Soziale Teilhabe am Arbeitsplatz

Verteiler:
Geschäftsführung
Geschäftsstellenleitungen
Teamleitung Integration
Alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in den Teams
Integration des Jobcenter
Bremen
Az: II-1207.1
Fachliche Weisung
zum Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ 06/2015
vom 19.10.2015 / ergänzt am 23.11.2015
I.
Ausgangslage
Im
Jobcenter
Bremen
werden
derzeit
über
36.000
erwerbsfähige
Langzeitleistungsberechtigte betreut, von denen mehr als 25.000 seit über 5 Jahren im
Leistungsbezug sind. Viele dieser Langzeitarbeitslosen sind arbeitsmarktfern und ihre
soziale Teilhabe ist nicht gewährleistet.
II.
Lösung
Im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ soll sehr
arbeitsmarktfernen Leistungsberechtigten eine Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht und deren Chancen auf Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt verbessert werden. Daher hat das
Jobcenter Bremen beim Bundesverwaltungsamt einen Antrag für die Förderung von 200
Arbeitsplätzen gestellt. Insgesamt stehen dem Jobcenter Bremen etwa 8,5 Mio. Euro im
Rahmen des Bundesprogramms zur Verfügung. Programmstart in Bremen ist der
01.12.2015.
Im Rahmen des Bundesprogramms werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze
(ohne
Versicherungspflicht
in
der
Arbeitslosenversicherung)
für
marktferne
Langzeitleistungsbezieher/innen gefördert. Gefördert werden Arbeitsplätze für zusätzliche,
wettbewerbsneutrale und für im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten im Sinne des § 16d
SGB II.
Die Förderdauer beträgt max. 3 Jahre, jedoch längstens bis zum 31.12.2018. Es werden
Arbeitsplätze mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 30 Stunden gefördert.
Alternativ sind Wochenarbeitszeiten von 15, 20 und 25 Stunden möglich.
Förderhöhen des Arbeitsentgelts:
30 Std./Woche:
25 Std./Woche:
20 Std./Woche:
15 Std./Woche:
maximal 1320,- Euro monatlich
maximal 1100,- Euro monatlich
maximal 880,- Euro monatlich
maximal 660,- Euro monatlich
Zielgruppe des Programms sind Leistungsberechtigte, die
 seit mindestens vier Jahren im Leistungsbezug sind und dem Arbeitsmarkt aktuell
zur Verfügung stehen.
 das 35. Lebensjahr vollendet.
1
 in den vier Jahren des Leistungsbezugs nicht oder nur kurz selbstständig oder
abhängig beschäftigt waren.
Dies
umfasst
sowohl
sozialversicherungspflichtige,
geringfügige
Beschäftigungsverhältnisse sowie auch
selbständige Tätigkeiten. Die
Leistungsberechtigten dürfen in den in den letzten vier Jahren nicht länger als 6
Monate eine Beschäftigung ausgeübt haben. Wurde in den letzten 2 Jahren eine
Beschäftigung ausgeübt, darf diese nicht länger als 3 Monate bestanden haben.
Eine frühere Teilnahme an Maßnahmen nach dem SGB II (wie z.B. nach § 16 SGB II
in Verbindung mit § 45 SGB III oder nach § 16d SGB II) oder eine frühere Förderung
einer Erwerbstätigkeit nach dem SGB II (z.B. nach § 16e, § 16b oder § 16c SGB II)
stehen einer Teilnahme am Programm, wenn die Leistungsberechtigten, nach
Prüfung des Einzelfalls, dass trotz Teilnahme an der vorangegangenen Maßnahme
eine ausreichende Arbeitsmarktnähe weiterhin nicht vorliegt (negative
Prognoseentscheidung), nicht entgegen.
Eine frühere Beschäftigung im Rahmen des Programms Bürgerarbeit ist für die
Bemessung der vierjährigen Dauer des Leistungsbezugs unschädlich, wenn die
Teilnehmenden die übrigen Fördervoraussetzungen erfüllen.
 gesundheitliche Einschränkungen haben, die eine Integration in den allgemeinen
Arbeitsmarkt erschweren.
