Verteiler: Geschäftsführung Geschäftsstellenleitungen Teamleitung Integration Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Teams Integration des Jobcenter Bremen Az: II-1207.1 Fachliche Weisung zum Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ 06/2015 vom 19.10.2015 / ergänzt am 23.11.2015 I. Ausgangslage Im Jobcenter Bremen werden derzeit über 36.000 erwerbsfähige Langzeitleistungsberechtigte betreut, von denen mehr als 25.000 seit über 5 Jahren im Leistungsbezug sind. Viele dieser Langzeitarbeitslosen sind arbeitsmarktfern und ihre soziale Teilhabe ist nicht gewährleistet. II. Lösung Im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ soll sehr arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten eine Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht und deren Chancen auf Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt verbessert werden. Daher hat das Jobcenter Bremen beim Bundesverwaltungsamt einen Antrag für die Förderung von 200 Arbeitsplätzen gestellt. Insgesamt stehen dem Jobcenter Bremen etwa 8,5 Mio. Euro im Rahmen des Bundesprogramms zur Verfügung. Programmstart in Bremen ist der 01.12.2015. Im Rahmen des Bundesprogramms werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze (ohne Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung) für marktferne Langzeitleistungsbezieher/innen gefördert. Gefördert werden Arbeitsplätze für zusätzliche, wettbewerbsneutrale und für im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten im Sinne des § 16d SGB II. Die Förderdauer beträgt max. 3 Jahre, jedoch längstens bis zum 31.12.2018. Es werden Arbeitsplätze mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 30 Stunden gefördert. Alternativ sind Wochenarbeitszeiten von 15, 20 und 25 Stunden möglich. Förderhöhen des Arbeitsentgelts: 30 Std./Woche: 25 Std./Woche: 20 Std./Woche: 15 Std./Woche: maximal 1320,- Euro monatlich maximal 1100,- Euro monatlich maximal 880,- Euro monatlich maximal 660,- Euro monatlich Zielgruppe des Programms sind Leistungsberechtigte, die seit mindestens vier Jahren im Leistungsbezug sind und dem Arbeitsmarkt aktuell zur Verfügung stehen. das 35. Lebensjahr vollendet. 1 in den vier Jahren des Leistungsbezugs nicht oder nur kurz selbstständig oder abhängig beschäftigt waren. Dies umfasst sowohl sozialversicherungspflichtige, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sowie auch selbständige Tätigkeiten. Die Leistungsberechtigten dürfen in den in den letzten vier Jahren nicht länger als 6 Monate eine Beschäftigung ausgeübt haben. Wurde in den letzten 2 Jahren eine Beschäftigung ausgeübt, darf diese nicht länger als 3 Monate bestanden haben. Eine frühere Teilnahme an Maßnahmen nach dem SGB II (wie z.B. nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III oder nach § 16d SGB II) oder eine frühere Förderung einer Erwerbstätigkeit nach dem SGB II (z.B. nach § 16e, § 16b oder § 16c SGB II) stehen einer Teilnahme am Programm, wenn die Leistungsberechtigten, nach Prüfung des Einzelfalls, dass trotz Teilnahme an der vorangegangenen Maßnahme eine ausreichende Arbeitsmarktnähe weiterhin nicht vorliegt (negative Prognoseentscheidung), nicht entgegen. Eine frühere Beschäftigung im Rahmen des Programms Bürgerarbeit ist für die Bemessung der vierjährigen Dauer des Leistungsbezugs unschädlich, wenn die Teilnehmenden die übrigen Fördervoraussetzungen erfüllen. gesundheitliche Einschränkungen