MITTEILUNGSBLATT der Gemeinde Aschau a. Inn Monatlich erscheinendes Mitteilungsblatt der Gemeindeverwaltung Septrember 2015 · 32. Jahrg. · Nr. 9 Aus der letzten Gemeinderatssitzung 1) Bürgeranfragen Thomas Wintersteiger: Herr Wintersteiger erkundigt sich über den Sachstand bezüglich des Geh- und Radweges zwischen Ödhub und Thann. Bürgermeister Salzeder berichtet, dass hierzu noch Grundstücksverhandlungen erforderlich seien. Zu gegebener Zeit würde die Öffentlichkeit über die Planung informiert. Bürgermeister a.D. Josef Huber: Herr Josef Huber bittet den Bürgermeister, den Gemeinderat und die Rechtsaufsicht um eine Stellungnahme zu dem Vorwurf gegen Bürgermeister Salzeder, dass dieser gegen den Datenschutz verstoßen habe. Er verweist auf den im Juli erschienenen Zeitungsartikel „Wut wegen Versehen“ (OVB). Es wurde darüber berichtet, dass sich ein Bürger über Bürgermeister Alois Salzeder beschwerte, da dieser vertrauliche Daten an Dritte weiter gegeben habe. Josef Huber kritisierte das Verhalten des Bürgermeisters massiv. Es sei für ihn unverständlich, wie so etwas vorkommen könne, schließlich sollen vertrauliche Unterlagen nicht so rumliegen, dass sich jeder bedienen könne. Die diesbezügliche Stellungnahme des Bürgermeisters: „Es habe sich um ein Herausgeber: Telefon Telefax Internet-Adresse: eMail-Adresse: Gemeinde Aschau a. Inn Hauptstraße 4 84544 Aschau a. Inn 0 86 38 / 94 35 -0 0 86 38 / 94 35 -99 http://www.aschau-a-inn.de [email protected] Versehen seinerseits gehandelt“, sei für Josef Huber in keiner Weise nachvollziehbar. Auch zweifle er an, dass sich Bürgermeister Salzeder für sein Fehlverhalten entschuldigt habe. Bürgermeister Salzeder erläutert, wie bereits in der Gemeinderatssitzung vom 14.07.2015, wie ihm dieser Fehler unterlaufen sei. Auf Grund einer speziellen vertraglichen Konstellation, welche auch weiterhin wegen des Datenschutzes nicht öffentlich bekannt gegeben werden könne, sei die dritte Person zur Übernahme diverser vertraglicher Bestandteile verpflichtet gewesen. Dieser Person musste somit zumindest ein Teil des Vertrages bekannt gegeben werden. Hierbei sei ihm der Fehler unterlaufen und der gesamte Vertrag wurde der dritten Person ausgehändigt. Den Vorwurf, er hätte sich nicht entschuldigt weist Bürgermeister Salzeder zurück. Er habe sich vor, sowie in der Sitzung vom 14.07.2015 dafür entschuldigt. Dies sei auch im Mitteilungsblatt sowie im angesprochenen Zeitungsartikel vermerkt. Des Weiteren widerspricht Bürgermeister Salzeder dem Vorwurf, dass in der Verwaltung schlampig gearbeitet werde. In den sieben Jahren in denen er inzwischen Bürgermeister sei, gab es zwei überörtliche Rechnungsprüfungen vom Landratsamt und jeweils einmal pro Jahr würde eine Prüfung vom gemeindlichen Rechnungsprüfungsausschuss stattfinden. In keiner dieser Prüfungen gab es jemals eine Beanstandung oder Rüge gegenüber der Gemeinde Aschau. Öffnungszeiten der Verwaltung: Montag von 07.30 – 13.00 Uhr Dienstag bis Freitag von 07.30 – 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 13.00 – 17.30 Uhr Öffnungszeiten der Bücherei: Montag und Freitag: Donnerstag: Öffnungszeiten des Wertstoffhofes: Montag Freitag von 15.00 – 18.00 Uhr von 09.00 – 11.00 Uhr von 17.00 – 18.00 Uhr von 16.00 – 18.00 Uhr Erna Meindl: Frau Erna Meindl erkundigt sich bezüglich des Sachstandes zur Neuansiedlung eines Bäckers in Aschau a. Inn. Bürgermeister Salzeder erklärt hierzu, dass die Verhandlungen und Überprüfungen laufen, diese jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden. Beide Seiten seien grundsätzlich an einer Einigung interessiert. 