EDITORIAL | INHALT 01/2015 Liebe Leserin, lieber Leser, das Jahr 2015 beginnt – wie jedes neue Jahr – mit etlichen Neuerungen und Änderungen: Die Deutsche Post hat das Porto für einen Standardbrief von 60 auf 62 Cent erhöht, Schwarzfahrern in Bus und Bahn droht eine höhere Strafe als bisher, Facebook hat seine Datenschutzrichtlinien aktualisiert, eine strafbefreiende Selbstanzeige ist teurer geworden und und und… Welche für Sie interessanten gesetzlichen Änderungen seit dem 01.01. gelten, bringt Ihnen Silke Umland in ihrem Beitrag „Was ändert sich 2015?“ näher. würden Sie gern einmal selbst einen Beitrag verfassen? Schreiben Sie mir! Bitte teilen Sie mir auch mit, wenn Sie Anregungen oder Kritik haben. Meine Emailadresse lautet: [email protected]. Wussten Sie übrigens, dass vor Kurzem das Jugendwort 2014 gekürt wurde? „Läuft bei dir!“ ist es geworden. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, dass es auch 2015 bei Ihnen „läuft“. Herzliche Grüße, Ihre Eines wird sich aber auch im Jahr 2015 nicht ändern: Dass mir der Austausch mit Ihnen sehr wichtig ist! Zu welchem Thema würden Sie gern etwas erfahren? Oder Maike Ortmann INHALTSVERZEICHNIS PRAXISWISSEN Überblick Strafrecht, Teil 2 Gebühren in Strafsachen, Teil 2 2 6 AKTUELLE RECHTSPRECHUNG Aktuelle Rechtsprechung für die Praxis 11 EDV-PRAXIS Mehr als ein Rechenknecht: Excel 2013 13 AKTUELLES Was ändert sich 2015? 16 RENO PRAXIS Das Insolvenzrecht, Teil 5 20 RECHT, WIRTSCHAFTS- UND SOZIALKUNDE Grundlagen des Kaufvertragsrechts, Teil 2: Gewährleistungsrechte 24 PRÜFUNGSTRAINING Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten 01/2015 30 1 EDITORIAL | INHALT 02/2015 Liebe Leserin, lieber Leser, die „drei tollen Tage“ stehen vor der Tür – in den Karnevalshochburgen ist der Rosenmontag gar so etwas wie der höchste (natürlich inoffizielle und nicht gesetzliche) Feiertag. Doch umherfliegende Kamelle haben schon so manche Verletzung und Gerichtsverhandlung hervorgerufen. Auch kann es Ärger geben, wenn Sie einem Mann seinen Schlips ohne Vorankündigung abschneiden. Zwar wird man(n) im Rheinland wissen, worauf er sich am Weiberfastnachtstag einlässt, doch im weniger karnevalistischen Essen wurde eine Beklagte zu Schadensersatz wegen Eigentumsverletzung verurteilt, weil sie einen Schlips ohne Vorwarnung abgeschnitten hatte (AG Essen, Az.: 20 C 691/87). In eigener Sache: Gibt es Anekdoten aus Ihrem Arbeitsalltag, amüsante Schreiben, witzige Telefonanrufe etc., die sich in anonymisierter Form zur Veröffentlichung in dieser Zeitschrift oder auf unserer Facebookseite „DieRenos“ eignen? Lassen Sie Ihre Berufskolleginnen und -kollegen teilhaben und senden Sie diese Anekdoten an m.ortmann@ kiehl.de. Jede veröffentlichte Zuschrift honorieren wir mit einer Flasche Champagner, wahlweise mit einer Flasche Single Malt Whisky. Herzliche Grüße, Ihre Maike Ortmann INHALTSVERZEICHNIS PRAXISWISSEN Postbearbeitung Buchführung – Grundkenntnisse für ReNos 2 5 ZWANGSVOLLSTRECKUNG Grundlagen Zwangsvollstreckungsrecht 10 AUS DER PRAXIS Spielregeln im Büro: Guter Umgang mit Mandanten und Kollegen 15 FORT- UND WEITERBILDUNG Die Abnahme der Vermögensauskunft – die richtige Antragstellung, Teil 1 21 AUSBILDUNG UND BERUF Wie lerne ich am Besten? 