Fragen- und Antwortenkatalog Vergabe Planungsleistungen am Standort Detmold zur Errichtung des dritten Nordflügels Stand: 18.04.2016 Nr. Frage 1. Gerne möchten wir uns als Nachunternehmer mit anderen Hochbaukollegen bewerben – in der Auslobung wird ausgesagt, dass man im Falle einer Mehrfachbewerbung als Nachunternehmer nachweisen muss, dass man keine Kenntnis über das Angebot hat. Reicht hier eine formlose Erklärung, oder soll ein Formblatt ausgefüllt werden? Antwort Bereits mit dem Teilnahmeantrag muss erläutert werden, wie die Angebote erstellt werden und welche Leistungen zur Angebotserstellung der Bieter als möglicher Hauptauftragnehmer und sein Nachunternehmer übernehmen. Zudem muss der Nachunternehmer versichern, dass er Informationen, die er von einem potentiellen Hauptauftragnehmer erhält, nicht an andere Hauptunternehmer weitergibt oder die Namen der weiteren Hauptunternehmer nennt. Denn es gilt der vergaberechtliche Geheimhaltungsgrundsatz. Bieter dürfen nicht wissen, wer sich noch bewirbt oder welche Konzepte/Honorarangebote Mitbewerber vorlegen. Im Teilnahmeantrag ist zu allen vorgenannten Punkten Stellung zu nehmen, ein Formblatt wird insoweit nicht bereitgestellt. Sollte sich im weiteren Verfahren herausstellen, dass der Geheimwettbewerb und der Wettbewerbsgrundsatz gefährdet sind, kann dies zum Ausschluss des Hauptund Nachunternehmers führen. Insoweit ist abzuwägen, ob eine Parallelbewerbung Sinn macht. 2. 3. Dürfen wir uns als Generalplaner für Nein. Sie können drei Einzelangebote für die alle drei Lose mit entsprechenden jeweiligen Lose abgeben, allerdings kein Nachunternehmern bewerben? Gesamtangebot für Generalplanerleistungen für alle Lose. Frage Leistung Los 1: Aus Sicht der Vergabestelle wird ein In Los 1 ist nach „Fachplanung Medizinplaner und kein Laborplaner benötigt. Nutzungsspezifische Anlagen (Laborund Medizintechnik) Anlagengruppe 7 gem. §53 ff. und Anlage 15 HOAI 2013“ gefragt. Benötigen Sie nun einen Laborplaner, oder einen Medizinplaner? Planer der Anlagengruppe 7 decken nicht zwangsläufig beide Bereiche ab. 4. 5. 6. 7. Frage zu Referenzen Los 1: Hier sind gesamt drei Referenzen gefragt. Sollen sich diese nur auf den Architekten, oder auch auf den Planer der Anlagengruppe 7, Labor- und Medizintechnik, und Freianlagenplanung beziehen, oder soll jede Fachrichtung drei Referenzen vorweisen? Abgefragt ist sind Referenzen, die die Merkmale aus der Bewertungsmatrix bestmöglich erfüllen. Abgestellt wird hier auf das Planungsbüro als Ganzes und nicht einzelne Angestellte bzw. Planer. Es sollen also maximal drei Referenzen eingereicht werden, in der jede Referenz für sich genommen viele/alle Merkmale aus der Matrix erfüllt, die zu einem Punktgewinn führen. Eine gesonderte Einreichung von Referenzen für einzelne Planungsbereiche aus dem Los 1 ist nicht vorgesehen. Frage 3 zu Referenz Los 1: Referenzen mit einer Fertigstellung 2010 Die Referenzen mit Fertigstellung 2011 oder früher erhalten nur bei der Kategorie II.1 oder Jünger erhalten 5 Punkte, ältere keine Punkte. Im Übrigen werden sie Projekte erhalten 0 Punkte. Werden gewertet. Projekte mit Fertigstellung „2010 oder früher“ dann generell nicht gewertet, Der Begriff ausschließend ist so zu oder erhalten Sie nur in der Kategorie verstehen, dass entweder fünf oder null II.1 null Punkte. Punkte vergeben werden, anders als z.B. bei Was bedeutet in diesem Besonderen Leistungen, hier werden die Zusammenhang bei der Bewertung Punkte für „jede“ besondere Leistung addiert. „ausschließend“? Gelten die geforderten Versicherungssummen auch für die Nachunternehmer? Auf den relativ geringen Leistungsanteil der Nachunternehmer bezogen scheint die geforderte Versicherungssumme (5,0 Mio. € für Personen- und Sachschäden / 2,5 Mio. € für Vermögensschäden) vergleichsweise hoch zu sein. Unter Punkt III.2.3) der Bekanntmachung schreiben Sie zum Einen: „Die Vergabestelle weist darauf hin, dass nicht mehr als drei Referenzen nebst Veranschaulichungen eingereicht werden sollten.