2) Bau einer Eventhütte auf dem Grundstück FlNr. 53 der Gemarkung Aschau, Mayerweg 9 Der Gemeinderat Aschau a. Inn erteilt zum vorliegenden Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen. 3) Information über die Fortschreibung der interkommunalen Entwicklungsstrategie zur Daseinsvorsorge Inn-Moränenland Der Markt Kraiburg a. Inn, der Markt Gars a. Inn und die Gemeinden Taufkirchen, Jettenbach und Unterreit haben sich zusammen mit der Gemeinde Aschau a. Inn, im Rahmen des Inn-Moränenlandes zusammengeschlossen, um eine interkommunale Entwicklungsstrategie zur Daseinsvorsorge zu entwickeln. Im Rahmen des neuen Programms „Kleine Städten und Gemeinden“ der Städtebauförderung bietet sich die Chance, vorhandene regionale Stärken durch eine aktive Zusammenarbeit über Gemeindegrenzen hinweg zu stärken und vor allem Synergieeffekte zu nutzen. Den Gemeinden eröffnen sich durch diese Zusammenarbeit mit den übrigen Gemeinden Möglichkeiten, Fördermittel (in der Regel ca. 50 – 60 %) aus der Städtebauförderung zu erhalten. Hierzu ist angedacht, in Aschau a. Inn ein Sanierungsgebiet festzulegen. Förderfähige Maßnahmen können in diesem Bereich seitens des Staates bezuschusst werden. Zum Beispiel gibt es die Möglichkeit für einen Zuschuss, wenn mit dem Bäcker eine Einigung gefunden werden könne. Insbesondere würde es Zuschussmöglichkeiten für die Gestaltung des Rathaus Vorplatzes geben. Im Herbst wird hierzu eine öffentliche Versammlung stattfinden, bei der diese Vorteile eingehend erläutert werden. Voraussichtlich im September wird sich der Gemeinderat mit der möglichen Festlegung eines Sanierungsgebiets beschäftigen. 4) Gründung eines Landschaftspflegeverbandes – Mitgliedschaft der Gemeinde Nach Angaben des Landratsamtes Mühldorf a. Inn wird die fachgerechte Auswertung von Ausgleichsund Ersatzflächen sowie deren kontinuierliche Pflege sowohl für die Gemeinden als auch für den Landkreis immer aufwendiger. Vor allem aus diesem Grund startet das Landratsamt nochmals eine Initiative, zusammen mit den Gemeinden, einen Landschaftspflegeverband im Landkreis Mühldorf a. Inn zu gründen. Bereits 2013 stand diese Thematik schon einmal zur Diskussion, wurde damals jedoch vom Gemeinderat abgelehnt. Das Landratsamt verweist darauf, dass Landschaftspflegeverbände gemeinnützige Vereine sind, die sowohl öffentlichrechtlichen Körperschaften als auch anderen Organisationen und Privatpersonen offen stehen. Aufgabe eines Landschaftspflegeverbandes ist es, die Landschaftspflege in der Region zu koordinieren. Im Normalfall setzt sich die Vorstandschaft zu gleichen Teilen aus Vertretern der Kommunen, der Landwirtschaft und des Naturschutzes zusammen. Somit haben alle betroffenen Organisationen die Möglichkeit, mitzuwirken. Landschaftspflegeverbände finanzieren sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und öffentlichen