In Einzelfällen ist im Jobcenter Bremen auch die Förderung von Kund(inn)en mit
minderjährigen Kindern in der Bedarfsgemeinschaft möglich.
 mit einer negativen Eingliederungsprognose für den allgemeinen Arbeitsmarkt
(Prognoseentscheidung).
Hier ist eine individuelle Prognoseentscheidung der Integrationsfachkräfte
erforderlich: noch nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden können
(dokumentierte (erfolglose) Integrationsbemühungen in der Vergangenheit, vorläufige
negative Prognoseentscheidung, mittel- bis langfristig jedoch integrierbar).
 freiwillig am Programm teilnehmen
Die Teilnahme am Programm ist freiwillig. Potentielle Teilnehmende sollten
vorteilsübersetzend
für
eine
Teilnahme
gewonnen
werden.
(Vorteile:
Sozialversicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis,
Verbesserung
der
finanziellen Situation, Intensive Begleitung).
Sollten die Leistungsberechtigten nicht am Programm teilnehmen wollen, ist mit
diesen intensiv weiter zu arbeiten und passende, alternative Angebote wie z.B.
LoBeZ, Förderzentrum, etc. zu unterbreiten.
Eine Teilnahme während eines beruflichen Reha-Verfahrens ist ausgeschlossen. Ebenso
sind derzeit Teilnehmende an eine Maßnahmen nach §16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III sowie
derzeit Teilnehmende an einer FAV nach § 16 e SGB II von der Teilnahme ausgeschlossen.
1.
Identifizierung potentieller Teilnehmer/innen
Da der Programmstart zum 01.12.2015 erfolgt, ist bereits jetzt ein Pool an geeigneten
Langzeitleistungsbezieher/innen zu bilden. Ein technischer Abgriff der Kriterien ist leider
nicht möglich. Potentielle Teilnehmer/innen sind im laufenden Tagesgeschäft durch die
Integrationsfachkräfte anhand folgender Checkliste, die als lokale Vorlage zur Verfügung
steht, zu identifizieren:
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Die geprüfte Checkliste ist in die Dokumentenverwaltung hochzuladen (siehe VerBISArbeitshilfe) und ein entsprechender Vermerk in VerBIS zu fertigen.
Identifizierte Kundinnen und Kunden sind mit der Internen Kennung STA „Soziale Teilhabe
am Arbeitsmarkt“ unter den Kundendaten zu versehen.
Da es Beschäftigungsverhältnisse mit unterschiedlichem Arbeitszeiten (15, 20, 25, 30
Stunden/Woche) geben wird, ist die Interne Kennung wie folgt zu ergänzen:
STA15
STA20
STA25
STA30
Pot. Teilnehmer/in mit einer Leistungsfähigkeit von 15 Std./Woche
Pot. Teilnehmer/in mit einer Leistungsfähigkeit von 20 Std./Woche
Pot. Teilnehmer/in mit einer Leistungsfähigkeit von 25 Std./Woche
Pot. Teilnehmer/in mit einer Leistungsfähigkeit von 30 Std./Woche
Bei der Eintragung der Internen Kennung ist auf die korrekte Schreibweise (Nur
Großbuchstaben und keine Leerzeichen) zu achten, damit diese über entsprechende
Suchläufe gefunden werden.
Bis zum 15.11.2015 sollen insgesamt 300 potentielle Teilnehmer/innen identifiziert werden,
um ab dem 01.12.15 die Arbeitsplätze zu besetzen.
Dabei ist insbesondere ein Fokus auf Single-BG´s zu legen, da durch eine
Programmteilnahme ggf. der Leistungsbezug beendet werden kann. Zudem sind die
Chancen, die dieses Programm insbesondere für Ältere ab 50 Jahren bietet, zu nutzen.
Um im Kundenbestand gezielt nach potentiellen Teilnehmer/innen zu suchen, stehen u.a.
folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
 Nutzung der Dora 1303 (Bestandsfälle):
Dort kann nach Altersgruppen über 35 Jahre gefiltert werden. Die Dora 1303 bildet
jedoch Leistungsberechtigte mit einem Bezug von 21 Monaten in den letzten 24
Monaten ab. Erforderlich ist jedoch ein durchgängiger Leistungsbezug seit 4 Jahren.
Daher kann die Dora 1303 nur eine Reduzierung und Vorfilterung liefern. Die Fälle
sind im Einzelfall zu prüfen, ob ein Leistungsbezug seit 4 Jahren gegeben ist.
