Oktober 2015 Geschädigte gründen Verein vom Oktober 2015 von

Oktober 2015
Geschädigte gründen Verein vom Oktober 2015 von Ulrike Lotze
http://www.handwerksblatt.de/handwerk/direktversicherungsgeschaedigte-gruenden-verein-25160.html
Diskussion Geschädigte gründen Verein
Manfred Petry schreibt:
Dienstag, 17. November 2015 04:41
Soziale Gerechtigkeit Teil III: Das entspricht dann der Definition der „Leistungsfähigkeit“ und der "sozialen
Gerechtigkeit" der Partei mit dem „S“ im Parteinamen!
Manfred Petry schreibt:
Dienstag, 17. November 2015 04:40
Soziale Gerechtigkeit Teil II: Zu der ordentlichen Rente kommt dann die ordentliche Betriebsrente. Der/die
privat vorsorgende Direktversicherte hatte ein mittleres Einkommen, mit einer mittelmäßigen Rentenerwartung .
Er/sie hat wie von der Politik gewünscht, privat vorgesorgt. Er/sie hat eine „Direktversicherung“ abgeschlossen,
deren Beiträge pauschal versteuert waren da er/sie über der Beitragsbemessungsgrenze lag, war das Einkommen
auch bereits mit den Höchstbeiträgen zu den Sozialabgaben belastet. Die Beiträge wurden vom Nettoeinkommen
aufgebracht! Der Arbeitgeber hat hierzu keinen Pfennig Beitrag geleistet. Der Mann/die Frau hat auf Konsum
verzichtet um später die erwartete mittelmäßige Rente mit der ersparten Kapitalzahlung aus der Direktversicherung aufzubessern oder damit seine Hypothek aufs Häuschen abzubezahlen. Nach der Aussagen der SPD
kann sich der/die „Direktversicherte“ nun freuen, dass er/sie ja nur 10 Jahre zahlen braucht!
Manfred Petry schreibt:
Dienstag, 17. November 2015 04:36
Soziale Gerechtigkeit Teil I: Das Infopapier der SPD Bundestagsfraktion vom 2.2.2004 sagt dazu, Seite 4, letzter
Absatz: „Die in Rede stehende Rechtsänderung überfordert die von ihr betroffenen Beschäftigten nicht. Nach §
229 Abs. 1 Satz 3 SGB V gilt 1/120 der Einmalzahlung als Beitragsbemessungsgrundlage. Ein Rentner, dem
eine Kapitalabfindung von 60.000 Euro ausgezahlt wird, muss mithin monatlich auf 500 Euro Krankenkassenbeiträge bezahlen. Sofern seine beitragspflichtigen Einkünfte die Beitragsbemessungsgrenze (2004: 3.487,50)
Euro) nicht überschreiten, wird er bei einem Beitragssatz von 14 Prozent mit monatlich 70 Euro belastet. Die
Beitragspflicht auf Direktversicherungen mit Einmalzahlungen ist überdies auf zehn Jahre begrenzt. Auf
betriebliche Altersrenten sind hingegen Beiträge zu entrichten, so lange diese Versorgungsbezüge gezahlt
werden“ Also, der Betriebsrentner , der nie einen Pfennig eingezahlt hat, hat, wenn er es erlebt, nach 30 Jahren
155 T Euro netto bezogen.
Gräber Heinz schreibt:
Montag, 9. November 2015 15:56
Ich bin von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands maßlos enttäuscht. Arbeitnehmer und Rentner
interessieren die SPD anscheinend nicht mehr. Was Gerhard Schröder und Ulla Schmitt verbrochen haben kostet
Arbeitnehmer/innen und Rentner/innen Milliarden. Die Quittung dafür hat die SPD ja schon bekommen, sie
dümpelt seit Jahren bei 23 - 24 % der Wählerstimmen herum. Im letzten Bundestagswahlkampf hat Nahles noch
gross getönt, die SPD wird die handwerklichen Fehler der Schröder Regierung korrigieren, wenn damit nicht
bald begonnen wird bekommt die ehemals GROSSE Partei keine 15% mehr. Ich kann mir nicht vorstellen, dass
die 7 Millionen Direktversicherungsgeschädigte n der SPD ihre Stimmen geben.
