Leitfaden zur Vergabe und Verwendung von - ENSA

Leitfaden zur Vergabe und Verwendung
von Fördermitteln
ENSA - Begegnungsreisen
A. Beschreibung der finanziellen Unterstützung
Teil 1: Finanzielle Unterstützung der Begegnungsreisen
Gefördert wird innerhalb eines Förderzykluses eine Reise für eine Gruppe von mindestens 6
Schülerinnen und Schüler bis maximal insgesamt 12 Personen, die ohne Reisetage bis zu 14
Projekttage umfassen kann. Fördermittel zur Durchführung der Begegnung werden ausschließlich als Förderung zur Deckung von Ausgaben der Empfängerinnen oder Empfänger
für abgegrenzte Vorhaben vergeben. In der Regel erfolgt die Förderung in Form einer Festbetragsfinanzierung.
Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung der finanzielle Unterstützung. Die gesamte
Fördersumme ist nach Teilnehmendenzahl berechnet. Die Abrechungen müssen nach ENSAVorlagen und den entsprechnenden Vorschriften durchgeführt werden.
ENSA-Fördersumme
max. 14.000 € =
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
Maximal wird die Begegnungsreise mit 14.000 € gefördert
Die ENSA-Förderung darf 75% der Gesamtkosten der Begegnungsreise nicht überschreiten
Eine Maximalförderung pro Teilnehmende besteht nicht

Projektkosten
max. 75% in DE
max. 50%
im Partnerland
Flugkosten
Max. 75%
Tagespauschalen
25€ p. TN/p. Tag
Projektkosten, die in Deutschland anfallen, können bis zu max.
75% von ENSA übernommen werden
 Projektkosten, die im Ausland anfallen, können bis zu max. 50 %
von ENSA übernommen werden
Diese können nur für die Finanzierung der Projektkosten der reisenden Teilnehmenden ausgegeben werden. Als Projektkosten wird Folgendes definiert: Impfkosten, Visa, Unterkunft und Reisekosten.

Die internationalen Flugkosten können unabhängig ob incoming (Begegnungsreisen in Deutschland) oder outgoing (Begegnungsreisen im
Partnerland) bis zu max. 75% von ENSA übernommen werden.

Zusätlich erhält die reisende Gruppe pro Projekttag und Teilnehmenden eine Tagespauschale von 25 € für die Verpflegung
Jede_r Teilnehmende kann maximal 350 € als Tagespauschale erhalten (14 Projekttage)
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
Verwaltungskostenpausschale (NRO)
max. 600 €