Fördermitteln. Üblicherweise zahlen Kommunen einen Beitrag pro Einwohner oder Fläche. In Altötting sind dies beispielsweise 0,45 e pro Einwohner. Für die ersten beiden Jahre können Zuschüsse in Höhe von 0,30 e je betreuten Gebietshektar als Anschubfinanzierung beantragt werden. Der Landschaftspflegeverband werde laut Bürgermeister Salzeder nur gegründet, wenn mindestens die Hälfte aller Gemeinden im Landkreis dem Verband beitreten. Nach einer ausführlichen Diskussion entscheidet sich der Gemeinderat Aschau a. Inn gegen einen Beitritt zum neu zu gründenden Landschaftspflegeverband Mühldorf a. Inn. 5) Aufbau einer Infrastruktur und eines Leitsystems E-Mobilität im Landkreis Mühldorf – Beteiligung der Gemeinde Ausgehend vom nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität und der bundeseinheitlichen Forderung zur Umsetzung der E-Mobilität bis 2020 soll der Landkreis eine Infrastruktur und ein Leitsystem erhalten. Im gesamten Landkreis sollen öffentliche und halböffentliche Ladepunkte für die Bürger des Landkreises zur Verfügung gestellt werden. Im Radius von ca. 50 km zueinander werden isolierte AC-Ladepunkte benannt (sogenanntes L1 – Netz). Die Auswahl an Ladepunkten wird daraufhin durch die Energieversorgungsunternehmen auf ihre Realisierbarkeit in einer Netzanbindung hin geprüft und freigegeben. Das Netz soll versorgungsseitig für die Erstausstattung über die Gemeinden bzw. deren beauftragte Energieversorgungsunternehmen / Netzbetreiber finanziert werden. Dabei ist für die Systemsteckdose für die Hardware (auch ohne Installationsaufwand) eine einmalige Investition von ca. 100,– e als Richtpreis anzunehmen. Die Wartung beträgt jährlich voraussichtlich ca. 50,– e. Nutzerseitig sollen diese Standorte über die Besitzer der jeweiligen Elektromobile finanziert werden. In dieser Investition ist ein Stück intelligentes Kabel enthalten, das ist eine Art Adapter, damit eine Ladestation von vielen verschiedenen Modellen benutzt werden kann. Hierfür sei ebenfalls eine einmalige Investition von ca. 100,– e zu kalkulieren. Darüber hinaus ist noch ein Netz U 1 vorgesehen, in dem bestehende und noch zu erstellende Ladepunkte von privatwirtschaftlichen Unternehmen zusammengefasst werden. Dieses Unternehmens-Ladepunktenetz kann von den Gemeinden im Einzelfall und punktuell beansprucht werden. Dies erfordert die Zustimmung der betreffenden Unternehmen, ihren Ladepunkt langfristig in das Netz L 1 der Gemeinden einzugliedern. In den ersten drei Monaten des Regelbetriebes soll der Strombezug für den Nutzer kostenfrei sein, um die Akzeptanz zu fördern, im Gegenzug hat der Nutzer keinen Anspruch auf Gegenleistung für Ausfälle jeder Art. Das Netz L1 und die E-Mobilität sind nur dann umsetzbar, wenn alle Gemeinden im Landkreis teilnehmen (im Netz der beabsichtigten Ladepunkte sind 22 Gemeinden betroffen). Die Ladestationen sollen als Verbund von Steckdosen in Wandmontage und auf einem Standfuß zur Verfügung gestellt werden. Alternativ dazu sollen auch Möglichkeiten der Integration von Steckdosen in bereits bestehende elektr. Versorgungsobjekte (Stromkästen, Stromverteiler, Beleuchtungsmasten etc.) genutzt werden. Der Zugang zu den Ladepunkten muss barrierefrei, zumindest halböffentlich