Mitteilungsblatt_September 2015

MITTEILUNGSBLATT
der Gemeinde Aschau a. Inn
Monatlich erscheinendes Mitteilungsblatt der Gemeindeverwaltung
Septrember 2015 · 32. Jahrg. · Nr. 9
Aus der letzten Gemeinderatssitzung
1) Bürgeranfragen
Thomas Wintersteiger:
Herr Wintersteiger erkundigt sich über den Sachstand
bezüglich des Geh- und Radweges zwischen Ödhub
und Thann.
Bürgermeister Salzeder berichtet, dass hierzu noch
Grundstücksverhandlungen erforderlich seien. Zu
gegebener Zeit würde die Öffentlichkeit über die
Planung informiert.
Bürgermeister a.D. Josef Huber:
Herr Josef Huber bittet den Bürgermeister, den
Gemeinderat und die Rechtsaufsicht um eine
Stellungnahme zu dem Vorwurf gegen Bürgermeister
Salzeder, dass dieser gegen den Datenschutz verstoßen habe. Er verweist auf den im Juli erschienenen
Zeitungsartikel „Wut wegen Versehen“ (OVB). Es
wurde darüber berichtet, dass sich ein Bürger über
Bürgermeister Alois Salzeder beschwerte, da dieser
vertrauliche Daten an Dritte weiter gegeben habe.
Josef Huber kritisierte das Verhalten des
Bürgermeisters massiv. Es sei für ihn unverständlich,
wie so etwas vorkommen könne, schließlich sollen
vertrauliche Unterlagen nicht so rumliegen, dass sich
jeder bedienen könne. Die diesbezügliche Stellungnahme des Bürgermeisters: „Es habe sich um ein
Herausgeber:
Telefon
Telefax
Internet-Adresse:
eMail-Adresse:
Gemeinde
Aschau a. Inn
Hauptstraße 4
84544 Aschau a. Inn
0 86 38 / 94 35 -0
0 86 38 / 94 35 -99
http://www.aschau-a-inn.de
[email protected]
Versehen seinerseits gehandelt“, sei für Josef Huber
in keiner Weise nachvollziehbar. Auch zweifle er an,
dass sich Bürgermeister Salzeder für sein Fehlverhalten entschuldigt habe.
Bürgermeister Salzeder erläutert, wie bereits in der
Gemeinderatssitzung vom 14.07.2015, wie ihm dieser Fehler unterlaufen sei. Auf Grund einer speziellen
vertraglichen Konstellation, welche auch weiterhin
wegen des Datenschutzes nicht öffentlich bekannt
gegeben werden könne, sei die dritte Person zur
Übernahme diverser vertraglicher Bestandteile verpflichtet gewesen. Dieser Person musste somit
zumindest ein Teil des Vertrages bekannt gegeben
werden. Hierbei sei ihm der Fehler unterlaufen und
der gesamte Vertrag wurde der dritten Person ausgehändigt.
Den Vorwurf, er hätte sich nicht entschuldigt weist
Bürgermeister Salzeder zurück. Er habe sich vor,
sowie in der Sitzung vom 14.07.2015 dafür entschuldigt. Dies sei auch im Mitteilungsblatt sowie im
angesprochenen Zeitungsartikel vermerkt.
Des Weiteren widerspricht Bürgermeister Salzeder
dem Vorwurf, dass in der Verwaltung schlampig
gearbeitet werde. In den sieben Jahren in denen er
inzwischen Bürgermeister sei, gab es zwei überörtliche Rechnungsprüfungen vom Landratsamt und
jeweils einmal pro Jahr würde eine Prüfung vom
gemeindlichen Rechnungsprüfungsausschuss stattfinden. In keiner dieser Prüfungen gab es jemals eine
Beanstandung oder Rüge gegenüber der Gemeinde
Aschau.
Öffnungszeiten der Verwaltung: Montag
von 07.30 – 13.00 Uhr
Dienstag bis Freitag von 07.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 13.00 – 17.30 Uhr
Öffnungszeiten der Bücherei:
Montag und Freitag:
Donnerstag:
Öffnungszeiten des Wertstoffhofes:
Montag
Freitag
von 15.00 – 18.00 Uhr
von 09.00 – 11.00 Uhr
von 17.00 – 18.00 Uhr
von 16.00 – 18.00 Uhr
Erna Meindl:
Frau Erna Meindl erkundigt sich bezüglich des
Sachstandes zur Neuansiedlung eines Bäckers in
Aschau a. Inn.