26 PRÜFUNGSTRAINING Prüfungsvorbereitung RVG Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten 02/2015 28 1 EDITORIAL | INHALT 03/2015 Liebe Leserin, lieber Leser, zum 10.01.2015 sind Regelungen in Kraft getreten, die die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen innerhalb der Europäischen Union vereinfachen sollen. Jana Gelbe-Haußen erläutert Ihnen die Einzelheiten. Die aktuelle Rechtsprechung fasst Silke Umland wieder für Sie zusammen, außerdem setzt sich Juliane Böhrkes Beitrag zur richtigen Antragstellung bei der Abnahme der Vermögensauskunft in dieser Ausgabe fort. Wie Sie mit Beschwerden von Mandanten umgehen und wie Sie darauf reagieren können, erfahren Sie von Christian Noe. Gibt es Themen, über die Sie gern mehr erfahren würden? Schreiben Sie mir! Meine Emailadresse lautet [email protected]. Ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen! Herzliche Grüße, Ihre Maike Ortmann PS: Bitte beachten, Sie, dass uns leider in Ausgabe 2 ein Fehler im Beitrag „Postbearbeitung“ unterlaufen ist: Selbstverständlich beträgt die Frist zur Terminsänderung gem. § 227 Abs. 3 ZPO nur 1 Woche und nicht 2 Wochen (vgl. Seite 3). Bitte ändern Sie diese Frist händisch in der Tabelle, damit Sie, falls Sie mit der abgedruckten Tabelle arbeiten, keine Frist versäumen. INHALTSVERZEICHNIS PRAXISWISSEN Vergütung in Bußgeldsachen Buchführung – Grundkenntnisse für ReNos: Buchungssätze 2 8 ZWANGSVOLLSTRECKUNG Vereinfachung der Zwangsvollstreckung innerhalb der EU 14 AKTUELLE RECHTSPRECHUNG Aktuelle Rechtsprechung für die Praxis 18 AUS DER PRAXIS Beschwerdemanagement in der Kanzlei 20 FORT- UND WEITERBILDUNG Die Abnahme der Vermögensauskunft – die richtige Antragstellung, Teil 2 24 PRÜFUNGSTRAINING Gebühren im Strafrecht Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten 03/2015 29 1 EDITORIAL | INHALT 04/2015 Liebe Leserin, lieber Leser, mit Schockfotos auf Kaffeetassen (Abbildung einer Frau, die mit einem Knüppel auf das entblößte Gesäß eines Kindes schlägt) wollte ein Rechtsanwalt werben. Neben der Abbildung sollte der Text „Körperliche Züchtigung ist verboten § 1631 Abs. 2 BGB“ sowie Name, Berufsbezeichnung und Kontaktdaten des Rechtsanwalts abgedruckt werden. Weitere Abbildungen stellten einen Mann dar, der mit einem Stock auf das Gesäß einer Frau schlägt; daneben die Frage: „Wurden Sie Opfer einer Straftat?“ sowie eine Frau, die eine Schusswaffe gegen ihren eigenen Kopf richtet; daneben sollte der Text „Nicht verzagen, R ... fragen“ abgedruckt werden. verneinte dies mit der Begründung, dass ein Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot vorliege. Der Rechtsanwalt fühlte sich in seinen Grundrechten verletzt und erhob Klage. Sowohl vor dem Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen als auch vor dem Bundesgerichtshof war seine Klage erfolglos. Er zog vor das Bundesverfassungsgericht. Nun wurde entschieden, dass die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird (Az.: 1 BvR 3362/14). Herzliche Grüße, Ihre Die Rechtsanwaltskammer Köln prüfte die Anfrage, ob diese Werbemaßnahme berufsrechtlich zulässig sei und Maike Ortmann INHALTSVERZEICHNIS PRAXISWISSEN Grundlagen des Mietrechts 2 RENO PRAXIS Das Insolvenzrecht, Teil 6 8 EDV-PRAXIS Neuerungen und Nützliches in Outlook 2013 13 AUS DER PRAXIS Daumen hoch – Anwaltskanzleien auf Facebook 17 FORT- UND WEITERBILDUNG Die Abnahme der Vermögensauskunft – Pfändung und Verwertung der Vermögenswerte, Teil 3 23 PRÜFUNGSTRAINING Probeklausur „Recht, Wirtschaft und