Inhalt Pflichten Haftung Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 31 – Behandlungsvertrag Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute? Inhalt Pflichten Haftung 1 Was ist ein Behandlungsvertrag? 2 Welche Pflichten bestehen im Behandlungsvertrag? 3 In welchem Umfang haftet der Behandelnde? Inhalt Pflichten Haftung 1 Was ist ein Behandlungsvertrag? Was ist ein Behandlungsvertrag? Was ist ein Behandlungsvertrag? Inhalt Behandlung (§ 630a I) Pflichten Haftung B Zahlung eines Entgelts (§ 630a I) ggf. auch durch Dritten (insb. Krankenversicherung) „medizinische Behandlung“ = auch Heilpraktiker, Physiotherapeut, etc. (nicht: Tierarzt, Apotheker) P Was ist ein Behandlungsvertrag? Welche Regelungen gelten für den Behandlungsvertrag? §§ 630a ff. BGB Inhalt Pflichten Haftung § 630b §§ 611 ff. BGB Z.B. § 612 Abs. 2, 1. Var. BGB GoÄ Z.B. § 627 BGB (Kündigungsrecht) §§ 241 ff. BGB Z.B. § 613 BGB (persönlich) Inhalt Pflichten Haftung 2 Welche Pflichten bestehen im Behandlungsvertrag? Welche Pflichten bestehen im Behandlungsvertrag? Welche Vorgaben bestehen bzgl. Mitwirkung und Information? Inhalt § 630c Abs. 1 • Obliegenheit zur Zusammenwirkung ggf. § 254 BGB § 630c Abs. 2 • Leistungspflicht iSv § 241 Abs. 1 • Therapeutische Aufklärung • Wesentliche Umstände und Behandlungsfehler § 630c Abs. 3 • Leistungspflicht iSv § 241 Abs. 1 • Wirtschaftliche Aufklärung bei Informationsvorsprung • Ggf. Aufrechnung SchE – Vergütungspflicht § 630c Abs. 4 • Entbehrlichkeit der Aufklärung • Insb. Einwilligung, Unaufschiebbarkeit, therapeutische Gründe, Sachkunde des Patienten Pflichten Haftung Welche Pflichten bestehen im Behandlungsvertrag? Inwieweit bestehen Aufklärungspflichten (§ 630e BGB)? Inhalt Pflichten Haftung Umfang • nach Einzelfall (Dringlichkeit, Schwere, Person) • Katalog (§ 630e Abs. 1 BGB, nicht abschließend) Verfahren • Mündlich, rechtzeitig, verständlich (§ 630e Abs. 2 BGB) • Durch Behandelnden / zur Durchführung Ausgebildeter (insb. Vornehmender) • Unabh. von Einwilligungsfähigkeit (§ 630e Abs. 4, Abs. 5 BGB) Ausnahmsweise entbehrlich (§ 630e Abs. 3 BGB ~ § 630c Abs. 4 BGB) Welche Pflichten bestehen im Behandlungsvertrag? Was gilt für die Patientenakte? Inhalt Pflichten § 630f BGB • Dokumentation • Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre • Leistungspflicht (§ 241 Abs. 1 BGB) • SchE nach §§ 280 ff. BGB § 630g BGB • Einsichtsrecht des Patienten / Erben / Angehörige • Zusätzlich: § 810 BGB Haftung Welche Pflichten bestehen im Behandlungsvertrag? Was gilt für die Einwilligung (§ 630d BGB)? § 630d Abs. 1 • Einwilligung vor medizinischer Maßnahme • Ggf. Patientenverfügung + Dritteinwilligung • Ggf. mutmaßliche Einwilligung • Sonst: § 280 Abs. 1, § 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 iVm § 223 StGB/§ 229 StGB § 630d Abs. 2 • Aufklärung nach § 630e Abs. 1 bis Abs. 4 BGB erforderlich • Fehlende Aufklärung iSv § 630c Abs. 2, Abs. 3 BGB führt nicht zur Unwirksamkeit § 630d Abs. 3 • jederzeitiger Widerruf möglich Inhalt Pflichten Haftung Inhalt Pflichten Haftung 3 In welchem Umfang haftet der Behandelnde? In welchem Umfang haftet der Behandelnde? Was ist beim Sorgfaltsmaßstab zu beachten? Inhalt Pflichten § 630a Abs. 2: allgemein anerkannte fachliche Standards Abweichung durch Vereinbarung Haftung Modifikation von § 276 Abs. 2 BGB In welchem Umfang haftet der Behandelnde? Wie ist die Beweislast im Behandlungsvertrag geregelt? Inhalt Pflichten Haftung Realisierung eines voll beherrschbaren Risikos Vermutung für Behandlungsfehler (§ 630h Abs. 1) Fehlende Dokumentation / Aufbewahrung Vermutung, dass Maßnahme nicht stattfand (§ 630h Abs. 3) Fehlende Befähigung Vermutung der Kausalität für Verletzung (§ 630h Abs. 5) Grober Behandlungsf. / unterl. Befunderhebung Vermutung der Kausalität für Verletzung (§ 630h Abs. 5) Fehlende Einwilligung / fehlende Aufklärung Vermutung, dass gegen Willen gehandelt (§ 630h Abs. 2) In welchem Umfang haftet der Behandelnde? Wie verhält sich der Behandlungsvertrag zum Delikts- und zum Strafrecht? Inhalt Pflichten Haftung für Verletzung von Körper / Gesundheit / Leben (§ 823 Abs. 1 BGB) Haftung Gerechtfertigt bei wirksamer Einwilligung § 630d BGB (auch im Strafrecht) Rspr.: Vermutung für Kausalität und Verschulden bei grobem Behandlungsfehler
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