Bürgermeister Salzeder erklärt hierzu, dass die
Verhandlungen und Überprüfungen laufen, diese
jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden.
Beide Seiten seien grundsätzlich an einer Einigung
interessiert.
2) Bau einer Eventhütte auf dem Grundstück
FlNr. 53 der Gemarkung Aschau, Mayerweg 9
Der Gemeinderat Aschau a. Inn erteilt zum vorliegenden Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen.
3) Information über die Fortschreibung der
interkommunalen Entwicklungsstrategie zur
Daseinsvorsorge Inn-Moränenland
Der Markt Kraiburg a. Inn, der Markt Gars a. Inn und
die Gemeinden Taufkirchen, Jettenbach und
Unterreit haben sich zusammen mit der Gemeinde
Aschau a. Inn, im Rahmen des Inn-Moränenlandes
zusammengeschlossen, um eine interkommunale
Entwicklungsstrategie zur Daseinsvorsorge zu entwickeln.
Im Rahmen des neuen Programms „Kleine Städten
und Gemeinden“ der Städtebauförderung bietet sich
die Chance, vorhandene regionale Stärken durch eine
aktive Zusammenarbeit über Gemeindegrenzen hinweg zu stärken und vor allem Synergieeffekte zu nutzen.
Den Gemeinden eröffnen sich durch diese
Zusammenarbeit mit den übrigen Gemeinden
Möglichkeiten, Fördermittel (in der Regel ca. 50 –
60 %) aus der Städtebauförderung zu erhalten.
Hierzu ist angedacht, in Aschau a. Inn ein
Sanierungsgebiet festzulegen. Förderfähige Maßnahmen können in diesem Bereich seitens des
Staates bezuschusst werden. Zum Beispiel gibt es die
Möglichkeit für einen Zuschuss, wenn mit dem
Bäcker eine Einigung gefunden werden könne.
Insbesondere würde es Zuschussmöglichkeiten für
die Gestaltung des Rathaus Vorplatzes geben.
Im Herbst wird hierzu eine öffentliche Versammlung
stattfinden, bei der diese Vorteile eingehend erläutert
werden.
Voraussichtlich im September wird sich der
Gemeinderat mit der möglichen Festlegung eines
Sanierungsgebiets beschäftigen.
4) Gründung eines Landschaftspflegeverbandes
– Mitgliedschaft der Gemeinde
Nach Angaben des Landratsamtes Mühldorf a. Inn
wird die fachgerechte Auswertung von Ausgleichsund Ersatzflächen sowie deren kontinuierliche Pflege
sowohl für die Gemeinden als auch für den Landkreis
immer aufwendiger. Vor allem aus diesem Grund
startet das Landratsamt nochmals eine Initiative,
zusammen mit den Gemeinden, einen Landschaftspflegeverband im Landkreis Mühldorf a. Inn zu gründen.
Bereits 2013 stand diese Thematik schon einmal zur
Diskussion, wurde damals jedoch vom Gemeinderat
abgelehnt.
Das Landratsamt verweist darauf, dass Landschaftspflegeverbände gemeinnützige Vereine sind, die
sowohl öffentlichrechtlichen Körperschaften als auch
anderen Organisationen und Privatpersonen offen
stehen. Aufgabe
eines
Landschaftspflegeverbandes ist es, die Landschaftspflege in der Region
zu koordinieren.
Im Normalfall setzt sich die Vorstandschaft zu gleichen Teilen aus Vertretern der Kommunen, der
Landwirtschaft und des Naturschutzes zusammen.
Somit haben alle betroffenen Organisationen die
Möglichkeit, mitzuwirken.
Landschaftspflegeverbände finanzieren sich aus
Mitgliedsbeiträgen, Spenden und öffentlichen
Fördermitteln. Üblicherweise zahlen Kommunen
einen Beitrag pro Einwohner oder Fläche. In
Altötting sind dies beispielsweise 0,45 e pro
Einwohner.
