21.11.2015 15 Special im Bauen & wohnen Hier bekommen Sie Tipps und Infos von Experten rund ums Bauen. Von „A“ Außenanlage bis „Z“ wie Zimmerei. Fotos: Fotolia/3darcastudio, KB3, Erwin Wodicka ANZEIGE Ihre Experten für Vermessungen Das Vermessungsbüro Ortmann steht immer verlässlich an Ihrer Seite Niedrige Zinsen, florierende Wirtschaft, knapper Wohnraum: Die Voraussetzungen für das eigene Grundstück und Eigenheim sind derzeit so gut wie lange nicht mehr. Doch wer sich für einen Immobilienkauf entscheidet, sollte dabei auf Experten wie die des Vermessungsbüros Ortmann setzen. Das Vermessungsbüro Ortmann mit den drei Standorten Bühl, Offenburg und Oberkirch ist seit 30 Jahren stark in der Region vertreten. Durch die öffentliche Bestellung von Dipl.Ing. Michael Ortmann mit Amtssitz in Offenburg und Dipl.-Ing. (FH) Daniel Ortmann mit Amtssitz in Bühl deckt das Büro das gesamte Spektrum der Vermessungsleistungen ab. Dieses reicht von der Entwurfs- und Bau- über die anspruchsvolle Inge Vielfältige Leistungen nieurvermessung bis hin zur Liegenschaftsvermessung, Geoinformation sowie auch Facility Management. Was auch gewünscht wird, eine hohe Kundenzufriedenheit steht immer im Vordergrund. Häufig begleitet das Vermessungsbüro Ortmann seine Kunden vom Kauf eines Teilgrundstücks über die Planungsphase des Präzise: Beim Bau kommt es oft auf den Zentimeter an. Bauvorhabens bis hin zur Bauausführung und –fertigstellung. Planen Sie, einen Teil eines Grundstücks zu kaufen? Oder besitzen Sie bereits ein Grundstück und wollen den Zuschnitt durch einen Teilverkauf oder –ankauf verändern? Dann benö- Foto: Ortmann Ingenieurbüro tigen Sie als Grundlage für den Notarvertrag und späteren Eigentumsübergang eine Teilungsvermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Wir informieren Sie darüber, ob baurechtliche Probleme entstehen könnten. Wir können auf die Anforderungen des Baurechts eingehen, wodurch häufig teure Baulasten oder gar Rückführungen der Teilungen vermieden werden können. Soll das Grundstück bebaut werden, sollte vor der Teilung neben dem Vermessungsingenieur ein Architekt zu Rate gezogen werden. Vor einem Bauantrag empfehlen wir, zu Beginn der Planungen einen Sachverständigen einzubeziehen. So kann besonders in Gebieten ohne Bebauungsplan geprüft werden, ob eine Bebauung überhaupt möglich ist. Dies kann Kosten für die Planung ersparen. Und wenn Sie an den Grenzen Ihres Grundstücks etwa Zäune, Hecken oder Mauern errichten wollen, ist es wichtig, dass diese nicht zum Nachbargrundstück überbaut werden. Wir können Ihnen als Vermessungsingenieure die Lage der Grenze aufzeigen – dann sind Sie auf der sicheren Seite. Bei diesen und vielen weiteren Aufgaben und Fragen zu Vermessungsleistungen helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir verstehen uns als Dienstleister, sowohl gegenüber Privatpersonen, wie auch gegenüber den Kommunen. Bedingt durch unsere flexible Bürostruktur können wir jederzeit kurzfristig und schnell die an uns gestellten Anforderungen umgehend erfüllen. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure Sachverständige nach § 5 ABS. 2 LBO VVO Beratende Ingenieure Bühl: Amtssitz D. Ortmann Gartenstraße 10a 77815 Bühl Telefon 0 72 23 . 2 02 22 [email protected] Offenburg: Amtssitz M. Ortmann Waltersweierweg 1 77652 Offenburg Telefon 07 81 . 96 86 93 - 0 [email protected] Oberkirch: lngenieurbüro Raiffeisenstraße 9 77704 Oberkirch Telefon 0 78 02 . 70 44 - 150 [email protected]
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