haben, die eine Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt erschweren. In Einzelfällen ist im Jobcenter Bremen auch die Förderung von Kund(inn)en mit minderjährigen Kindern in der Bedarfsgemeinschaft möglich. mit einer negativen Eingliederungsprognose für den allgemeinen Arbeitsmarkt (Prognoseentscheidung). Hier ist eine individuelle Prognoseentscheidung der Integrationsfachkräfte erforderlich: noch nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden können (dokumentierte (erfolglose) Integrationsbemühungen in der Vergangenheit, vorläufige negative Prognoseentscheidung, mittel- bis langfristig jedoch integrierbar). freiwillig am Programm teilnehmen Die Teilnahme am Programm ist freiwillig. Potentielle Teilnehmende sollten vorteilsübersetzend für eine Teilnahme gewonnen werden. (Vorteile: Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, Verbesserung der finanziellen Situation, Intensive Begleitung). Sollten die Leistungsberechtigten nicht am Programm teilnehmen wollen, ist mit diesen intensiv weiter zu arbeiten und passende, alternative Angebote wie z.B. LoBeZ, Förderzentrum, etc. zu unterbreiten. Eine Teilnahme während eines beruflichen Reha-Verfahrens ist ausgeschlossen. Ebenso sind derzeit Teilnehmende an eine Maßnahmen nach §16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III sowie derzeit Teilnehmende an einer FAV nach § 16 e SGB II von der Teilnahme ausgeschlossen. 1. Identifizierung potentieller Teilnehmer/innen Da der Programmstart zum 01.12.2015 erfolgt, ist bereits jetzt ein Pool an geeigneten Langzeitleistungsbezieher/innen zu bilden. Ein technischer Abgriff der Kriterien ist leider nicht möglich. Potentielle Teilnehmer/innen sind im laufenden Tagesgeschäft durch die Integrationsfachkräfte anhand folgender Checkliste, die als lokale Vorlage zur Verfügung steht, zu identifizieren: 2 Die geprüfte Checkliste ist in die Dokumentenverwaltung hochzuladen (siehe VerBISArbeitshilfe) und ein entsprechender Vermerk in VerBIS zu fertigen. Identifizierte Kundinnen und Kunden sind mit der Internen Kennung STA „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ unter den Kundendaten zu versehen. Da es Beschäftigungsverhältnisse mit unterschiedlichem Arbeitszeiten (15, 20, 25, 30 Stunden/Woche) geben wird, ist die Interne Kennung wie folgt zu ergänzen: STA15 STA20 STA25 STA30 Pot. Teilnehmer/in mit einer Leistungsfähigkeit von 15 Std./Woche Pot. Teilnehmer/in mit einer Leistungsfähigkeit von 20 Std./Woche Pot. Teilnehmer/in mit einer Leistungsfähigkeit von 25 Std./Woche Pot. Teilnehmer/in mit einer Leistungsfähigkeit von 30 Std./Woche Bei der Eintragung der Internen Kennung ist auf die korrekte Schreibweise (Nur Großbuchstaben und keine Leerzeichen) zu achten, damit diese über entsprechende Suchläufe gefunden werden. Bis zum 15.11.2015 sollen insgesamt 300 potentielle Teilnehmer/innen identifiziert werden, um ab dem 01.12.15 die Arbeitsplätze zu besetzen. Dabei ist insbesondere ein Fokus auf Single-BG´s zu legen, da durch eine Programmteilnahme ggf. der Leistungsbezug beendet werden kann. Zudem sind die Chancen, die dieses Programm insbesondere für Ältere ab 50 Jahren bietet, zu nutzen. Um im Kundenbestand gezielt nach potentiellen Teilnehmer/innen zu suchen, stehen u.a. folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Nutzung der Dora 1303 (Bestandsfälle): Dort kann nach Altersgruppen über 35 Jahre gefiltert werden. Die Dora 