Für die ersten beiden Jahre können Zuschüsse in
Höhe von 0,30 e je betreuten Gebietshektar als
Anschubfinanzierung beantragt werden.
Der Landschaftspflegeverband werde laut Bürgermeister Salzeder nur gegründet, wenn mindestens die
Hälfte aller Gemeinden im Landkreis dem Verband
beitreten.
Nach einer ausführlichen Diskussion entscheidet sich
der Gemeinderat Aschau a. Inn gegen einen Beitritt
zum neu zu gründenden Landschaftspflegeverband
Mühldorf a. Inn.
5) Aufbau einer Infrastruktur und eines Leitsystems E-Mobilität im Landkreis Mühldorf
– Beteiligung der Gemeinde
Ausgehend vom nationalen Entwicklungsplan
Elektromobilität und der bundeseinheitlichen Forderung zur Umsetzung der E-Mobilität bis 2020 soll der
Landkreis eine Infrastruktur und ein Leitsystem
erhalten.
Im gesamten Landkreis sollen öffentliche und halböffentliche Ladepunkte für die Bürger des
Landkreises zur Verfügung gestellt werden.
Im Radius von ca. 50 km zueinander werden isolierte AC-Ladepunkte benannt (sogenanntes L1 – Netz).
Die Auswahl an Ladepunkten wird daraufhin durch
die Energieversorgungsunternehmen auf ihre
Realisierbarkeit in einer Netzanbindung hin geprüft
und freigegeben.
Das Netz soll versorgungsseitig für die Erstausstattung über die Gemeinden bzw. deren beauftragte
Energieversorgungsunternehmen / Netzbetreiber
finanziert werden. Dabei ist für die Systemsteckdose
für die Hardware (auch ohne Installationsaufwand)
eine einmalige Investition von ca. 100,– e als
Richtpreis anzunehmen. Die Wartung beträgt jährlich
voraussichtlich ca. 50,– e. Nutzerseitig sollen diese
Standorte über die Besitzer der jeweiligen Elektromobile finanziert werden.
In dieser Investition ist ein Stück intelligentes Kabel
enthalten, das ist eine Art Adapter, damit eine
Ladestation von vielen verschiedenen Modellen
benutzt werden kann. Hierfür sei ebenfalls eine einmalige Investition von ca. 100,– e zu kalkulieren.
Darüber hinaus ist noch ein Netz U 1 vorgesehen, in
dem bestehende und noch zu erstellende Ladepunkte
von privatwirtschaftlichen Unternehmen zusammengefasst werden. Dieses Unternehmens-Ladepunktenetz kann von den Gemeinden im Einzelfall und
punktuell beansprucht werden. Dies erfordert die
Zustimmung der betreffenden Unternehmen, ihren
Ladepunkt langfristig in das Netz L 1 der Gemeinden
einzugliedern.
In den ersten drei Monaten des Regelbetriebes soll
der Strombezug für den Nutzer kostenfrei sein, um
die Akzeptanz zu fördern, im Gegenzug hat der
Nutzer keinen Anspruch auf Gegenleistung für
Ausfälle jeder Art.
Das Netz L1 und die E-Mobilität sind nur dann
umsetzbar, wenn alle Gemeinden im Landkreis teilnehmen (im Netz der beabsichtigten Ladepunkte sind
22 Gemeinden betroffen). Die Ladestationen sollen
als Verbund von Steckdosen in Wandmontage und
auf einem Standfuß zur Verfügung gestellt werden.
Alternativ dazu sollen auch Möglichkeiten der
Integration von Steckdosen in bereits bestehende
elektr. Versorgungsobjekte (Stromkästen, Stromverteiler, Beleuchtungsmasten etc.) genutzt werden.
Der Zugang zu den Ladepunkten muss barrierefrei,
zumindest halböffentlich und jederzeit nutzbar sein.
In der Gemeinde Aschau a. Inn sind vier Ladepunkte
im Baugebiet „Am Steinbach“ vorgesehen. Hier
liegen die Voraussetzungen zur Umrüstungsmöglichkeit vor.
