INHALTSVERZEICHNIS

EDITORIAL | INHALT 01/2015
Liebe Leserin, lieber Leser,
das Jahr 2015 beginnt – wie jedes neue Jahr – mit etlichen Neuerungen und Änderungen: Die Deutsche Post
hat das Porto für einen Standardbrief von 60 auf 62 Cent
erhöht, Schwarzfahrern in Bus und Bahn droht eine höhere Strafe als bisher, Facebook hat seine Datenschutzrichtlinien aktualisiert, eine strafbefreiende Selbstanzeige ist teurer geworden und und und… Welche für Sie
interessanten gesetzlichen Änderungen seit dem 01.01.
gelten, bringt Ihnen Silke Umland in ihrem Beitrag „Was
ändert sich 2015?“ näher.
würden Sie gern einmal selbst einen Beitrag verfassen?
Schreiben Sie mir! Bitte teilen Sie mir auch mit, wenn Sie
Anregungen oder Kritik haben. Meine Emailadresse lautet: [email protected].
Wussten Sie übrigens, dass vor Kurzem das Jugendwort
2014 gekürt wurde? „Läuft bei dir!“ ist es geworden. In
diesem Sinne wünsche ich Ihnen, dass es auch 2015 bei
Ihnen „läuft“.
Herzliche Grüße, Ihre
Eines wird sich aber auch im Jahr 2015 nicht ändern:
Dass mir der Austausch mit Ihnen sehr wichtig ist! Zu
welchem Thema würden Sie gern etwas erfahren? Oder
Maike Ortmann
INHALTSVERZEICHNIS
PRAXISWISSEN
Überblick Strafrecht, Teil 2
Gebühren in Strafsachen, Teil 2
2
6
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
Aktuelle Rechtsprechung für die Praxis
11
EDV-PRAXIS
Mehr als ein Rechenknecht: Excel 2013
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AKTUELLES
Was ändert sich 2015?
16
RENO PRAXIS
Das Insolvenzrecht, Teil 5
20
RECHT, WIRTSCHAFTS- UND SOZIALKUNDE
Grundlagen des Kaufvertragsrechts, Teil 2: Gewährleistungsrechte
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PRÜFUNGSTRAINING
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten 01/2015
30
1
EDITORIAL | INHALT 02/2015
Liebe Leserin, lieber Leser,
die „drei tollen Tage“ stehen vor der Tür – in den Karnevalshochburgen ist der Rosenmontag gar so etwas wie
der höchste (natürlich inoffizielle und nicht gesetzliche)
Feiertag.
Doch umherfliegende Kamelle haben schon so manche
Verletzung und Gerichtsverhandlung hervorgerufen.
Auch kann es Ärger geben, wenn Sie einem Mann seinen Schlips ohne Vorankündigung abschneiden. Zwar
wird man(n) im Rheinland wissen, worauf er sich am
Weiberfastnachtstag einlässt, doch im weniger karnevalistischen Essen wurde eine Beklagte zu Schadensersatz
wegen Eigentumsverletzung verurteilt, weil sie einen
Schlips ohne Vorwarnung abgeschnitten hatte (AG Essen, Az.: 20 C 691/87).
In eigener Sache: Gibt es Anekdoten aus Ihrem Arbeitsalltag, amüsante Schreiben, witzige Telefonanrufe
etc., die sich in anonymisierter Form zur Veröffentlichung
in dieser Zeitschrift oder auf unserer Facebookseite „DieRenos“ eignen?
Lassen Sie Ihre Berufskolleginnen und -kollegen teilhaben und senden Sie diese Anekdoten an m.ortmann@
kiehl.de. Jede veröffentlichte Zuschrift honorieren wir
mit einer Flasche Champagner, wahlweise mit einer Flasche Single Malt Whisky.
Herzliche Grüße, Ihre
Maike Ortmann
INHALTSVERZEICHNIS
PRAXISWISSEN
Postbearbeitung
Buchführung – Grundkenntnisse für ReNos
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5
ZWANGSVOLLSTRECKUNG
Grundlagen Zwangsvollstreckungsrecht
10
AUS DER PRAXIS
Spielregeln im Büro: Guter Umgang mit Mandanten und Kollegen
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FORT- UND WEITERBILDUNG
Die Abnahme der Vermögensauskunft – die richtige Antragstellung, Teil 1
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AUSBILDUNG UND BERUF
Wie lerne ich am Besten?
