Leitfaden zur Vergabe und Verwendung von Fördermitteln ENSA - Begegnungsreisen A. Beschreibung der finanziellen Unterstützung Teil 1: Finanzielle Unterstützung der Begegnungsreisen Gefördert wird innerhalb eines Förderzykluses eine Reise für eine Gruppe von mindestens 6 Schülerinnen und Schüler bis maximal insgesamt 12 Personen, die ohne Reisetage bis zu 14 Projekttage umfassen kann. Fördermittel zur Durchführung der Begegnung werden ausschließlich als Förderung zur Deckung von Ausgaben der Empfängerinnen oder Empfänger für abgegrenzte Vorhaben vergeben. In der Regel erfolgt die Förderung in Form einer Festbetragsfinanzierung. Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung der finanzielle Unterstützung. Die gesamte Fördersumme ist nach Teilnehmendenzahl berechnet. Die Abrechungen müssen nach ENSAVorlagen und den entsprechnenden Vorschriften durchgeführt werden. ENSA-Fördersumme max. 14.000 € = Maximal wird die Begegnungsreise mit 14.000 € gefördert Die ENSA-Förderung darf 75% der Gesamtkosten der Begegnungsreise nicht überschreiten Eine Maximalförderung pro Teilnehmende besteht nicht Projektkosten max. 75% in DE max. 50% im Partnerland Flugkosten Max. 75% Tagespauschalen 25€ p. TN/p. Tag Projektkosten, die in Deutschland anfallen, können bis zu max. 75% von ENSA übernommen werden Projektkosten, die im Ausland anfallen, können bis zu max. 50 % von ENSA übernommen werden Diese können nur für die Finanzierung der Projektkosten der reisenden Teilnehmenden ausgegeben werden. Als Projektkosten wird Folgendes definiert: Impfkosten, Visa, Unterkunft und Reisekosten. Die internationalen Flugkosten können unabhängig ob incoming (Begegnungsreisen in Deutschland) oder outgoing (Begegnungsreisen im Partnerland) bis zu max. 75% von ENSA übernommen werden. Zusätlich erhält die reisende Gruppe pro Projekttag und Teilnehmenden eine Tagespauschale von 25 € für die Verpflegung Jede_r Teilnehmende kann maximal 350 € als Tagespauschale erhalten (14 Projekttage) Verwaltungskostenpausschale (NRO) max. 600 € Auf Antrag kann eine mit der Schule in Deutschland kooperierende Nichtregierungsorganisaton (NRO), eine Verwaltungskostenpausschale von max. 600 € erhalten, wenn die NRO auch den Förderantrag stellt. Eine Verwaltungskostenpauschale kann auch Schul- und Elternfördervereinen der in Deutschland beteiligten Schule gewährt werden, wenn dieser auch den Förderantrag stellt. Leitfaden zur Vergabe und Verwendung von Fördermitteln ENSA - Begegnungsreisen „Inklusionsszuschuss“ max. 1000 € Der „Inklusionsszuschuss“ kann von den Schulen/NROs beantragt werden. Er soll Schüler_innen in Deutschland und den Partnerländern im Globalen Süden, die aus benachteiligten Lebensbedingungen kommen und die aus verschiedensten Gründen an Barrieren stoßen, eine Teilnahme an entwicklungspolitischen Lernreisen ermöglichen. Dafür ist das entsprechende Formular zu benutzen. Bei Interesse muss der „Inklusionsszuschuss“ in den Ausgaben- und Finanzierungsplan eingetragen werden. Er ist ein Bestandteil der 75 % Obergrenze der ENSA Förderung. Die von ENSA berechnete Fördersumme ist die Summe der Tagespauschale, der anteiligen Projekt- und Flugkosten, ggf. der Verwaltungspauschale und ggf. des ‚Inklussionszuschusses“. Die Gesamtausgaben müssen mit den Gesamteinnahmen übereinstimmen. Teil 2. Finanzielle Unterstützung bei der inhaltlichen Begleitung der Begegnungsreisen Vor- und Nachbereitungsseminare • werden abhängig von der Gruppengröße mit mind. 2.000 € und max. 4.000 € finanziert – davon können max. 50% den Partnerschulen für die Vor- und Nachbereitung zur Verfügung gestellt werden • Honorare und Fahrtkosten der Seminarleitenden werden direkt von ENSA getragen. Teilnahme an ENSA- Auftakt- und Qualifizierungs- sowie Evaluationskonferenz • Die Fahrkosten, Übernachtung und Verpflegung für die Teilnahme an der ENSA- Auftakt und Qualifizerungskonferenz sowie der ENSA-Evaluationskonferenz für zwei Schulvertreterinnen und / oder Schulvertreter (Lehrkräfte und/oder NRO-Vertretung) und zwei Schülerinnen und Schüler werden von ENSA übernommen. Es muss sich um Lehrkräfte und/oder NRO-Vertretung sowie Jugendlichen handeln, die an der Begegnungsreise teilnehmen. Für mehr Information siehe: http://ensa-programm.com/teilnahme/ensa-begenungsreisen/ensa-foerderung/ Teil 3: Eigenanteil der Antragstellenden und der Südpartnerinnen und -partner • Der entsprechende Eigenanteil von mind. 25 % setzt sich zusammen aus Eigenmitteln und Drittmitteln und wird sowohl von den Antragstellenden in Deutschland als auch den Partnerinnen und Partnern im Ausland aufgebracht • Es ist möglich, den Eigenanteil durch Drittmittel zu finanzieren. Hierzu zählen Fördermittel staatlicher (Landesmittel) oder nichtstaatlicher Förderprogramme und -stiftungen. Bitte beachten Sie, dass