STELLEN nrw.stellenanzeigen.de KURZ GEMELDET KURZ GEMELDET Erkältungszeit: Verhalten im Büro Meister-BAföG soll erhöht werden Es geht wieder los: Kaum steht der Herbst vor der Tür, ist in vielen Büros wieder Schnupfenzeit. Damit aber die Kollegen ihre Erkältungen nicht an die anderen im Büro weitergeben, sollten Erkrankte lieber zeitig zu Hause bleiben, meint Anette Wahl-Wachendorf. Denn wer sich krank zur Arbeit schleppt, schadet nicht nur der eigenen Gesundheit, so die Vizepräsidentin des Verbands der Betriebs- und Werksärzte. Man steckt in der Regel auch die Kollegen an. Teilen sich mehrere Personen einen Schreibtisch, können Beschäftigte außerdem immer mal wieder die Tastatur desinfizieren. Dort sammeln sich häufig Bakterien und Keime. Hilfreich ist, sich etwas häufiger als sonst die Hände zu waschen und nach Möglichkeit Türgriffe und ähnliche Keimherde zu meiden. Auch macht es Sinn, das eigene Immunsystem zu stärken und deswegen möglichst viel Obst zu essen, Sport zu treiben und vielleicht öfter einmal eine Station früher als sonst aus dem Bus auszusteigen und längere Wegstrecken einzurichten. sch Um mehr Handwerkern als bisher eine Fortbildung zum Meister zu ermöglichen, erhöht die Bundesregierung die Zuschüsse für diese Weiterbildung. Ein Gesetzesentwurf von Bildungsministerin Johanna Wanka wurde am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligt. „Das Meister-BAföG ist das größte und erfolgreichste Förderinstrument für die berufliche Weiterbildung, und wir machen es jetzt noch attraktiver“, sagte Wanka. Seit der Einführung des MeisterBAföGs im Jahr 1996 wurden rund 1,7 Millionen berufliche Aufsteiger mit etwa 6,9 Milliarden Euro gefördert. Durch die Reform und eine bereits beschlossene BAföG-Novelle steigen die Höchstbeträge zum Unterhalt ab 1. August 2016 für Alleinstehende von 697 auf 768 Euro im Monat. Für Verheiratete mit einem Kind klettert der Fördersatz von 1122 auf 1238 Euro, bei zwei Kindern von 1332 auf 1473 Euro, für Alleinerziehende von 907 auf 1003 Euro. Diese erhalten zudem einen Kinderbetreuungszuschlag von künftig 130 Euro. Verbesserungen sind sowohl bei Zuschüssen als auch beim Darlehensanteil der Förderung vorgesehen. Wer die Abschlussprüfung etwa eines Meisterkurses besteht, soll künftig 30 Prozent seines Darlehens als „Erfolgsbonus“ erlassen bekommen. Bisher sind es 25 Prozent. sch Jobsuche: Infopunkt für Flüchtlinge in NRW Die Rückkehr von Frauen in die Vollzeit-Beschäftigung nach einer Familienpause fällt mangels passender Unternehmenskonzepte schwer. Drei magische Worte und mehr Um Frauen in jeder Lebensphase als Fachkräfte zu gewinnen, sollten Betriebe ihre Unternehmenskultur ändern. Von Sven Schneider G Um Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu integrieren, startet in Nordrhein-Westfalen eine bundesweit bislang einzigartige Anlaufstelle: der sogenannte Integration Point. Dort sollen den Flüchtlingen aus einer Hand alle nötigen Hilfen für die berufliche Eingliederung und Sicherung des Lebensunterhalts angeboten werden. NRW rechnet in diesem Jahr mit 170 000 Schutzsuchenden. 