Bachelor in Sozialer Arbeit FAQ Studienplanung Allgemeine Fragen

Bachelor in Sozialer Arbeit
FAQ Studienplanung
Luzern, September 2015
Allgemeine Fragen zur Studienplanung
Wie plane ich mein Studium, damit ich zu einem gewünschten Zeitpunkt fertig bin?
Am besten erstellen Sie bereits im Grundstudium Ihre persönliche Studienplanung und prüfen
dabei sinnvollerweise verschiedene Varianten. Wichtige Instrumente zur Studienplanung sind
der Studienführer, insbesondere die Skizze zum Curriculum des Bachelor-Studiengangs Soziale
Arbeit auf Seite 17, sowie die regelmässig per Semesterende zugestellten
Kompetenznachweise. Für Studierende ab Herbst 2014 steht ein Studienplanungstool zur
Verfügung, das Sie auf unserer Webseite unter der Rubrik „Nützliche Links für Studierende“
finden. .
Das aktualisierte Curriculum C2014 wird seit Herbst 2014 umgesetzt. Was muss ich
beachten, wenn ich mein Studium vor dem Herbst 2014 begonnen habe?
Ab Herbst 2015 absolvieren alle Studierenden den Bachelor-Studiengang nach dem
überarbeiteten Curriculum C2014. Informationen zum Übergang finden Sie auf unserer
Website.
Wann konsultiere ich die Studienberatung?
Wenn Sie Ihre Fragen zur Studienplanung nicht mit Hilfe von Studienführer und den ModulBeschreibungen sowie den hier abgebildeten FAQ klären können, wenden Sie sich an die
Studienberaterinnen und Studienberater Ihrer Studienrichtung. Bei allfällig vereinbarten
Beratungsterminen zur Studienberatung ist es erforderlich, dass Sie eine Übersicht der bisher
besuchten Module und Ihre persönliche Studienplanung mitbringen.
Gibt es eine Garantie, dass ich im berufsbegleitenden Modus in 4 Jahren fertig bin?
Garantieren kann die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit dies nicht, denn ob es gelingt, das
Studium im Umfang von 180 ECTS-Credits in 4 Jahren zu bewältigen, hängt von mehreren
Faktoren ab. Wichtig ist eine optimale Planung jeweils über das gesamte Kalenderjahr. Auch in
der Phase zwischen den Semestern soll die Zeit für das Studium gut genutzt werden (z.B. durch
den Besuch von ISA-Modulen, Sprachmodulen, Blockwochen sowie der Durchführung des
Praxisprojektes).
Kann ich als Vollzeit-Student/in in den Teilzeit-Modus wechseln oder umgekehrt?
Ja, aber erst nach Abschluss des Grundstudiums. Die Festlegung des Studienmodus gilt
lediglich fix für das Grundstudium, im Hauptstudium kann frei gewählt werden, wie schnell
und wie intensiv das Studium absolviert wird. Über die Anmeldung zu den Modulen steuern
Sie, wie viele Module Sie parallel studieren. Pro Semester können max. 4 Module à 6 ECTS
belegt werden. Auf die Semestergebühren hat die Zeitstruktur (oder Menge der belegten
Module) keinen Einfluss.
Was passiert, wenn ich mein Studium aus unerwarteten Gründen nicht zum gewünschten
Zeitpunkt abschliessen kann?
Der Abschluss des Studiums ist zweimal im Jahr möglich (September und Februar) und muss
nicht im Voraus festgelegt werden. Die Maximalstudiendauer beträgt 5 Jahre und kann
aufgrund eines schriftlich begründeten Antrags an das Zentrum Lehre und
Professionsentwicklung, Studienberatung (Sozialarbeit: Prof. Jörg Häfeli / Soziokultur: Prof.
Bernard Wandeler / Sozialpädagogik: Dr. René Stalder) ausnahmsweise verlängert werden.
