Behandlungsvertrag

Inhalt
Pflichten
Haftung
Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse)
31 – Behandlungsvertrag
Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew.
Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago),
Attorney at Law (New York)
Was behandeln wir heute?
Inhalt
Pflichten
Haftung
1
Was ist ein Behandlungsvertrag?
2
Welche Pflichten bestehen im Behandlungsvertrag?
3
In welchem Umfang haftet der Behandelnde?
Inhalt
Pflichten
Haftung
1
Was ist ein
Behandlungsvertrag?
Was ist ein Behandlungsvertrag?
Was ist ein Behandlungsvertrag?
Inhalt
Behandlung (§ 630a I)
Pflichten
Haftung
B
Zahlung eines Entgelts (§ 630a I)
ggf. auch durch Dritten (insb.
Krankenversicherung)
„medizinische Behandlung“ = auch Heilpraktiker,
Physiotherapeut, etc. (nicht: Tierarzt, Apotheker)
P
Was ist ein Behandlungsvertrag?
Welche Regelungen gelten für den
Behandlungsvertrag?
§§ 630a ff. BGB
Inhalt
Pflichten
Haftung
§ 630b  §§ 611 ff. BGB
Z.B. § 612 Abs.
2, 1. Var. BGB
 GoÄ
Z.B. § 627 BGB
(Kündigungsrecht)
§§ 241 ff. BGB
Z.B. § 613 BGB
(persönlich)
Inhalt
Pflichten
Haftung
2
Welche Pflichten bestehen
im Behandlungsvertrag?
Welche Pflichten bestehen im Behandlungsvertrag?
Welche Vorgaben bestehen bzgl.
Mitwirkung und Information?
Inhalt
§ 630c
Abs. 1
• Obliegenheit zur Zusammenwirkung  ggf. §
254 BGB
§ 630c
Abs. 2
• Leistungspflicht iSv § 241 Abs. 1
• Therapeutische Aufklärung
• Wesentliche Umstände und Behandlungsfehler
§ 630c
Abs. 3
• Leistungspflicht iSv § 241 Abs. 1
• Wirtschaftliche Aufklärung bei
Informationsvorsprung
• Ggf. Aufrechnung SchE – Vergütungspflicht
§ 630c
Abs. 4
• Entbehrlichkeit der Aufklärung
• Insb. Einwilligung, Unaufschiebbarkeit,
therapeutische Gründe, Sachkunde des
Patienten
Pflichten
Haftung
Welche Pflichten bestehen im Behandlungsvertrag?
Inwieweit bestehen
Aufklärungspflichten (§ 630e BGB)?
Inhalt
Pflichten
Haftung
Umfang
• nach Einzelfall (Dringlichkeit, Schwere, Person)
• Katalog (§ 630e Abs. 1 BGB, nicht abschließend)
Verfahren
• Mündlich, rechtzeitig, verständlich (§ 630e Abs. 2
BGB)
• Durch Behandelnden / zur Durchführung
Ausgebildeter (insb. Vornehmender)
• Unabh. von Einwilligungsfähigkeit (§ 630e Abs. 4,
Abs. 5 BGB)
Ausnahmsweise entbehrlich (§ 630e Abs. 3 BGB ~ § 630c
Abs. 4 BGB)
Welche Pflichten bestehen im Behandlungsvertrag?
Was gilt für die Patientenakte?
Inhalt
Pflichten
§ 630f BGB
• Dokumentation
• Aufbewahrungspflicht: 10
Jahre
• Leistungspflicht (§ 241 Abs. 1
BGB)
• SchE nach §§ 280 ff. BGB
§ 630g BGB
• Einsichtsrecht des Patienten /
Erben / Angehörige
• Zusätzlich: § 810 BGB
Haftung
Welche Pflichten bestehen im Behandlungsvertrag?
Was gilt für die Einwilligung (§ 630d BGB)?
§ 630d
Abs. 1
• Einwilligung vor medizinischer
Maßnahme
• Ggf. Patientenverfügung +
Dritteinwilligung
• Ggf. mutmaßliche Einwilligung
• Sonst: § 280 Abs. 1, § 823 Abs. 1 BGB, §
823 Abs. 2 iVm § 223 StGB/§ 229 StGB
§ 630d
Abs. 2
• Aufklärung nach § 630e Abs. 1 bis Abs. 4
BGB erforderlich
• Fehlende Aufklärung iSv § 630c Abs. 2,
Abs. 3 BGB führt nicht zur
Unwirksamkeit
§ 630d
Abs. 3
• jederzeitiger Widerruf möglich
Inhalt
Pflichten
Haftung
Inhalt
Pflichten
Haftung
3
In welchem Umfang haftet
der Behandelnde?
In welchem Umfang haftet der Behandelnde?
Was ist beim Sorgfaltsmaßstab zu beachten?
Inhalt
Pflichten
§ 630a Abs. 2: allgemein anerkannte fachliche Standards
 Abweichung durch Vereinbarung
Haftung
Modifikation von § 276 Abs. 2 BGB
In welchem Umfang haftet der Behandelnde?
Wie ist die Beweislast im Behandlungsvertrag
geregelt?
Inhalt
Pflichten
Haftung
Realisierung eines voll
beherrschbaren Risikos
Vermutung für Behandlungsfehler
(§ 630h Abs. 1)
Fehlende Dokumentation
/ Aufbewahrung
Vermutung, dass Maßnahme nicht
stattfand (§ 630h Abs. 3)
Fehlende Befähigung
Vermutung der Kausalität für
Verletzung (§ 630h Abs. 5)
Grober Behandlungsf. /
unterl. Befunderhebung
Vermutung der Kausalität für
Verletzung (§ 630h Abs. 5)
Fehlende Einwilligung /
fehlende Aufklärung
Vermutung, dass gegen Willen
gehandelt (§ 630h Abs. 2)
In welchem Umfang haftet der Behandelnde?
Wie verhält sich der Behandlungsvertrag zum
Delikts- und zum Strafrecht?
Inhalt
Pflichten
Haftung für Verletzung von Körper / Gesundheit / Leben
(§ 823 Abs. 1 BGB)
Haftung
Gerechtfertigt bei wirksamer Einwilligung
 § 630d BGB (auch im Strafrecht)
Rspr.: Vermutung für Kausalität und Verschulden
bei grobem Behandlungsfehler