Bundesmittel als Drittmittel wie z.B. eine Förderung durch andere Ministerien (wie z. B. PAD/PASCH, Mittel des Kinder- und Jugendplans - KJP - u.a.) nicht zulässig sind. Leitfaden zur Vergabe und Verwendung von Fördermitteln ENSA - Begegnungsreisen Teil 4: Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben min. 25 % • Die Gesamtausgaben beinhalten auch die tatsächlichen Gesamtkosten, die den Antragstellenden und den Südpartnerinnen und - partnern durch die Durchführung der Begegnungsreisen entstehen. • Die Gesamteinnahmen müssen mit den Gesamtausgaben übereinstimmen Leitfaden zur Vergabe und Verwendung von Fördermitteln ENSA - Begegnungsreisen B. Hinweise zum Ausgaben- und Finanzierungsplan Bitte reichen Sie Ihren Ausgaben- und Finanzierungsplan mit dem vorgefertigten ExcelFormular ein. Das Formular finden Sie hier. Wichtige Hinweise für den Ausgaben- und Finanzierungsplan: Ausgaben Flugkosten inkl.Steuern, exkl. Versicherung Schülerinnen und Schüler (ENSA-Fö.) Betreuerinnen und Betreuer (ENSA-Fö.) Projektkosten z.B. Visagebühren z.B. Fahrtkosten z.B. Unterkunft z.B. Impfkosten Anzahl Einzelbetrag - € - € Flugkosten gesamt Betrag - € - € - € - € - € - € - € Projektkosten gesamt: - Tagespauschale Anzahl der Teilnehmenden*Pauschale - € Inklusionszuschuss (nur nach Genehmigung, bitte entsprechendes Formular verwenden) max. 1000 € Verwaltungskosten Pauschale (max. 600 € für NROs) Sonstige Kosten Flugkosten für sonstige Teilnehmende - € z.B. Projektmaterial Sonstige Kosten gesamt: GESAMTSUMME AUSGABEN: € € € € € € - € Finanzierung der Ausgaben (Einnahmen) ENSA - Förderung Anzahl ENSA - Flugkostenzuschuss (75%) ENSA - Projektkosten Inland (75%) --ENSA - Projektkosten Ausland (50%) --ENSA - Tagespauschale (max. 350 € pro TN) 0 ENSA - Inklusionszuschuss (max. 1000€) --ENSA - Verwalt.pauschale (max 600 €) --ENSA - Förderung (maximal 75 % der Gesamtausgaben) Eigenmittel z.B. Kuchenverkauf Einzelbetrag - € - € - € - € - € - € Betrag - € € € € € € € Eigenmittel gesamt - € € € € Drittmittel gesamt - € € € € Drittmittel z.B. Gemeindegelder z.B. Stiftung XY GESAMTSUMME EINNAHMEN: € € € € € Ausgaben der Begegnung Bitte listen Sie hier die voraussichtlich anfallenden Programmkosten für Ihre Maßnahme OHNE die für Sie anfallenden Kosten für Vor- und Nachbereitung auf. Handelt es sich bei der Begegnungsreise um ein Outgoing, können nur die deutschen Teilnehmenden gefördert werden. Bei einer Begegnungsreise in Deutschland (Incoming) können nur die Teilnehmenden aus dem Partnerland gefördert werden. Eine Erläuterung der Projektkosten finden Sie im Ausgaben- und Finanzierungsplan. - € Verwaltungskosten Bitte geben Sie hier an, welche Kosten für die Durchführung der Begegnung in etwa anfallen. Unabhängig von dieser Auflistung bitten wir Sie zu beachten, dass wir die Verwaltungskostenpauschale von bis zu 600 Euro nur antragstellenden NRO oder Vereinen gewähren können. Bitte achten Sie darauf, Kosten, die aus Mitteln der NRO finanziert werden sollen, kenntlich zu machen. Bitte keine Personalkosten oder Miete angeben. Eigenmittel Zusätzlich zur ENSA-Förderung sind Eigenmittel z.B. durch eigene Gelder der Teilnehmenden (z.B. Reisekostenanteil der Schülerinnen und Schüler) und Gelder aus Aktivitäten, die im Rahmen der gesamten Partnerschaft / Kooperation stattfinden (z.B. Spenden), aufzubringen. Fügen Sie die Angaben diesbezüglich bitte in die entsprechenden Felder ein. Die/Der Zuwendungsempfängerin oder -empfänger muss einen Eigenanteil von mindestens 25% aufbringen. Leitfaden zur Vergabe und Verwendung von Fördermitteln ENSA - Begegnungsreisen C. Hinweise zum vorläufiger Flugkostennachweis Bitte beachten Sie, dass wir die von Ihnen (mit vorläufigem Internetnachweis) eingereichten Flugkosten mit den Angeboten verschiedener Anbieter abgleichen und einen Durchschnitt errechnen. ENSA übernimmt max. 75% der real entstandenen Flugkosten. Hier finden Sie ein Beispiel einen vorläufigen Flugkostennachweis: Wichtiger Hinweis: Bitte geben Sie keine projektspezifischen Gelder (z.B. für Flüge) im Jahr vor der Begegnungsreise aus, die Sie später von ENSA erstattet bekommen wollen, auch nicht bei einer Förderzusage! Das ENSA-Programm ist ein vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gefördertes Programm, welches als Zuwendungsempfänger an das Haushaltsjahr und damit an die BHO (Bundeshaushaltsordnung) gebunden ist. Wir dürfen damit erst Zuwendungen auszahlen bzw. verbindliche Zusagen treffen, wenn unser Zuwendungsbescheid bestandskräftig ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies für Ihr Projekt, dass Sie beispielsweise Flüge erst im Kalenderjahr der Begegnungsreise und erst wenn Sie eine verbindliche Zusage von uns erhalten haben, verbindlich buchen dürfen.
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