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PRÜFUNGSTRAINING
Prüfungsvorbereitung RVG
Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten 02/2015
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1
EDITORIAL | INHALT 03/2015
Liebe Leserin, lieber Leser,
zum 10.01.2015 sind Regelungen in Kraft getreten, die
die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen innerhalb der Europäischen Union vereinfachen sollen. Jana Gelbe-Haußen erläutert Ihnen die Einzelheiten.
Die aktuelle Rechtsprechung fasst Silke Umland wieder
für Sie zusammen, außerdem setzt sich Juliane Böhrkes
Beitrag zur richtigen Antragstellung bei der Abnahme
der Vermögensauskunft in dieser Ausgabe fort.
Wie Sie mit Beschwerden von Mandanten umgehen und
wie Sie darauf reagieren können, erfahren Sie von Christian Noe.
Gibt es Themen, über die Sie gern mehr erfahren würden? Schreiben Sie mir! Meine Emailadresse lautet
[email protected]. Ich freue mich auf den Austausch
mit Ihnen!
Herzliche Grüße, Ihre
Maike Ortmann
PS: Bitte beachten, Sie, dass uns leider in Ausgabe 2 ein
Fehler im Beitrag „Postbearbeitung“ unterlaufen ist:
Selbstverständlich beträgt die Frist zur Terminsänderung
gem. § 227 Abs. 3 ZPO nur 1 Woche und nicht 2 Wochen
(vgl. Seite 3). Bitte ändern Sie diese Frist händisch in der
Tabelle, damit Sie, falls Sie mit der abgedruckten Tabelle
arbeiten, keine Frist versäumen.
INHALTSVERZEICHNIS
PRAXISWISSEN
Vergütung in Bußgeldsachen
Buchführung – Grundkenntnisse für ReNos: Buchungssätze
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8
ZWANGSVOLLSTRECKUNG
Vereinfachung der Zwangsvollstreckung innerhalb der EU
14
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
Aktuelle Rechtsprechung für die Praxis
18
AUS DER PRAXIS
Beschwerdemanagement in der Kanzlei
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FORT- UND WEITERBILDUNG
Die Abnahme der Vermögensauskunft – die richtige Antragstellung, Teil 2
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PRÜFUNGSTRAINING
Gebühren im Strafrecht
Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten 03/2015
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1
EDITORIAL | INHALT 04/2015
Liebe Leserin, lieber Leser,
mit Schockfotos auf Kaffeetassen (Abbildung einer Frau,
die mit einem Knüppel auf das entblößte Gesäß eines
Kindes schlägt) wollte ein Rechtsanwalt werben. Neben
der Abbildung sollte der Text „Körperliche Züchtigung ist
verboten § 1631 Abs. 2 BGB“ sowie Name, Berufsbezeichnung und Kontaktdaten des Rechtsanwalts abgedruckt
werden. Weitere Abbildungen stellten einen Mann dar,
der mit einem Stock auf das Gesäß einer Frau schlägt;
daneben die Frage: „Wurden Sie Opfer einer Straftat?“ sowie eine Frau, die eine Schusswaffe gegen ihren eigenen
Kopf richtet; daneben sollte der Text „Nicht verzagen,
R ... fragen“ abgedruckt werden.
verneinte dies mit der Begründung, dass ein Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot vorliege.
Der Rechtsanwalt fühlte sich in seinen Grundrechten verletzt und erhob Klage. Sowohl vor dem Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen als auch vor dem
Bundesgerichtshof war seine Klage erfolglos. Er zog vor
das Bundesverfassungsgericht. Nun wurde entschieden,
dass die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung
angenommen wird (Az.: 1 BvR 3362/14).
