Bachelor in Sozialer Arbeit FAQ Studienplanung Luzern, September 2015 Allgemeine Fragen zur Studienplanung Wie plane ich mein Studium, damit ich zu einem gewünschten Zeitpunkt fertig bin? Am besten erstellen Sie bereits im Grundstudium Ihre persönliche Studienplanung und prüfen dabei sinnvollerweise verschiedene Varianten. Wichtige Instrumente zur Studienplanung sind der Studienführer, insbesondere die Skizze zum Curriculum des Bachelor-Studiengangs Soziale Arbeit auf Seite 17, sowie die regelmässig per Semesterende zugestellten Kompetenznachweise. Für Studierende ab Herbst 2014 steht ein Studienplanungstool zur Verfügung, das Sie auf unserer Webseite unter der Rubrik „Nützliche Links für Studierende“ finden. . Das aktualisierte Curriculum C2014 wird seit Herbst 2014 umgesetzt. Was muss ich beachten, wenn ich mein Studium vor dem Herbst 2014 begonnen habe? Ab Herbst 2015 absolvieren alle Studierenden den Bachelor-Studiengang nach dem überarbeiteten Curriculum C2014. Informationen zum Übergang finden Sie auf unserer Website. Wann konsultiere ich die Studienberatung? Wenn Sie Ihre Fragen zur Studienplanung nicht mit Hilfe von Studienführer und den ModulBeschreibungen sowie den hier abgebildeten FAQ klären können, wenden Sie sich an die Studienberaterinnen und Studienberater Ihrer Studienrichtung. Bei allfällig vereinbarten Beratungsterminen zur Studienberatung ist es erforderlich, dass Sie eine Übersicht der bisher besuchten Module und Ihre persönliche Studienplanung mitbringen. Gibt es eine Garantie, dass ich im berufsbegleitenden Modus in 4 Jahren fertig bin? Garantieren kann die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit dies nicht, denn ob es gelingt, das Studium im Umfang von 180 ECTS-Credits in 4 Jahren zu bewältigen, hängt von mehreren Faktoren ab. Wichtig ist eine optimale Planung jeweils über das gesamte Kalenderjahr. Auch in der Phase zwischen den Semestern soll die Zeit für das Studium gut genutzt werden (z.B. durch den Besuch von ISA-Modulen, Sprachmodulen, Blockwochen sowie der Durchführung des Praxisprojektes). Kann ich als Vollzeit-Student/in in den Teilzeit-Modus wechseln oder umgekehrt? Ja, aber erst nach Abschluss des Grundstudiums. Die Festlegung des Studienmodus gilt lediglich fix für das Grundstudium, im Hauptstudium kann frei gewählt werden, wie schnell und wie intensiv das Studium absolviert wird. Über die Anmeldung zu den Modulen steuern Sie, wie viele Module Sie parallel studieren. Pro Semester können max. 4 Module à 6 ECTS belegt werden. Auf die Semestergebühren hat die Zeitstruktur (oder Menge der belegten Module) keinen Einfluss. Was passiert, wenn ich mein Studium aus unerwarteten Gründen nicht zum gewünschten Zeitpunkt abschliessen kann? Der Abschluss des Studiums ist zweimal im Jahr möglich (September und Februar) und muss nicht im Voraus festgelegt werden. Die Maximalstudiendauer beträgt 5 Jahre und kann aufgrund eines schriftlich begründeten Antrags an das Zentrum Lehre und Professionsentwicklung, Studienberatung (Sozialarbeit: Prof. Jörg Häfeli / Soziokultur: Prof. Bernard Wandeler / Sozialpädagogik: Dr. René Stalder) ausnahmsweise verlängert werden. Wie muss ich vorgehen, wenn ich einen Studienunterbruch oder Studienabbruch ins Auge fasse? Bitte vereinbaren Sie dazu vorgängig einen Gesprächstermin mit der Studienberatung (Sozialarbeit: Prof. Jörg Häfeli / Soziokultur: Prof. Bernard Wandeler / Sozialpädagogik: Dr. René Stalder). Ist es möglich, mehr Module als nötig zu belegen und so am Ende des Studiums auf über 180 ECTS-Credits zu kommen? Im Rahmen des Studiums an der Hochschule Luzern ‒ Soziale Arbeit ist es in kleinem Umfang möglich, mehr ECTS-Credits als vorgesehen zu erwerben bzw. aus eigenem Interesse zusätzliche Module zu belegen (vergl. Studienordnung/Studienreglement). Es ist in Einzelfällen so, dass z.B. aufgrund der unterschiedlichen Modulgrössen z.B. im Wahlbereich der Hochschule Luzern ISA-Module, das