und jederzeit nutzbar sein. In der Gemeinde Aschau a. Inn sind vier Ladepunkte im Baugebiet „Am Steinbach“ vorgesehen. Hier liegen die Voraussetzungen zur Umrüstungsmöglichkeit vor. Die Investitionskosten werden inklusive Planung für die vier Ladepunkte auf rund 5.000,– e geschätzt. Hierfür solle eine Förderung von ca. 70 % erfolgen. Seitens der Gemeinde können auch andere oder zusätzliche Ladepunkte benannt werden. Bürgermeister Alois Salzeder fände den Standort Am Steinbach unpassend, eher käme eine solche Ladestation bei der Firma TRW oder vor dem Rathaus in Frage, da diese Standorte zentraler wären. Der Gemeinderat entscheidet sich grundsätzlich für die Beteiligung, an der Errichtung von Ladepunkten, jedoch nur unter der Maßgabe das zentrale Standorte ausgewählt werden. Details müssten dann noch konkret erörtert bzw. geklärt werden. 6) Verschiedenes a) Verkehrsinseln Bezüglich der Anfrage von Gemeinderatsmitglied Gertraud Langbauer in der letzten Sitzung, erläutert 1. Bürgermeister Alois Salzeder, dass Verkehrsinseln im Gemeindebereich teilweise von Mitgliedern des Gartenbauvereins gepflegt werden. Die Gärtnerei der Stiftung Ecksberg betreut den Kreisverkehr in Aschau-Werk, die Verkehrsinseln an der Jettenbacher Straße und an der Kreuzung von der Hauptstraße in die Lärchenstraße. Da diese Ergebnisse immer sehr zufriedenstellend sind, fragte die Gemeinde bereits bezüglich der restlichen Verkehrsinseln an, was aber von der Stiftung Ecksberg abgelehnt wurde, da diese keine Kapazitäten mehr frei habe. Bürgermeister Alois Salzeder schlägt vor, dass sich der Umweltausschuss bei einer Ortsbesichtigung ein Bild von der Situation macht und Vorschläge zur Bepflanzung vorbringe. Hier sei jedoch der Pflegeaufwand und die damit verbundenen Kosten nicht zu missachten. Gemeinderatsmitglied Gertraud Langbauer führt aus, dass ihre Kritik nicht einer speziellen Verkehrsinsel gegolten habe, sondern ganz allgemein dem gesamten Gemeindegebiet zuzurechnen sei. b) Bauanträge der laufenden Verwaltung; Genehmigungsfreistellungsverfahren Bürgermeister Salzeder gibt insgesamt 20 Bauanträge bekannt, welche in der Zeit von März 2014 bis Juli 2015 als Angelegenheit der laufenden Verwaltung oder im Rahmen der Genehmigungsfreistellung ohne Gemeinderatsbeschluss behandelt und an das Landratsamt Mühldorf a. Inn weiter geleitet wurden. Gemeinderats von der Rechtsaufsichtsbehörde als ungültig bewertet, da diese im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefasst wurden, jedoch kein Grund für die nichtöffentliche Behandlung vorlag. Bürgermeister Salzeder erläutert, dass die Sitzungsladung dem Bürgermeister obliege. Aus seiner Sicht lägen bei den angesprochenen Beschlüssen Gründe für die Behandlung im nichtöffentlichen Sitzungsteil vor. Die Rechtsaufsichtsbehörde teile diese Ansicht jedoch nicht und sei daher der Meinung, dass die Beschlüsse somit auf Grund des Verstoßes gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz ungültig seien. Stellungnahme des Bürgermeisters: Aufgrund einer Dienstaufsichtsbeschwerde bezüglich der nicht Umsetzung zweier Gemeinderatsbeschlüsse und nicht wie genannt dreier Beschlüsse kam die Aufsichtsbehörde zu der Entscheidung, dass die Beschlüsse in einer