Die Investitionskosten werden inklusive Planung für
die vier Ladepunkte auf rund 5.000,– e geschätzt.
Hierfür solle eine Förderung von ca. 70 % erfolgen.
Seitens der Gemeinde können auch andere oder
zusätzliche Ladepunkte benannt werden. Bürgermeister Alois Salzeder fände den Standort Am
Steinbach unpassend, eher käme eine solche
Ladestation bei der Firma TRW oder vor dem
Rathaus in Frage, da diese Standorte zentraler wären.
Der Gemeinderat entscheidet sich grundsätzlich für
die Beteiligung, an der Errichtung von Ladepunkten,
jedoch nur unter der Maßgabe das zentrale Standorte
ausgewählt werden. Details müssten dann noch
konkret erörtert bzw. geklärt werden.
6) Verschiedenes
a) Verkehrsinseln
Bezüglich der Anfrage von Gemeinderatsmitglied
Gertraud Langbauer in der letzten Sitzung, erläutert
1. Bürgermeister Alois Salzeder, dass Verkehrsinseln
im Gemeindebereich teilweise von Mitgliedern des
Gartenbauvereins gepflegt werden. Die Gärtnerei
der Stiftung Ecksberg betreut den Kreisverkehr in
Aschau-Werk, die Verkehrsinseln an der Jettenbacher
Straße und an der Kreuzung von der Hauptstraße in
die Lärchenstraße.
Da diese Ergebnisse immer sehr zufriedenstellend
sind, fragte die Gemeinde bereits bezüglich der restlichen Verkehrsinseln an, was aber von der Stiftung
Ecksberg abgelehnt wurde, da diese keine
Kapazitäten mehr frei habe.
Bürgermeister Alois Salzeder schlägt vor, dass sich
der Umweltausschuss bei einer Ortsbesichtigung ein
Bild von der Situation macht und Vorschläge zur
Bepflanzung vorbringe. Hier sei jedoch der Pflegeaufwand und die damit verbundenen Kosten nicht zu
missachten.
Gemeinderatsmitglied Gertraud Langbauer führt aus,
dass ihre Kritik nicht einer speziellen Verkehrsinsel
gegolten habe, sondern ganz allgemein dem gesamten Gemeindegebiet zuzurechnen sei.
b) Bauanträge der laufenden Verwaltung;
Genehmigungsfreistellungsverfahren
Bürgermeister Salzeder gibt insgesamt 20 Bauanträge bekannt, welche in der Zeit von März 2014 bis
Juli 2015 als Angelegenheit der laufenden
Verwaltung oder im Rahmen der Genehmigungsfreistellung ohne Gemeinderatsbeschluss behandelt
und an das Landratsamt Mühldorf a. Inn weiter geleitet wurden.
Gemeinderats von der Rechtsaufsichtsbehörde als
ungültig bewertet, da diese im nichtöffentlichen Teil
der Sitzung gefasst wurden, jedoch kein Grund für
die nichtöffentliche Behandlung vorlag.
Bürgermeister Salzeder erläutert, dass die
Sitzungsladung dem Bürgermeister obliege. Aus
seiner Sicht lägen bei den angesprochenen
Beschlüssen Gründe für die Behandlung im nichtöffentlichen Sitzungsteil vor. Die Rechtsaufsichtsbehörde teile diese Ansicht jedoch nicht und sei
daher der Meinung, dass die Beschlüsse somit auf
Grund des Verstoßes gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz ungültig seien.
Stellungnahme des Bürgermeisters:
Aufgrund einer Dienstaufsichtsbeschwerde bezüglich der nicht Umsetzung zweier Gemeinderatsbeschlüsse und nicht wie genannt dreier Beschlüsse
kam die Aufsichtsbehörde zu der Entscheidung, dass
die Beschlüsse in einer öffentlicher Sitzung behandelt und beschlossen hätten werden müssen. Sie verstoßen damit gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz
nach Art. 52 GO, dies führt zur Ungültigkeit der
Beschlüsse.