Herzliche Grüße, Ihre
Die Rechtsanwaltskammer Köln prüfte die Anfrage, ob
diese Werbemaßnahme berufsrechtlich zulässig sei und
Maike Ortmann
INHALTSVERZEICHNIS
PRAXISWISSEN
Grundlagen des Mietrechts
2
RENO PRAXIS
Das Insolvenzrecht, Teil 6
8
EDV-PRAXIS
Neuerungen und Nützliches in Outlook 2013
13
AUS DER PRAXIS
Daumen hoch – Anwaltskanzleien auf Facebook
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FORT- UND WEITERBILDUNG
Die Abnahme der Vermögensauskunft – Pfändung und Verwertung der Vermögenswerte, Teil 3
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PRÜFUNGSTRAINING
Probeklausur „Recht, Wirtschaft und Soziales“
Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten 04/2015
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1
EDITORIAL | INHALT 05/2015
Liebe Leserin, lieber Leser,
im Editorial der letzten Ausgabe hatte ich schon auf
das aktuelle Gerichtsurteil zur „Schockwerbung“ eines
Rechtsanwalts hingewiesen. Christian Noe erläutert Ihnen nun in seinem Beitrag, wie Anwälte werben dürfen
und welche Marketingmaßnahmen für Anwälte nicht
zulässig sind.
Über welche Themen würden Sie gern mehr erfahren?
Gibt es Themen, die nur unzureichend in der Berufsschule
behandelt werden? Welche Themen sind wichtig für Ihre
Arbeit in der Kanzlei? Ich freue mich auf den Austausch
mit Ihnen! Meine Email-Adresse lautet m.ortmann@
kiehl.de.
Den Wunsch einiger Leserinnen, die Themen „Prozesskostenhilfe“ und „Beratungshilfe“ doch einmal genauer
zu erläutern, habe ich gern in die Themenplanung aufgenommen. In Teil 1 dieser neuen Beitragsserie erläutert
Ihnen Silke Umland unter anderem die Voraussetzungen
für PKH.
Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre!
Ihre
Maike Ortmann
INHALTSVERZEICHNIS
PRAXISWISSEN
Grundlagen des Mietrechts und Aktuelles zu Schönheitsreparaturen
Prozesskosten- und Beratungshilfe,Teil 1: Voraussetzungen
Buchführung – Grundkenntnisse für ReNos: Rechtsanwaltsrechnung
2
6
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ZWANGSVOLLSTRECKUNG
Pfändungsmöglichkeit trotz vorrangiger Gläubiger
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AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
Aktuelle Rechtsprechung für die Praxis
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NOTARIAT
Grundlagen des Erbrechts
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AUS DER PRAXIS
Wie Anwälte werben dürfen
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PRÜFUNGSTRAINING
Klausur Kostenrecht
Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten 05/2015
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1
EDITORIAL | INHALT 06/2015
Liebe Leserin, lieber Leser,
das Arbeitsgericht Berlin hatte im Jahr 2013 in einem
Rechtsstreit die Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt, weil es in dem Verfahren keine Aussicht auf
Erfolg gab. Gegen diesen Beschluss legte der Kläger die
sofortige Beschwerde ein. Zusätzlich beantragte er für
dieses Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe.
Das LAG Berlin-Brandenburg entschied daraufhin in
seinem Beschluss (10 Ta 1848/13), dass ein Bedürftiger
keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe für das Verfahren hat, in dem die Bewilligung der Prozesskostenhilfe
geprüft werden soll. Insofern steht ihm nur ein Anspruch
auf Beratungshilfe zu.
Die gültige Rechtsverordnung für Ihren Ausbildungsberuf wurde 1987 erlassen, zuletzt wurden im Jahr 1997
Anpassungen vorgenommen. In diesem Jahr nun tritt
eine novellierte ReNoPat-Ausbildungsverordnung in
Kraft: Ab dem 01.08.2015 sind die grundlegenden Neuerungen bezüglich Ausbildungsinhalt und Prüfungsstruktur verbindlich. Rainer Breit hat die Änderungen für Sie
zusammengefasst.
Herzliche Grüße,
Ihre
Silke Umland setzt Ihre Beitragsserie zur Prozesskostenund Beratungshilfe in dieser Ausgabe für Sie fort.