Wie muss ich vorgehen, wenn ich einen Studienunterbruch oder Studienabbruch ins Auge
fasse?
Bitte vereinbaren Sie dazu vorgängig einen Gesprächstermin mit der Studienberatung
(Sozialarbeit: Prof. Jörg Häfeli / Soziokultur: Prof. Bernard Wandeler / Sozialpädagogik: Dr.
René Stalder).
Ist es möglich, mehr Module als nötig zu belegen und so am Ende des Studiums auf über
180 ECTS-Credits zu kommen?
Im Rahmen des Studiums an der Hochschule Luzern ‒ Soziale Arbeit ist es in kleinem Umfang
möglich, mehr ECTS-Credits als vorgesehen zu erwerben bzw. aus eigenem Interesse
zusätzliche Module zu belegen (vergl. Studienordnung/Studienreglement). Es ist in
Einzelfällen so, dass z.B. aufgrund der unterschiedlichen Modulgrössen z.B. im Wahlbereich
der Hochschule Luzern ISA-Module, das Konto auf über 180 ECTS-Credits anwächst. Das
Diplom wird trotzdem mit 180 ECTS-Credits vergeben. Die zusätzlich abgeschlossenen
Module werden im Diploma Supplement aufgeführt, die überschüssigen ECTS-Credits können
aber an keine spätere Aus- oder Weiterbildung angerechnet werden.
Kann ich davon ausgehen, dass alle Module jedes Semester im Angebot sind?
Nein. Pflichtmodule werden zwar regelmässig angeboten, auch an unterschiedlichen Tagen,
aber nicht unbedingt in jedem Semester. Das Angebot an Wahl- und Wahlpflichtmodulen wird
der Nachfrage angepasst.
Was kann ich tun, wenn das von mir gewünschte Modul nicht an einem für mich idealen
Tag angeboten wird?
Je grösser Ihre persönliche zeitliche Flexibilität ist, desto eher können Sie die Module bzw.
Themen wählen, die Sie besonders interessieren. Wenn Sie nur an bestimmten Tagen studieren
können, müssen Sie hinsichtlich der Module flexibel sein und die Module belegen, die an den
Ihnen wählbaren Tagen angeboten werden.
Kann ich nach Semesterbeginn die Module noch wechseln?
Grundsätzlich sind die Modulanmeldungen definitiv. Modulabmeldungen nach Semesterstart
haben eine F-Bewertung zur Folge. Modulwechsel im laufenden Semester sind nicht möglich.
Der Antrag auf Wechsel vor Semesterbeginn ist mit schriftlicher Begründung
̶
bis vier Wochen vor Semesterbeginn an die Administration & Organisation Bachelor,
̶
bis Semesterbeginn die Studienberatung (Sozialarbeit: Prof. Jörg Häfeli / Soziokultur:
Prof. Bernard Wandele r/ Sozialpädagogik: Dr. René Stalder) zu richten
Kann ich die Studienrichtung wechseln?
Grundsätzlich ist Ihre Wahl der Studienrichtung mit der Anmeldung verbindlich. Sollten Sie im
Ausnahmefall dennoch einen Studienrichtungswechsel wünschen, stellen Sie einen
begründeten Antrag an die verantwortliche Studienberatung. Und dies möglichst vor dem Start
in die Praxisausbildung, also während dem Grundstudium. Bitte beachten Sie, dass ein
Studienrichtungswechsel im Hauptstudium Ihr Studium in jedem Fall verlängert. Zudem muss
in diesem Fall die gesamte Praxisausbildung (Praktikum/angeleitete Praxisausbildung und
Projekt) in der gewünschten Studienrichtung wiederholt werden. Eine Anrechnung von bereits
geleisteten Praxisstunden oder Projektzeit ist nicht möglich, die abgebrochenen Module
Praktikum/angeleitete Praxisausbildung und Projekt haben die Beurteilung F zur Folge. Somit
ist in der gewünschten Studienrichtung im Falle eines erneuten Abbruchs keine Wiederholung
des Praktikums/angeleiteter Praxisausbildung oder Projektes möglich und hat den
Studienausschluss zur Folge. Weiter müssen die Pflichtmodule des Hauptstudiums in der
gewünschten Studienrichtung nachgeholt werden, die bereits absolvierten Pflichtmodule in der
alten Studienrichtung können als M/R-Module angerechnet werden.
