Sterbefall Ein Sterbefall ist beim Standesamt des Sterbeortes

Sterbefall
Ein Sterbefall ist beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen. Sofern eine Person in einem
Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung verstirbt ist das Standesamt am Sitz des
Krankenhauses bzw. der Einrichtung zuständig. Die Formalitäten können von einem
Bestattungsunternehmen abgewickelt werden. Die persönliche Abwicklung durch Angehörige ist nicht
erforderlich.
Benötigte Unterlagen
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ärztliche Todesbescheinigung
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Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes
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bei Ledigen, die Geburtsurkunde
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bei Verheirateten, die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder die Eheurkunde (ggf
auch das Familienstammbuch)
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bei Verwitweten, die aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder die Eheurkunde
und die Sterbeurkunde des Ehepartners
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Bei Geschiedenen, die aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder die
Eheurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
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bei nicht natürlichem Tod, der Beerdigungsschein (Freigabe) der Staatsanwaltschaft, sowie
die schriftliche Anzeige der Polizei
Bei ausländischen Staatsangehörigen oder bei Geburt, Eheschließung oder Scheidung im Ausland
können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Gebühren:
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei. Ebenso erhalten sie gebührenfreie Urkunden für
kirchliche Zwecke, Rente oder Krankenkasse. Für zusätzlich gewünschte Urkunden beträgt die
Gebühr für die erste Urkunde 10,00 Euro, für Mehrausfertigungen je 5,00 Euro.