Elke Görtz schreibt:
Mittwoch, 4. November 2015 10:33
Beitrag Reinhard Wanzek: Gerade aufgrund dieser Erfahrung/Urteile ist es wichtig und sinnvoll, dass ein Verein
gegründet wurde, da eine IG niemals eine Änderung herbeiführen kann, da die Rechtsgrundlage fehlt.
Reinhard Wanzek schreibt:
Dienstag, 3. November 2015 23:00
Im vergangenen August nahm ich als Beobachter an einer Verhandlung in 2. Instanz vor dem Landessozial-
gericht Mainz teil. Ein Geschädigter des sog. Gesundheitsmodernisierungsgesetzes hatte gegen die
Zahlungspflicht des vollen Krankenkassen- u. Pflegeversicherungsbeitrages aufgrund der Auszahlung einer
Direktversicherung geklagt. Da ich zur Sicherheit etwas eher angereist war, nahm ich schon im Verhandlungssaa
l Platz. Hier erlebte ich statt einer Verhandlung drei Verhandlungen, die im ca. 15-Minutentakt abliefen. Es ging
zu wie am Fließband. Alles war vorher klar. Es gab keine Verhandlung im wohl üblichen Sinne. Ein Klagender
war mit seinem Rechtsbeistand erst gar nicht angereist. Ich glaube, sie wußten vorher schon wie es ablaufen
würde. Ich bekam hier ein Lehrstück bezüglich Recht haben und Recht bekommen zelebriert. Für diese
Verfahrensweise kann ich mich für die Machthabenden nur schämen.
Heiner Ettwein schreibt:
Freitag, 30. Oktober 2015 11:10
Unsere Gesellschaft lebt von Gerechtigkeit - Vertrauen! Unsere Politiker haben unsere Altersvorsorge 2004 mit
rückwirkendem Gesetz zerstört ! Vertrauensschutz gab es beim Abgeltungssteuergesetz 2009! Dies bedeutet:
Altaktienbesitzer bezahlen nichts bzw. für Aktienerwerb nach 2009 bezahlen sehr Reiche wie Normalbürger
25 % Abgeltungssteuer. Wär jetzt noch eine Partei wählt die diesen Zustand erhalten will, dem ist nicht zu
helfen!
Krieger Edgar schreibt:
Freitag, 30. Oktober 2015 10:55
Hallo, an alle die diese Zeilen lesen und sich mehr zu diesem Thema informieren wollen, schaut Euch die Seite
(www.dvg-ev.org) an, setzt Euch mit uns in Verbindung, welche Wege notwendig sind, bzw. was möglich ist,
um gegen dieses 2 Klassen Gesetz anzugehen. Zitate: Falls Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann bedeutet sie
das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. GEORGE ORWELL, In Zeiten, da
Täuschung und Lüge allgegenwärtig sind, ist das Aussprechen der Wahrheit ein revolutionärer Akt. GEORGE
ORWELL
Krieger Edgar schreibt:
Sonntag, 25. Oktober 2015 15:20
Aufgrund der bestehenden Vertragsgestaltung der Kapitallebensversicherungsverträge handelt es sich nicht um
beitragspflichtige Versorgungsbezüge. Offensichtlich kennen die Richter der unteren Instanzen einfach nicht den
Unterschied zwischen einer betrieblichen Altersversorgung nach dem Gesetz (= Beitragspflicht ) und einer
privaten Vorsorge mit einem betrieblichen Bezug (= Beitragsfreiheit, da nach dem Gesetz kein
Versorgungsbezug vorliegt) oder sie müssen ihre Entscheidungen nach Vorgabe des BSG treffen. Letzteres
bestätigt eine Aussage aus einem aktuellen Verfahren vor dem SG Itzehoe: „Der Richter hat unumwunden
zugegeben, dass er kein Urteil fällen wird, was dem Landessozialgericht sowie in der Folge dann dem
Bundessozialgericht nicht gefallen wird. Er äußerte sich dahingehend, dass wohl das Landessozialgericht sich in
anderen Fällen schon diverse Male eine „blutige Nase“ geholt hätte. ...was sagt man dazu...