Hierbei handelt es sich um die Entscheidung, ob die
Zufahrt der Gemeindeverbindungsstraße Thann
Richtung MÜ 25 NEU auf Höhe der Geh- und
Radwegunterführung für Autos, Fußgänger und
Radfahrer mittels einer ca. 90 m langen Leitplanke
gesperrt werden soll. Weiter handelt es sich um eine
Betriebszufahrt für einen ansässigen Gewerbebetrieb.
Ungeachtet dieser kommunalrechtlichen Betrachtungen wird sich das Landratsamt Mühldorf a. Inn
fachlich bzgl. der Straßensperrung mit der Gemeinde
Aschau a. Inn auseinandersetzen.
Der Gemeinderat wird sich in einer der nächsten
öffentlichen Sitzungen mit dem Thema befassen und
eine Entscheidung aus Sicht der Gemeinde treffen.
c) Sitzungsladungen und
Gebot der Öffentlichkeit
d) Verbindungsstraße zwischen den Neubaugebieten „Sonnenfeld“ und „Am Rathaus II“
Gemeinderatsmitglied Gertraud Reiser erkundigt
sich, wer für die Sitzungsladung und somit für die
ordnungsgemäße Ladung und Einhaltung des
Gebotes der Öffentlichkeit zuständig sei? Ihren
Informationen zufolge wurden drei Beschlüsse des
Gemeinderatsmitglied Hans Baumgartner regt an, die
Straße zwischen den Neubaugebieten „Sonnenfeld“
und „Am Rathaus II“ zu sperren. Diese Straße sei
von Seiten des Gemeinderates für Fußgänger,
Radfahrer und Landwirtschaftliche Maschinen
gedacht gewesen. In letzter Zeit sehe er immer mehr
Autofahrer diesen Weg benutzen.
Aus der Verwaltung
Spaziergang mit dem Bürgermeister
Bürgermeister Alois Salzeder sichert die Klärung der
Rechtslage zu und werde gegebenenfalls notwendige
Schritte in die Wege leiten.
e) Äußerung zur Bürgerfragestunde – Antwort
bezüglich der Aussagen von Josef Huber
Bei den „Bürgerfragen“ der Sitzung äußerte sich
Herr Josef Huber zu den Vorwürfen gegen den 1.
Bürgermeister Salzeder bezüglich der Missachtung
des Datenschutzes. Herr Josef Huber stellte hierbei
unter anderem die Frage an den Gemeinderat, wie
dieser die Angelegenheit bewerte.
Gemeinderatsmitglied Günter Manz richtet sich an
Bürgermeister a.D. Josef Huber und erläutert, dass
auch er sowie vermutlich die meisten seiner
Gemeinderatskollegen das Fehlverhalten des Bürgermeisters in der angesprochenen Angelegenheit
(Missachtung des Datenschutzes) nicht für gut heißen.
Jedoch sei jedem bewusst dass Fehler bei der Arbeit
vorkommen und außerdem habe sich der Bürgermeister für sein Fehlverhalten öffentlich entschuldigt.
Aus Sicht von Herrn Manz sei die Angelegenheit
somit abzuschließen. Bürgermeister Salzeder habe
und werde in Zukunft beweisen, dass es sich um ein
einmaliges Fehlverhalten handelte, ist sich Günter
Manz sicher.
Die Ortsgruppe Aschau des Bund Naturschutz und
die Gemeinde laden zu einem Rundgang durch
Aschau ein. Es werden Flächen gezeigt, die der Natur
zurückgegeben wurden.
Wir besichtigen den Steinbach, fahren zum
Hochbehälter mit Renaturierungsmaßnahmen, haben
die Möglichkeit, ihn von innen zu sehen, und genießen dort die schöne Aussicht auf Aschau. Weiter
besichtigen wir die Aufforstung der Ausgleichsflächen der Gemeinde, ferner die Biotope an der
Fotovoltaikanlage und der Kiesgrube. Neu wurden
auch Wildblumenstreifen beim Brunnenhäusl angelegt.
Wie im letzten Jahr begleitet uns Bürgermeister Alois
Salzeder bei unserer Wanderung. Eingeladen sind
alle interessierten Aschauer Bürger. Treffpunkt ist
Donnerstag, der 10. September 2015 um 18 Uhr
am Rathaus. Fahrgemeinschaften sind nötig.
