17 03 Enders HF _2_ - Reno-OWL Vereinigung der Rechtsanwalts

RENO OWL VEREINIGUNG DER RECHTSANWALTS- UND NOTARFACHANGESTELLTEN
Ostwestfalen-Lippe E.V.
RENO OWL Bremer Straße 76, 32425 Minden e-mail: [email protected] Internet: www.reno-owl.de
TELEFON 0172/6393352 TELEFAX 0571/9733259
Thema
Anwaltsvergütung im familienrechtlichen Mandat
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte,
Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Vorkenntnisse im
Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.
In dem Seminar wird die Abrechnung in familienrechtlichen Mandaten beleuchtet. Der Dozent orientiert sich daran,
wie in der Regel ein familienrechtliches Mandat in der Praxis abläuft und welche Vergütung in welchem Stadium
des Mandats entstehen kann.
Dozent
Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied
Autor des Buches „RVG für Anfänger“ und zahlreicher Aufsätze, und RVG-Tipps in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und
Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“, Mitautor des RVG Kommentars Hartung/Schons/Enders
Termin
Donnerstag, 17.03.2016 von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Ort
Themeninhalt
Hotel Waldesrand, Zum Forst 4,32049 Herford, www.hotel-waldesrand.de
Beratung
Vergütungsvereinbarung
Welche Vergütung bei formunwirksamer Vergütungsvereinbarung?
Beratung und dennoch zusätzlich die Einigungsgebühr
Abgrenzung Beratung und außergerichtliche Vertretung
Beratungshilfe
•
Rechtsanwalt kann Aufhebung der Beratungshilfe beantragen!
•
Vergütungsvereinbarung trotz Beratungshilfe möglich?
•
Eine oder mehrere Angelegenheiten?
•
Nachträglicher Antrag auf Beratungshilfe wird abgelehnt und nun?
Außergerichtliche Vertretung
Eine oder mehrere Angelegenheiten, wenn Mandant selbst die Vergütung zahlt?
In welchen Fällen kann die Terminsgebühr entstehen?
Geschäftsgebühr nach dem Wert der Scheidung möglich?
Gerichtliches Verfahren
Verfahrenswerte, aktuelle Rechtsprechung (z. B. bei wechselseitigen Anträgen auf Zugewinnausgleich)
Richtiger Wert bei mitvergleichen nicht anhängiger Ansprüche
Wertbeschwerde, wann zulässig und innerhalb welcher Frist ist diese einzulegen
Terminsgebühr auch bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung, in welchen Fällen?
Mitvergleichen nicht anhängiger Folgesachen in VKH-Sachen – Erörterung der kompletten Problematik!
Mitvergleichen der Hauptsache in EA-Verfahren und umgekehrt
Übernahme der Kosten im Vergleich durch die VKH-Partei; Haftungsfalle für den Anwalt?
Beschwerden in FGG-Verfahren: Der Anwalt verdient mehr als das 3-fache als nach der Rechtslage bis 31.7.2013!
Fallstricke bei der Ermittlung des einzusetzenden Vermögens und der Berechnung der Höhe der zu zahlenden Raten?
In welchen Fällen kann trotz VKH die Differenz zu den Wahlanwaltsgebühren erlangt werden
Scheidungsfolgenvereinbarung
Verfahrenswerte und Gebühren bei unterschiedlicher Auftragslage
Teilnahmegebühr
RENO-Mitglieder
Nichtmitglieder
130,00 €
170,00 €
Bei Teilnahme mehrerer Personen einer Kanzlei gewähren wir insgesamt 10 % Ermäßigung.
In der Teilnahmegebühr sind enthalten: Pausengetränk, Mittagessen, umfangreiches Scriptum und Teilnahmezertifikat.
Kontoverbindung
Sonstiges
Anmeldeschluss
RENO-OWL e.V.,
Sparkasse Paderborn-Detmold
Kto.: 46 22 93 32, BLZ: 476 501 30 oder IBAN: DE83 4765 0130 0046 2293 32
Wir bitten den Schönfelder mitzubringen, dazu weitere beliebige Literatur zum Thema. Die Anmeldung ist verbindlich und
begründet bei Nichtteilnahme keine Rückzahlungsverpflichtung. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 15 Personen. Bei
Nichterreichen der Teilnehmerzahl findet das Seminar nicht statt, die Seminargebühren werden dann erstattet. Da oft die
Arbeitgeber die Seminargebühren übernehmen, empfehlen wir Rücksprache.
11. März 2016 !!!!
Auf jeden Fall bitten wir vorab um Telefon, Fax oder Email-Anmeldung.
PS: Sollten Sie sich vor dem Seminar zum Beitritt zu einer unserer Vereinigungen
entschließen, zahlen Sie nur die ermäßigten Seminargebühren !!
RENO-OWL e.V - Geschäftsstelle Detmold - Frankenstr. 8, 32760 Detmold
Tel.: 05231/59 58 5 - Telefax: 05231/58 04 46 - Email:[email protected]
- Geschäftsstelle Minden- Bremer Straße 76, 32425 Minden
Tel.: 0172/6393352 - Telefax: 0571/9733259 - Email:[email protected]
Anmeldung zum Seminar
Per Telefax: 05231/58 04 46 Per Email: [email protected]
Anwaltsvergütung im familienrechtlichen Mandat
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher
im RA-Fach, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.
In dem Seminar wird die Abrechnung in familienrechtlichen Mandaten beleuchtet. Der Dozent orientiert sich daran, wie in der Regel ein
familienrechtliches Mandat in der Praxis abläuft und welche Vergütung in welchem Stadium des Mandats entstehen kann.
Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied
Autor des Buches „RVG für Anfänger“ und zahlreicher Aufsätze, und RVG-Tipps in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und
Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“, Mitautor des RVG Kommentars Hartung/Schons/Enders
Donnerstag, 17.03.2016 von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Hotel Waldesrand, Zum Forst 4,32049 Herford, www.hotel-waldesrand.de
Name:
_______________________________________________________________
Vorname: _______________________________________________________________
Anschrift
_______________________________________________________________
PLZ
___________ Wohnort: _________________________________
Tel.:
___________ Fax: _____________________________________
Email::
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Arbeitgeber:
Anschrift
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______________________________________________________________
PLZ
___________ Wohnort: _________________________________
Tel.:
___________ Fax: _____________________________________
Email::
Mitglied
______________________________________________________________
□ Ja
Ortsverein ______________________________ Mitglieds-Nr.:
(unbedingt angeben)
□ Nein
__________________
(falls gerade vorhanden)
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Ostwestfalen-Lippe E.V.
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Tel.: 05231/59 58 5 Telefax: 05231/58 04 46 Email:[email protected]