Krieger Edgar schreibt:
Sonntag, 25. Oktober 2015 15:13
"Politiker die nichts gegen systematische Altersverarmung unternehmen, sind für uns nicht wählbar! Wir werden
in Zukunft keinem Politiker mehr unsere Stimme geben, der nicht bereit ist, den Kurs zur massenhaften
Altersarmut umzudrehen. Wählbar sind für uns nur noch Politiker, die sich dafür einsetzen, die umlagefinanzier
te Rente in den alten Stand zurück zu versetzen. Ziel muss wieder sein: Lebensstandardsicherung im Rentenalter.
Anhebung der Rente auf mindestens 53% des Nettoeinkommens der aktiv Beschäftigten!"
Thomas M. schreibt:
Donnerstag, 22. Oktober 2015 15:25
April 2016 !!!
Thomas M. schreibt:
Donnerstag, 22. Oktober 2015 15:24
Ich habe vor ca. 20 Jahren eine DV abgeschlossen. Die Beiträge werden vom AG überwiesen, sonst nichts. Da
ich im April 2014 in Rente gehe, habe ich mich im Internet vorab über evtl. Abzüge bei Auszahlung informiert.
Und bin dann aus allen Wolken gefallen, dass ich den vollen KV-Beitrag auf die angesparte Summe zu zahlen
habe! AG- und AN-Beitrag. Ein SKANDAL!! Als ich den Vertrag abgeschlossen habe war davon keine Rede.
Auch bin ich 2004 weder vom AG noch von der KV informiert worden! Ich hätte meinen Vertrag sofort
beitragsfrei gestellt. Eine Sauerei, dass mir bei der Auszahlung fast der gesamte Gewinn von der KV
eingefordert werden wird! Ich bin stinksauer. Habe u. a. Herrn Gröhe angeschrieben! Bei der Antwort wurde suf
das Urteil des BVG Bezug genommen und gemeint, dass das den Rentnern zugemutet werden könne!! Was sind
das nur für Richter? Greifen rückwirkend in meinen Vertrag ein und bringen mich um einen großen Teil meiner
hart ersparten AV.
Elke Görtz schreibt:
Donnerstag, 22. Oktober 2015 13:47
Danke für den Hinweis Frau Anne Kieserling, dann wissen wir ja, und hoffentlich nicht nur wir, wen wir bei der
nächsten Wahl wählen werden !!!
Anne Kieserling schreibt:
Donnerstag, 22. Oktober 2015 12:44
Sehr geehrter Herr Böttcher, im Bundestag gab es letzte Woche einen Antrag der Linken zu diesem Thema:
Direktversicherung: Die Linke macht sich stark Die doppelte Beitragszahlung auf Direktversicherungen und
Versorgungsbezüge ist nach Ansicht der Fraktion Die Linke ungerecht und muss beendet werden. Sie brachte
einen Antrag in den Bundestag ein, die doppelte Beitragsleistung zu beenden.
http://www.handwerksblatt.de/handwerk/direktversicherung-linke-macht-sich-stark-gegen-25187.html Mit
freundlichen Grüßen, Anne Kieserling Redaktion
Helmut Böttcher schreibt:
Donnerstag, 22. Oktober 2015 10:42
Danke Horst, in wenigen Worten voll getroffen: Beiträge sind zur privaten Altersvorsorge einbezahlt, die Praxis
der KVs zu verbeitragen, widerspricht klar dem Gleichheitsgrundsatz, da ja selbstverständlich das zum Kauf
eingesetzte eigene Kapital für Immobilien oder Aktienkauf, sei dies für Altersvorsorgesparen oder
Gewinnoptimierung geplant, bei Verkauf/Aktienverkauf und deren Auszahlung natürlich nicht verbeitragt wird die 500 reichsten Familien Deutschlands mit einem Besitz von mehreren hundert Milliarden würden sich wohl
sehr wehren. Der Gleichheitsgrundsatz wird auch verletzt, da z.B. die Gruppe der Privatversicherten keine
Verbeitragung erfahren müssen. Da hilft nur eine ernste politische Lösung. Wo sind die Abgeordneten die sich
für 6 Millionen geschädigte einsetzen?