1303 bildet jedoch Leistungsberechtigte mit einem Bezug von 21 Monaten in den letzten 24 Monaten ab. Erforderlich ist jedoch ein durchgängiger Leistungsbezug seit 4 Jahren. Daher kann die Dora 1303 nur eine Reduzierung und Vorfilterung liefern. Die Fälle sind im Einzelfall zu prüfen, ob ein Leistungsbezug seit 4 Jahren gegeben ist. VerBIS-Suchläufe: In VerBIS können gezielte Suchläufe nach folgenden Kriterien durchgeführt werden: - Profillagen (insb. Stabilisierungsprofil und Unterstützungsprofil). Handlungsstrategien (Gesundheitlich angemessene Beschäftigung realisieren, Leistungsfähigkeit feststellen, Leistungsfähigkeit fördern) und Alter ab 35 Jahren. Ggf. ist ein Abgleich mit den über die Dora 1303 identifizierten Leistungsberechtigten zielführend. 3 2. Programmumsetzung 2.1 Übersicht der beantragen 200 Plätze nach Stundenanzahl und Beginntermin Plätze Stunden 125 30 26 25 41 20 8 15 200 davon Plätze 61 49 15 16 8 2 18 14 9 4 2 2 200 Beginn laut eingereichter Maximale Kalkulation Monaten* 01.12.2015 36 01.01.2016 36 01.02.2016 35 01.12.2015 36 01.01.2016 36 01.02.2016 35 01.12.2015 36 01.01.2016 36 01.02.2016 35 01.12.2015 36 01.01.2016 36 01.02.2016 35 Laufzeit in *Laufzeit des Programms Soziale Teilhabe bis 31.12.2018 Die Prüfung und Bewilligung von Arbeitsplätzen und die administrative Umsetzung des Programms ist Aufgabe des Teams 472 unter Beachtung des jeweils gültigen Leitfadens, sofern dies im Folgenden nicht anders geregelt ist. 2.2 Vermittlung eines Arbeitsplatzes im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“. Die bewilligten, offenen Arbeitsplätze werden vom Team 472 in folgender Liste erfasst: \\Dst.baintern.de\dfs\214\Ablagen\D21404-JobcenterBremen\06.Integration\6.2.ArbeitsmarktInstrumente\6.2.6.Soziale_Teilhabe_am_Arbeitsmarkt\6.2.6.3_Arbeitsplaetze Die zuständige Integrationsfachkraft fordert die identifizierte Bewerberin bzw. den identifizierten Bewerber mittels des Vordrucks “Aufforderung Bewerbung Soziale Teilhabe“ auf, sich umgehend bei den Arbeitgebern zu bewerben: Der Vordruck steht als Lokale Vorlage auch in BK-Text zur Verfügung. Als Anlage ist die oben benannte Liste der offenen Stellen dem Schreiben beizufügen. Das die Kundin bzw. der Kunde die Voraussetzungen für die Teilnahme am Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt erfüllt, ist mittels des verbindlichen Vordrucks durch die zuständige IFK zu bestätigen: http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Zuwendungen/SozialeTeilhabe_Pr uefvermerk_foerderfaehige_Zielgruppe.docx?__blob=publicationFile&v=3 Dieser ist ausgefüllt und mit Unterschrift an das Team 472, welches die Programmakte führt, zu senden. 4 Erfolgt eine positive Rückmeldung und kommt eine Einstellung zustande, ist neben dem zuständigen Leistungsteam umgehend auch das virtuelle Postfach von Team 472_BAJobcenter Bremen-Maßnahmemanagement-Team472 zu informieren! Eine Möglichkeit zur Verbuchung der Programmteilnahme in COSACH wird lt. Auskunft der RD NSB erst im April 2016 mit der P61 geschaffen. Die Benennung einer zentralen Übergangslösung ist bislang auch noch nicht erfolgt. Daher wird für das Jobcenter Bremen bis auf weiteres festgelegt, dass über VerBIS ein Lebenslaufeintrag „Berufspraxis (Marktersatz)“ erfolgt. 