 VerBIS-Suchläufe:
In VerBIS können gezielte Suchläufe nach folgenden Kriterien durchgeführt werden:
-
Profillagen (insb. Stabilisierungsprofil und Unterstützungsprofil).
Handlungsstrategien
(Gesundheitlich
angemessene
Beschäftigung
realisieren, Leistungsfähigkeit feststellen, Leistungsfähigkeit fördern) und
Alter ab 35 Jahren.
Ggf. ist ein Abgleich mit den über die Dora 1303 identifizierten Leistungsberechtigten
zielführend.
3
2. Programmumsetzung
2.1 Übersicht der beantragen 200 Plätze nach Stundenanzahl und Beginntermin
Plätze
Stunden
125
30
26
25
41
20
8
15
200
davon
Plätze
61
49
15
16
8
2
18
14
9
4
2
2
200
Beginn laut eingereichter Maximale
Kalkulation
Monaten*
01.12.2015
36
01.01.2016
36
01.02.2016
35
01.12.2015
36
01.01.2016
36
01.02.2016
35
01.12.2015
36
01.01.2016
36
01.02.2016
35
01.12.2015
36
01.01.2016
36
01.02.2016
35
Laufzeit
in
*Laufzeit des Programms Soziale Teilhabe bis 31.12.2018
Die Prüfung und Bewilligung von Arbeitsplätzen und die administrative Umsetzung des
Programms ist Aufgabe des Teams 472 unter Beachtung des jeweils gültigen Leitfadens,
sofern dies im Folgenden nicht anders geregelt ist.
2.2 Vermittlung eines Arbeitsplatzes im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale
Teilhabe am Arbeitsmarkt“.
Die bewilligten, offenen Arbeitsplätze werden vom Team 472 in folgender Liste erfasst:
\\Dst.baintern.de\dfs\214\Ablagen\D21404-JobcenterBremen\06.Integration\6.2.ArbeitsmarktInstrumente\6.2.6.Soziale_Teilhabe_am_Arbeitsmarkt\6.2.6.3_Arbeitsplaetze
Die zuständige Integrationsfachkraft fordert die identifizierte Bewerberin bzw. den
identifizierten Bewerber mittels des Vordrucks “Aufforderung Bewerbung Soziale Teilhabe“
auf, sich umgehend bei den Arbeitgebern zu bewerben:
Der Vordruck steht als Lokale Vorlage auch in BK-Text zur Verfügung. Als Anlage ist die
oben benannte Liste der offenen Stellen dem Schreiben beizufügen.
Das die Kundin bzw. der Kunde die Voraussetzungen für die Teilnahme am
Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt erfüllt, ist mittels des verbindlichen
Vordrucks
durch
die
zuständige
IFK
zu
bestätigen:
http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Zuwendungen/SozialeTeilhabe_Pr
uefvermerk_foerderfaehige_Zielgruppe.docx?__blob=publicationFile&v=3
Dieser ist ausgefüllt und mit Unterschrift an das Team 472, welches die Programmakte führt,
zu senden.
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Erfolgt eine positive Rückmeldung und kommt eine Einstellung zustande, ist neben dem
zuständigen Leistungsteam umgehend auch das virtuelle Postfach von Team 472_BAJobcenter Bremen-Maßnahmemanagement-Team472 zu informieren!
Eine Möglichkeit zur Verbuchung der Programmteilnahme in COSACH wird lt. Auskunft der
RD NSB erst im April 2016 mit der P61 geschaffen. Die Benennung einer zentralen
Übergangslösung ist bislang auch noch nicht erfolgt.
Daher wird für das Jobcenter Bremen bis auf weiteres festgelegt, dass über VerBIS ein
Lebenslaufeintrag „Berufspraxis (Marktersatz)“ erfolgt.
2.3 Betreuung durch die Projekt-FM
Die Projekt-FM werden voraussichtlich zum 01.02.2016 ihre Arbeit im Rahmen des Projektes
aufnehmen und werden dem für die Programmumsetzung zuständigen Team 472
zugeordnet. Die Bearbeitung von Leistungsangelegenheiten, der Zahlvorgänge aus dem
EGT sowie die Aktenhaltung verbleiben in den jeweiligen Stamm-Geschäftsstellen der
Programmteilnehmer/innen. Fahrkarten für die BSAG werden direkt von den Projekt-FM
ausgegeben und über die Eingangszonen der jeweiligen Bewerber/-innen per Kurzantrag
abgerechnet.