Horst Debusmann schreibt:
Dienstag, 20. Oktober 2015 21:22
Was die Politik sich beim Thema Direktversicherung leistet, ist an Kaltschnäuzigkeit kaum zu übertreffen.
Hemmungslos greift der Gesetzgeber Versicherten, die aus privatem Geld eine politisch gewollte Altersvorsorge
aufgebaut haben, zweimal in die Tasche. Dabei ist dies faktisch nichts anderes als eine private Lebensversicher
ung, die nur wegen politischer Vorgaben über den Arbeitgeber abgeschlossen wurde. Mit betrieblicher
Altersvorsorge hat das nichts zu tun. Siehe auch: www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=7011
„Abgas-Skandal bei VW versus Direktversicherung beim GMG“
Wolfgang Schwarz schreibt:
Dienstag, 20. Oktober 2015 18:51
Guten Tag, auch ich bin in die Fänge des ´wohlwollenden´ Staates geraten und nur weil ich für das Alter
vorgesorgt habe. Beitragsbemessungsgrenzen interessieren nicht, da es nur darum geht, den Rentner/Bürger
abzuzocken. Die ´höchstrichterliche Rechtsprechung` begründet sich selbst am vorweggenommene n,
feststehendem Urteil und muß nur noch rückwärts zum Ziel führen, nämlich an das Vermögen des Vorsorgenden
zu gelangen. Der Staat treibt die Menschen in die Armut und es ist ein Hohn, die Bürger aufzufordern, die
Altersvorsorge zu bedienen, nur um im Nachhinein diese Altersvorsorge – bezahlt aus Netto- eintreiben u
können. Wenn der Staat sich nun schon am staatstragenden Mittelstand vergreifen muß, um über die Runden
kommen zu können, liegt offensichtlich ein Systemfehler vor. Diesen sollten die Bürger bei der Bundestagswahl
klar zum Ausdruck bringen.
Dieter Hoesmann schreibt:
Dienstag, 20. Oktober 2015 17:06
SPD, Grüne und CDU/CSU sind einfach nicht mehr wählbar. Mit dem GMG-Gesetz oder besser gesagt dem
Enteignungsgesetz wird die beim Vertragsabschluss vereinbarte steuer- und sozialabgabenfreie Auszahlung der
Lebensversicherungssumme einfach widerrufen. Und ferner zahle ich dann nicht nur ein 2. Mal den KV+PVBeitrag, zusätzlich ist auch noch der Arbeitgeberanteil zu übernehmen. Und es kommt noch schlimmer. Die
Berechnung der ca. 18% erfolgt nicht auf die geleisteten Beiträge für die Lebensversicherung, sondern auf den
ausgezahlten Beitrag. Nach ca. 30 Jahren entspricht das ungefähr einer Verdoppelung. Ich muss dann also ca. 38
% meiner eigenen Altersversorgung an die Krankenkasse abführen. Das ist schon der Hammer, aber es kommt
noch schlimmer. Damit man die Beitragsbemessungsgrenzen umgehen kann, ist der Beitrag für die KV+PV
nicht in einer Summe fällig, sondern wird auf 120 Monate gestreckt. Einige Politiker wollen uns das auch noch
als Vorteil verkaufen!
Dieter Hoesmann schreibt:
Dienstag, 20. Oktober 2015 17:04
SPD, Grüne und CDU/CSU sind einfach nicht mehr wählbar. Mit dem GMG-Gesetz oder besser gesagt dem
Enteignungsgesetz wird die beim Vertragsabschluss vereinbarte steuer- und sozialabgabenfreie Auszahlung der
Lebensversicherungssumme einfach widerrufen. Und ferner zahle ich dann nicht nur ein 2. Mal den KV+PVBeitrag, zusätzlich ist auch noch der Arbeitgeberanteil zu übernehmen. Und es kommt noch schlimmer. Die
Berechnung der ca. 18% erfolgt nicht auf die geleisteten Beiträge für die Lebensversicherung, sondern auf den
ausgezahlten Beitrag. Nach ca. 30 Jahren entspricht das ungefähr einer Verdoppelung. Ich muss dann also ca. 38
% meiner eigenen Altersversorgung an die Krankenkasse abführen. Das ist schon der Hammer, aber es kommt
noch schlimmer. Damit man die Beitragsbemessungsgrenzen umgehen kann, ist der Beitrag für die KV+PV
nicht in einer Summe fällig, sondern wird auf 120 Monate gestreckt. Einige Politiker wollen uns das auch noch
als Vorteil verkaufen!