2.3 Betreuung durch die Projekt-FM Die Projekt-FM werden voraussichtlich zum 01.02.2016 ihre Arbeit im Rahmen des Projektes aufnehmen und werden dem für die Programmumsetzung zuständigen Team 472 zugeordnet. Die Bearbeitung von Leistungsangelegenheiten, der Zahlvorgänge aus dem EGT sowie die Aktenhaltung verbleiben in den jeweiligen Stamm-Geschäftsstellen der Programmteilnehmer/innen. Fahrkarten für die BSAG werden direkt von den Projekt-FM ausgegeben und über die Eingangszonen der jeweiligen Bewerber/-innen per Kurzantrag abgerechnet. Sie übernehmen die vollumfängliche Hauptbetreuung aller Programmteilnehmer/innen. Dazu gehören insbesondere. Spezialisierte, intensive Betreuung Es ist mindestens ein ausführliches Beratungsgespräch pro Monat mit den Teilnehmenden zu führen. Auch der regelmäßige Abschluss bzw. die Aktualisierung einer Eingliederungsvereinbarung obliegt den Projekt-FM für die Programmteilnehmer/innen. Nach Möglichkeit und bei Bedarf wird eine aufsuchende Beratung am Arbeitsplatz des Teilnehmenden erfolgen. Hierdurch können die Fallmanager/innen den Teilnehmenden in der direkten Arbeitsumgebung erleben und erhalten in der „neutraleren“ Umgebung einen anderen Zugang zu den Betreffenden, als in einem Beratungsgespräch im Jobcenter. Fallbesprechungen mit dem Arbeitgeber Bei Bedarf werden gemeinsame Fallbesprechungen zwischen Arbeitgeber und Fallmanager/in, unter Einbeziehung des Teilnehmenden durchgeführt. Ziel ist in einen intensiven Dialog mit allen Beteiligten einzutreten, um gemeinsame Integrationsplanungen vorzunehmen und die Transparenz und Verbindlichkeit für alle Seiten zu erhöhen. Flankierende AVGS-Angebote Je nach Bedarfslage werden den Teilnehmenden flankierende AVGS-Maßnahmen angeboten. Aufgrund der Ausrichtung des Programms auf Leistungsberechtigte mit gesundheitlichen Einschränkungen wird einer der Schwerpunkte auf Maßnahmen liegen, die Elemente der Gesundheitsorientierung (Sport; Ernährungsberatung, etc.) beinhalten. Des Weiteren ist eine intensive Nutzung individueller Coaching-Angebote vorgesehen, die z.B. eine Reflexion und Verarbeitung der aktuellen Arbeitserfahrung ermöglichen und eine dauerhafte Verhaltensänderung unterstützen sollen. Insbesondere Teilnehmende mit psychischen Beeinträchtigungen benötigen entsprechende Unterstützungsleistungen. Mit zunehmender Leistungsfähigkeit werden Angebote der Berufsorientierung und der Bewerbungs- und Vermittlungsunterstützung vermehrt in den Fokus rücken, um eine Integration auf den 1. Arbeitsmarkt zu unterstützen. 5 Einsatz von Leistungen nach § 16a SGB II Sollten die Teilnehmenden eine Verschuldung, Probleme bei der Kinderbetreuung, Suchtverhalten oder psychische Problemlagen aufweisen, werden Ihnen die kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II angeboten. Einschaltung des Ärztlichen Dienstes / des Gesundheitsamtes und des Berufspsychologischen Services Falls sich im Projektverlauf Hinweise auf Veränderungen bzw. Unklarheiten hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Teilnehmenden ergeben, wird der Ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit bzw. des Gesundheitsamtes eingeschaltet. Zur Bearbeitung persönlicher Problemlagen wird bedarfsgerecht der Berufspsychologische Service mit einer psychologischen Beratung mit dem Ziel der Einstellungs- und Verhaltensänderungen und /oder Hilfe bei der Problembewältigung (Hilfe zur Selbsthilfe) beauftragt. Psychologische Begutachtungen und gemeinsame Fallbearbeitungen runden die Unterstützungsmöglichkeiten für die Fallmanager/innen ab. 2.4 Nachbesetzung freigewordener Plätze, Umgang