Was muss ich auf der Suche nach einer Praktikumsstelle beachten?
Das Tätigkeitsfeld der Praktikumsstelle muss der Studienrichtung entsprechen. Es ist
beispielsweise nicht möglich, in der Studienrichtung Sozialarbeit zu studieren und das
Praktikum in einem sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld zu absolvieren – gleiches gilt für die
anderen Studienrichtungen. Prüfen Sie anhand der verfügbaren Unterlagen der potentiellen
Praktikumsstelle ob das Tätigkeitsfeld Ihrer Studienrichtung entspricht. Im Zweifelsfall
kontaktieren Sie zur Abklärung bitte frühzeitig die/den Verantwortliche/n Praxisausbildung
Ihrer Studienrichtung (Sozialarbeit: Lucas Haack / Soziokultur: Jacqueline Wyss /
Sozialpädagogik: Annette Dietrich).
Wie erfahre ich, wann die Prüfungsdaten für die Leistungsnachweise des nächsten
Semesters stattfinden?
Grundsätzlich gelten die Kalenderwochen 02/03 und 22/23 als Prüfungswochen. Die konkreten
Daten sind in der Modul-Beschreibung und im Modulstundenplan auf EventoWeb ersichtlich
ist. Bei Fragen zum Leistungsnachweis kontaktieren Sie die Modulverantwortung. Die
Studienberatung kann hier keine Auskunft erteilen.
Was kann ich tun, wenn der Termin einer Prüfung in meinen geplanten Ferien liegt?
Prüfungstermine sind verbindlich und liegen anfangs Semester vor. Es gibt keine
Verschiebungsdaten. Wer am Prüfungstermin nicht anwesend ist, erhält eine ungenügende
Qualifikation (F) und muss das Modul wiederholen. Sinnvoller ist es, Ihre Ferien zu verlegen.
Fragen zu den Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodulen (C-, R- und M-Module)
Kann ich Wahlpflicht- und Wahlmodule (R- und M-Module) bereits belegen, auch wenn
ich noch nicht alle Pflichtmodule (C- Module) belegt habe?
Ja, das ist möglich. Es ist jedoch wichtig, vor der Einschreibung die Zulassungsbedingungen
für die gewünschten Module zu beachten. Diese sind in den Modul-Beschreibungen und neu
auch im Studienplanungstool, für die Studierenden ab Herbst 2014, einsehbar. Insbesondere
VZ-Studierenden wird davon abgeraten, bereits im Grundstudium weitere R/M-Module zu
belegen, da das Grundstudium sehr dicht strukturiert ist.
Kann ich mehr Module im Wahlbereich (M-Module) belegen und dafür weniger im
Wahlpflichtbereich (R-Module)?
Der Umfang an ECTS-Credits im Wahl- und Wahlpflichtbereich beträgt bis Ende Studium
gesamthaft 27 (BB-Modus) bzw. 33 ECTS-Credits (TZ- und VZ-Modus). Davon dürfen
maximal 9 ECTS-Credits (BB-Studierende) bzw. 12 ECTS-Credits (VZ- und TZ-Studierende)
auf den Wahlbereich fallen. Es ist aber möglich, den Wahlbereich (M-Module) durch
Wahlpflichtmodule (R-Module) im gleichen Umfang zu ersetzen.
Welche Module gehören zur eigenen Studienrichtung?
