Pressemitteilung vom 4. November 2015

Pressemitteilung
Umstrukturierung des Aktienkapitals der Walliser Kantonalbank (WKB)
Der Übergang zur Einheitsaktie und andere
Massnahmenvorschläge wurden vom Staatsrat
genehmigt
Vorbemerkung : Die Walliser Kantonalbank gab am vergangenen 19. Oktober die Beschlüsse
zur Umstrukturierung ihres Aktienkapitals bekannt, d.h. die Genehmigung der Empfehlungen
der mit der Prüfung betrauten Arbeitsgruppe. Im Rahmen ihrer Ad-hoc-Publizitätspflichten
informiert die WKB heute über die diesbezüglichen Beschlüsse des Staatsrates sowie über die
nächsten Schritte.
MITTEILUNG DES STAATSRATES - SITTEN, DEN 4. NOVEMBER 2015 – „Der Staatsrat hat
beschlossen, den Empfehlungen der Arbeitsgruppe, die mit der Prüfung der Umstrukturierung
des Aktienkapitals der Walliser Kantonalbank (WKB) beauftragt wurde, zu folgen. Er
genehmigt
die
Aufhebung
der
dissoziierten
Dividende,
die
Einführung
einer
Einheitsnamenaktie sowie die Umwandlung der nachrangigen Forderung des Staates Wallis
gegenüber der Kantonalbank im Rahmen einer Kapitalerhöhung. Der Staatsrat schliesst sich
damit dem Verwaltungsrat der WKB an, der diese Vorschläge am vergangenen 19. Oktober
genehmigt hatte. Der Grosse Rat, eine Versammlung der Inhaberaktionäre sowie die
Generalversammlung der WKB werden diesen Vorschlägen ebenfalls noch zustimmen müssen.
Anlässlich der Umwandlung der WKB in eine öffentlich-rechtliche Aktiengesellschaft im Jahre
1993 wurden zwei Arten von Aktien geschaffen: Namenaktien, die der Staat besitzt, sowie
Inhaberaktien im Besitze von Dritten. Um die Zeichnung der Inhaberaktien zu fördern, wurde eine
dissoziierte Dividende eingeführt und damit auf die Inhaberaktien eine höhere Gewinnbeteiligung
ermöglicht.
Im Verlaufe der letzten Jahre wurde die Frage dieser dissoziierten Dividende wiederholt
aufgeworfen. Im Jahre 2013 haben die Geschäftsprüfungskommission und die Finanzkommission
des Grossen Rates das Finanzinspektorat (FI) beauftragt, die Politik der Dividendenausschüttung
zu analysieren. In seinem Bericht vom 15. April 2015 stellte das FI fest, dass ein solcher
Mechanismus von keiner anderen Kantonalbank angewendet wird und lud den Staat ein, die
Aufhebung der dissoziierten Dividende ins Auge zu fassen, und zwar unter gerechten
Bedingungen für die Besitzer von Inhaberaktien und akzeptablen Bedingungen für den Staat
Wallis.
Kontakt
Jean-Yves Pannatier – Verantwortlicher Kommunikation
Tel. 027 324 60 36 - Fax 027 324 60 39 - E-Mail : [email protected]
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Der Staatsrat ernannte in der Folge eine Arbeitsgruppe, die beauftragt wurde, die
Umstrukturierung des Aktienkapitals der Walliser Kantonalbank (WKB) zu prüfen. Nun hat der
Staatsrat beschlossen, die Empfehlungen dieser Arbeitsgruppe wie folgt zu genehmigen:
-
Die Bildung einer Einheitsnamenaktie mit einem Nennwert von 10 Franken. Diese
Massnahme erfordert die Teilung (Split) durch 5 bzw. 10 des Nennwerts der Namenaktien, deren
Wert heute Fr. 50.- ist, und der Inhaberaktien, deren Wert heute Fr. 100.- ist, sowie die
gleichzeitige Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien. Sie erlaubt dann die Aufhebung
des privilegierten Stimmrechts der Namenaktien des Staates und damit die Anwendung des
Grundsatzes « eine Aktie, eine Stimme ».
