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Die Oberstufe
am BRG 19
Wesentliche Ziele der Modularen Oberstufe
 Gewährleistung von Bildungsinhalten und –zielen einer modernen AHS
 Höhere „Studierfähigkeit“
 Förderung der Eigenständigkeit und Selbstverantwortung
 Möglichkeit einer individuellen Schwerpunktsetzung
 Begabungsförderung
 Vermittlung von Schlüsselqualifikationen
 Verminderung der Quote der Wiederholungen eines Schuljahres
Allgemeines
 Die 5. Klasse (9. Schulstufe) wird wie bisher als Klasse geführt.
 Die 6. – 8. Klasse (10. – 12. Schulstufe) ist in Semestermodule
gegliedert.
 Ein Modul umfasst 2 bis 4 Semesterwochenstunden.
 Die frei werdenden Einheiten werden in Form von Wahlmodulen
belegt.
 Positiv abgeschlossene Module bleiben angerechnet.
 Endgültig negativ abgeschlossene Module müssen wiederholt oder
ersetzt werden.
 Das Wiederholen eines gesamten Schuljahres im herkömmlichen Sinn
entfällt.
 Die Höchstdauer des Schulbesuches in einer AHS von 10 Jahren bleibt
aufrecht.
Module
 Basismodule:
Sie sind verpflichtend und beinhalten den Kernstoff entsprechend den
für das modulare System adaptierten Lehrplänen.
 Typenbildende Wahlmodule:
Wahl zwischen Darstellender Geometrie oder ergänzendem Unterricht
in Biologie, Chemie und Physik in der 7. und 8. Klasse.
 Alternative Wahlmodule:
Wahl zwischen Musikerziehung oder Bildnerischer Erziehung in der 7.
und 8. Klasse.
 Freie Wahlmodule:
Aus einem Fach vertiefend – fächerübergreifend – projektorientiert –
themenzentriert – lebenspraktisch – Schlüsselqualifikationen.
Vorlesungsverzeichnis
Module
Leistungsbeurteilung
 Jedes Modul wird gesondert benotet.
 Am Ende jedes Semesters erhält der/die Schüler/in ein
Semesterzeugnis mit den Beurteilungen über alle absolvierten Module.
 Die herkömmliche Aufstiegsberechtigung entfällt.
 Wurde ein Modul negativ beurteilt, so hat der/die Schüler/in das Recht
auf ein Kolloquium, welches bei negativem Abschluss wiederholt
werden darf.
 Bei neuerlichem negativen Abschluss des Kolloquiums muss ein
Basismodul wiederholt, ein Wahlmodul kann auch durch ein
gleichwertiges ersetzt werden. – „NOTBREMSE“.
 Die Bestimmungen des SchUG betreffend Frühwarnung und
Feststellungsprüfung werden sinngemäß in jedem Semester
angewendet.
Kooperationen
 Vermeidung von frühzeitigen Ausbildungsabbrüchen durch das
Jugendcoaching des Sozialministeriums (NEBA – Netzwerk für
berufliche Assistenz)
 Wir sind Partnerschule
der Fachhochschule Technikum Wien
der Universität Wien
des Institute of Science and Technology Austria
 Wir sind Teilnehmer am Forschungsprogramm „Sparkling Science“ des
Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.
Als Schüler/in an der Oberstufe
 Abstimmung von privaten Aktivitäten mit schulischen Verpflichtungen
(Vorlesungsverzeichnis)
 Mehr Freiheit  mehr Selbstverantwortung
 Freier Zugang zu den Informatikräumen
 Studienraum
 Mitarbeit bei schulischen Veranstaltungen (Organisation des
Schulballs, Sportfeste, soziale Projekte, …)