Seniorenausflug der Gemeinde
Wie angekündigt, findet für unsere älteren
Mitbürgerinnen und Mitbürger der diesjährige
Seniorenausflug am Mittwoch, den 23. September
2015 nach Baumburg bei Altenmarkt statt.
Abfahrt ist um 12:30 Uhr beim Rathaus,
Zusteigemöglichkeit besteht bei der Tankstelle
Rösler um 12:20 Uhr. Anschließend erfolgt eine
Pause im Café Schönstetter in Unterneukirchen. Die
Rückfahrt ist auf ca. 17:00 Uhr angesetzt.
Anmeldungen bitte bei
Frau Erna Meindl (Tel. 67544)
oder Herrn Franz Wicho (Tel. 5815).
Lernen Vor Ort – Thema Familie
Große Elternbefragung im Landkreis
Der Landkreis Mühldorf a. Inn nimmt sich der
Anregungen und Wünsche der Eltern an!
Bitte helfen Sie mit, die Angebote rund um das
Thema Familie in der Region auch zukünftig passend
zu gestalten. Bis zum 30. September 2015 können
Sie an der großen Elternumfrage zum Thema Familie
teilnehmen und Sachpreise gewinnen.
Machen Sie mit – online oder bei Einrichtungen für
Familien vor Ort.
Der 1. Preis ist ein Gutschein für einen Familieneintritt in den Wildfreizeitpark und Waldseilgarten
Oberreith inkl. Verpflegung.
Online Fragebogen und weitere Infos unter:
www.lernenvorort-muehldorf. de
Dachgeschossausbauten für Wohnzwecke
Seit einigen Jahren ist für den Ausbau von
Dachgeschossen – auch für Wohnzwecke- in den
meisten Fällen keine Baugenehmigung mehr erforderlich.
Allerdings besteht nach § 15 der gemeindlichen
Beitragssatzung zur Wasserabgabe- bzw. Entwässerungssatzung eine Verpflichtung für die
Grundstückseigentümer, bei der Gemeinde maßgebliche Veränderungen, die sich auf die Höhe der
Beitragsschuld bei Wasser- bzw. Kanalherstellungsbeiträgen auswirken können, z. B. Geschossflächenvergrößerungen durch Anbauten, Dachgeschossausbauten usw. zu melden und auf Verlangen auch
unter Vorlage von entsprechenden Unterlagen –
Auskunft zu erteilen.
Bitte setzen Sie sich in diesen Fällen (z. B. bei einem
Dachgeschossausbau für Wohnzwecke) mit der
Gemeindeverwaltung in Verbindung (Tel. 9435-21).
Frau Gertrud Meyer steht Ihnen für Meldungen, aber
auch bei Rückfragen gern für weitere Auskünfte zur
Verfügung.
Pressemitteilungen des Landratsamtes
Landwirtschaftlicher Feld- und Waldwegebau – bitte
auf Zuverlässigkeit der Materialien achten
Unerlaubtes Ablagern von Bauschutt ist kein
Kavaliersdelikt. Dazu gehört im weiteren Sinne auch
die Verwendung von Bauschutt für den landwirtschaftlichen Feld- und Waldwegebau. Wer hier –
möglicherweise auch aus Unwissen – auf unzulässigen Bauschutt zurückgreift, riskiert ein Umweltstrafverfahren und hat mindestens mit einem empfindlichen Bußgeld zu rechnen. Wenn keine geprüften,
güteüberwachten und zertifizierten RecyclingBaustoffe eingesetzt werden, muss der Verantwortliche ein kostenintensives Beprobungsverfahren
durchführen lassen und falls das Material den
Ansprüchen nicht entspricht, sei ggf. alles umgehend
auszubaggern und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Um hier also auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt
das Landratsamt Mühldorf a. Inn, sich vor dem Feldund Waldwegebau mit dem zuständigen Fachbereich
„Staatliches Abfallrecht“ in Verbindung zu setzen
und die Maßnahme anzuzeigen.