Soziales“ Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten 04/2015 28 1 EDITORIAL | INHALT 05/2015 Liebe Leserin, lieber Leser, im Editorial der letzten Ausgabe hatte ich schon auf das aktuelle Gerichtsurteil zur „Schockwerbung“ eines Rechtsanwalts hingewiesen. Christian Noe erläutert Ihnen nun in seinem Beitrag, wie Anwälte werben dürfen und welche Marketingmaßnahmen für Anwälte nicht zulässig sind. Über welche Themen würden Sie gern mehr erfahren? Gibt es Themen, die nur unzureichend in der Berufsschule behandelt werden? Welche Themen sind wichtig für Ihre Arbeit in der Kanzlei? Ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen! Meine Email-Adresse lautet m.ortmann@ kiehl.de. Den Wunsch einiger Leserinnen, die Themen „Prozesskostenhilfe“ und „Beratungshilfe“ doch einmal genauer zu erläutern, habe ich gern in die Themenplanung aufgenommen. In Teil 1 dieser neuen Beitragsserie erläutert Ihnen Silke Umland unter anderem die Voraussetzungen für PKH. Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre! Ihre Maike Ortmann INHALTSVERZEICHNIS PRAXISWISSEN Grundlagen des Mietrechts und Aktuelles zu Schönheitsreparaturen Prozesskosten- und Beratungshilfe,Teil 1: Voraussetzungen Buchführung – Grundkenntnisse für ReNos: Rechtsanwaltsrechnung 2 6 11 ZWANGSVOLLSTRECKUNG Pfändungsmöglichkeit trotz vorrangiger Gläubiger 14 AKTUELLE RECHTSPRECHUNG Aktuelle Rechtsprechung für die Praxis 16 NOTARIAT Grundlagen des Erbrechts 18 AUS DER PRAXIS Wie Anwälte werben dürfen 22 PRÜFUNGSTRAINING Klausur Kostenrecht Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten 05/2015 28 1 EDITORIAL | INHALT 06/2015 Liebe Leserin, lieber Leser, das Arbeitsgericht Berlin hatte im Jahr 2013 in einem Rechtsstreit die Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt, weil es in dem Verfahren keine Aussicht auf Erfolg gab. Gegen diesen Beschluss legte der Kläger die sofortige Beschwerde ein. Zusätzlich beantragte er für dieses Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe. Das LAG Berlin-Brandenburg entschied daraufhin in seinem Beschluss (10 Ta 1848/13), dass ein Bedürftiger keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe für das Verfahren hat, in dem die Bewilligung der Prozesskostenhilfe geprüft werden soll. Insofern steht ihm nur ein Anspruch auf Beratungshilfe zu. Die gültige Rechtsverordnung für Ihren Ausbildungsberuf wurde 1987 erlassen, zuletzt wurden im Jahr 1997 Anpassungen vorgenommen. In diesem Jahr nun tritt eine novellierte ReNoPat-Ausbildungsverordnung in Kraft: Ab dem 01.08.2015 sind die grundlegenden Neuerungen bezüglich Ausbildungsinhalt und Prüfungsstruktur verbindlich. Rainer Breit hat die Änderungen für Sie zusammengefasst. Herzliche Grüße, Ihre Silke Umland setzt Ihre Beitragsserie zur Prozesskostenund Beratungshilfe in dieser Ausgabe für Sie fort. Maike Ortmann INHALTSVERZEICHNIS PRAXISWISSEN Prozesskosten- und Beratungshilfe, Teil 2: Einzusetzendes Einkommen und PKH-Raten 2 ZWANGSVOLLSTRECKUNG Herausgabeansprüche gegen Schuldner und Drittschuldner 6 AKTUELLES Neuordnung und Änderungen in der ReNoPat-Ausbildung 9 FORT- UND WEITERBILDUNG Die Abnahme der Vermögensauskunft – Pfändung und Verwertung der Vermögenswerte, Teil 4 Erfahrungsbericht zur Weiterbildung zur Geprüften Rechtsfachwirtin 14 21 RECHT, WIRTSCHAFTS- UND SOZIALKUNDE Euroschwäche – Wie teuer wird der Urlaub? 