Elke Görtz schreibt:
Dienstag, 20. Oktober 2015 15:07
Im festen Glauben an Gerechtigkeit haben Millionen Arbeitnehmer eine Direktversicherung abgeschlossen, sie
wurden belogen und betrogen. Am 1. Jan. 2004 wurde der Bestandsschutz der Altverträge mit Unterstützung der
Gerichte aufgehoben u. somit war der Auszahlungsbetrag für 10 Jahre kranken- + pflegeversicherungspflichtig.
Kann so etwas gerecht sein? Nein niemals! Diejenigen, die jetzt eine Direktversicherung für die Altersvorsorge
abgeschlossen haben, sollten einen Antrag auf Beitragsfreistellung für die restliche Laufzeit stellen. Die
Betriebsrente fällt dann zwar geringer aus, aber man kann sein Geld fürs Alter anders anlegen. Der Staat schenkt
uns nichts, er gibt und holt sich, spätestens dann bei Auszahlung, in Form von Besteuerung alles und noch mehr
zurück.
Reinhard K. schreibt:
Dienstag, 20. Oktober 2015 14:16
Auch ich bin ab 2016 betroffen, und werde deshalb nie wieder eine dieser unsäglichen sogenannten
"Volksparteien" wählen können.
Manfred Petry schreibt:
Dienstag, 20. Oktober 2015 10:25
Zum Vertrauensschutz sagt das BUNDESVERFASSUN GSGERICHT - 1 BvR 1924/07 - vom 7.4.2008 Rd. Nr.
36: Die Versicherten konnten, ….., nicht uneingeschränkt vertrauen. Übergangsregelungen waren
verfassungsrechtlich nicht geboten, vor allem auch deshalb, weil bei der Einmalzahlung von Versorgungsbezügen den Versicherten schon am Anfang der Belastung die gesamte Liquidität zur Tragung der finanziellen
Mehrbelastung zur Verfügung steht (Anmerkung: Da wiehert der Neidkomplex?). Aus Sicht des dummen
vorsorgenden Normalbürgers heisst das, weil man jahrelang auf Konsum verzichtet hat und das angesparte
Vermögen in einer Summe ausgezahlt bekommen hat, wird kein Bestandsschutz und Vertrauensschutz gewährt!
Und das entscheiden unsere Verfassungsschützer! In welcher Welt leben denn die Damen und Herren
Verfassungsschützer?
Heiner Ettwein schreibt:
Dienstag, 20. Oktober 2015 10:12
Ein Gesetz mit rückwirkender Wirkung kann niemand verstehen. Wir Altersvorsorger sind für den Staat eine
Hilfe ! Was macht der Staat: Der normale Bürger der vorsorgt wird getäuscht und ausgenommen ! Durch das
Gesetz von 2004 wurde nicht nur der Altersvorsorger "ausgeraubt " , jetzt glaubt doch niemand mehr an ehrliche
Politik !Wär jetzt noch seinen eigenen " Metzger " wählt, dem ist nicht zu helfen !!!!