öffentlicher Sitzung behandelt und beschlossen hätten werden müssen. Sie verstoßen damit gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz nach Art. 52 GO, dies führt zur Ungültigkeit der Beschlüsse. Hierbei handelt es sich um die Entscheidung, ob die Zufahrt der Gemeindeverbindungsstraße Thann Richtung MÜ 25 NEU auf Höhe der Geh- und Radwegunterführung für Autos, Fußgänger und Radfahrer mittels einer ca. 90 m langen Leitplanke gesperrt werden soll. Weiter handelt es sich um eine Betriebszufahrt für einen ansässigen Gewerbebetrieb. Ungeachtet dieser kommunalrechtlichen Betrachtungen wird sich das Landratsamt Mühldorf a. Inn fachlich bzgl. der Straßensperrung mit der Gemeinde Aschau a. Inn auseinandersetzen. Der Gemeinderat wird sich in einer der nächsten öffentlichen Sitzungen mit dem Thema befassen und eine Entscheidung aus Sicht der Gemeinde treffen. c) Sitzungsladungen und Gebot der Öffentlichkeit d) Verbindungsstraße zwischen den Neubaugebieten „Sonnenfeld“ und „Am Rathaus II“ Gemeinderatsmitglied Gertraud Reiser erkundigt sich, wer für die Sitzungsladung und somit für die ordnungsgemäße Ladung und Einhaltung des Gebotes der Öffentlichkeit zuständig sei? Ihren Informationen zufolge wurden drei Beschlüsse des Gemeinderatsmitglied Hans Baumgartner regt an, die Straße zwischen den Neubaugebieten „Sonnenfeld“ und „Am Rathaus II“ zu sperren. Diese Straße sei von Seiten des Gemeinderates für Fußgänger, Radfahrer und Landwirtschaftliche Maschinen gedacht gewesen. In letzter Zeit sehe er immer mehr Autofahrer diesen Weg benutzen. Aus der Verwaltung Spaziergang mit dem Bürgermeister Bürgermeister Alois Salzeder sichert die Klärung der Rechtslage zu und werde gegebenenfalls notwendige Schritte in die Wege leiten. e) Äußerung zur Bürgerfragestunde – Antwort bezüglich der Aussagen von Josef Huber Bei den „Bürgerfragen“ der Sitzung äußerte sich Herr Josef Huber zu den Vorwürfen gegen den 1. Bürgermeister Salzeder bezüglich der Missachtung des Datenschutzes. Herr Josef Huber stellte hierbei unter anderem die Frage an den Gemeinderat, wie dieser die Angelegenheit bewerte. Gemeinderatsmitglied Günter Manz richtet sich an Bürgermeister a.D. Josef Huber und erläutert, dass auch er sowie vermutlich die meisten seiner Gemeinderatskollegen das Fehlverhalten des Bürgermeisters in der angesprochenen Angelegenheit (Missachtung des Datenschutzes) nicht für gut heißen. Jedoch sei jedem bewusst dass Fehler bei der Arbeit vorkommen und außerdem habe sich der Bürgermeister für sein Fehlverhalten öffentlich entschuldigt. Aus Sicht von Herrn Manz sei die Angelegenheit somit abzuschließen. Bürgermeister Salzeder habe und werde in Zukunft beweisen, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten handelte, ist sich Günter Manz sicher. Die Ortsgruppe Aschau des Bund Naturschutz und die Gemeinde laden zu einem Rundgang durch Aschau ein. Es werden Flächen gezeigt, die der Natur zurückgegeben wurden. Wir besichtigen den Steinbach, fahren zum Hochbehälter mit Renaturierungsmaßnahmen, haben die Möglichkeit, ihn von innen zu sehen, und genießen dort die schöne Aussicht auf Aschau. Weiter besichtigen wir die Aufforstung der Ausgleichsflächen der Gemeinde, ferner die Biotope an der Fotovoltaikanlage