Sie übernehmen die vollumfängliche Hauptbetreuung aller Programmteilnehmer/innen. Dazu
gehören insbesondere.
 Spezialisierte, intensive Betreuung
Es ist mindestens ein ausführliches Beratungsgespräch pro Monat mit den
Teilnehmenden zu führen. Auch der regelmäßige Abschluss bzw. die Aktualisierung einer
Eingliederungsvereinbarung obliegt den Projekt-FM für die Programmteilnehmer/innen.
Nach Möglichkeit und bei Bedarf wird eine aufsuchende Beratung am Arbeitsplatz des
Teilnehmenden erfolgen. Hierdurch können die Fallmanager/innen den Teilnehmenden in
der direkten Arbeitsumgebung erleben und erhalten in der „neutraleren“ Umgebung einen
anderen Zugang zu den Betreffenden, als in einem Beratungsgespräch im Jobcenter.
 Fallbesprechungen mit dem Arbeitgeber
Bei Bedarf werden gemeinsame Fallbesprechungen zwischen Arbeitgeber und
Fallmanager/in, unter Einbeziehung des Teilnehmenden durchgeführt. Ziel ist in einen
intensiven
Dialog
mit
allen
Beteiligten
einzutreten,
um
gemeinsame
Integrationsplanungen vorzunehmen und die Transparenz und Verbindlichkeit für alle
Seiten zu erhöhen.
 Flankierende AVGS-Angebote
Je nach Bedarfslage werden den Teilnehmenden flankierende AVGS-Maßnahmen
angeboten. Aufgrund der Ausrichtung des Programms auf Leistungsberechtigte mit
gesundheitlichen Einschränkungen wird einer der Schwerpunkte auf Maßnahmen liegen,
die Elemente der Gesundheitsorientierung (Sport; Ernährungsberatung, etc.) beinhalten.
Des Weiteren ist eine intensive Nutzung individueller Coaching-Angebote vorgesehen,
die z.B. eine Reflexion und Verarbeitung der aktuellen Arbeitserfahrung ermöglichen und
eine dauerhafte Verhaltensänderung unterstützen sollen. Insbesondere Teilnehmende
mit psychischen Beeinträchtigungen benötigen entsprechende Unterstützungsleistungen.
Mit zunehmender Leistungsfähigkeit werden Angebote der Berufsorientierung und der
Bewerbungs- und Vermittlungsunterstützung vermehrt in den Fokus rücken, um eine
Integration auf den 1. Arbeitsmarkt zu unterstützen.
5
 Einsatz von Leistungen nach § 16a SGB II
Sollten die Teilnehmenden eine Verschuldung, Probleme bei der Kinderbetreuung,
Suchtverhalten oder psychische Problemlagen aufweisen, werden Ihnen die
kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II angeboten.
 Einschaltung des Ärztlichen Dienstes / des Gesundheitsamtes und des
Berufspsychologischen Services
Falls sich im Projektverlauf Hinweise auf Veränderungen bzw. Unklarheiten hinsichtlich
der Leistungsfähigkeit der Teilnehmenden ergeben, wird der Ärztliche Dienst der Agentur
für Arbeit bzw. des Gesundheitsamtes eingeschaltet.
Zur
Bearbeitung
persönlicher
Problemlagen
wird
bedarfsgerecht
der
Berufspsychologische Service mit einer psychologischen Beratung mit dem Ziel der
Einstellungs- und Verhaltensänderungen und /oder Hilfe bei der Problembewältigung
(Hilfe zur Selbsthilfe) beauftragt. Psychologische Begutachtungen und gemeinsame
Fallbearbeitungen runden die Unterstützungsmöglichkeiten für die Fallmanager/innen ab.
2.4 Nachbesetzung freigewordener Plätze, Umgang mit ausgeschiedenen
Kundinnen und Kunden
Nachbesetzungspflicht
Freigewordene Plätze, insbesondere aufgrund von Abbrüchen, müssen innerhalb von
drei Monaten nachbesetzt worden sein. Einen Überblick über die freien Plätze bietet
Team 472 durch die laufende Aktualisierung und regelmäßige Versendung der aktuellen
Platzliste an.
Link:
\\Dst.baintern.de\dfs\214\Ablagen\D21404-JobcenterBremen\06.Integration\6.2.ArbeitsmarktInstrumente\6.2.6.Soziale_Teilhabe_am_Arbeitsmarkt\6.2.6.3_Arbeitsplaetze
Hierin sind die frei gewordene Plätze besonders gekennzeichnet.
Die IFK sind angehalten, die Platzliste regelmäßig zu sichten und zu prüfen ob ihre
Kundinnen und Kunden auf die freien Stellen passen. Zur Besetzung der Plätze ist erneut
das Verfahren unter 2.2 durchzuführen.
Zielgerichtete Vermittlungsarbeit mit „Projekt-Abbrechern“
Übergeordnetes Ziel ist es, Abbrüche zu vermeiden. Notfalls können zur AbbruchVermeidung kurzfristig Gespräche zwischen Projekt-FM und Teilnehmenden vereinbart
werden.
1. Schritt:
Die Gründe für den Abbruch werden unter Benennung der aktuell festgestellten
Vermittlungshemmnisse von den betreuenden Projekt-FM im verpflichtenden
Abschlussgespräch (bei Abbruch/vorzeitigem Ausscheiden) in einem VerBISBeratungsvermerk festgehalten. Die Projekt-FM übermitteln die Abbruch-Gründe an das
virtuelle Postfach von Team 472 _BA-Jobcenter Bremen-MaßnahmemanagementTeam472. 472 hält diese Gründe per Liste nach; nicht zuletzt für die regelmäßigen
Berichtstermine gegenüber dem Bundesverwaltungsamt.
2. Schritt:
Es erfolgt die Übergabe an die nun wieder zuständige IFK. Per „Aufgabe“ (ehemals
„Wiedervorlage“) wird auf den VerBIS-Vermerk hingewiesen. Die IFK beachtet die
festgestellten Abbruchgründe und stellt die weitere Vermittlungsstrategie gezielt hierauf
ab, so dass zukünftige Maßnahme- oder Programmabbrüche vermieden werden können.
6
2.5 Zugangschancen für Frauen und Alleinerziehende
Frauen und Alleinerziehende sind im Programm Soziale Teilhabe besonders zu
berücksichtigen. Alle IFK sorgen dafür, dass regelmäßig Zuweisungen aus diesem
Zielgruppenkreis erfolgen.
3. Berichtspflichten
Die Sicherstellung der Berichtspflichten obliegt der Programmkoordinatorin TL 472, Susanne
Ploog.
III.
Inkrafttreten
Diese Fachliche Weisung ist zwischen GBL 1 und GBL 2 abgestimmt.
Diese Weisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ist gültig bis zum 31.12.2018.
Bremen, den
23 .11.2015
Thorsten Spinn
Geschäftsbereichsleiter 1
7
Anlage 1: Übersicht der Zuständigkeiten
•
472
IFK
Prüfung und Bewilligung von Arbeitsplätzen und administrative
Umsetzung des Programms
•Prüfung der Arbeitsplätze hinsichtlich der Fördervoraussetzungen
•Pflege der Liste der offen Stellen im Rahmen des Bundesprogrammes
• Erstellung der Weiterleitungsbescheide
•Abrechnung mit den Arbeitgebern (Mittelnachweise, etc.)
•
Besetzung offener Stellen
•Erstellung des Prüfvermerks zur förderfähigen Zielgruppe und Weiterleitung an
472
•Erstellung der "Aufforderung Bewerbung Soziale Teilhabe“ unter Beifügung der
Liste der offenenen Stellen
•Nachhaltung der Bewerbungen
•Info über Arbeitsaufnahme an 472 und zuständiges L-Team
•Verbuchung über VerBIS - Lebenlaufeintrag- Berufspraxis (Marktersatz)
•
Sicherstellung der begleitenden Aktivitäten
•Übernahme der Hauptbetreuung der Programmteilnehmer/innen
•Sicherstellung der begleitenden Aktivitäten
Projekt-FM
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