Maike Ortmann
INHALTSVERZEICHNIS
PRAXISWISSEN
Prozesskosten- und Beratungshilfe, Teil 2: Einzusetzendes Einkommen und PKH-Raten
2
ZWANGSVOLLSTRECKUNG
Herausgabeansprüche gegen Schuldner und Drittschuldner
6
AKTUELLES
Neuordnung und Änderungen in der ReNoPat-Ausbildung
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FORT- UND WEITERBILDUNG
Die Abnahme der Vermögensauskunft – Pfändung und Verwertung der Vermögenswerte, Teil 4
Erfahrungsbericht zur Weiterbildung zur Geprüften Rechtsfachwirtin
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RECHT, WIRTSCHAFTS- UND SOZIALKUNDE
Euroschwäche – Wie teuer wird der Urlaub?
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PRÜFUNGSTRAINING
Das Zwangsvollstreckungsrecht
Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten 06/2015
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EDITORIAL | INHALT 07/2015
Liebe Leserin, lieber Leser,
am 01.08.2015 tritt die neue ReNoPat-Ausbildungsverordnung in Kraft. In der letzten Ausgabe haben wir schon
über anstehende Neuerungen berichtet. Unter anderem
ist die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache
zu berücksichtigen. Deshalb gibt es auch eine Neuerung
in dieser Zeitschrift: In unregelmäßigen Abständen versorgt Sylvia Wipperfürth Sie in der Rubrik „Englisch“ mit
hilfreichen Formulierungen und Vokabeln.
Wussten Sie übrigens, dass Berufsausbildungsverhältnisse, die bereits vor Inkrafttreten der neuen Ausbildungsverordnung bestehen, unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften der
neuen Verordnung fortgesetzt werden können? Voraussetzung ist, dass noch keine Zwischenprüfung abgelegt
wurde und die Vertragsparteien (also die ausbildende
Kanzlei und der/die Auszubildende) eine Fortsetzung vereinbaren.
Herzliche Grüße,
Maike Ortmann
INHALTSVERZEICHNIS
PRAXISWISSEN
Prozesskosten- und Beratungshilfe, Teil 3: Rechtsanwaltsvergütung
Pfändung von Arbeitseinkommen: Neue Berechnungsmethode
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AKTUELLES
Die Neuregelung des § 2 der Berufsordnung für Rechtsanwälte
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AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
Aktuelle Rechtsprechung für die Praxis
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FORT- UND WEITERBILDUNG
Begabtenförderung und Auslandspraktika
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ZWANGSVOLLSTRECKUNG
Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen
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ENGLISCH
Do you speak D-English?
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BÜROORGANISATION
Elektronischer Rechnungsversand
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PRÜFUNGSTRAINING
Prüfungsaufgaben zu den Grundlagen des Erbrechts
Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten 07/2015
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1
EDITORIAL | INHALT 08/2015
Liebe Leserin, lieber Leser,
ab dem 17.08. werden zentrale Vorschriften des Erbrechts geändert. Bei grenzüberschreitenden Erbfällen ist
dann das Erbrecht des EU-Staates anzuwenden, in dem
der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt
hatte. Gota Biehler erläutert die Einzelheiten für Sie.
Veränderungen gibt es auch in der RENO-Redaktion: Dies
ist „meine“ letzte Ausgabe dieser Zeitschrift – künftig
werde ich mich neuen Aufgaben und Herausforderungen stellen. Mit einem lachenden und einem weinenden
Auge verabschiede ich mich daher auch von Ihnen, liebe
Leserinnen und Leser. Der Austausch mit Ihnen hat mir
in den letzten Jahren immer viel Freude bereitet. Ab September übernimmt meine Kollegin Bärbel Panhorst.
Herzliche Grüße,
Maike Ortmann
PS: Regelmäßige News gibt’s auch auf unserer Facebookseite www.facebook.de/DieRenos
INHALTSVERZEICHNIS
PRAXISWISSEN
Prozesskosten- und Beratungshilfe, Teil 4: Beratungshilfe
2
Das zivilrechtliche Klageverfahren, Teil 1
7
Pfändung von Arbeitseinkommen: Sachleistungen
13
Beendigung des Verfahrens ohne Urteil
16
AKTUELLES
Neuerungen im Erbrecht ab 17.08.2015 – Internationales Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG)
ENGLISCH
Do you speak D-English?