“ und ferner: „Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Fachkunde der Fähigkeiten von Nachunternehmern (hierzu zählen auch freie Mitarbeiter, Konzernunternehmen und sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und dem Unternehmen bestehenden Verbindung. In diesem Fall ist eine Verpflichtungserklärung des entsprechenden Nachunternehmers dem Teilnahmeantrag beizufügen. Zudem hat der Nachunternehmer die vorgenannte Eigenerklärung zur Nein. Für Nachunternehmer muss die Versicherung nicht nachgewiesen werden. Es müssen für die drei Referenzprojekte alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden, um die Bewertungsmatrix optimal zu erfüllen, unabhängig von der Frage, ob der Bewerber die Referenzprojekte alleine oder gemeinsam mit Nachunternehmern abgewickelt hat. Es ist dagegen nicht möglich, drei Referenzen des Bewerbers und weitere drei (andere) Referenzen je Nachunternehmer einzureichen. Es wird somit auf das Referenzprojekt abgestellt (maximal 3), nicht auf die Anzahl der Beteiligten. 8. 9. technischen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.“ Gehen wir richtig in der Annahme, dass im Rahmen der Bewerbung auf Los 1 insgesamt nur 3 Referenzen eingereicht werden sollen? Oder soll jeder Nachunternehmer für seinen Leistungsbereich jeweils 3 Referenzprojekte nachweisen? Die Wertungsmatrix macht keine Aussagen darüber, ob der Landschaftsarchitekt gemäß der Vorlage Architekt oder Ingenieur gewertet wird. Wird der Landschaftsarchitekt als NU gesondert gewertet? Und wenn ja, nach der Vorlage „Architekt“ oder „Ingenieur“? Unter Punkt 2.2 finanzielle Leistungsfähigkeit auf Seite 11 Ihres Bewerbungsbogens fragen Sie den Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre ab. Aufgelistet sind die Jahre bis 2014. Wird das Geschäftsjahr 2015 noch nicht berücksichtigt? Der Landschaftsplaner gehört zum Los 1 und unterfällt damit der Wertungsmatrix Architekt. Eine gesonderte Wertung findet nicht statt, vielmehr erfolgt die Bewertung von Bewerber und Nachunternehmer in einer Gesamtschau. Sie können die Seiten 11 und 12 mit den Angaben zur Bruttogesamtumsatz/ Jahresbruttoumsatz je Mitarbeiter gerne handschriftlich korrigieren und die Jahre 2013 – 2015 eintragen. 10. Im Bewerbungsformular auf S. 12 wird Ja. Wir möchten Sie bitten auf Seite 12 des nach dem Jahresbruttoumsatz pro Mitarbeiter für die vergangenen drei Jahre gefragt, in der Bewerbungsmatrix werden die entsprechenden Punkte nur einmal gewertet. Bewerbungsformulars die Angabe Brutto durch Netto zu ersetzen und Nettobeträge in der Tabelle für die Jahre 2012 – 2014 bzw. 2013 – 2015 einzutragen. Bedeutet das, dass Sie den Durchschnittswert der letzten drei Jahre ermitteln, zudem in netto, wie in der Matrix abgefragt? 11. Zur Beantwortung der Rückfrage 4 Ja. habe ich noch eine Frage: Bedeutet dies, dass wir als Planungsbüro als Ganzes mit insgesamt drei Referenzen, davon aber auch Referenzen eines Nachunternehmers nehmen können, welche die bestmögliche Platzierung liefern, d. h. die Referenz nicht zwingend aus Architekturleistungen bestehen müssen? 12. Bezüglich des oben genannten Vergabeverfahrens sind bei uns Unklarheiten aufgetreten. Diese betreffen die Wertungsmatrix (hier: Los Die Angaben sind richtig. Die Größenordnungen wurden jeweils bewusst so gewählt, um eine hohe Vergleichbarkeit zu unserem Projekt zu 1). Beispielsweise bei Punkt 3. Bruttogeschossfläche: Hier erhalten größere Referenzobjekte (≥ 12.000 m²) weniger Punkte als mittelgroße (≥8.000 und < 12.000 m²). Ebenso verhält es sich bei den Projektkosten sowie bei den Jahresumsätzen pro Mitarbeiter des Architekten. Sicherheitshalber möchten wir freundlich nachfragen, ob dies so richtig ist oder ob hier eventuell ein Fehler vorliegt. gewährleisten. Ähnliches gilt bei der Bewertung des Umsatzes je Mitarbeiter. Wir gehen davon aus, dass eine hohe Qualität und Berücksichtigung individueller Interessen bzw. Bauüberwachung nur möglich ist, wenn die Mitarbeiter ein bestimmtes Zeitkontingent zur Verfügung haben.
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