Überblick der wichtigsten Anpassungen „Handbuch Spielbetrieb“ Stichtag: 29.07.2015: Kapitel-Seite wichtigste Änderungen/Ergänzungen B6-5 ANPASSUNG: Witterungsbedingte Neuansetzungen Wenn verschobene Spiele wochentags angesetzt werden, werden grundsätzlich die in der Rundentabelle vorgesehenen Nachtragsdaten priorisiert. B8-1 ANPASSUNG: Tenue-Änderung Team Änderungen von Tenue-Farben können neu im Clubcorner SFV mutiert werden. C1-1 ANPASSUNG: Spielkarten Junioren D und Juniorinnen B/9er–D Bei allen Meisterschafts- und Cupspielen muss die offizielle Spielerkarte SFV ausgefüllt und via Heimclub innert 3 Tagen dem FVRZ eingesandt respektive übermittelt werden. Fehlbare Vereine werden gemäss offiziellem Tarifblatt FVRZ gebüsst. Bei Nichteinreichung der Spielerkarte (trotz Mahnung) wird das Spiel 0:3 Forfait zu Gunsten des Gegners gewertet. C1-4 ANPASSUNG: Juniorinnen Regional-Cup B und C (Spielberechtigung) Im Halb- und Finalspiel der Juniorinnen B und Juniorinnen C dürfen nur Spielerinnen eingesetzt werden, welche mindestens zwei Cupspiele mit dieser Mannschaft (ganz oder teilweise) ausgetragen haben. E3-2 ANPASSUNG: Zeitstrafen Im Junioren-/Juniorinnen-Breitenfussball (Kategorien A+ bis D) wird die Zeitstrafe angewendet. Die Zeitstrafe bedeutet nach einer gelben Karte den zeitlichen Ausschluss des fehlbaren Spielers respektive der fehlbaren Spielerin während der Dauer von 10 Minuten. Gleichzeitig wird die Zeitstrafe bei Spielen mit offiziellen Schiedsrichtern wie eine Verwarnung rapportiert. Demzufolge hat ein Spieler nach 4, 8 etc. Zeitstrafen die daraus folgende/n Suspension/en zu verbüssen. Die Zeitstrafe bei den Aktiven Frauen entfällt! E5-1 ANPASSUNG: Einsprache (bisher: Wiedererwägungsgesuch) Eine Einsprache ist nur dann gültig, wenn diese innert 5 Tagen seit der Mitteilung des Entscheides eingereicht wird. Die Frist beginnt ab dem zweiten der Spedition bzw. der Publikation im Internet folgenden Tag, wobei der Aufgabestempel der Post oder das Übermittlungsdatum des EMails oder das Verfügungsdatum (Clubcorner SFV) massgebend ist. Innert der Einsprachefrist ist ein Kostenvorschuss von Fr. 150.00 auf das Postcheckkonto 803457-6 des FVRZ einzuzahlen. Die Rechtsmittelinstanz (Abteilung Spielbetrieb) kann einen angefochtenen Entscheid bestätigen, abändern oder aufheben. Sie ist nicht an die Anträge der Parteien gebunden. Abänderungen zu Ungunsten der das Rechtsmittel ergreifenden Partei sind möglich. E6-1 ANPASSUNG: Rekurs Ein Rekurs ist nur dann gültig, wenn dieser innert 5 Tagen seit der Mitteilung des EinspracheEntscheides eingereicht wird. Die Frist beginnt ab dem zweiten der Spedition bzw. der Publikation im Internet folgenden Tag, wobei der Aufgabestempel der Post oder das Übermittlungsdatum des E-Mails oder das Verfügungsdatum (Clubcorner SFV) massgebend ist. Die Rechtsmittelinstanz (Rekurskommission) kann einen angefochtenen Entscheid bestätigen, abändern oder aufheben. Sie ist nicht an die Anträge der Parteien gebunden. Abänderungen zu Ungunsten der das Rechtsmittel ergreifenden Partei sind möglich. Kapitel D DIVERSE ANPASSUNGEN: Modalitäten aller Kategorien Speziell „Cup Juniorinnen B“: Der FVRZ schreibt vor, den Juniorinnen B- und C-Cup mit 9erMannschaften auszutragen (also auch keine offiziellen Schiedsrichter im Juniorinnen B-Cup!).
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