1. Administratives für die Strafen bzw. Bussen Bussen Die von der Abteilung Spielbetrieb verfügten Strafen werden den Vereinen monatlich gemäss Tarifblatt FVRZ (siehe Homepage FVRZ, Rubrik „Weisungen – Regionalvorstand“) und Disziplinarmassnahmenkatalog FVRZ (siehe Homepage FVRZ, Rubrik „Weisungen – SpielbetriebStrafenwesen“) in Rechnung gestellt. Dies betrifft mögliche Strafen gegen – Spieler und Spielerinnen (Verwarnungen und Feldverweise), welche in Aktivmannschaften eingesetzt wurden – Junioren und Juniorinnen (ausschliesslich Verfügungen ab 3 Suspensionen) – Trainer/Betreuer/Begleiter – Mannschaften/Vereine Umtriebsgebühr Auf allen Bussen bzw. Strafen wird eine Umtriebsgebühr gemäss Tarifblatt FVRZ (siehe Homepage FVRZ, Rubrik „Weisungen – Regionalvorstand) erhoben. Verfügung Versand/Kontrolle Für jede Strafe (z.B. Suspension aus Feldverweis, Ordnungsbusse) wird eine einzelne schriftliche Strafverfügung pro Spieler/Trainer/Mannschaft/Verein erstellt, welche jeweils am Mittwoch per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse des Vereins versendet und auf der Homepage des FVRZ sowie im Clubcorner SFV publiziert wird. In Einzelfällen kann auch an anderen Wochentagen eine Strafe verfügt werden. Der Tathergang (z.B. gemäss Schiedsrichterrapport) wird in abgekürzter Form auf der Verfügung aufgeführt. Sollten die Angaben für eine eventuelle Einsprache oder einen eventuellen Rekurs nicht genügen, muss das Sekretariat kontaktiert werden, welches anhand der Originalunterlagen weitere Auskünfte erteilen kann. Allfällige Abklärungen haben keinen Einfluss auf die Frist zur Einreichung einer Einsprache bzw. eines Rekurses. Homepage/Clubcorner SFV Offene Suspensionen Die publizierten offenen Suspensionen auf der Homepage FVRZ und des Clubcorners SFV des entsprechenden Vereins sind verbindlich. Spielerstrafen Auf der Homepage FVRZ und im Clubcorner SFV des entsprechenden Vereins werden jeweils das Total der zu verbüssenden verbindlichen Suspensionen eines Spielers aus Verfügungen (inkl. evtl. automatischer Suspension) und Verwarnungen publiziert. 29.07.15 Spielbetrieb - Strafenwesen E1-1 1. Administratives für die Strafen bzw. Bussen Liste „Strafverfügungen“ Während der Meisterschaft wird die Liste „Strafverfügungen“ als „Offizielle Mitteilung“ im Normalfall jeweils am Mittwoch an die offizielle E-Mail-Adresse des Vereins versandt. Die Informationen sind auch auf der Homepage FVRZ und im Clubcorner SFV abrufbar. Vereine, die bis am Freitag der gleichen Woche nicht im Besitze der Informationen sind, haben sich beim Sekretariat FVRZ über deren Verbleib zu erkundigen. Der Verein wird über die folgenden Punkte informiert: – neu erfasste Verwarnungen/Zeitstrafen eines Spielers, inkl. Angabe der Personen-/Spieldaten, allfälliger Suspensionen, Strafpunkte und der entsprechenden Busse/Gebühr – neu erfasste Verfügungen eines Spielers, inkl. Angabe der Personen-/Spieldaten, Suspensionen, Strafpunkte und der entsprechenden Busse/Gebühr – neu erfasste Verfügungen gegen Trainer/Mannschaft/Verein, inkl. Angabe der Personen-/Teamdaten, Strafpunkte und der entsprechenden Busse/Gebühr Kontrolle 29.07.15 Die Verantwortung für das Überwachen von Strafangelegenheiten (z.B. korrektes Verbüssen der Suspensionen) liegt vollumfänglich beim Verein. Spielbetrieb - Strafenwesen E1-2
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