und der Kiesgrube. Neu wurden auch Wildblumenstreifen beim Brunnenhäusl angelegt. Wie im letzten Jahr begleitet uns Bürgermeister Alois Salzeder bei unserer Wanderung. Eingeladen sind alle interessierten Aschauer Bürger. Treffpunkt ist Donnerstag, der 10. September 2015 um 18 Uhr am Rathaus. Fahrgemeinschaften sind nötig. Seniorenausflug der Gemeinde Wie angekündigt, findet für unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger der diesjährige Seniorenausflug am Mittwoch, den 23. September 2015 nach Baumburg bei Altenmarkt statt. Abfahrt ist um 12:30 Uhr beim Rathaus, Zusteigemöglichkeit besteht bei der Tankstelle Rösler um 12:20 Uhr. Anschließend erfolgt eine Pause im Café Schönstetter in Unterneukirchen. Die Rückfahrt ist auf ca. 17:00 Uhr angesetzt. Anmeldungen bitte bei Frau Erna Meindl (Tel. 67544) oder Herrn Franz Wicho (Tel. 5815). Lernen Vor Ort – Thema Familie Große Elternbefragung im Landkreis Der Landkreis Mühldorf a. Inn nimmt sich der Anregungen und Wünsche der Eltern an! Bitte helfen Sie mit, die Angebote rund um das Thema Familie in der Region auch zukünftig passend zu gestalten. Bis zum 30. September 2015 können Sie an der großen Elternumfrage zum Thema Familie teilnehmen und Sachpreise gewinnen. Machen Sie mit – online oder bei Einrichtungen für Familien vor Ort. Der 1. Preis ist ein Gutschein für einen Familieneintritt in den Wildfreizeitpark und Waldseilgarten Oberreith inkl. Verpflegung. Online Fragebogen und weitere Infos unter: www.lernenvorort-muehldorf. de Dachgeschossausbauten für Wohnzwecke Seit einigen Jahren ist für den Ausbau von Dachgeschossen – auch für Wohnzwecke- in den meisten Fällen keine Baugenehmigung mehr erforderlich. Allerdings besteht nach § 15 der gemeindlichen Beitragssatzung zur Wasserabgabe- bzw. Entwässerungssatzung eine Verpflichtung für die Grundstückseigentümer, bei der Gemeinde maßgebliche Veränderungen, die sich auf die Höhe der Beitragsschuld bei Wasser- bzw. Kanalherstellungsbeiträgen auswirken können, z. B. Geschossflächenvergrößerungen durch Anbauten, Dachgeschossausbauten usw. zu melden und auf Verlangen auch unter Vorlage von entsprechenden Unterlagen – Auskunft zu erteilen. Bitte setzen Sie sich in diesen Fällen (z. B. bei einem Dachgeschossausbau für Wohnzwecke) mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung (Tel. 9435-21). Frau Gertrud Meyer steht Ihnen für Meldungen, aber auch bei Rückfragen gern für weitere Auskünfte zur Verfügung. Pressemitteilungen des Landratsamtes Landwirtschaftlicher Feld- und Waldwegebau – bitte auf Zuverlässigkeit der Materialien achten Unerlaubtes Ablagern von Bauschutt ist kein Kavaliersdelikt. Dazu gehört im weiteren Sinne auch die Verwendung von Bauschutt für den landwirtschaftlichen Feld- und Waldwegebau. Wer hier – möglicherweise auch aus Unwissen – auf unzulässigen Bauschutt zurückgreift, riskiert ein Umweltstrafverfahren und hat mindestens mit einem empfindlichen Bußgeld zu rechnen. Wenn keine geprüften, güteüberwachten und zertifizierten RecyclingBaustoffe eingesetzt werden, muss der Verantwortliche ein kostenintensives Beprobungsverfahren durchführen lassen und falls das Material den Ansprüchen nicht entspricht, sei ggf. alles umgehend auszubaggern