Manfred Petry schreibt:
Dienstag, 20. Oktober 2015 05:03
Achtung, Warnung an alle künftigen Rentnergenerationen Wenn das Rentenniveau auf 43% sinkt (das ist 2030),
dann fallen viele der heutigen „Geringverdiene r“ (Arbeitssuchend e, prekär Beschäftigte, Gaststättengewerbe,
Logistikbranche, Einzelhandel usw.) in die Grundsicherung. Diese liegt heute bei etwa 800,-- € p.M. Sorry, aber
für diesen Personenkreis macht private Vorsorge keinen Sinn? Und wenn Vorsorge, dann nur unters Kopfkissen,
das Ersparte wird dann bei dem Wohngeld und bei der Grundsicherung nicht angerechnet! Die Krankenkassen
können - nach heutigem Stand - nicht die 18% des privaten Vermögens enteignen. Auf jeden Fall nicht in eine
der betrieblichen Altersversorgungsformen sparen. Unser Sozialrecht ist gnadenlos und steht im Rechtssystem an
oberster Stelle (hat ein LSG Richter gesagt). Unser Sozialsystem holt sich das privat angesparte Vermögen!
Wrede schreibt:
Montag, 19. Oktober 2015 17:17
Wenn man bereits Höchstbeiträge monatlich gezahlt hat, wie so muss man dann nochmals bezahlen?
Johannes Krieger schreibt:
Sonntag, 18. Oktober 2015 23:54
Leserbrief Saarbrücker- Zeitung /Bericht SZ_28.09.2015/ Eine Ungerechtigkeit par exzellente… Zur
Erinnerung: Von unserer sehr geehrten Frau Bundeskanzlerin ein Beitrag: mehr als sechs Millionen betroffene
Bürger mit einer Direktversicherung, darunter auch ich, danken für Ihr klares Bekenntnis zum Thema: „Verträge
sind einzuhalten“, das Sie mit Überzeugung und Nachdruck im ZDF-Sommerinterview am 15.7.2012 mit Frau
Bettina Schausten einem Millionenpublik um gegenüber geäußert hatten. Noch ein Zitat von Frau Merkel: „Wir
sagen, dass wir die Gesetze, die wir uns selbst gegeben haben, auch wirklich einhalten wollen. Die
Vergangenheit hat leider gezeigt, dass sich zu viele daran nicht gehalten haben. Und leider hat die Rot/Grüne
Bundesregierung unter meinem Vorgänger dabei auch keine besonders rühmliche Rolle gespielt, wie man diese
Tage wieder lesen kann. “ Mein Kommentar: …es gibt noch viel zu tun, packen sie es an, Frau Bundeskanzlerin
… Johannes Krieger
Edgar Krieger schreibt:
Sonntag, 18. Oktober 2015 23:42
1. Das vorliegende Recht wurde gleich mehrfach durch die BSG-Richter unrichtig angewandt. 2. Die
Beitragspflicht ergibt sich nur für die bei Vertragsabschluss vereinbarten Versorgungsbezüge. 3. Die
Beitragspflicht für die bei Vertragsabschluss, also für die von vornherein vereinbarte Kapitalzahlung wird vom
GMG Artikel 1 nicht erfasst und ist damit verfassungswidrig. 4. Die Unterlassung rechtserheblich er Anträge
und seine Folgen können nicht einfach auf weitere betroffene Rentner mit Direktversicherungen übertragen
werden. Kein Politiker, Richter, Unternehmer usw. muss aus seiner „Privaten Lebensversicherung“ zur
Altersversorgung einen „Zusatzbeitrag“ an die Krankenkasse abführen, nur die gesetzlich Versicherten Rentner
werden dazu verpflichtet! Wo ist die Chancengleichheit? -Ihr Solidaritätsprinzip? E. Krieger
Manfred Petry schreibt:
Sonntag, 18. Oktober 2015 01:46
Finger weg von der bAV Achtung, für die, die privat vorsorgen wollen. Aus dem brutalen Betrug des Staates
muß man seine Lehren ziehen. Tut das nicht über die 5 Durchführungswege der bAV. Selbst Verbraucherschützer empfehlen, dies nur zu tun, wenn der Arbeitgeber mindestens 20% zuschießt. Nur die 20% reichen auch
nicht, es müssen mindestens 50% sein, damit sich das für den von seinem Nettoentgelt Einzahlenden rechnet!