24 PRÜFUNGSTRAINING Das Zwangsvollstreckungsrecht Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten 06/2015 28 1 EDITORIAL | INHALT 07/2015 Liebe Leserin, lieber Leser, am 01.08.2015 tritt die neue ReNoPat-Ausbildungsverordnung in Kraft. In der letzten Ausgabe haben wir schon über anstehende Neuerungen berichtet. Unter anderem ist die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache zu berücksichtigen. Deshalb gibt es auch eine Neuerung in dieser Zeitschrift: In unregelmäßigen Abständen versorgt Sylvia Wipperfürth Sie in der Rubrik „Englisch“ mit hilfreichen Formulierungen und Vokabeln. Wussten Sie übrigens, dass Berufsausbildungsverhältnisse, die bereits vor Inkrafttreten der neuen Ausbildungsverordnung bestehen, unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften der neuen Verordnung fortgesetzt werden können? Voraussetzung ist, dass noch keine Zwischenprüfung abgelegt wurde und die Vertragsparteien (also die ausbildende Kanzlei und der/die Auszubildende) eine Fortsetzung vereinbaren. Herzliche Grüße, Maike Ortmann INHALTSVERZEICHNIS PRAXISWISSEN Prozesskosten- und Beratungshilfe, Teil 3: Rechtsanwaltsvergütung Pfändung von Arbeitseinkommen: Neue Berechnungsmethode 2 7 AKTUELLES Die Neuregelung des § 2 der Berufsordnung für Rechtsanwälte 11 AKTUELLE RECHTSPRECHUNG Aktuelle Rechtsprechung für die Praxis 14 FORT- UND WEITERBILDUNG Begabtenförderung und Auslandspraktika 16 ZWANGSVOLLSTRECKUNG Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen 18 ENGLISCH Do you speak D-English? 24 BÜROORGANISATION Elektronischer Rechnungsversand 26 PRÜFUNGSTRAINING Prüfungsaufgaben zu den Grundlagen des Erbrechts Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten 07/2015 29 1 EDITORIAL | INHALT 08/2015 Liebe Leserin, lieber Leser, ab dem 17.08. werden zentrale Vorschriften des Erbrechts geändert. Bei grenzüberschreitenden Erbfällen ist dann das Erbrecht des EU-Staates anzuwenden, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Gota Biehler erläutert die Einzelheiten für Sie. Veränderungen gibt es auch in der RENO-Redaktion: Dies ist „meine“ letzte Ausgabe dieser Zeitschrift – künftig werde ich mich neuen Aufgaben und Herausforderungen stellen. Mit einem lachenden und einem weinenden Auge verabschiede ich mich daher auch von Ihnen, liebe Leserinnen und Leser. Der Austausch mit Ihnen hat mir in den letzten Jahren immer viel Freude bereitet. Ab September übernimmt meine Kollegin Bärbel Panhorst. Herzliche Grüße, Maike Ortmann PS: Regelmäßige News gibt’s auch auf unserer Facebookseite www.facebook.de/DieRenos INHALTSVERZEICHNIS PRAXISWISSEN Prozesskosten- und Beratungshilfe, Teil 4: Beratungshilfe 2 Das zivilrechtliche Klageverfahren, Teil 1 7 Pfändung von Arbeitseinkommen: Sachleistungen 13 Beendigung des Verfahrens ohne Urteil 16 AKTUELLES Neuerungen im Erbrecht ab 17.08.2015 – Internationales Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG) ENGLISCH Do you speak D-English? AUSBILDUNG UND BERUF Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern PRÜFUNGSTRAINING Abrechnung von Bußgeldsachen Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten 08/2015 19 22 25 30 1 EDITORIAL | INHALT 09/2015 Liebe Leserin, lieber Leser, ich bin „die Neue“ und begrüße Sie hiermit herzlich. Ab sofort kümmere ich mich um die inhaltliche Ausrichtung dieser Zeitschrift und hoffe, dass die von mir gewählten Themen Sie sowohl bei Ihrer