Drei magische Worte und mehr

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KURZ GEMELDET
KURZ GEMELDET
Erkältungszeit:
Verhalten im Büro
Meister-BAföG soll
erhöht werden
Es geht wieder los: Kaum steht der
Herbst vor der Tür, ist in vielen Büros wieder Schnupfenzeit. Damit
aber die Kollegen ihre Erkältungen
nicht an die anderen im Büro weitergeben, sollten Erkrankte lieber
zeitig zu Hause bleiben, meint
Anette Wahl-Wachendorf. Denn
wer sich krank zur Arbeit schleppt,
schadet nicht nur der eigenen Gesundheit, so die Vizepräsidentin
des Verbands der Betriebs- und
Werksärzte. Man steckt in der Regel auch die Kollegen an.
Teilen sich mehrere Personen
einen Schreibtisch, können Beschäftigte außerdem immer mal
wieder die Tastatur desinfizieren.
Dort sammeln sich häufig Bakterien und Keime. Hilfreich ist, sich
etwas häufiger als sonst die Hände
zu waschen und nach Möglichkeit
Türgriffe und ähnliche Keimherde
zu meiden. Auch macht es Sinn,
das eigene Immunsystem zu stärken und deswegen möglichst viel
Obst zu essen, Sport zu treiben
und vielleicht öfter einmal eine
Station früher als sonst aus dem
Bus auszusteigen und längere
Wegstrecken einzurichten.
sch
Um mehr Handwerkern als bisher
eine Fortbildung zum Meister zu
ermöglichen, erhöht die Bundesregierung die Zuschüsse für diese
Weiterbildung. Ein Gesetzesentwurf von Bildungsministerin Johanna Wanka wurde am Mittwoch
vom Bundeskabinett gebilligt.
„Das Meister-BAföG ist das größte
und erfolgreichste Förderinstrument für die berufliche Weiterbildung, und wir machen es jetzt
noch attraktiver“, sagte Wanka.
Seit der Einführung des MeisterBAföGs im Jahr 1996 wurden rund
1,7 Millionen berufliche Aufsteiger
mit etwa 6,9 Milliarden Euro gefördert.
Durch die Reform und eine bereits
beschlossene BAföG-Novelle steigen die Höchstbeträge zum Unterhalt ab 1. August 2016 für Alleinstehende von 697 auf 768 Euro im
Monat. Für Verheiratete mit einem
Kind klettert der Fördersatz von
1122 auf 1238 Euro, bei zwei Kindern von 1332 auf 1473 Euro, für
Alleinerziehende von 907 auf 1003
Euro. Diese erhalten zudem einen
Kinderbetreuungszuschlag von
künftig 130 Euro. Verbesserungen
sind sowohl bei Zuschüssen als
auch beim Darlehensanteil der
Förderung vorgesehen. Wer die
Abschlussprüfung etwa eines
Meisterkurses besteht, soll künftig
30 Prozent seines Darlehens als
„Erfolgsbonus“ erlassen bekommen. Bisher sind es 25 Prozent. sch
Jobsuche: Infopunkt
für Flüchtlinge in NRW
Die Rückkehr von Frauen in die Vollzeit-Beschäftigung nach einer Familienpause fällt mangels passender Unternehmenskonzepte schwer.
Drei magische Worte und mehr
Um Frauen in jeder Lebensphase als Fachkräfte zu gewinnen, sollten
Betriebe ihre Unternehmenskultur ändern. Von Sven Schneider
G
Um Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu integrieren, startet in
Nordrhein-Westfalen eine bundesweit bislang einzigartige Anlaufstelle: der sogenannte Integration
Point. Dort sollen den Flüchtlingen
aus einer Hand alle nötigen Hilfen
für die berufliche Eingliederung
und Sicherung des Lebensunterhalts angeboten werden. NRW
rechnet in diesem Jahr mit
170 000 Schutzsuchenden. 2015
gibt das Land insgesamt 1,7 Milliarden Euro für die Unterbringung,
Versorgung und Integration von
Flüchtlingen aus. Ihre schulische,
berufliche und gesellschaftliche Integration gilt als eine der größten
Herausforderungen der kommenden Jahre.
dpa
Stillen während
der Arbeitszeit
Das Mutterschutzgesetz ermöglicht es Frauen, auch während der
Arbeitszeit zu stillen. Laut Paragraf 7 werden sie auf Wunsch für
die zum Stillen erforderliche Zeit
freigestellt. Mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder
einmal täglich eine Stunde. Darauf
weist das Netzwerk Gesund ins Leben hin.