AUSBILDUNG UND BERUF
Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern
PRÜFUNGSTRAINING
Abrechnung von Bußgeldsachen
Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten 08/2015
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30
1
EDITORIAL | INHALT 09/2015
Liebe Leserin, lieber Leser,
ich bin „die Neue“ und begrüße Sie hiermit herzlich. Ab
sofort kümmere ich mich um die inhaltliche Ausrichtung
dieser Zeitschrift und hoffe, dass die von mir gewählten
Themen Sie sowohl bei Ihrer täglichen Arbeit als auch bei
der Vorbereitung auf die Prüfungen unterstützen werden.
Noch etwas ist neu – schon gesehen? Schauen Sie auf die
letzte Seite und gewinnen Sie einen Zalando-Gutschein
im Wert von 25 €.
Das Thema „Zustellung“ ist für die Praxis von besonderer
Bedeutung. Der Lauf vieler Fristen hängt von einer wirksamen Zustellung des Dokuments an den Zustellungsempfänger ab. Der Beitrag von Ursula Hoffmann stellt
dieses komplexe Thema ausführlich dar.
Auch im Beitrag von Melina Merendino geht es um das
Thema Fristen – dabei ganz speziell um den elektronischen Fristenkalender mit all seinen Vorteilen, aber auch
Problemen.
Gibt es Themen, die Sie einfach und verständlich aufbereitet haben möchten? Schreiben Sie mir (b.panhorst@
kiehl.de). Ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Bärbel Panhorst
INHALTSVERZEICHNIS
PRAXISWISSEN
Das zivilrechtliche Klageverfahren, Teil 2
2
Zustellung
6
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
Aktuelle Rechtsprechung für die Praxis
FORT- UND WEITERBILDUNG
Recht grenzenlos – Auslandspraktika während der Ausbildung
BÜROORGANISATION
Der elektronische Fristenkalender
ENGLISCH
Do you speak D-English?
AUS DER PRAXIS
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte: Das gilt auch für die Kanzlei-Homepage
PRÜFUNGSTRAINING
Kommunikation und Büroorganisation
Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten 09/2015
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1
EDITORIAL | INHALT 10/2015
Liebe Leserin, lieber Leser,
wer von Ihnen kennt sie nicht, die Reibungen im Kanzleialltag, die durch organisatorische Probleme entstehen? Überall, wo Menschen zusammen arbeiten, müssen
Aufgaben bestmöglich verteilt werden, um einen störungsfreien Ablauf zu gewährleisten. Auch in der neuen
ReNoPat-Ausbildungsverordnung ist die Geschäftsprozessorientierung ein Schwerpunktthema. Rainer Breit
beleuchtet in seinem Beitrag die grundsätzlichen Aspekte
betrieblicher Organisation und die Geschäftsprozesse in
der Kanzlei.
Kanzleimitarbeiter stehen nicht nur regemäßig mit Gerichten und Behörden, sondern auch mit Rechtschutzversicherern in Kontakt. Es sind Wartefristen zu beachten,
der Kostenschutz für die konkrete juristische Beratung ist
zu klären, Deckungszusagen müssen eingeholt werden
etc. Der Beitrag von Christian Noe stellt dieses komple-
xe Feld ausführlich dar und ergänzt es durch ein kleines
„Rechtsschutz-Lexikon“ mit wichtigen Begriffen.
Im Beitrag von Ursula Hoffmann geht es um die Abrechnung der im sozialrechtlichen Verfahren entstehenden
Rechtsanwaltsgebühren. Es wird zunächst die Zuständigkeit der Sozialgerichte und danach kurz das außergerichtliche und gerichtliche Verfahren im Sozialrecht skizziert.
In der nächsten Ausgabe der RENO werden dann die Gebührenabrechnung erster, zweiter und dritter Instanz, die
Reisekosten und das Abwesenheitsgeld näher erläutert.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Bärbel Panhorst
INHALTSVERZEICHNIS
PRAXISWISSEN
Das zivilrechtliche Klageverfahren, Teil 3
2
Gebühren in sozialrechtlichen Verfahren
7
Kommunikation mit Rechtsschutzversicherern – Grundlagen und Deckungsanfrage
AKTUELLES
Organisation und Geschäftsprozesse in der Kanzlei
AUS DER PRAXIS
Die Vergütung des Insolvenzverwalters
ENGLISCH
Do you speak D-English?