Die Frage bleibt dann wo verschwinden die 50% des Arbeitgebers in der Auszahlungsphase? Also Finger weg
von der betrieblichen Altersvorsorge, die macht wirklich nur Sinn, wenn der Arbeitgeber das komplett
finanziert! Ansonsten ist das „Kopfkissenspar en“ (bei den mickrigen Zinsen) besser. Es wird dann nicht
angerechnet und man zahlt auch keine KV/PV-Beiträge von 18% am Schluss!
Hans-Michael Wilcke schreibt:
Donnerstag, 15. Oktober 2015 18:18
Ich hoffe, mit dieser Gründung geht es nun in die nächste Runde, trotz Transitzonen, Maut und Grexit. Was ist
da ein Garantiezins von 3-5%, über welchem die Politik wochenlang debattiert und ihn dann auslöscht. Das Geld
unter dem Kopfkissen erntet erfolgreich 18 %, das ist doch ein Ergebnis, da kann jeder Arbeitnehmer auf den
Garantiezins gerne verzichten. Das nennt man dann „Respekt für 45 Jahre Arbeit" Grüß Gott Frau Nahles und
"still ruht der See"-hofer und Frau Ulla Schmidt schaut nur zu.
Karl Heinz Meyer schreibt:
Donnerstag, 15. Oktober 2015 16:17
Nachdem sich große deutsche Magazine, wie z.B. die Wirtschaftswoche beharrlich weigern, einen Leserbrief zu
diesem gemeinschaftlichen Betrug von Politik, Krankenkassen (Sozialmafia?) und Sozialgerichten zu
veröffentlichen , ist es geradezu eine Offenbarung, dass das Handwerksblatt sich immer wieder diese Gaunerei
vornimmt und darüber berichtet. Meine Familie wird jedenfalls keiner dieser "Volks-betrüger -parteien", weder
roten noch grünen noch Seehofers CSU jemals wieder eine Stimme geben. Zum Glück gibt es ja noch ein paar
andere Parteien, die an diesem massenhaften Betrug nicht beteiligt waren.
H. Nöh schreibt:
Donnerstag, 15. Oktober 2015 13:44
Auch ich bin betroffen und kämpfe schon seit ca. 1 1/2 Jahren gegen das Sozialgericht, welches mit
fadenscheinigen Gründen meine Argumentation ignorieren will. Aber, je man zu der Entstehung des GMG 2004
hört und liest und auch die heutigen Stimmen aus der Politik analysiert, wird mir klar, dass wir noch einen
langen Weg vor uns haben: aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Also, nicht aufgeben.
Silvia Hofmann schreibt:
Mittwoch, 14. Oktober 2015 21:08
Auch ich werde monatlich abgezockt - 129,10 Euro - vielen Dank an alle, die bei der Vereinsgründung anwesend
waren und herzlichen Glückwunsch an den gewählten Vorstand. Ich bin auch Mitglied und werde meine Kraft
nach Möglichkeit einsetzen. Es kann und darf nicht sein, dass die Menschen, die in weiser Voraussicht für das
Alter vorgesorgt haben gemolken werden. Ich wollte in 1994 meinen Vertrag auf meinem Namen führen, das
ging angeblich nicht - GRUPPENVERTRAG Gerling. Jetzt glaube ich, dass dies von langer Hand geplant war
und die SPD, Ulla Schmidt gewartet hat bis der Braten in 2004 "fett" genug war und dann zugeschlagen hat.
Also alles bereits eingefädelt. Opfer fangen, in Sicherheit wägen, Gesetz ändern, keinerlei Info seitens
Arbeitgeber oder Versicherung und dann die Falle zuschnappen lassen. Dies sind "vertrauensbildende
Massnahmen" der Politik. BESONDERS PIKANT: Federführend die SPD - angeblich für den "kleinen Mann"
zuständig. Ich bin nur noch enttäuscht und kämpfe.
H. Ehret-Baechle schreibt:
Mittwoch, 14. Oktober 2015 20:36
Dieses GMG-Gesetz von 2004 von SPD/Grünen getragen von der CDU ist ein Angriff auf die vorsorgenden
Bürger und Rentner. Mit dem Glauben auf einen Rechtsstaat haben die uns alle betrogen und unser selbst
erarbeitetes Geld (nicht der AG) für unser Alter weggenommen. Dies ist eine Schande für unsere Politiker und
unseren sogenannten Rechtsstaat.