-
Die Aufhebung des Dividendenprivilegs für Inhaberaktien erfolgt mittels einer
angemessenen Entschädigung der Aktieninhaber. Der Staat räumt den Drittaktionären ein an der
Börse handelbares Bezugsrecht ein und ermöglicht ihnen dadurch, Aktien zu einem Vorzugspreis
zu erwerben. Der Besitzer von fünf Aktien (Nennwert Fr. 10.-) kann damit vom Staat eine
zusätzliche Aktie zum Preis von Fr. 30.- erwerben.
-
Die Erhöhung des Aktienkapitals zu einem Nominalwert von acht Millionen Franken, mit
einem Emissionspreis von 74 Franken pro Aktie mit einem Nennwert von 10 Franken. Diese wird
vom Staat gezeichnet, der sie durch die Umwandlung seiner Forderung gegenüber der WKB (50
Millionen Franken) und den Restbetrag (9.2 Millionen Franken) in bar liberiert. Der Staat wird die
erforderlichen Aktien zur Verfügung stellen, um allenfalls das Vorbezugsrecht der Inhaber der
400‘000 heutigen Inhaberaktien zu garantieren.
Die gewählte Lösung hat für alle Parteien Vorteile: die Kapitalstruktur der Bank wird vereinfacht;
die Minderheitsaktionäre werden für ihren Verzicht auf eine privilegierte Dividende angemessen
entschädigt; der Staat behält eine qualifizierte Mehrheit obwohl er auf sein privilegiertes
Stimmrecht verzichtet, und der Ertrag aus seiner Beteiligung steigt auf das Niveau des Ertrags der
Minderheitsaktionäre.
Diese Massnahmen, denen der Verwaltungsrat der WKB bereits zugestimmt hat, müssen noch
vom Grossen Rat genehmigt werden. Ihre Behandlung ist in der Dezembersession vorgesehen. Sie
müssen anschliessend noch von einer Sonderversammlung der Inhaberaktionäre für die
Aufhebung der dissoziierten Dividende sowie durch eine Generalversammlung der WKB
angenommen werden.“
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Jean-Yves Pannatier – Verantwortlicher Kommunikation
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Unter dem Vorbehalt, dass diese Massnahmen vom Grossrat gutgeheissen werden, werden die
Versammlungen nacheinander am Donnerstag, 17. Dezember um 17.30 Uhr im CERM in
Martigny stattfinden.
Zwecks Einhaltung der Werberegeln aus dem von ihr herausgegebenen Kotierungsreglement wird diese
Mitteilung ausserhalb der Öffnungszeiten der Schweizer Börse (SIX) verschickt.
Diese Pressemitteilung ist auch auf der Internetseite der WKB verfügbar: http://www.wkb.ch
Als öffentlich-rechtliche Aktiengesellschaft ist die Walliser Kantonalbank (WKB) an der Schweizer Börse
kotiert. Sie bietet die Dienstleistungen einer Universalbank im Interesse des gesamten Kantons an und trägt
zur ausgewogenen Entwicklung der Walliser Wirtschaft in den Grenzen der Vorsichtsregeln der Branche
bei.
Als zielstrebiges Unternehmen erwirtschaftet die WKB ihre Erfolge dank einer Unternehmensphilosophie,
welche auf Gewinnoptimierung im Rahmen einer dauerhaften Partnerschaft mit ihren Aktionären, ihren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ihren Kunden und der Wirtschaft ihres Kantons beruht. Der menschliche
Mehrwert, welcher sich durch die Kompetenz und das Verantwortungsbewusstsein jeder ihrer
Mitarbeiterinnen und jedes ihrer Mitarbeiter charakterisiert, ist das Fundament der Wachstumsstrategie.
Nächste Termine :
Sonderversammlung der Inhaberaktionäre
und Generalversammlung
Veröffentlichung der Jahresergebnisse 2015
Generalversammlung 2016
Donnerstag, 17. Dezember 2015
Mittwoch, 9. März 2016
Mittwoch, 11. Mai 2016
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Jean-Yves Pannatier – Verantwortlicher Kommunikation
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