PRÜFUNGSTRAINING
Rechtsanwendung
Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten 10/2015
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EDITORIAL | INHALT 11/2015
Liebe Leserin, lieber Leser,
das Jahr geht neigt sich langsam dem Ende zu, es gibt
schon wieder Lebkuchen und Spekulatius zu kaufen und
der Fokus ist bereits auf 2016 gerichtet. Mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach („beA“) wird ab
01.01.2016 der erste Baustein für eine papierlose Kommunikation von und mit Anwälten, Gerichten und Kammern gesetzt. Melina Merendino gibt Ihnen ausführliche
Informationen und viele Tipps, um für dieses Großprojekt
gewappnet zu sein
fürth über die Grundlagen der Kommunikationslehre soll
dazu beitragen, Ihre Kommunikationskompetenz auszubauen und zu stärken mit dem Ziel, besser zu verstehen
und verstanden zu werden.
Eine professionelle und verbindliche Kommunikation ist
im Berufsalltag ausgesprochen wichtig, fällt aber nicht
immer leicht. Sie müssen sich der ganzen Bandbreite verschiedenster Charaktere und Persönlichkeiten stellen und
angemessen reagieren. Der Beitrag von Sylvia Wipper-
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Über welche Themen würden Sie gerne mehr erfahren?
Welche Themen sind wichtig für Ihre Arbeit in der Kanzlei? Ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen! Meine
E-Mail-Adresse lautet [email protected].
Bärbel Panhorst
INHALTSVERZEICHNIS
PRAXISWISSEN
Das zivilrechtliche Klageverfahren, Teil 4
2
Gerichtliche Gebühren in sozialrechtlichen Verfahren
7
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
Aktuelle Rechtsprechung für die Praxis
AKTUELLES
Das besondere elektronische Anwaltspostfach („beA“)
AUS DER PRAXIS
Klärung im Klar-Text
ENGLISCH
Do you speak D-English?
PRÜFUNGSTRAINING
Kostenrecht/RVG
Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten 11/2015
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1
EDITORIAL | INHALT 12/2015
Liebe Leserin, lieber Leser,
die letzte Ausgabe in diesem Jahr bietet Ihnen wieder
eine bunte Mischung aus Ausbildungs- und Praxisthemen.
Im fünften und damit letzten Teil der Beitragsserie zum
zivilrechtlichen Klageverfahren geht es um das Versäumnisverfahren. Gabriele Waldschmidt zeigt zu diesem besonderen Verfahren im Zivilprozess die Grundlagen und
Auswirkungen auf. Musterformulierungen und Beispiele
zur Gebührenrechnung runden den Beitrag ab und erleichtern das Verständnis. Im großen Prüfungstraining
zum zivilrechtlichen Klageverfahren können Sie dann Ihr
Wissen anwenden und testen. Viel Erfolg!
In Zukunft werden Sie in der RENO regelmäßig ein ausführlich kommentiertes Urteil finden, das für Ihre Ausbildung und die tägliche Kanzleiarbeit von Interesse sein
kann. Den Anfang macht Silke Umland mit dem BGHBeschluss vom 25.08.2015 - X ZB 5/14 zur Festsetzung
der Patentanwaltsvergütung nach § 11 RVG.
Eine schöne (Vor-)Weihnachtszeit und einen guten
Rutsch in ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2016
wünscht Ihnen Ihre
Bärbel Panhorst
INHALTSVERZEICHNIS
PRAXISWISSEN
Das zivilrechtliche Klageverfahren, Teil 5
2
Hemmung der Verjährung – Rettung des Anspruchs am Jahresende
6
Kommunikation mit Rechtsschutzversicherern – Aktenbearbeitung und Korrespondenz
9
AKTUELLES
Entscheidung des BAG vom 10.02.2015
12
Keine Kostenfestsetzung gem. § 11 RVG durch den Patentanwalt
14
AUSBILDUNG UND BERUF
Zinsrechnung rechnet sich
AUS DER PRAXIS
Mandantenbindung ist (nur) „Chefsache“?
PRÜFUNGSTRAINING
16
21
Das zivilrechtliche Klageverfahren
23
Einführung in das Recht
29
Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten 12/2015
1