2015 gibt das Land insgesamt 1,7 Milliarden Euro für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen aus. Ihre schulische, berufliche und gesellschaftliche Integration gilt als eine der größten Herausforderungen der kommenden Jahre. dpa Stillen während der Arbeitszeit Das Mutterschutzgesetz ermöglicht es Frauen, auch während der Arbeitszeit zu stillen. Laut Paragraf 7 werden sie auf Wunsch für die zum Stillen erforderliche Zeit freigestellt. Mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Darauf weist das Netzwerk Gesund ins Leben hin. Ein Verdienstausfall darf durch die Stillzeit nicht entstehen. Außerdem darf die Zeit nicht vor- oder nachgearbeitet oder auf andere festgesetzte Ruhepausen angerechnet werden. dpa FOTOS: FOTOLIA ründe, weswegen Frauen sich aus der Vollzeit-Beschäftigung zurückziehen, sind oft familiär bedingt. Das erste Kind oder die Pflege eines Angehörigen führen in der Regel zu mehrjährigen Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit. Im Anschluss an diese Lebensphasen wollen viele wieder zurück in eine Vollzeitstelle – oft aber ist der Weg durch unzureichende Strukturen in den Betrieben oder unzureichende Kinderbetreuung, insbesondere in Randzeiten, versperrt. „Viele Unternehmen sind nicht auf diese Situationen eingestellt“, sagt Simone Kaczinski vom Kompetenzzentrum Frau & Beruf in Mülheim, Essen, Oberhausen (MEO). Sie und ihre fünf Kolleginnen haben es sich zum Ziel gesetzt, Arbeitgeber bei der Bewältigung dieser Aufgabe beratend zu unterstützen. Das Potenzial an weiblichen Arbeitskräften ist enorm Denn besonders den kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) entgeht ein enormes Fachkräftepotenzial: Allein in der MEO-Region arbeiten rund 30 Prozent der knapp 188 000 erwerbstätigen und oft gut ausgebildeten Frauen lediglich in einem Teilzeitverhältnis – obwohl sie zu mehr in der Lage wären. Doch es fehlt seitens der Betriebe oft an Konzepten, so Kaczinski. Optimierte Arbeitszeitmodelle wären beispielsweise eine Lösung. „Würden neben der Kernarbeitszeit noch flexible Arbeitszeiten oder Schichten eingeführt, würde man vielen Frauen die Kombination von Familie und Beruf erleichtern.“ Doch selbst, wenn ein Unternehmen dazu im Rahmen der Personalplanung die Möglichkeit hätte – vielerorts mangelt es laut Kaczinski schlicht und ergreifend an der Bereitschaft, den weiblichen Arbeitskräften die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Erst kürzlich habe sie mit ihren Vereins-Kolleginnen eine Befragung unter KMU zu diesem Thema durchgeführt und mitunter erschreckende Antworten erhalten. „Eine Personalverantwortliche reagierte genervt und meinte, dass sie dafür keine Zeit habe“, so Kaczins- ki. „Die Frauen in der Belegschaft müssten funktionieren, doch wie das zustande kriegen, sei allein das Problem der Mitarbeiterinnen.“ Eine exemplarische, aber nicht symptomatische Haltung, wie Kaczinskis Kollegin Emmi Markgraf weiß. „Es geht um eine für Frauen positive Unternehmenskultur und die ist in vielen KMU durchaus vorhanden“, sagt sie. Man muss als Betrieb ein Zeichen setzen und den Mitarbeiterinnen, die sich in der kommenden Zeit um die Familie kümmern müssen, signalisieren: „Wir brauchen Dich!“ Drei magische Worte – die aber mit Taten unterfüttert werden müssen. Die Unternehmenskultur macht Arbeitgeber für Frauen attraktiv Dafür reichen kleine Signale wie eine Weihnachtspostkarte, ein Blumenstrauß zur Geburt oder einfach das Einbeziehen in betriebliche Abläufe, obwohl die Frauen gar nicht da sind. „Einladungen zur Betriebsfeier, Informationen über neue Kollegen, Umstellungen im IT-Bereich – das ist für die Arbeitsmotivation sehr förderlich und zeigt, dass man trotz Abwesenheit wichtig ist.