Ein Verdienstausfall darf durch die
Stillzeit nicht entstehen. Außerdem darf die Zeit nicht vor- oder
nachgearbeitet oder auf andere
festgesetzte Ruhepausen angerechnet werden.
dpa
FOTOS: FOTOLIA
ründe, weswegen Frauen
sich aus der Vollzeit-Beschäftigung zurückziehen,
sind oft familiär bedingt. Das erste
Kind oder die Pflege eines Angehörigen führen in der Regel zu mehrjährigen Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit. Im Anschluss an
diese Lebensphasen wollen viele
wieder zurück in eine Vollzeitstelle
– oft aber ist der Weg durch unzureichende Strukturen in den Betrieben oder unzureichende Kinderbetreuung, insbesondere in
Randzeiten,
versperrt.
„Viele
Unternehmen sind nicht auf diese
Situationen eingestellt“, sagt Simone Kaczinski vom Kompetenzzentrum Frau & Beruf in Mülheim, Essen, Oberhausen (MEO). Sie und
ihre fünf Kolleginnen haben es sich
zum Ziel gesetzt, Arbeitgeber bei
der Bewältigung dieser Aufgabe beratend zu unterstützen.
Das Potenzial an weiblichen
Arbeitskräften ist enorm
Denn besonders den kleinen und
mittelständischen Unternehmen
(KMU) entgeht ein enormes Fachkräftepotenzial: Allein in der
MEO-Region arbeiten rund 30 Prozent der knapp 188 000 erwerbstätigen und oft gut ausgebildeten
Frauen lediglich in einem Teilzeitverhältnis – obwohl sie zu mehr in
der Lage wären. Doch es fehlt seitens der Betriebe oft an Konzepten,
so Kaczinski. Optimierte Arbeitszeitmodelle wären beispielsweise
eine Lösung. „Würden neben der
Kernarbeitszeit noch flexible
Arbeitszeiten oder Schichten eingeführt, würde man vielen Frauen
die Kombination von Familie und
Beruf erleichtern.“
Doch selbst, wenn ein Unternehmen dazu im Rahmen der Personalplanung die Möglichkeit hätte –
vielerorts mangelt es laut Kaczinski schlicht und ergreifend an der
Bereitschaft,
den
weiblichen
Arbeitskräften die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf zu ermöglichen. Erst kürzlich habe sie mit
ihren Vereins-Kolleginnen eine Befragung unter KMU zu diesem Thema durchgeführt und mitunter erschreckende Antworten erhalten.
„Eine Personalverantwortliche reagierte genervt und meinte, dass sie
dafür keine Zeit habe“, so Kaczins-
ki. „Die Frauen in der Belegschaft
müssten funktionieren, doch wie
das zustande kriegen, sei allein das
Problem der Mitarbeiterinnen.“
Eine exemplarische, aber nicht
symptomatische Haltung, wie Kaczinskis Kollegin Emmi Markgraf
weiß. „Es geht um eine für Frauen
positive Unternehmenskultur und
die ist in vielen KMU durchaus vorhanden“, sagt sie. Man muss als Betrieb ein Zeichen setzen und den
Mitarbeiterinnen, die sich in der
kommenden Zeit um die Familie
kümmern müssen, signalisieren:
„Wir brauchen Dich!“ Drei magische Worte – die aber mit Taten
unterfüttert werden müssen.