Bernd Schäwe schreibt:
Mittwoch, 14. Oktober 2015 18:21
Vielen Dank an die "Klagen der Rentner"! Nachdem ich den Artikel im Hamburger Abendblatt gelesen habe,
fand ich weitere hilfreiche Informationen im Handwerksblatt. Nun fasse ich wieder etwas Mut, gegen die oberste
Gerichtssprech ng anzugehen. Mich hatte niemand über die Änderung meines Altvertrages im Jahr 2004
informiert. Meine Versicherung bestätigte mir auf Anfrage, dass sie dazu keinen Anlass sah, da es ja ein Gesetz
sei. Ich kann den Zeitungsbericht bestätigen, dass Politiker mit Textbausteinen antworten (lassen), weil sie keine
Ahnung haben, worum es überhaupt geht! Ich habe bisher immer die "etablierten" Parteien gewählt. Doch genau
von denen kam "NICHTS". Besonders beteiligt an der Gesetzgebung in 2004 war ein gewisser "Horst Seehofer".
Der freute sich damals sehr über die "Rentner-Maut". Ich werde jetzt mal Herrn Gysi anschreiben. Der hat nun
Zeit und evtl. den Durchblick als Anwalt. Bei Erfolg würde ich auch mal die Linken wählen.
S
ahin schreibt:
Mittwoch, 14. Oktober 2015 18:13
Keine Altersversorgung sondern eine Krankenkassenversorgung! Ich zahle für ein Drittel meiner Direktversicherung drei Mal und für die Hälfte zwei Mal Beiträge an die Krankenkasse. Alles für das gleiche Geld. Insgesamt
bekommt die Krankenkasse über 35,10 % meiner privaten Altersversorgung als Krankenkassenbeitrag.
Rudi Birkmeyer schreibt:
Mittwoch, 14. Oktober 2015 17:30
Endlich greifen auch noch andere gewichtige Medien das Thema der „Enteignung von vorsorgebewusst en
Bundesbürger“ auf! Die monatlichen Gehaltsumwandlungsbeträge waren seit Beginn meiner Versicherung
(1987) immer Sozialversicherungspflichtig! Somit erschleichen sich die Versicherungen den Beitrag doppelt
bzw. dreifach, weil man auch noch gleich den Arbeitgeberanteil durch den wehrlosen Arbeitnehmer
(Versicherungsnehmer) mitbezahlen lässt! So ein Betrug wird dann sogar noch von unseren Richtern, im vollen
Bewusstsein, skrupellos abgesegnet!!! Die Bananenrepublik lässt grüßen
Gerhard Kieseheuer schreibt:
Mittwoch, 14. Oktober 2015 12:39
Sozialgericht Itzehoe: Der Richter hat unumwunden zugegeben das er kein Urteil fällen wird was dem
Landessozialgericht sowie in der Folge dann dem Bundessozialgericht nicht gefallen wird. Er äußerte sich
dahingehend das wohl das Landessozialgericht sich in anderen Fällen schon diverse Male eine „blutige Nase“
geholt hätte. Inhaltlich können wir zwar alles Mögliche argumentieren, es wird alles abgebügelt werden mit dem
Hinweis darauf das es sich lt. Urteil des Bundessozialgerichtes um eine „betriebliche Altersvorsorge“ handelt.
Soviel also zur angeblichen Freiheit der Gerichtsbarkeit in Deutschland. Frank Fahlsen lässt grüssen. http://
www.suendenregi ster.de/?p=61)
Wolfgang Denzin schreibt:
Mittwoch, 14. Oktober 2015 12:05
Super, die Berichtserstattung. Ich hoffe, dass es viele Geschädigte Lesen und sich unserem Verein Anschließen.
Ich hoffe auch, dass es viele Politiker lesen und sich Gedanken machen, wie man der Altersarmut entgegen
wirken kann.
Rudi Birkmeyer schreibt:
Mittwoch, 14. Oktober 2015 10:05
Danke für die tolle und ausführliche Berichterstattung!