Fragen- und Antwortenkatalog_18042016

Fragen- und Antwortenkatalog
Vergabe
Planungsleistungen am Standort Detmold zur Errichtung des dritten
Nordflügels
Stand: 18.04.2016
Nr. Frage
1. Gerne
möchten
wir
uns
als
Nachunternehmer
mit
anderen
Hochbaukollegen bewerben – in der
Auslobung wird ausgesagt, dass man
im Falle einer Mehrfachbewerbung als
Nachunternehmer nachweisen muss,
dass man keine Kenntnis über das
Angebot hat. Reicht hier eine formlose
Erklärung, oder soll ein Formblatt
ausgefüllt werden?
Antwort
Bereits mit dem Teilnahmeantrag muss
erläutert werden, wie die Angebote erstellt
werden und welche Leistungen zur
Angebotserstellung der Bieter als möglicher
Hauptauftragnehmer
und
sein
Nachunternehmer übernehmen. Zudem muss
der Nachunternehmer versichern, dass er
Informationen, die er von einem potentiellen
Hauptauftragnehmer erhält, nicht an andere
Hauptunternehmer weitergibt oder die
Namen der weiteren Hauptunternehmer
nennt. Denn es gilt der vergaberechtliche
Geheimhaltungsgrundsatz. Bieter dürfen
nicht wissen, wer sich noch bewirbt oder
welche
Konzepte/Honorarangebote
Mitbewerber vorlegen. Im Teilnahmeantrag
ist zu allen vorgenannten Punkten Stellung
zu nehmen, ein Formblatt wird insoweit nicht
bereitgestellt.
Sollte
sich
im
weiteren
Verfahren
herausstellen, dass der Geheimwettbewerb
und der Wettbewerbsgrundsatz gefährdet
sind, kann dies zum Ausschluss des Hauptund Nachunternehmers führen. Insoweit ist
abzuwägen, ob eine Parallelbewerbung Sinn
macht.
2.
3.
Dürfen wir uns als Generalplaner für Nein. Sie können drei Einzelangebote für die
alle drei Lose mit entsprechenden jeweiligen Lose abgeben, allerdings kein
Nachunternehmern bewerben?
Gesamtangebot für Generalplanerleistungen
für alle Lose.
Frage Leistung Los 1:
Aus Sicht der Vergabestelle wird ein
In Los 1 ist nach „Fachplanung Medizinplaner und kein Laborplaner benötigt.
Nutzungsspezifische Anlagen (Laborund Medizintechnik) Anlagengruppe 7
gem. §53 ff. und Anlage 15 HOAI 2013“
gefragt. Benötigen Sie nun einen
Laborplaner,
oder
einen
Medizinplaner?
Planer
der
Anlagengruppe
7
decken
nicht
zwangsläufig beide Bereiche ab.
4.
5.
6.
7.
Frage zu Referenzen Los 1:
Hier sind gesamt drei Referenzen
gefragt. Sollen sich diese nur auf den
Architekten, oder auch auf den Planer
der Anlagengruppe 7, Labor- und
Medizintechnik,
und
Freianlagenplanung beziehen, oder soll jede
Fachrichtung
drei
Referenzen
vorweisen?
Abgefragt ist sind Referenzen, die die
Merkmale
aus
der
Bewertungsmatrix
bestmöglich erfüllen. Abgestellt wird hier auf
das Planungsbüro als Ganzes und nicht
einzelne Angestellte bzw. Planer. Es sollen
also maximal drei Referenzen eingereicht
werden, in der jede Referenz für sich
genommen viele/alle Merkmale aus der
Matrix erfüllt, die zu einem Punktgewinn
führen. Eine gesonderte Einreichung von
Referenzen für einzelne Planungsbereiche
aus dem Los 1 ist nicht vorgesehen.
Frage 3 zu Referenz Los 1:
Referenzen mit einer Fertigstellung 2010
Die Referenzen mit Fertigstellung 2011 oder früher erhalten nur bei der Kategorie II.1
oder Jünger erhalten 5 Punkte, ältere keine Punkte. Im Übrigen werden sie
Projekte erhalten 0 Punkte. Werden gewertet.
Projekte mit Fertigstellung „2010 oder
früher“ dann generell nicht gewertet, Der Begriff ausschließend ist so zu
oder erhalten Sie nur in der Kategorie verstehen, dass entweder fünf oder null
II.1 null Punkte.
Punkte vergeben werden, anders als z.B. bei
Was
bedeutet
in
diesem Besonderen Leistungen, hier werden die
Zusammenhang bei der Bewertung Punkte für „jede“ besondere Leistung addiert.
„ausschließend“?
Gelten
die
geforderten
Versicherungssummen auch für die
Nachunternehmer? Auf den relativ
geringen
Leistungsanteil
der
Nachunternehmer bezogen scheint die
geforderte Versicherungssumme (5,0
Mio. € für Personen- und Sachschäden
/ 2,5 Mio. € für Vermögensschäden)
vergleichsweise hoch zu sein.