Die Unternehmenskultur macht
Arbeitgeber für Frauen attraktiv
Dafür reichen kleine Signale wie
eine Weihnachtspostkarte, ein Blumenstrauß zur Geburt oder einfach das Einbeziehen in betriebliche Abläufe, obwohl die Frauen gar
nicht da sind. „Einladungen zur
Betriebsfeier, Informationen über
neue Kollegen, Umstellungen im
IT-Bereich – das ist für die Arbeitsmotivation sehr förderlich und
zeigt, dass man trotz Abwesenheit
wichtig ist.“ Man kann als Betrieb
auch bereits im Vorfeld einer Abwesenheit Zeichen setzen, in dem
die Belegschaft darüber informiert
wird, was in einer akuten Pflegesituation zu tun ist, wie der Betrieb
sein Personal unterstützt und wer
der geeignete Ansprechpartner für
eine solche Situation ist. „Das
macht auch im Sinne des Employer
Brandings Sinn“, sagt Simone Kaczinski. „Man wird zu einem Arbeitgeber, bei dem Frauen gerne und
vor allem motiviert arbeiten.“
Ein wichtiger Aspekt, um die Erwerbstätigenquote von Frauen in
NRW zu erhöhen. Ein Ziel, welches das durch das Landesministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter initiierte und
vom Land, der EU und der beteiligten drei Städte finanzierte Kompetenzzentrum versucht, zu realisieren – gemeinsam mit den KMU.
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Informationen zu den Angeboten von Competentia
NRW- neben MEO gibt es noch 15
weitere in NRW - gibt es unter:
www.competentia.nrw.de
Wenn der Chef die zweite Chance gewährt
Eine verlängerte Probezeit ist nicht zu beanstanden
M
itarbeiter können es nicht
beanstanden, wenn der
Arbeitgeber ihnen eine zweite
Chance in Form einer verlängerten
Kündigungsfrist anbietet. Darauf
weist der Deutsche Anwaltverein
hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern
(Az.: 5 Sa 222/13).
In dem verhandelten Fall war ein
Mann in der Kundenbelieferung
eingesetzt. Vereinbart war eine Probezeit von sechs Monaten. Der
Arbeitgeber war mit den Leistungen des Mitarbeiters jedoch unzufrieden. Zum Ende der Probezeit
bot er ihm eine Verlängerung der
Probezeit an. Der Mann lehnte allerdings ab. Darauf kündigte der
Arbeitgeber mit einer verlängerten
Kündigungsfrist von vier Monaten,
um ihm die Gelegenheit zur Bewährung zu geben. Der Mitarbeiter
wehrte sich gegen die Kündigung.
Er argumentierte vielmehr, dass
sich der Arbeitgeber mit der längeren Kündigungsfrist seine Arbeitskraft während der kritischen Sommermonate sichern wolle.
Die Klage war erfolglos. Das Gericht bestätigte sowohl die Kündigung als auch die Kündigungsfrist.
Während der Probezeit sei eine
Kündigung möglich. Am Ende der
Probezeit könne der Arbeitgeber
auch mit einer längeren Frist das
Arbeitsverhältnis beenden, wenn
er damit dem Mitarbeiter eine Bewährungschance geben will. In der
Kündigung habe der Arbeitgeber
ausgeführt, dass er bei einer Besserung der Leistungen den Mann
wieder einstellen würde. Die vier
Monate seien eine überschaubare
Verlängerung der gesetzlichen
Kündigungsfrist und somit zulässig.
sch/dpa
Mini-Jobs besonders
für Ältere attraktiv
Werden Mini-Jobs weniger als
Wiedereinstiegsmöglichkeit sondern als reiner Zuverdienst angesehen, sind Sie vor allem für Senioren attraktiv. Dies bestätigte
jüngst die Mini-Job-Zentrale in Bochum. Allein von 2013 bis 2014
stieg die Zahl der über 60-jährigen
Minijobber um mehr als elf Prozent auf gut 71 000. Die Beschäftigten wollten ihre Rente aufbessern und aktiv bleiben. Vor allem
die oft flexiblen Arbeitszeiten vieler Mini-Jobs – beispielsweise als
Haushaltshilfe – eigneten sich für
eine Tätigkeit im Rentenalter, sagte der Chef der Job-Vermittlungsstelle, Erik Thomsen.
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