Strafenwesen (Adminstratives für die Strafen bzw. Bussen)

1.
Administratives für die Strafen bzw. Bussen
Bussen
Die von der Abteilung Spielbetrieb verfügten Strafen werden
den Vereinen monatlich gemäss Tarifblatt FVRZ (siehe
Homepage FVRZ, Rubrik „Weisungen – Regionalvorstand“) und Disziplinarmassnahmenkatalog FVRZ (siehe
Homepage FVRZ, Rubrik „Weisungen – SpielbetriebStrafenwesen“) in Rechnung gestellt.
Dies betrifft mögliche Strafen gegen
– Spieler und Spielerinnen (Verwarnungen und Feldverweise),
welche in Aktivmannschaften eingesetzt wurden
– Junioren und Juniorinnen (ausschliesslich Verfügungen ab 3
Suspensionen)
– Trainer/Betreuer/Begleiter
– Mannschaften/Vereine
Umtriebsgebühr
Auf allen Bussen bzw. Strafen wird eine Umtriebsgebühr gemäss Tarifblatt FVRZ (siehe Homepage FVRZ, Rubrik „Weisungen – Regionalvorstand) erhoben.
Verfügung
Versand/Kontrolle
Für jede Strafe (z.B. Suspension aus Feldverweis, Ordnungsbusse) wird eine einzelne schriftliche Strafverfügung pro
Spieler/Trainer/Mannschaft/Verein erstellt, welche jeweils am
Mittwoch per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse des Vereins versendet und auf der Homepage des FVRZ sowie im
Clubcorner SFV publiziert wird. In Einzelfällen kann auch an
anderen Wochentagen eine Strafe verfügt werden.
Der Tathergang (z.B. gemäss Schiedsrichterrapport) wird in
abgekürzter Form auf der Verfügung aufgeführt.
Sollten die Angaben für eine eventuelle Einsprache oder einen
eventuellen Rekurs nicht genügen, muss das Sekretariat kontaktiert werden, welches anhand der Originalunterlagen weitere
Auskünfte erteilen kann.
Allfällige Abklärungen haben keinen Einfluss auf die Frist zur
Einreichung einer Einsprache bzw. eines Rekurses.
Homepage/Clubcorner SFV Offene Suspensionen
Die publizierten offenen Suspensionen auf der Homepage
FVRZ und des Clubcorners SFV des entsprechenden Vereins
sind verbindlich.
Spielerstrafen
Auf der Homepage FVRZ und im Clubcorner SFV des entsprechenden Vereins werden jeweils das Total der zu verbüssenden verbindlichen Suspensionen eines Spielers aus Verfügungen (inkl. evtl. automatischer Suspension) und Verwarnungen publiziert.
29.07.15
Spielbetrieb - Strafenwesen
E1-1
1.
Administratives für die Strafen bzw. Bussen
Liste „Strafverfügungen“
Während der Meisterschaft wird die Liste „Strafverfügungen“
als „Offizielle Mitteilung“ im Normalfall jeweils am Mittwoch an
die offizielle E-Mail-Adresse des Vereins versandt. Die Informationen sind auch auf der Homepage FVRZ und im Clubcorner
SFV abrufbar.
Vereine, die bis am Freitag der gleichen Woche nicht im Besitze der Informationen sind, haben sich beim Sekretariat FVRZ
über deren Verbleib zu erkundigen.
Der Verein wird über die folgenden Punkte informiert:
– neu erfasste Verwarnungen/Zeitstrafen eines Spielers, inkl.
Angabe der Personen-/Spieldaten, allfälliger Suspensionen,
Strafpunkte und der entsprechenden Busse/Gebühr
– neu erfasste Verfügungen eines Spielers, inkl. Angabe der
Personen-/Spieldaten, Suspensionen, Strafpunkte und der
entsprechenden Busse/Gebühr
– neu erfasste Verfügungen gegen Trainer/Mannschaft/Verein, inkl. Angabe der Personen-/Teamdaten, Strafpunkte
und der entsprechenden Busse/Gebühr
Kontrolle
29.07.15
Die Verantwortung für das Überwachen von Strafangelegenheiten (z.B. korrektes Verbüssen der Suspensionen) liegt vollumfänglich beim Verein.
Spielbetrieb - Strafenwesen
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