ERINNERUNG: Umfrage zur Terminsgebühr nach Nr. 1010 VV RVG

Stand: 20.07.2016
ERINNERUNG: Umfrage zur Terminsgebühr nach Nr. 1010 VV RVG
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,
hiermit möchten wir Sie nochmals auf die Umfrage der Bundesrechtsanwaltskammer zur
Terminsgebühr nach Nr. 1010 VV RVG aufmerksam machen.
Der Ausschuss Rechtsanwaltsvergütung der BRAK sowie die Gebührenreferenten der
Rechtsanwaltskammern befassen sich mit einer Änderung der Terminsgebühr nach Nr. 1010 VV RVG
und setzen sich insoweit für Nachbesserungen und eine entsprechende Umformulierung ein. Denn
nach aktuellem Stand fällt diese Gebühr bereits allein aufgrund der Formulierung der Nr. 1010 VV
RVG in der Regel trotz erheblichen Aufwandes nicht an. Die Gebührenreferenten hatten sich
anlässlich ihrer Tagung am 26.09.2015 für eine Verbesserung der Nr. 1010 VVV RVG ohne
Beschränkung auf die Beweisaufnahme ausgesprochen. Zudem sprachen sie sich gegen die
Berücksichtigung eines Zeitmoments aus.
Um gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) das
Nachbesserungsverlangen fundiert begründen zu können, sind Ihre Erfahrungswerte erforderlich.
Erfreulicherweise haben schon zahlreiche Kolleginnen und Kollegen an dieser Umfrage teilgenommen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat den Fragebogen nun leicht modifiziert und die Frist zur
Teilnahme an der Umfrage bis zum 15.08.2016 verlängert. Wie Sie wissen, kann nur bei einer
adäquaten Rücklaufquote eine begründete Aussage über den Verbesserungsbedarf getroffen werden.
Daher möchten wir alle, die bisher noch nicht abgestimmt haben, erneut um Ihre Teilnahme bitten.
Bitte lassen Sie uns oder der Bundesrechtsanwaltskammer, Frau Franke ([email protected] oder per
Fax: 030-284939-11) den ausgefüllten Fragebogen bis spätestens 15.08.2016 zukommen.
Im Voraus möchten wir uns recht herzlich für Ihre Unterstützung bedanken.
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