und ordnungsgemäß zu entsorgen. Um hier also auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt das Landratsamt Mühldorf a. Inn, sich vor dem Feldund Waldwegebau mit dem zuständigen Fachbereich „Staatliches Abfallrecht“ in Verbindung zu setzen und die Maßnahme anzuzeigen. Darüber hinaus wurde in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern, dem Bayerischen Landkreistag und den Landkreisen der Planungsregion 18 ein hilfreiches Merk- und Informationsblatt samt Anzeigenformular entwickelt. Diese Dokumente finden Sie auch im Internet unter Startseite » Bürgerservice » Fachbereiche » Staatliches Abfallrecht » Bauschutt. Grundsätzlich ist im Zusammenhang mit der Verwendung von Bauschutt im Feld- und Waldwegebau ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren durchzuführen. Das Erlaubnisverfahren kann entfallen, wenn geprüfte, güteüberwachte und zertifizierte Recycling-Baustoffe eingesetzt werden. Das Landschaftsbild darf nach Abschluss der Maßnahme nicht negativ beeinträchtigt sein, ebenso darf keine Verletzungsgefahr für Mensch und Tier bestehen. Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes, Fachbereich „Staatliches Abfallrecht“, zur Verfügung (Tel. 08631 699-432). AWO Projektehaus JAGUS Stromkosten sparen durch kostenlose Beratung. Das AWO Projektehaus JAGUS in Waldkraiburg hat seit kurzem ein neues Projekt, den „StromsparCheck“. Für Menschen mit geringem Einkommen sind hohe Abschläge und Nachzahlungen für Strom eine finanzielle Belastung. Manchmal droht gar eine Stromsperre, was zusätzliche Probleme mit sich bringt. Das Projekt Stromspar-Check will finanzschwachen Haushalten helfen, Energie und damit Geld zu sparen. Die Stromsparhelfer beraten die Haushalte kostenlos. In einem ersten Besuch zu Hause werden sämtliche Strom- und Wasserverbräuche aufgenommen. Anschließend werden die Daten ausgewertet und ein Protokoll erstellt, das die Einsparpotenziale aufzeigt. Beim zweiten Besuch erhält der Haushalt dann kostenlos geeignete Energie- und Wassersparartikel, z.B. Energiesparlampen, schaltbare Steckerleisten oder Sparduschköpfe. Außerdem erhalten sie praktische Tipps für weitere Einsparmöglichkeiten durch Verhaltensänderungen beispielsweise beim Heizen und Lüften, Kochen oder Waschen. Nun gibt es das Projekt auch im Landkreis Mühldorf. Zielgruppe sind einkommensschwache Haushalte, also Bezieher von Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Sozialhilfe oder Senioren mit geringer Rente. Wenn Sie Interesse haben, dann melden Sie sich unverbindlich für ein Informationsgespräch. Kontakt: AWO Projektehaus JAGUS Stromspar-Check Emil-Lode-Straße 2 84478 Waldkraiburg Ansprechpartner: Andreas Schwankl Tel: 08638 / 8888-13 E-Mail: [email protected] BÜCHEREI - INFO Die Abschlussveranstaltung des SommerferienLeseclubs ist am 25. September 2015 ab 18 Uhr in der Bücherei. Jedes Clubmitglied, das mindestens 3 Bücher gelesen und bewertet hat, bekommt hier eine Urkunde verliehen und alle abgegebenen Bewertungskarten nehmen an der Verlosung vieler toller Preise teil. Als Hauptpreis winkt einmal freier Eintritt in den Bayernpark. Bei der Feier gibt es eine tolle Show von einer Kontaktjonglagekünstlerin und einen feurigen Abschluss, also unbedingt Zeit nehmen und vorbeikommen! Anlässlich der „Fairen Woche“ vom 14. 