Unter
Punkt
III.2.3)
der
Bekanntmachung schreiben Sie zum
Einen:
„Die Vergabestelle weist darauf hin,
dass nicht mehr als drei Referenzen
nebst Veranschaulichungen eingereicht
werden sollten.“
und ferner:
„Ein Bewerber kann sich zum Nachweis
seiner Fachkunde der Fähigkeiten von
Nachunternehmern (hierzu zählen auch
freie Mitarbeiter, Konzernunternehmen
und
sonstige
Dritte)
bedienen,
ungeachtet des rechtlichen Charakters
der zwischen ihm/ihr und dem
Unternehmen
bestehenden
Verbindung. In diesem Fall ist eine
Verpflichtungserklärung
des
entsprechenden
Nachunternehmers
dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Zudem hat der Nachunternehmer die
vorgenannte
Eigenerklärung
zur
Nein. Für Nachunternehmer muss die
Versicherung nicht nachgewiesen werden.
Es müssen für die drei Referenzprojekte alle
erforderlichen
Unterlagen
eingereicht
werden, um die Bewertungsmatrix optimal zu
erfüllen, unabhängig von der Frage, ob der
Bewerber die Referenzprojekte alleine oder
gemeinsam
mit
Nachunternehmern
abgewickelt hat. Es ist dagegen nicht
möglich, drei Referenzen des Bewerbers und
weitere drei (andere) Referenzen je
Nachunternehmer einzureichen. Es wird
somit auf das Referenzprojekt abgestellt
(maximal 3), nicht auf die Anzahl der
Beteiligten.
8.
9.
technischen Leistungsfähigkeit mit dem
Teilnahmeantrag abzugeben.“
Gehen wir richtig in der Annahme, dass
im Rahmen der Bewerbung auf Los 1
insgesamt
nur
3
Referenzen
eingereicht werden sollen?
Oder soll jeder Nachunternehmer für
seinen Leistungsbereich jeweils 3
Referenzprojekte nachweisen?
Die Wertungsmatrix macht keine
Aussagen
darüber,
ob
der
Landschaftsarchitekt
gemäß
der
Vorlage Architekt oder Ingenieur
gewertet wird.
Wird der Landschaftsarchitekt als NU
gesondert gewertet? Und wenn ja,
nach der Vorlage „Architekt“ oder
„Ingenieur“?
Unter
Punkt
2.2
finanzielle
Leistungsfähigkeit auf Seite 11 Ihres
Bewerbungsbogens fragen Sie den
Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
ab. Aufgelistet sind die Jahre bis 2014.
Wird das Geschäftsjahr 2015 noch
nicht berücksichtigt?
Der Landschaftsplaner gehört zum Los 1 und
unterfällt damit der Wertungsmatrix Architekt.
Eine gesonderte Wertung findet nicht statt,
vielmehr erfolgt die Bewertung von Bewerber
und Nachunternehmer in einer Gesamtschau.
Sie können die Seiten 11 und 12 mit den
Angaben
zur
Bruttogesamtumsatz/
Jahresbruttoumsatz je Mitarbeiter gerne
handschriftlich korrigieren und die Jahre 2013
– 2015 eintragen.
10. Im Bewerbungsformular auf S. 12 wird Ja. Wir möchten Sie bitten auf Seite 12 des
nach dem Jahresbruttoumsatz pro
Mitarbeiter für die vergangenen drei
Jahre gefragt, in der Bewerbungsmatrix
werden die entsprechenden Punkte nur
einmal gewertet.
Bewerbungsformulars die Angabe Brutto
durch Netto zu ersetzen und Nettobeträge in
der Tabelle für die Jahre 2012 – 2014 bzw.
2013 – 2015 einzutragen.
Bedeutet
das,
dass
Sie
den
Durchschnittswert der letzten drei Jahre
ermitteln, zudem in netto, wie in der
Matrix abgefragt?
11. Zur Beantwortung der Rückfrage 4 Ja.
habe ich noch eine Frage:
Bedeutet
dies,
dass
wir
als
Planungsbüro
als
Ganzes
mit
insgesamt drei Referenzen, davon aber
auch
Referenzen
eines
Nachunternehmers nehmen können,
welche die bestmögliche Platzierung
liefern, d. h. die Referenz nicht
zwingend aus Architekturleistungen
bestehen müssen?
12. Bezüglich
des
oben
genannten
Vergabeverfahrens sind bei uns
Unklarheiten
aufgetreten.
Diese
betreffen die Wertungsmatrix (hier: Los
Die Angaben sind richtig.
Die Größenordnungen wurden jeweils
bewusst so gewählt, um eine hohe
Vergleichbarkeit zu unserem Projekt zu
1). Beispielsweise bei Punkt 3.
Bruttogeschossfläche: Hier erhalten
größere Referenzobjekte (≥ 12.000 m²)
weniger Punkte als mittelgroße (≥8.000
und < 12.000 m²). Ebenso verhält es
sich bei den Projektkosten sowie bei
den Jahresumsätzen pro Mitarbeiter
des
Architekten.
Sicherheitshalber
möchten wir freundlich nachfragen, ob
dies so richtig ist oder ob hier eventuell
ein Fehler vorliegt.
gewährleisten.
Ähnliches gilt bei der Bewertung des
Umsatzes je Mitarbeiter. Wir gehen davon
aus, dass eine hohe Qualität und
Berücksichtigung individueller Interessen
bzw. Bauüberwachung nur möglich ist, wenn
die Mitarbeiter ein bestimmtes Zeitkontingent
zur Verfügung haben.