mit ausgeschiedenen Kundinnen und Kunden Nachbesetzungspflicht Freigewordene Plätze, insbesondere aufgrund von Abbrüchen, müssen innerhalb von drei Monaten nachbesetzt worden sein. Einen Überblick über die freien Plätze bietet Team 472 durch die laufende Aktualisierung und regelmäßige Versendung der aktuellen Platzliste an. Link: \\Dst.baintern.de\dfs\214\Ablagen\D21404-JobcenterBremen\06.Integration\6.2.ArbeitsmarktInstrumente\6.2.6.Soziale_Teilhabe_am_Arbeitsmarkt\6.2.6.3_Arbeitsplaetze Hierin sind die frei gewordene Plätze besonders gekennzeichnet. Die IFK sind angehalten, die Platzliste regelmäßig zu sichten und zu prüfen ob ihre Kundinnen und Kunden auf die freien Stellen passen. Zur Besetzung der Plätze ist erneut das Verfahren unter 2.2 durchzuführen. Zielgerichtete Vermittlungsarbeit mit „Projekt-Abbrechern“ Übergeordnetes Ziel ist es, Abbrüche zu vermeiden. Notfalls können zur AbbruchVermeidung kurzfristig Gespräche zwischen Projekt-FM und Teilnehmenden vereinbart werden. 1. Schritt: Die Gründe für den Abbruch werden unter Benennung der aktuell festgestellten Vermittlungshemmnisse von den betreuenden Projekt-FM im verpflichtenden Abschlussgespräch (bei Abbruch/vorzeitigem Ausscheiden) in einem VerBISBeratungsvermerk festgehalten. Die Projekt-FM übermitteln die Abbruch-Gründe an das virtuelle Postfach von Team 472 _BA-Jobcenter Bremen-MaßnahmemanagementTeam472. 472 hält diese Gründe per Liste nach; nicht zuletzt für die regelmäßigen Berichtstermine gegenüber dem Bundesverwaltungsamt. 2. Schritt: Es erfolgt die Übergabe an die nun wieder zuständige IFK. Per „Aufgabe“ (ehemals „Wiedervorlage“) wird auf den VerBIS-Vermerk hingewiesen. Die IFK beachtet die festgestellten Abbruchgründe und stellt die weitere Vermittlungsstrategie gezielt hierauf ab, so dass zukünftige Maßnahme- oder Programmabbrüche vermieden werden können. 6 2.5 Zugangschancen für Frauen und Alleinerziehende Frauen und Alleinerziehende sind im Programm Soziale Teilhabe besonders zu berücksichtigen. Alle IFK sorgen dafür, dass regelmäßig Zuweisungen aus diesem Zielgruppenkreis erfolgen. 3. Berichtspflichten Die Sicherstellung der Berichtspflichten obliegt der Programmkoordinatorin TL 472, Susanne Ploog. III. Inkrafttreten Diese Fachliche Weisung ist zwischen GBL 1 und GBL 2 abgestimmt. Diese Weisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ist gültig bis zum 31.12.2018. Bremen, den 23 .11.2015 Thorsten Spinn Geschäftsbereichsleiter 1 7 Anlage 1: Übersicht der Zuständigkeiten • 472 IFK Prüfung und Bewilligung von Arbeitsplätzen und administrative Umsetzung des Programms •Prüfung der Arbeitsplätze hinsichtlich der Fördervoraussetzungen •Pflege der Liste der offen Stellen im Rahmen des Bundesprogrammes • Erstellung der Weiterleitungsbescheide •Abrechnung mit den Arbeitgebern (Mittelnachweise, etc.) • Besetzung offener Stellen •Erstellung des Prüfvermerks zur förderfähigen Zielgruppe und Weiterleitung an 472 •Erstellung der "Aufforderung Bewerbung Soziale Teilhabe“ unter Beifügung der Liste der offenenen Stellen •Nachhaltung der Bewerbungen •Info über Arbeitsaufnahme an 472 und zuständiges L-Team •Verbuchung über VerBIS - Lebenlaufeintrag- Berufspraxis (Marktersatz) • Sicherstellung der begleitenden Aktivitäten •Übernahme der Hauptbetreuung der Programmteilnehmer/innen •Sicherstellung der begleitenden Aktivitäten Projekt-FM 8
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