologischem Laboratorium
kein eigenes Labor
4. Liegen für den Bereich des immunhämatologischen Labors schriftl.
Arbeitsanweisungen vor?
ja
nein
ja
nein
6. Hat der Leiter des immunhämatologischen Labors die erforderlichen
Qualifikationen (vgl. Abschnitt 1.4.3.3 Hämotherapie-Richtlinie)?
ja
nein
7. Wird die Eignung der eingesetzten Verfahren zu
transfusionsserologischen Untersuchungen durch entsprechende
interne und externe Qualitätssicherungsmaßnahmen regelmäßig
überprüft und dokumentiert?
ja
nein
5. Werden diese schriftlichen Arbeitsanweisungen für den Bereich des
immunhämatologischen Labors umgesetzt?
K
Anmerkungen/ Ergänzungen zum Qualitätsbericht
Name: __________________________________
________________________________________
Unterschrift des Qualitätsbeauftragten :
(Für weiteren Freitext und Anregungen steht Ihnen die Rückseite zur Verfügung.)
* Mit den in diesem Dokument verwandten Personen- und Berufsbezeichnungen sind - auch wenn sie nur in einer Form auftreten gleichwertig beide Geschlechter gemeint.
** Zu den Übergangsvorschriften bezüglich der Qualifikationen vgl. 1.5 der Richtlinie.
Stand: 15. Dezember 2015
[7]