“ Man kann als Betrieb auch bereits im Vorfeld einer Abwesenheit Zeichen setzen, in dem die Belegschaft darüber informiert wird, was in einer akuten Pflegesituation zu tun ist, wie der Betrieb sein Personal unterstützt und wer der geeignete Ansprechpartner für eine solche Situation ist. „Das macht auch im Sinne des Employer Brandings Sinn“, sagt Simone Kaczinski. „Man wird zu einem Arbeitgeber, bei dem Frauen gerne und vor allem motiviert arbeiten.“ Ein wichtiger Aspekt, um die Erwerbstätigenquote von Frauen in NRW zu erhöhen. Ein Ziel, welches das durch das Landesministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter initiierte und vom Land, der EU und der beteiligten drei Städte finanzierte Kompetenzzentrum versucht, zu realisieren – gemeinsam mit den KMU. i Informationen zu den Angeboten von Competentia NRW- neben MEO gibt es noch 15 weitere in NRW - gibt es unter: www.competentia.nrw.de Wenn der Chef die zweite Chance gewährt Eine verlängerte Probezeit ist nicht zu beanstanden M itarbeiter können es nicht beanstanden, wenn der Arbeitgeber ihnen eine zweite Chance in Form einer verlängerten Kündigungsfrist anbietet. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Az.: 5 Sa 222/13). In dem verhandelten Fall war ein Mann in der Kundenbelieferung eingesetzt. Vereinbart war eine Probezeit von sechs Monaten. Der Arbeitgeber war mit den Leistungen des Mitarbeiters jedoch unzufrieden. Zum Ende der Probezeit bot er ihm eine Verlängerung der Probezeit an. Der Mann lehnte allerdings ab. Darauf kündigte der Arbeitgeber mit einer verlängerten Kündigungsfrist von vier Monaten, um ihm die Gelegenheit zur Bewährung zu geben. Der Mitarbeiter wehrte sich gegen die Kündigung. Er argumentierte vielmehr, dass sich der Arbeitgeber mit der längeren Kündigungsfrist seine Arbeitskraft während der kritischen Sommermonate sichern wolle. Die Klage war erfolglos. Das Gericht bestätigte sowohl die Kündigung als auch die Kündigungsfrist. Während der Probezeit sei eine Kündigung möglich. Am Ende der Probezeit könne der Arbeitgeber auch mit einer längeren Frist das Arbeitsverhältnis beenden, wenn er damit dem Mitarbeiter eine Bewährungschance geben will. In der Kündigung habe der Arbeitgeber ausgeführt, dass er bei einer Besserung der Leistungen den Mann wieder einstellen würde. Die vier Monate seien eine überschaubare Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist und somit zulässig. sch/dpa Mini-Jobs besonders für Ältere attraktiv Werden Mini-Jobs weniger als Wiedereinstiegsmöglichkeit sondern als reiner Zuverdienst angesehen, sind Sie vor allem für Senioren attraktiv. Dies bestätigte jüngst die Mini-Job-Zentrale in Bochum. Allein von 2013 bis 2014 stieg die Zahl der über 60-jährigen Minijobber um mehr als elf Prozent auf gut 71 000. Die Beschäftigten wollten ihre Rente aufbessern und aktiv bleiben. Vor allem die oft flexiblen Arbeitszeiten vieler Mini-Jobs – beispielsweise als Haushaltshilfe – eigneten sich für eine Tätigkeit im Rentenalter, sagte der Chef der Job-Vermittlungsstelle, Erik Thomsen. sch AUSBLICK Demnächst lesen Sie: C Hilfe zur Selbsthilfe Wenn Studenten ein Employer Branding-Magazin kreieren C Neue Wege zum Erfolg Tschüss Präsenzpflicht: Die Arbeitszeitmodelle der Zukunft KONTAKT Haben Sie Fragen oder Anregungen? Dann melden Sie sich! Verantwortlich: Constanze von Gerkan [email protected] Redaktion: Sven Schneider, [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc