Vorzulegende Unterlagen bei einer Geburt

Vorzulegende Unterlagen bei einer Geburt
Zur Beurkundung einer Geburt beim Standesamt Bad Saulgau sind
grundsätzlich folgende Unterlagen von den Eltern vorzulegen:
Personalausweis oder Reisepass
Aufenthaltstitel bei ausländischer Staatsangehörigkeit
Nachweis über den aktuellen Wohnsitz, sofern der
Personalausweis keine Eintragung über den Wohnsitz
enthält (z. B. Anmeldebestätigung oder Meldebescheinigung)
Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes über die
Geburt (wird bei Geburt im Krankenhaus automatisch
an das Standesamt gemeldet)
Geburtsurkunden
Eheurkunde, falls Eltern verheiratet sind; ggf. Eheurkunde der letzten Ehe der Mutter mit Nachweis über
die Auflösung (z.B. Auflösungsvermerk in der Urkunde,
Scheidungsbeschluss, Sterbeurkunde des früheren
Ehegatten)
Ggf. beglaubigte Abschriften der Vaterschaftsanerkennung und der Sorgeerklärung
Allgemeine Information:
Sofern das Standesamt Bad Saulgau selbst Zugriff auf urkundliche
Nachweise bzw. Meldedaten der Eltern hat, sind diesbezüglich keine Unterlagen vorzulegen.
Wichtiger Hinweis:
Wurde die Geburt oder die Eheschließung der Eltern im Ausland beurkundet oder eine frühere Ehe im Ausland aufgelöst, ist über die
vorzulegenden Unterlagen Kontakt mit dem Standesamt aufzunehmen.
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Standesamt Bad Saulgau
Sachgebiet Geburten
Oberamteistraße 11
88348 Bad Saulgau
Telefon 07581 207-121
Telefax 07581 207-870
[email protected]
www.bad-saulgau.de
Sprechzeiten des Standesamtes:
Montag-Freitag 8:30-12:15 Uhr
Dienstag und Donnerstag 14:00-17:00 Uhr