Auf Antrag kann eine mit der Schule in Deutschland kooperierende Nichtregierungsorganisaton (NRO), eine Verwaltungskostenpausschale von
max. 600 € erhalten, wenn die NRO auch den Förderantrag stellt.
Eine Verwaltungskostenpauschale kann auch Schul- und Elternfördervereinen der in Deutschland beteiligten Schule gewährt werden, wenn dieser
auch den Förderantrag stellt.
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ENSA - Begegnungsreisen
„Inklusionsszuschuss“
max. 1000 €
Der „Inklusionsszuschuss“ kann von den Schulen/NROs beantragt werden. Er soll Schüler_innen in Deutschland und den Partnerländern im
Globalen Süden, die aus benachteiligten Lebensbedingungen kommen
und die aus verschiedensten Gründen an Barrieren stoßen, eine Teilnahme an entwicklungspolitischen Lernreisen ermöglichen. Dafür ist das
entsprechende Formular zu benutzen. Bei Interesse muss der „Inklusionsszuschuss“ in den Ausgaben- und Finanzierungsplan eingetragen
werden. Er ist ein Bestandteil der 75 % Obergrenze der ENSA Förderung.
Die von ENSA berechnete Fördersumme ist die Summe der Tagespauschale, der anteiligen
Projekt- und Flugkosten, ggf. der Verwaltungspauschale und ggf. des ‚Inklussionszuschusses“. Die Gesamtausgaben müssen mit den Gesamteinnahmen übereinstimmen.
Teil 2. Finanzielle Unterstützung bei der inhaltlichen Begleitung der Begegnungsreisen
Vor- und Nachbereitungsseminare
• werden abhängig von der Gruppengröße mit mind. 2.000 € und max. 4.000 € finanziert –
davon können max. 50% den Partnerschulen für die Vor- und Nachbereitung zur Verfügung gestellt werden
• Honorare und Fahrtkosten der Seminarleitenden werden direkt von ENSA getragen.
Teilnahme an ENSA- Auftakt- und Qualifizierungs- sowie Evaluationskonferenz
• Die Fahrkosten, Übernachtung und Verpflegung für die Teilnahme an der ENSA- Auftakt
und Qualifizerungskonferenz sowie der ENSA-Evaluationskonferenz für zwei Schulvertreterinnen und / oder Schulvertreter (Lehrkräfte und/oder NRO-Vertretung) und zwei Schülerinnen und Schüler werden von ENSA übernommen. Es muss sich um Lehrkräfte
und/oder NRO-Vertretung sowie Jugendlichen handeln, die an der Begegnungsreise teilnehmen.
Für mehr Information siehe:
http://ensa-programm.com/teilnahme/ensa-begenungsreisen/ensa-foerderung/
Teil 3: Eigenanteil der Antragstellenden und der Südpartnerinnen und -partner
• Der entsprechende Eigenanteil von mind. 25 % setzt sich zusammen aus Eigenmitteln und
Drittmitteln und wird sowohl von den Antragstellenden in Deutschland als auch den
Partnerinnen und Partnern im Ausland aufgebracht
• Es ist möglich, den Eigenanteil durch Drittmittel zu finanzieren. Hierzu zählen Fördermittel staatlicher (Landesmittel) oder nichtstaatlicher Förderprogramme und -stiftungen. Bitte beachten Sie, dass Bundesmittel als Drittmittel wie z.B. eine Förderung durch andere
Ministerien (wie z. B. PAD/PASCH, Mittel des Kinder- und Jugendplans - KJP - u.a.) nicht
zulässig sind.
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ENSA - Begegnungsreisen
Teil 4: Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben
min. 25 %
• Die Gesamtausgaben beinhalten auch die tatsächlichen Gesamtkosten, die den Antragstellenden und den Südpartnerinnen und - partnern durch die Durchführung der Begegnungsreisen entstehen.
• Die Gesamteinnahmen müssen mit den Gesamtausgaben übereinstimmen
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B. Hinweise zum Ausgaben- und Finanzierungsplan
Bitte reichen Sie Ihren Ausgaben- und Finanzierungsplan mit dem vorgefertigten ExcelFormular ein. Das Formular finden Sie hier. Wichtige Hinweise für den Ausgaben- und Finanzierungsplan:
Ausgaben
Flugkosten inkl.Steuern, exkl. Versicherung
Schülerinnen und Schüler (ENSA-Fö.)
Betreuerinnen und Betreuer (ENSA-Fö.)
Projektkosten
z.B. Visagebühren
z.B. Fahrtkosten