In der Übersicht zum Modulangebot im Studienführer, auf der Website
www.hslu.ch/studierende-sozialearbeit bzw. im Studienplanungstool ist angegeben, welche
Module welcher Studienrichtung angerechnet werden.
Warum sollen Studierenden der Studienrichtung Sozialarbeit die berufsspezifischen
Pflichtmodule 102, 104 und 106 unbedingt nacheinander zu studieren?
Diese Module sind in Bezug auf den Kompetenzerwerb in der Beratungsmethodik aufeinander
aufbauend konzipiert und sollen daher in der vorgesehenen Reihenfolge 102 – 104 – 106 belegt
werden. Ein allfälliger paralleler Besuch bspw. der Module 102 und 104 bzw. der Module 104
und 106 ist nur in gut begründeten Ausnahmefällen möglich.
Was muss ich als Studierende/r der Studienrichtung Soziokultur bei der Wahl bzw. der
Reihenfolge der berufsspezifischen Pflichtmodule 202, 203, 204 und 205 beachten?
Wichtig zu beachten sind die Voraussetzungen für bestimmte Module, welche im Studienführer
bzw. den Modulbeschrieben und der Liste mit den Zugangsvoraussetzungen (diese finden Sie
auch unter www.hslu.ch/studierende-sozialearbeit, unter Studienplanung) einsehbar sind. Die
sinnvolle Abfolge der Pflichtmodule in der Soziokultur ist:
(1) 202 Interventionen in der Soziokultur und 203 Projektmethodik Soziokultur (immer nur
im Herbstsemester)
(2) 204 Partizipation im Gemeinwesen und 205 Kultur und kulturelle Vermittlung (immer
nur im Frühjahrssemester)
Warum ist es für Studierende der Studienrichtung Sozialarbeit und Sozialpädagogik
wichtig, die Module Projektmethodik (103/253) und Projekt (101/251) erst zu belegen,
wenn das Praktikum/die angeleitete Praxisausbildung begonnen oder abgeschlossen ist?
Mehrere Gründe sprechen dafür, das Projekt erst dann in Angriff zu nehmen: Zum einen
braucht es Kenntnisse im jeweiligen Handlungsfeld um einschätzen zu können, wann eine
Aufgabe sinnvollerweise in Form eines Projektes umgesetzt werden kann. Dann gilt es, den
„Kopf frei zu haben“ für die Projektarbeit, da diese kreative und intellektuelle Kräfte bindet.
Im weiteren sind die Module 103 und 101 bzw. 253 und 251 verbunden, das heisst, im Modul
103/253 wird das Projekt für die Umsetzung im Modul 101/251 ausgearbeitet. Es sollte also
möglich sein, das Projekt unmittelbar an das absolvierte Modul 103 Projektmethodik
umzusetzen.
Kann ich das Projekt vor dem Praktikum machen, wenn ich keine Praktikumsstelle
finde?
Dies ist in Ausnahmefällen möglich. Dafür ist eine vorgängige Kontaktaufnahme mit dem/der
Modulverantwortlichen für das Praxisprojekt der entsprechenden Studienrichtung nötig.
Für die Studienplanung empfehlen wir Ihnen, die Studienberatung in Anspruch zu nehmen.
Kann ich im Ausland ein Projekt machen (Field Practice)?
Ja, unter der Bedingung, dass das Projektmodul (103/203/253) im Voraus besucht und
abgeschlossen wird. Die Art und Form des Projekts (Field Practice) hängt von den
Erwartungen und vom Auftrag der Praxisorganisation im Ausland ab und davon, was mit der
Modulverantwortlichen des Moduls 150 vereinbart worden ist.
Kann ich das Modul Fallwerkstatt (110/210/260) vor oder während dem Praktikum/der
angeleiteten Praxisausbildung absolvieren?
Nein. VZ/TZ-Studierende absolvieren das Modul Fallwerkstatt unmittelbar im Semester nach
dem Praktikum. BB-Studierende absolvieren das Modul Fallwerkstatt im 6. Semester, welches
zugleich das letzte Semester der angeleiteten Praxisausbildung ist. Eine Verschiebung des
Moduls Fallwerkstatt auf einen späteren Zeitpunkt im Praktikum ist nicht möglich.
Wie kann ich mir das ISA Modul 430 SozialLab anrechnen lassen?
Falls Sie das ISA Modul 430 im Anschluss an das Projektmethodik-Modul belegen, können Sie
es sich als Projekt à 12 ECTS im C-Bereich anrechnen lassen. Beachten Sie, dass Sie in diesem
Fall ein Praktikum à 36 ECTS planen, damit Sie gesamthaft auf 48 ECTS Punkte in der
Praxisausbildung kommen.
Andernfalls können Sie das ISA Modul 430 auch als M-Modul belegen und es sich im
Wahlbereich anrechnen lassen (dies ist für BB-Studierende zwingend der Fall).
Wie viele ECTS-Credits werden für die gesamte Praxisausbildung (Praktikum/angeleitete
Praxisausbildung sowie Praxisprojekt) angerechnet?
Je nach Länge des Praktikums werden 30 oder 36 ETCS-Credits vergeben, für die angeleitete
Praxisausbildung in jedem Fall 48 ETCS-Credits. Der Umfang des Praxisprojektes ist
dementsprechend abhängig von den im Praktikum resp. in der angeleiteten Praxisausbildung
erzielten ETCS-Credits.
Die gesamte Praxisausbildung (100/200/250 Praktikum/angeleitete Praxisausbildung und
101/201/251 Projekt bzw. 150 Field Practice) umfasst 48 ECTS-Credits bzw. 54 ETCS-Credits
für berufsbegleitend Studierende. Mittels Verlängerung des Praktikums, des Projektes bzw. des
Auslandeinsatzes um 6 ECTS-Credits oder durch das Modul 009 können auch VZ- und TZStudierende 54 ECTS-Credits erreichen. Die mit diesen Möglichkeiten zusätzlich
erwirtschafteten 3 bis 6 ECTS-Credits erhöhen die Credits in der Praxisausbildung, gehören
aber zum M-Bereich (Wahlbereich).
Wann kann ich frühestens das Bachelor-Kolloquium belegen und meine Bachelor-Arbeit
schreiben?
Vor dem Einstieg ins Modul 372 Bachelor-Kolloquium müssen die Module
Praktikum/angeleitete Praxisausbildung (100/200/250) und Projekt (101/ 201/251) sowie die
zugehörigen Module 102/202/252 und 103/203/253 abgeschlossen sein. Eine „Überlappung“
von max. 4 Wochen ist möglich. Auch die Fallwerkstatt (110/210/260) müssen Sie zwingend
vor dem Besuch des Bachelorkolloquiums absolviert haben. Die weiteren berufsspezifischen
Pflichtmodule 104 und 106 bzw. 204 und 205 oder 254 und 255 dürfen auch später bzw.
parallel zum Bachelor-Kolloquium belegt werden.
Wie viel Zeit habe ich, um die Bachelor-Arbeit zu schreiben?
Die Bachelor-Arbeit (Modul 382) verfassen Sie unmittelbar im Anschluss an das Modul
Bachelor-Kolloquium, das Sie mit 6 ECTS-Credits abschliessen. Sie können Ihre Arbeit im
sogenannten langen Modus (30 Wochen) oder im kurzen Modus (9 Wochen) schreiben. Wenn
Sie das Bachelor-Kolloquium im Frühjahrssemester belegen, stehen Ihnen beide Varianten
offen. Wenn Sie das Bachelor-Kolloquium im Herbstsemester belegen, können Sie Ihre
Bachelor-Arbeit nur im langen Modus schreiben und das Studium im darauf folgenden
September abschliessen.