täglichen Arbeit als auch bei der Vorbereitung auf die Prüfungen unterstützen werden. Noch etwas ist neu – schon gesehen? Schauen Sie auf die letzte Seite und gewinnen Sie einen Zalando-Gutschein im Wert von 25 €. Das Thema „Zustellung“ ist für die Praxis von besonderer Bedeutung. Der Lauf vieler Fristen hängt von einer wirksamen Zustellung des Dokuments an den Zustellungsempfänger ab. Der Beitrag von Ursula Hoffmann stellt dieses komplexe Thema ausführlich dar. Auch im Beitrag von Melina Merendino geht es um das Thema Fristen – dabei ganz speziell um den elektronischen Fristenkalender mit all seinen Vorteilen, aber auch Problemen. Gibt es Themen, die Sie einfach und verständlich aufbereitet haben möchten? Schreiben Sie mir (b.panhorst@ kiehl.de). Ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Bärbel Panhorst INHALTSVERZEICHNIS PRAXISWISSEN Das zivilrechtliche Klageverfahren, Teil 2 2 Zustellung 6 AKTUELLE RECHTSPRECHUNG Aktuelle Rechtsprechung für die Praxis FORT- UND WEITERBILDUNG Recht grenzenlos – Auslandspraktika während der Ausbildung BÜROORGANISATION Der elektronische Fristenkalender ENGLISCH Do you speak D-English? AUS DER PRAXIS Ein Bild sagt mehr als tausend Worte: Das gilt auch für die Kanzlei-Homepage PRÜFUNGSTRAINING Kommunikation und Büroorganisation Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten 09/2015 10 12 15 19 22 26 1 EDITORIAL | INHALT 10/2015 Liebe Leserin, lieber Leser, wer von Ihnen kennt sie nicht, die Reibungen im Kanzleialltag, die durch organisatorische Probleme entstehen? Überall, wo Menschen zusammen arbeiten, müssen Aufgaben bestmöglich verteilt werden, um einen störungsfreien Ablauf zu gewährleisten. Auch in der neuen ReNoPat-Ausbildungsverordnung ist die Geschäftsprozessorientierung ein Schwerpunktthema. Rainer Breit beleuchtet in seinem Beitrag die grundsätzlichen Aspekte betrieblicher Organisation und die Geschäftsprozesse in der Kanzlei. Kanzleimitarbeiter stehen nicht nur regemäßig mit Gerichten und Behörden, sondern auch mit Rechtschutzversicherern in Kontakt. Es sind Wartefristen zu beachten, der Kostenschutz für die konkrete juristische Beratung ist zu klären, Deckungszusagen müssen eingeholt werden etc. Der Beitrag von Christian Noe stellt dieses komple- xe Feld ausführlich dar und ergänzt es durch ein kleines „Rechtsschutz-Lexikon“ mit wichtigen Begriffen. Im Beitrag von Ursula Hoffmann geht es um die Abrechnung der im sozialrechtlichen Verfahren entstehenden Rechtsanwaltsgebühren. Es wird zunächst die Zuständigkeit der Sozialgerichte und danach kurz das außergerichtliche und gerichtliche Verfahren im Sozialrecht skizziert. In der nächsten Ausgabe der RENO werden dann die Gebührenabrechnung erster, zweiter und dritter Instanz, die Reisekosten und das Abwesenheitsgeld näher erläutert. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Bärbel Panhorst INHALTSVERZEICHNIS PRAXISWISSEN Das zivilrechtliche Klageverfahren, Teil 3 2 Gebühren in sozialrechtlichen Verfahren 7 Kommunikation mit Rechtsschutzversicherern – Grundlagen und Deckungsanfrage AKTUELLES Organisation und Geschäftsprozesse in der Kanzlei AUS DER PRAXIS Die Vergütung des Insolvenzverwalters ENGLISCH Do you speak D-English? PRÜFUNGSTRAINING Rechtsanwendung Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten 10/2015 10 14 19 23 26 1 EDITORIAL | INHALT 11/2015 Liebe Leserin, lieber Leser, das