Vorzulegende Unterlagen bei einer Geburt Zur Beurkundung einer Geburt beim Standesamt Bad Saulgau sind grundsätzlich folgende Unterlagen von den Eltern vorzulegen: Personalausweis oder Reisepass Aufenthaltstitel bei ausländischer Staatsangehörigkeit Nachweis über den aktuellen Wohnsitz, sofern der Personalausweis keine Eintragung über den Wohnsitz enthält (z. B. Anmeldebestätigung oder Meldebescheinigung) Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes über die Geburt (wird bei Geburt im Krankenhaus automatisch an das Standesamt gemeldet) Geburtsurkunden Eheurkunde, falls Eltern verheiratet sind; ggf. Eheurkunde der letzten Ehe der Mutter mit Nachweis über die Auflösung (z.B. Auflösungsvermerk in der Urkunde, Scheidungsbeschluss, Sterbeurkunde des früheren Ehegatten) Ggf. beglaubigte Abschriften der Vaterschaftsanerkennung und der Sorgeerklärung Allgemeine Information: Sofern das Standesamt Bad Saulgau selbst Zugriff auf urkundliche Nachweise bzw. Meldedaten der Eltern hat, sind diesbezüglich keine Unterlagen vorzulegen. Wichtiger Hinweis: Wurde die Geburt oder die Eheschließung der Eltern im Ausland beurkundet oder eine frühere Ehe im Ausland aufgelöst, ist über die vorzulegenden Unterlagen Kontakt mit dem Standesamt aufzunehmen. Seite 1 von 1 Standesamt Bad Saulgau Sachgebiet Geburten Oberamteistraße 11 88348 Bad Saulgau Telefon 07581 207-121 Telefax 07581 207-870 [email protected] www.bad-saulgau.de Sprechzeiten des Standesamtes: Montag-Freitag 8:30-12:15 Uhr Dienstag und Donnerstag 14:00-17:00 Uhr
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