Ihre Experten für Vermessungen

21.11.2015 15
Special im
Bauen & wohnen
Hier bekommen Sie Tipps und Infos von Experten rund ums Bauen.
Von „A“ Außenanlage bis „Z“ wie Zimmerei.
Fotos: Fotolia/3darcastudio, KB3, Erwin Wodicka
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Ihre Experten für Vermessungen
Das Vermessungsbüro Ortmann steht immer verlässlich an Ihrer Seite
Niedrige Zinsen, florierende Wirtschaft, knapper Wohnraum: Die
Voraussetzungen für das eigene
Grundstück und Eigenheim sind
derzeit so gut wie lange nicht mehr.
Doch wer sich für einen Immobilienkauf entscheidet, sollte dabei auf
Ex­perten wie die des Vermessungsbüros Ortmann setzen.
Das Vermessungsbüro Ortmann
mit den drei Standorten Bühl, Offenburg und Oberkirch ist seit 30 Jahren
stark in der Region vertreten. Durch
die öffentliche Bestellung von Dipl.Ing. Michael Ortmann mit Amtssitz in
Offenburg und Dipl.-Ing. (FH) Daniel
Ortmann mit Amtssitz in Bühl deckt
das Büro das gesamte Spektrum der
Vermessungsleistungen ab. Dieses
reicht von der Entwurfs- und
Bau- über die anspruchsvolle Inge­
Vielfältige Leistungen
nieurvermessung bis hin zur Liegenschaftsvermessung, Geoinformation
sowie auch Facility Management. Was
auch gewünscht wird, eine hohe Kundenzufriedenheit steht immer im Vordergrund. Häufig begleitet das Vermessungsbüro
Ortmann
seine
Kunden vom Kauf eines Teilgrundstücks über die Planungsphase des
Präzise: Beim Bau kommt es oft auf den Zentimeter an.
Bauvorhabens bis hin zur Bauausführung und –fertigstellung.
Planen Sie, einen Teil eines Grundstücks zu kaufen? Oder besitzen Sie
bereits ein Grundstück und wollen
den Zuschnitt durch einen Teilverkauf
oder –ankauf verändern? Dann benö-
Foto: Ortmann Ingenieurbüro
tigen Sie als Grundlage für den Notarvertrag und späteren Eigentumsübergang eine Teilungsvermessung durch
einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Wir informieren Sie
darüber, ob baurechtliche Probleme
entstehen könnten. Wir können auf
die Anforderungen des Baurechts eingehen, wodurch häufig teure Baulasten oder gar Rückführungen der Teilungen vermieden werden können.
Soll das Grundstück bebaut werden,
sollte vor der Teilung neben dem Vermessungsingenieur ein Architekt zu
Rate gezogen werden.
Vor einem Bauantrag empfehlen wir,
zu Beginn der Planungen einen Sachverständigen einzubeziehen. So kann
besonders in Gebieten ohne Bebauungsplan geprüft werden, ob eine Bebauung überhaupt möglich ist. Dies
kann Kosten für die Planung ersparen.
Und wenn Sie an den Grenzen Ihres
Grundstücks etwa Zäune, Hecken oder
Mauern errichten wollen, ist es wichtig,
dass diese nicht zum Nachbargrundstück überbaut werden. Wir können
Ihnen als Vermessungsingenieure die
Lage der Grenze aufzeigen – dann sind
Sie auf der sicheren Seite.
Bei diesen und vielen weiteren Aufgaben und Fragen zu Vermessungsleistungen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Wir verstehen uns als Dienstleister,
sowohl gegenüber Privatpersonen,
wie auch gegenüber den Kommunen.
Bedingt durch unsere flexible Bürostruktur können wir jederzeit kurzfristig und schnell die an uns gestellten
Anforderungen umgehend erfüllen.
Öffentlich bestellte
Vermessungsingenieure
Sachverständige nach
§ 5 ABS. 2 LBO VVO
Beratende Ingenieure
Bühl: Amtssitz D. Ortmann
Gartenstraße 10a
77815 Bühl
Telefon 0 72 23 . 2 02 22
[email protected]
Offenburg: Amtssitz M. Ortmann
Waltersweierweg 1
77652 Offenburg
Telefon 07 81 . 96 86 93 - 0
[email protected]
Oberkirch: lngenieurbüro
Raiffeisenstraße 9
77704 Oberkirch
Telefon 0 78 02 . 70 44 - 150
[email protected]