Darüber hinaus wurde in Abstimmung mit der
Regierung von Oberbayern, dem Bayerischen
Landkreistag und den Landkreisen der Planungsregion 18 ein hilfreiches Merk- und Informationsblatt
samt Anzeigenformular entwickelt. Diese Dokumente finden Sie auch im Internet unter Startseite »
Bürgerservice » Fachbereiche » Staatliches Abfallrecht » Bauschutt.
Grundsätzlich ist im Zusammenhang mit der
Verwendung von Bauschutt im Feld- und Waldwegebau ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren
durchzuführen. Das Erlaubnisverfahren kann entfallen, wenn geprüfte, güteüberwachte und zertifizierte
Recycling-Baustoffe eingesetzt werden. Das Landschaftsbild darf nach Abschluss der Maßnahme nicht
negativ beeinträchtigt sein, ebenso darf keine
Verletzungsgefahr für Mensch und Tier bestehen.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen gerne die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes,
Fachbereich „Staatliches Abfallrecht“, zur Verfügung
(Tel. 08631 699-432).
AWO Projektehaus JAGUS
Stromkosten sparen durch kostenlose Beratung.
Das AWO Projektehaus JAGUS in Waldkraiburg hat
seit kurzem ein neues Projekt, den „StromsparCheck“.
Für Menschen mit geringem Einkommen sind hohe
Abschläge und Nachzahlungen für Strom eine finanzielle Belastung. Manchmal droht gar eine
Stromsperre, was zusätzliche Probleme mit sich
bringt.
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Haushalten helfen, Energie und damit Geld zu sparen. Die Stromsparhelfer beraten die Haushalte
kostenlos. In einem ersten Besuch zu Hause werden
sämtliche Strom- und Wasserverbräuche aufgenommen. Anschließend werden die Daten ausgewertet
und ein Protokoll erstellt, das die Einsparpotenziale
aufzeigt.
Beim zweiten Besuch erhält der Haushalt dann
kostenlos geeignete Energie- und Wassersparartikel,
z.B. Energiesparlampen, schaltbare Steckerleisten
oder Sparduschköpfe. Außerdem erhalten sie praktische Tipps für weitere Einsparmöglichkeiten durch
Verhaltensänderungen beispielsweise beim Heizen
und Lüften, Kochen oder Waschen.
Nun gibt es das Projekt auch im Landkreis Mühldorf.
Zielgruppe sind einkommensschwache Haushalte,
also Bezieher von Arbeitslosengeld II, Wohngeld,
Sozialhilfe oder Senioren mit geringer Rente. Wenn
Sie Interesse haben, dann melden Sie sich unverbindlich für ein Informationsgespräch.
Kontakt:
AWO Projektehaus JAGUS
Stromspar-Check
Emil-Lode-Straße 2
84478 Waldkraiburg
Ansprechpartner: Andreas Schwankl
Tel: 08638 / 8888-13
E-Mail: [email protected]
BÜCHEREI - INFO
Die Abschlussveranstaltung des SommerferienLeseclubs ist am 25. September 2015 ab 18 Uhr in
der Bücherei. Jedes Clubmitglied, das mindestens 3
Bücher gelesen und bewertet hat, bekommt hier eine
Urkunde verliehen und alle abgegebenen Bewertungskarten nehmen an der Verlosung vieler toller
Preise teil. Als Hauptpreis winkt einmal freier Eintritt
in den Bayernpark. Bei der Feier gibt es eine tolle
Show von einer Kontaktjonglagekünstlerin und einen
feurigen Abschluss, also unbedingt Zeit nehmen und
vorbeikommen!
Anlässlich der „Fairen Woche“ vom 14. 25. September 2015 werden in der Aschauer Bücherei während der Öffnungszeiten, Spezialitäten und kunstgewerbliche Artikel aus den Ländern der Dritten Welt
zum Kauf angeboten.
Wir gratulieren
am 07. September 2015 zum 85. Geburtstag Herrn Georg A r n l a c h n e r , Lessingstr. 1,
am 16. September 2015 zum 75. Geburtstag Frau Anna F o r s t h u b e r , Troibach 1,
zur Goldenen Hochzeit
am 23. September 2015 den Eheleuten Brigitte und Helmut F i e t z e k , Richard-Wagner-Str. 5.