Jahr geht neigt sich langsam dem Ende zu, es gibt schon wieder Lebkuchen und Spekulatius zu kaufen und der Fokus ist bereits auf 2016 gerichtet. Mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach („beA“) wird ab 01.01.2016 der erste Baustein für eine papierlose Kommunikation von und mit Anwälten, Gerichten und Kammern gesetzt. Melina Merendino gibt Ihnen ausführliche Informationen und viele Tipps, um für dieses Großprojekt gewappnet zu sein fürth über die Grundlagen der Kommunikationslehre soll dazu beitragen, Ihre Kommunikationskompetenz auszubauen und zu stärken mit dem Ziel, besser zu verstehen und verstanden zu werden. Eine professionelle und verbindliche Kommunikation ist im Berufsalltag ausgesprochen wichtig, fällt aber nicht immer leicht. Sie müssen sich der ganzen Bandbreite verschiedenster Charaktere und Persönlichkeiten stellen und angemessen reagieren. Der Beitrag von Sylvia Wipper- Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Über welche Themen würden Sie gerne mehr erfahren? Welche Themen sind wichtig für Ihre Arbeit in der Kanzlei? Ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen! Meine E-Mail-Adresse lautet [email protected]. Bärbel Panhorst INHALTSVERZEICHNIS PRAXISWISSEN Das zivilrechtliche Klageverfahren, Teil 4 2 Gerichtliche Gebühren in sozialrechtlichen Verfahren 7 AKTUELLE RECHTSPRECHUNG Aktuelle Rechtsprechung für die Praxis AKTUELLES Das besondere elektronische Anwaltspostfach („beA“) AUS DER PRAXIS Klärung im Klar-Text ENGLISCH Do you speak D-English? PRÜFUNGSTRAINING Kostenrecht/RVG Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten 11/2015 10 12 17 23 26 1 EDITORIAL | INHALT 12/2015 Liebe Leserin, lieber Leser, die letzte Ausgabe in diesem Jahr bietet Ihnen wieder eine bunte Mischung aus Ausbildungs- und Praxisthemen. Im fünften und damit letzten Teil der Beitragsserie zum zivilrechtlichen Klageverfahren geht es um das Versäumnisverfahren. Gabriele Waldschmidt zeigt zu diesem besonderen Verfahren im Zivilprozess die Grundlagen und Auswirkungen auf. Musterformulierungen und Beispiele zur Gebührenrechnung runden den Beitrag ab und erleichtern das Verständnis. Im großen Prüfungstraining zum zivilrechtlichen Klageverfahren können Sie dann Ihr Wissen anwenden und testen. Viel Erfolg! In Zukunft werden Sie in der RENO regelmäßig ein ausführlich kommentiertes Urteil finden, das für Ihre Ausbildung und die tägliche Kanzleiarbeit von Interesse sein kann. Den Anfang macht Silke Umland mit dem BGHBeschluss vom 25.08.2015 - X ZB 5/14 zur Festsetzung der Patentanwaltsvergütung nach § 11 RVG. Eine schöne (Vor-)Weihnachtszeit und einen guten Rutsch in ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2016 wünscht Ihnen Ihre Bärbel Panhorst INHALTSVERZEICHNIS PRAXISWISSEN Das zivilrechtliche Klageverfahren, Teil 5 2 Hemmung der Verjährung – Rettung des Anspruchs am Jahresende 6 Kommunikation mit Rechtsschutzversicherern – Aktenbearbeitung und Korrespondenz 9 AKTUELLES Entscheidung des BAG vom 10.02.2015 12 Keine Kostenfestsetzung gem. § 11 RVG durch den Patentanwalt 14 AUSBILDUNG UND BERUF Zinsrechnung rechnet sich AUS DER PRAXIS Mandantenbindung ist (nur) „Chefsache“? PRÜFUNGSTRAINING 16 21 Das zivilrechtliche Klageverfahren 23 Einführung in das Recht 29 Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten 12/2015 1
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