Sterbefall Ein Sterbefall ist beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Sofern eine Person in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung verstirbt ist das Standesamt am Sitz des Krankenhauses bzw. der Einrichtung zuständig. Die Formalitäten können von einem Bestattungsunternehmen abgewickelt werden. Die persönliche Abwicklung durch Angehörige ist nicht erforderlich. Benötigte Unterlagen • ärztliche Todesbescheinigung • Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes • bei Ledigen, die Geburtsurkunde • bei Verheirateten, die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder die Eheurkunde (ggf auch das Familienstammbuch) • bei Verwitweten, die aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder die Eheurkunde und die Sterbeurkunde des Ehepartners • Bei Geschiedenen, die aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder die Eheurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk • bei nicht natürlichem Tod, der Beerdigungsschein (Freigabe) der Staatsanwaltschaft, sowie die schriftliche Anzeige der Polizei Bei ausländischen Staatsangehörigen oder bei Geburt, Eheschließung oder Scheidung im Ausland können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein. Gebühren: Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei. Ebenso erhalten sie gebührenfreie Urkunden für kirchliche Zwecke, Rente oder Krankenkasse. Für zusätzlich gewünschte Urkunden beträgt die Gebühr für die erste Urkunde 10,00 Euro, für Mehrausfertigungen je 5,00 Euro.
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