Veranstaltungskalender September 2015
Tag
Datum Uhrzeit
Mi.
Mi.
Do.
Do.
Do.
Fr.
Fr.
Sa.
Di.
Di.
02.09.
02.09.
03.09.
03.09.
03.09.
04.09.
04.09.
05.09.
08.09.
08.09.
Mi.
Mi.
Fr.
Fr.
Sa.
Sa.
Sa.
So.
Mo.
Fr.
Fr.
Sa.
Sa.
Sa.
So.
Mi.
Do.
Fr.
Fr.
Fr.
Sa.
Sa.
So.
So.
Mo.
Mo.
08:00
09:00
14:00
15:30
19:30
14:00
19:00
13:00
19:00
19:30
Veranstaltung
Gottesdienst, anschließend Seniorenfrühstück im Pfarrheim St. Anna
Ferienprogramm – Styling Tipps
Ferienprogramm – Lebensraum Wasser
Ferienprogramm – Kegelnachmittag
Monatsübung der Freiwilligen Feuerwehr – Feuerwehrgerätehaus
Ferienprogramm – Mountainbike Fahrtechniktraining
SVA-Fußball: SV Aschau 1 – DJK SV Edling, Sportzentrum
SVA-Fußball: SV Aschau 2 – TSV Gars, Sportzentrum
Öffentliche Gemeinderatssitzung im Rathaus
Kath. Frauengemeinschaft: Vortrag im Pfarrheim St. Anna
„Venenwissen – wenn starke Venen müde werden“
(Referentin: Agnes Friedrich, Apothekerin der St. Josef Apotheke, Aschau)
09.09. 09:00
Ferienprogramm – Blick in die Floristik
09.09. 20:00
KSK Stammtisch im Gasthof Pichlmeier
11.09. 17:30
Ferienprogramm – Boarisch danz’n und spui’n
11.09. 19:00
SVA-Fußball: SV Westerndorf – SV Aschau 1
12.09. 11:00
SVA-Tennis: Schleiferlturnier auf dem Tennisplatz
12.09. 14:00
SVA-Fußball: SV Waldhausen II – SV Aschau 2
12.09. 19:00
Kath. Frauengemeinschaft: Jahreshauptgottesdienst in der Pfarrkirche
(Vorabendmesse)
13.09. 10:30
Familiengottesdienst in St. Josef, Aschau-Werk
14.09. 09:00
Ferienprogramm – Ausflug Freilichtmuseum Massing
18.09. 19:00
SVA-Fußball: SV Aschau 1 – SV Ostermünchen, Sportzentrum
18.09. 20:00
Wirtshaussingen im Bräustüberl
19.09. – So. 20.09. Ausflug des Trachtenvereins
19.09. 13:00
SVA-Fußball: SV Aschau 2 – TV 1909 Obing 2, Sportzentrum
19.09. 20:00
Musikanten-Stammtisch im Hofcafé, Howaschen
20.09. 08:30
Reiter- und Fahrerfest der Pferdefreunde Aschau in Haselbach
(bis ca. 16:30 Uhr)
23.09.
Seniorenausflug nach Kloster Baumburg bei Altenmarkt
24.09. 19:30
Bund Naturschutz: Stammtisch im Bräustüberl
25.09. 18:00
Gemeindebücherei - Preisverleihung Leseclub
25.09. 19:30
SVA-Fußball: SV Bruckmühl – SV Aschau 1
25.09. 19:30
SVA-Fußball: SV Reichertsheim III – SV Aschau 2
26.09. 19:00
Vorabendmesse des Trachtenvereins in der Pfarrkirche
26.09. 20:00
Jahreshauptversammlung des Trachtenvereins im Gasthof Pichlmeier
27.09. 09:00
Flohmarkt und Messe in der Gemeindehalle („Aschauer MesseFlo“)
Veranstalter: Kindergartenförderverein
27.09. 10:30
Kirchenfrühstück im Pfarrheim St. Anna nach dem Gottesdienst
28.09. 19:30
Stammtisch der Freiwilligen Feuerwehr im Bräustüberl
28.09. 20:00
Treffen der Vereinsvorstände in der Taverne zum Griechen, Thann