25. September 2015 werden in der Aschauer Bücherei während der Öffnungszeiten, Spezialitäten und kunstgewerbliche Artikel aus den Ländern der Dritten Welt zum Kauf angeboten. Wir gratulieren am 07. September 2015 zum 85. Geburtstag Herrn Georg A r n l a c h n e r , Lessingstr. 1, am 16. September 2015 zum 75. Geburtstag Frau Anna F o r s t h u b e r , Troibach 1, zur Goldenen Hochzeit am 23. September 2015 den Eheleuten Brigitte und Helmut F i e t z e k , Richard-Wagner-Str. 5. Veranstaltungskalender September 2015 Tag Datum Uhrzeit Mi. Mi. Do. Do. Do. Fr. Fr. Sa. Di. Di. 02.09. 02.09. 03.09. 03.09. 03.09. 04.09. 04.09. 05.09. 08.09. 08.09. Mi. Mi. Fr. Fr. Sa. Sa. Sa. So. Mo. Fr. Fr. Sa. Sa. Sa. So. Mi. Do. Fr. Fr. Fr. Sa. Sa. So. So. Mo. Mo. 08:00 09:00 14:00 15:30 19:30 14:00 19:00 13:00 19:00 19:30 Veranstaltung Gottesdienst, anschließend Seniorenfrühstück im Pfarrheim St. Anna Ferienprogramm – Styling Tipps Ferienprogramm – Lebensraum Wasser Ferienprogramm – Kegelnachmittag Monatsübung der Freiwilligen Feuerwehr – Feuerwehrgerätehaus Ferienprogramm – Mountainbike Fahrtechniktraining SVA-Fußball: SV Aschau 1 – DJK SV Edling, Sportzentrum SVA-Fußball: SV Aschau 2 – TSV Gars, Sportzentrum Öffentliche Gemeinderatssitzung im Rathaus Kath. Frauengemeinschaft: Vortrag im Pfarrheim St. Anna „Venenwissen – wenn starke Venen müde werden“ (Referentin: Agnes Friedrich, Apothekerin der St. Josef Apotheke, Aschau) 09.09. 09:00 Ferienprogramm – Blick in die Floristik 09.09. 20:00 KSK Stammtisch im Gasthof Pichlmeier 11.09. 17:30 Ferienprogramm – Boarisch danz’n und spui’n 11.09. 19:00 SVA-Fußball: SV Westerndorf – SV Aschau 1 12.09. 11:00 SVA-Tennis: Schleiferlturnier auf dem Tennisplatz 12.09. 14:00 SVA-Fußball: SV Waldhausen II – SV Aschau 2 12.09. 19:00 Kath. Frauengemeinschaft: Jahreshauptgottesdienst in der Pfarrkirche (Vorabendmesse) 13.09. 10:30 Familiengottesdienst in St. Josef, Aschau-Werk 14.09. 09:00 Ferienprogramm – Ausflug Freilichtmuseum Massing 18.09. 19:00 SVA-Fußball: SV Aschau 1 – SV Ostermünchen, Sportzentrum 18.09. 20:00 Wirtshaussingen im Bräustüberl 19.09. – So. 20.09. Ausflug des Trachtenvereins 19.09. 13:00 SVA-Fußball: SV Aschau 2 – TV 1909 Obing 2, Sportzentrum 19.09. 20:00 Musikanten-Stammtisch im Hofcafé, Howaschen 20.09. 08:30 Reiter- und Fahrerfest der Pferdefreunde Aschau in Haselbach (bis ca. 16:30 Uhr) 23.09. Seniorenausflug nach Kloster Baumburg bei Altenmarkt 24.09. 19:30 Bund Naturschutz: Stammtisch im Bräustüberl 25.09. 18:00 Gemeindebücherei - Preisverleihung Leseclub 25.09. 19:30 SVA-Fußball: SV Bruckmühl – SV Aschau 1 25.09. 19:30 SVA-Fußball: SV Reichertsheim III – SV Aschau 2 26.09. 19:00 Vorabendmesse des Trachtenvereins in der Pfarrkirche 26.09. 20:00 Jahreshauptversammlung des Trachtenvereins im Gasthof Pichlmeier 27.09. 09:00 Flohmarkt und Messe in der Gemeindehalle („Aschauer MesseFlo“) Veranstalter: Kindergartenförderverein 27.09. 10:30 Kirchenfrühstück im Pfarrheim St. Anna nach dem Gottesdienst 28.09. 19:30 Stammtisch der Freiwilligen Feuerwehr im Bräustüberl 28.09. 20:00 Treffen der Vereinsvorstände in der Taverne zum Griechen, Thann
© Copyright 2024 ExpyDoc