z.B. Unterkunft
z.B. Impfkosten
Anzahl
Einzelbetrag
- €
- €
Flugkosten gesamt
Betrag
- €
- €
- €
- €
- €
- €
- €
Projektkosten gesamt:
-
Tagespauschale
Anzahl der Teilnehmenden*Pauschale
- €
Inklusionszuschuss (nur nach Genehmigung, bitte entsprechendes Formular verwenden)
max. 1000 €
Verwaltungskosten
Pauschale (max. 600 € für NROs)
Sonstige Kosten
Flugkosten für sonstige Teilnehmende
- €
z.B. Projektmaterial
Sonstige Kosten gesamt:
GESAMTSUMME AUSGABEN:
€
€
€
€
€
€
- €
Finanzierung der Ausgaben (Einnahmen)
ENSA - Förderung
Anzahl
ENSA - Flugkostenzuschuss (75%)
ENSA - Projektkosten Inland (75%)
--ENSA - Projektkosten Ausland (50%)
--ENSA - Tagespauschale (max. 350 € pro TN)
0
ENSA - Inklusionszuschuss (max. 1000€)
--ENSA - Verwalt.pauschale (max 600 €)
--ENSA - Förderung (maximal 75 % der Gesamtausgaben)
Eigenmittel
z.B. Kuchenverkauf
Einzelbetrag
- €
- €
- €
- €
- €
- €
Betrag
-
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€
€
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€
Eigenmittel gesamt
-
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Drittmittel gesamt
-
€
€
€
€
Drittmittel
z.B. Gemeindegelder
z.B. Stiftung XY
GESAMTSUMME EINNAHMEN:
€
€
€
€
€
Ausgaben der Begegnung
Bitte listen Sie hier die voraussichtlich anfallenden
Programmkosten für Ihre Maßnahme OHNE die
für Sie anfallenden Kosten für Vor- und Nachbereitung auf.
Handelt es sich bei der Begegnungsreise um ein
Outgoing, können nur die deutschen Teilnehmenden gefördert werden. Bei einer Begegnungsreise
in Deutschland (Incoming) können nur die Teilnehmenden aus dem Partnerland gefördert werden.
Eine Erläuterung der Projektkosten finden Sie im
Ausgaben- und Finanzierungsplan.
- €
Verwaltungskosten
Bitte geben Sie hier an, welche Kosten für die
Durchführung der Begegnung in etwa anfallen.
Unabhängig von dieser Auflistung bitten wir Sie zu
beachten, dass wir die Verwaltungskostenpauschale von bis zu 600 Euro nur antragstellenden
NRO oder Vereinen gewähren können. Bitte achten Sie darauf, Kosten, die aus Mitteln der NRO
finanziert werden sollen, kenntlich zu machen.
Bitte keine Personalkosten oder Miete angeben.
Eigenmittel
Zusätzlich zur ENSA-Förderung sind Eigenmittel
z.B. durch eigene Gelder der Teilnehmenden
(z.B. Reisekostenanteil der Schülerinnen und
Schüler) und Gelder aus Aktivitäten, die im
Rahmen der gesamten Partnerschaft / Kooperation stattfinden (z.B. Spenden), aufzubringen.
Fügen Sie die Angaben diesbezüglich bitte in die
entsprechenden Felder ein. Die/Der Zuwendungsempfängerin oder -empfänger muss einen
Eigenanteil von mindestens 25% aufbringen.
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C. Hinweise zum vorläufiger Flugkostennachweis
Bitte beachten Sie, dass wir die von Ihnen (mit vorläufigem Internetnachweis) eingereichten
Flugkosten mit den Angeboten verschiedener Anbieter abgleichen und einen Durchschnitt
errechnen. ENSA übernimmt max. 75% der real entstandenen Flugkosten. Hier finden Sie ein
Beispiel einen vorläufigen Flugkostennachweis:
Wichtiger Hinweis:
Bitte geben Sie keine projektspezifischen Gelder (z.B. für Flüge)
im Jahr vor der Begegnungsreise aus, die Sie später von ENSA
erstattet bekommen wollen, auch nicht bei einer Förderzusage!
Das ENSA-Programm ist ein vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gefördertes
Programm, welches als Zuwendungsempfänger an das Haushaltsjahr und damit an die BHO (Bundeshaushaltsordnung)
gebunden ist. Wir dürfen damit erst Zuwendungen auszahlen
bzw. verbindliche Zusagen treffen, wenn unser Zuwendungsbescheid bestandskräftig ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies
für Ihr Projekt, dass Sie beispielsweise Flüge erst im Kalenderjahr der Begegnungsreise und erst wenn Sie eine verbindliche
Zusage von uns erhalten haben, verbindlich buchen dürfen.