Konto auf über 180 ECTS-Credits anwächst. Das Diplom wird trotzdem mit 180 ECTS-Credits vergeben. Die zusätzlich abgeschlossenen Module werden im Diploma Supplement aufgeführt, die überschüssigen ECTS-Credits können aber an keine spätere Aus- oder Weiterbildung angerechnet werden. Kann ich davon ausgehen, dass alle Module jedes Semester im Angebot sind? Nein. Pflichtmodule werden zwar regelmässig angeboten, auch an unterschiedlichen Tagen, aber nicht unbedingt in jedem Semester. Das Angebot an Wahl- und Wahlpflichtmodulen wird der Nachfrage angepasst. Was kann ich tun, wenn das von mir gewünschte Modul nicht an einem für mich idealen Tag angeboten wird? Je grösser Ihre persönliche zeitliche Flexibilität ist, desto eher können Sie die Module bzw. Themen wählen, die Sie besonders interessieren. Wenn Sie nur an bestimmten Tagen studieren können, müssen Sie hinsichtlich der Module flexibel sein und die Module belegen, die an den Ihnen wählbaren Tagen angeboten werden. Kann ich nach Semesterbeginn die Module noch wechseln? Grundsätzlich sind die Modulanmeldungen definitiv. Modulabmeldungen nach Semesterstart haben eine F-Bewertung zur Folge. Modulwechsel im laufenden Semester sind nicht möglich. Der Antrag auf Wechsel vor Semesterbeginn ist mit schriftlicher Begründung ̶ bis vier Wochen vor Semesterbeginn an die Administration & Organisation Bachelor, ̶ bis Semesterbeginn die Studienberatung (Sozialarbeit: Prof. Jörg Häfeli / Soziokultur: Prof. Bernard Wandele r/ Sozialpädagogik: Dr. René Stalder) zu richten Kann ich die Studienrichtung wechseln? Grundsätzlich ist Ihre Wahl der Studienrichtung mit der Anmeldung verbindlich. Sollten Sie im Ausnahmefall dennoch einen Studienrichtungswechsel wünschen, stellen Sie einen begründeten Antrag an die verantwortliche Studienberatung. Und dies möglichst vor dem Start in die Praxisausbildung, also während dem Grundstudium. Bitte beachten Sie, dass ein Studienrichtungswechsel im Hauptstudium Ihr Studium in jedem Fall verlängert. Zudem muss in diesem Fall die gesamte Praxisausbildung (Praktikum/angeleitete Praxisausbildung und Projekt) in der gewünschten Studienrichtung wiederholt werden. Eine Anrechnung von bereits geleisteten Praxisstunden oder Projektzeit ist nicht möglich, die abgebrochenen Module Praktikum/angeleitete Praxisausbildung und Projekt haben die Beurteilung F zur Folge. Somit ist in der gewünschten Studienrichtung im Falle eines erneuten Abbruchs keine Wiederholung des Praktikums/angeleiteter Praxisausbildung oder Projektes möglich und hat den Studienausschluss zur Folge. Weiter müssen die Pflichtmodule des Hauptstudiums in der gewünschten Studienrichtung nachgeholt werden, die bereits absolvierten Pflichtmodule in der alten Studienrichtung können als M/R-Module angerechnet werden. Was muss ich auf der Suche nach einer Praktikumsstelle beachten? Das Tätigkeitsfeld der Praktikumsstelle muss der Studienrichtung entsprechen. Es ist beispielsweise nicht möglich, in der Studienrichtung Sozialarbeit zu studieren und das Praktikum in einem sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld zu absolvieren – gleiches gilt für die anderen Studienrichtungen. Prüfen Sie anhand der verfügbaren Unterlagen der potentiellen Praktikumsstelle ob das Tätigkeitsfeld Ihrer Studienrichtung entspricht. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie zur Abklärung bitte frühzeitig die/den Verantwortliche/n Praxisausbildung Ihrer Studienrichtung (Sozialarbeit: Lucas Haack / Soziokultur: Jacqueline Wyss / Sozialpädagogik: Annette Dietrich). Wie erfahre ich, wann die Prüfungsdaten für die Leistungsnachweise des nächsten Semesters stattfinden? Grundsätzlich gelten die Kalenderwochen 02/03 und 22/23 als Prüfungswochen. Die konkreten Daten sind in der Modul-Beschreibung und im Modulstundenplan auf EventoWeb ersichtlich ist. Bei Fragen zum Leistungsnachweis kontaktieren Sie die Modulverantwortung. Die Studienberatung kann hier keine Auskunft erteilen. Was kann ich tun, wenn der Termin einer Prüfung in meinen geplanten Ferien liegt? Prüfungstermine sind verbindlich und liegen anfangs Semester vor. Es gibt keine Verschiebungsdaten. Wer am Prüfungstermin nicht anwesend ist, erhält eine ungenügende Qualifikation (F) und muss das Modul wiederholen. Sinnvoller ist es, Ihre Ferien zu verlegen. Fragen zu den Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodulen (C-, R- und M-Module) Kann ich Wahlpflicht- und Wahlmodule (R- und M-Module) bereits belegen, auch wenn ich noch nicht alle Pflichtmodule (C- Module) belegt habe? Ja, das ist möglich. Es ist jedoch wichtig, vor der Einschreibung die Zulassungsbedingungen für die gewünschten Module zu beachten. Diese sind in den Modul-Beschreibungen und neu auch im Studienplanungstool, für die Studierenden ab Herbst 2014, einsehbar. Insbesondere VZ-Studierenden wird davon abgeraten, bereits im Grundstudium weitere R/M-Module zu belegen, da das Grundstudium sehr dicht strukturiert ist. Kann ich mehr Module im Wahlbereich (M-Module) belegen und dafür weniger im Wahlpflichtbereich (R-Module)? Der Umfang an ECTS-Credits im Wahl- und Wahlpflichtbereich beträgt bis Ende Studium gesamthaft 27 (BB-Modus) bzw. 33 ECTS-Credits (TZ- und VZ-Modus). Davon dürfen maximal 9 ECTS-Credits (BB-Studierende) bzw. 12 ECTS-Credits (VZ- und TZ-Studierende) auf den Wahlbereich fallen. Es ist aber möglich, den Wahlbereich (M-Module) durch Wahlpflichtmodule (R-Module) im gleichen Umfang zu ersetzen. Welche Module gehören zur eigenen Studienrichtung? In der Übersicht zum Modulangebot im Studienführer, auf der Website www.hslu.ch/studierende-sozialearbeit bzw. im Studienplanungstool ist angegeben, welche Module welcher Studienrichtung angerechnet werden. Warum sollen Studierenden der Studienrichtung Sozialarbeit die berufsspezifischen Pflichtmodule 102, 104 und 106 unbedingt nacheinander zu studieren? Diese Module sind in Bezug auf den Kompetenzerwerb in der Beratungsmethodik aufeinander aufbauend konzipiert und sollen daher in der vorgesehenen Reihenfolge 102 – 104 – 106 belegt werden. Ein allfälliger paralleler Besuch bspw. der Module 102 und 104 bzw. der Module 104 und 106 ist nur in gut begründeten Ausnahmefällen möglich. Was muss ich als Studierende/r der Studienrichtung Soziokultur bei der Wahl bzw. der Reihenfolge der berufsspezifischen Pflichtmodule 202, 203, 204 und 205 beachten? Wichtig zu beachten sind die Voraussetzungen für bestimmte Module, welche im Studienführer bzw. den Modulbeschrieben und der Liste mit den Zugangsvoraussetzungen (diese finden Sie auch unter www.hslu.ch/studierende-sozialearbeit, unter Studienplanung) einsehbar sind. Die sinnvolle Abfolge der Pflichtmodule in der Soziokultur ist: (1) 202 Interventionen in der Soziokultur und 203 Projektmethodik Soziokultur (immer nur im Herbstsemester) (2) 204 Partizipation im Gemeinwesen und 205 Kultur und kulturelle Vermittlung (immer nur im Frühjahrssemester) Warum ist es für Studierende der Studienrichtung Sozialarbeit und Sozialpädagogik wichtig, die Module Projektmethodik (103/253) und Projekt (101/251) erst zu belegen, wenn das Praktikum/die angeleitete Praxisausbildung begonnen oder abgeschlossen ist? Mehrere Gründe sprechen dafür, das Projekt erst dann in Angriff zu nehmen: Zum einen braucht es Kenntnisse im jeweiligen Handlungsfeld um einschätzen zu können, wann eine Aufgabe sinnvollerweise in Form eines Projektes umgesetzt werden kann. Dann gilt es, den „Kopf frei zu haben“ für die Projektarbeit, da diese kreative und intellektuelle Kräfte bindet. Im weiteren sind die Module 103 und 101 bzw. 253 und 251 verbunden, das heisst, im Modul 103/253 wird das Projekt für die Umsetzung im Modul 101/251 ausgearbeitet. Es sollte also möglich sein, das Projekt unmittelbar an das absolvierte Modul 103 Projektmethodik umzusetzen. Kann ich das Projekt vor dem Praktikum machen, wenn ich keine Praktikumsstelle finde? Dies ist in Ausnahmefällen möglich. Dafür ist eine vorgängige Kontaktaufnahme mit dem/der Modulverantwortlichen für das Praxisprojekt der entsprechenden Studienrichtung nötig. Für die Studienplanung empfehlen wir Ihnen, die Studienberatung in Anspruch zu nehmen. Kann ich im Ausland ein Projekt machen (Field Practice)? Ja, unter der Bedingung, dass das Projektmodul (103/203/253) im Voraus besucht und abgeschlossen wird. Die Art und Form des Projekts (Field Practice) hängt von den Erwartungen und vom Auftrag der Praxisorganisation im Ausland ab und davon, was mit der Modulverantwortlichen des Moduls 150 vereinbart worden ist. Kann ich das Modul Fallwerkstatt (110/210/260) vor oder während dem Praktikum/der angeleiteten Praxisausbildung absolvieren? Nein. VZ/TZ-Studierende absolvieren das Modul Fallwerkstatt unmittelbar im Semester nach dem Praktikum. BB-Studierende absolvieren das Modul Fallwerkstatt im 6. Semester, welches zugleich das letzte Semester der angeleiteten Praxisausbildung ist. Eine Verschiebung des Moduls Fallwerkstatt auf einen späteren Zeitpunkt im Praktikum ist nicht möglich. Wie kann ich mir das ISA Modul 430 SozialLab anrechnen lassen? Falls Sie das ISA Modul 430 im Anschluss an das Projektmethodik-Modul belegen, können Sie es sich als Projekt à 12 ECTS im C-Bereich anrechnen lassen. Beachten Sie, dass Sie in diesem Fall ein Praktikum à 36 ECTS planen, damit Sie gesamthaft auf 48 ECTS Punkte in der Praxisausbildung kommen. Andernfalls können Sie das ISA Modul 430 auch als M-Modul belegen und es sich im Wahlbereich anrechnen lassen (dies ist für BB-Studierende zwingend der Fall). Wie viele ECTS-Credits werden für die gesamte Praxisausbildung (Praktikum/angeleitete Praxisausbildung sowie Praxisprojekt) angerechnet? Je nach Länge des Praktikums werden 30 oder 36 ETCS-Credits vergeben, für die angeleitete Praxisausbildung in jedem Fall 48 ETCS-Credits. Der Umfang des Praxisprojektes ist dementsprechend abhängig von den im Praktikum resp. in der angeleiteten Praxisausbildung erzielten ETCS-Credits. Die gesamte Praxisausbildung (100/200/250 Praktikum/angeleitete Praxisausbildung und 101/201/251 Projekt bzw. 150 Field Practice) umfasst 48 ECTS-Credits bzw. 54 ETCS-Credits für berufsbegleitend Studierende. Mittels Verlängerung des Praktikums, des Projektes bzw. des Auslandeinsatzes um 6 ECTS-Credits oder durch das Modul 009 können auch VZ- und TZStudierende 54 ECTS-Credits erreichen. Die mit diesen Möglichkeiten zusätzlich erwirtschafteten 3 bis 6 ECTS-Credits erhöhen die Credits in der Praxisausbildung, gehören aber zum M-Bereich (Wahlbereich). Wann kann ich frühestens das Bachelor-Kolloquium belegen und meine Bachelor-Arbeit schreiben? Vor dem Einstieg ins Modul 372 Bachelor-Kolloquium müssen die Module Praktikum/angeleitete Praxisausbildung (100/200/250) und Projekt (101/ 201/251) sowie die zugehörigen Module 102/202/252 und 103/203/253 abgeschlossen sein. Eine „Überlappung“ von max. 4 Wochen ist möglich. Auch die Fallwerkstatt (110/210/260) müssen Sie zwingend vor dem Besuch des Bachelorkolloquiums absolviert haben. Die weiteren berufsspezifischen Pflichtmodule 104 und 106 bzw. 204 und 205 oder 254 und 255 dürfen auch später bzw. parallel zum Bachelor-Kolloquium belegt werden. Wie viel Zeit habe ich, um die Bachelor-Arbeit zu schreiben? Die Bachelor-Arbeit (Modul 382) verfassen Sie unmittelbar im Anschluss an das Modul Bachelor-Kolloquium, das Sie mit 6 ECTS-Credits abschliessen. Sie können Ihre Arbeit im sogenannten langen Modus (30 Wochen) oder im kurzen Modus (9 Wochen) schreiben. Wenn Sie das Bachelor-Kolloquium im Frühjahrssemester belegen, stehen Ihnen beide Varianten offen. Wenn Sie das Bachelor-Kolloquium im Herbstsemester belegen, können Sie Ihre Bachelor-Arbeit nur im langen Modus schreiben und das Studium im darauf folgenden September abschliessen.
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