Ausgabe 27/2015 | 15. Dezember 2015 Tax Short Cuts Aktuelle Steuerinformationen für Österreich von EY Inhalt 01 BMF: Begutachtungsentwurf zur Grundanteil-Verordnung 02 Registrierkassensicherheitsverordnung kundgemacht 02 EU-Richtlinie zum automatischen Informationsaustausch für Steuervorbescheide verabschiedet BMF: Begutachtungsentwurf zur GrundanteilVerordnung Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wurde der Grundanteil bei Erwerb von bebauten Grundstücken ab der Veranlagung 2016 von 20% auf 40% angehoben, mit der Möglichkeit, abweichende Aufteilungsverhältnisse zwischen Grund und Boden im Wege einer Verordnung festzulegen. Gemäß dem Begutachtungsentwurf der Verordnung kann der Grundanteil eines bebauten Grundstücks abweichend von den in § 16 Abs. 1 Z 8 EStG normierten 40% auch pauschal ermittelt werden. Ohne gesonderten Nachweis soll das Aufteilungsverhältnis Grund-Boden wie folgt ermittelt werden können: • Bei Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern und einem durchschnittlichen Quadratmeterpreis für baufreies Land (als Bauland gewidmetes und voll aufgeschlossenes unbebautes Grundstück) von weniger als EUR 400 beträgt der Grundanteil 20%. • Bei Gemeinden mit mindestens 100.000 Einwohnern und in Gemeinden mit einem durchschnittlichen Quadratmeterpreis für baufreies Land von mindestens EUR 400 sind als Grundanteil entweder 30% (bei Gebäuden mit mehr als 10 Wohn- und Geschäftseinheiten) oder 40% (bei Gebäuden bis zu 10 Wohn- und Geschäftseinheiten) auszuscheiden. Die Einwohnerzahl richtet sich nach dem Ergebnis der jeweiligen letzten Volkszählung (derzeit: Volkszählung 2011). Weichen die tatsächlichen Verhältnisse jedoch offenkundig erheblich ab, ist der Grundanteil nicht nach dieser Verordnung zu ermitteln. Die Verordnung soll mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten und erstmalig bei der Veranlagung für das Jahr 2016 anzuwenden sein. Die Begutachtungsfrist hat mit 14. Dezember 2015 geendet. Registrierkassensicherheitsverordnung kundgemacht Bundesabgabenordnung Der überarbeitete Entwurf der Registrierkassensicherheitsverordnung, in dem die technischen Einzelheiten für Sicherheitseinrichtungen in Registrierkassen und andere, der Datensicherheit dienende Maßnahmen geregelt werden, wurde im September 2015 entsprechend der Richtlinie 98/34/EG zwecks technischer Notifikation der EU-Kommission vorgelegt (vgl. auch unsere Tax Short Cuts Nr. 20/2015 vom 22. September 2015). Die Verordnung wurde nun nach Ablauf der dreimonatigen Notifikationsfrist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. II Nr. 410/2015 vom 11. Dezember 2015). Sie enthält gegenüber dem überarbeiteten Entwurf keine Änderungen. EU-Richtlinie zum automatischen Informationsaustausch für Steuervorbescheide verabschiedet EU-Amtshilfe-Richtlinie Der EU-Rat hat am 8. Dezember 2015 die von der EU-Kommission vorgelegte Richtlinie zur Transparenz von Steuervorbescheiden (2011/16/EU) verabschiedet. Die Richtlinie wird die EU-Mitgliedstaaten ab dem 1. Jänner 2017 zum automatischen Austausch von Informationen über grenzübergreifende Steuervorbescheide sowie über Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung verpflichten. Die EU-Kommission kann dabei ein sicheres Zentralverzeichnis einrichten, in dem die ausgetauschten Informationen gespeichert werden. Die Richtlinie enthält gegenüber der von der EU-Kommission vorgelegten Fassung (vgl. unsere Tax Short Cuts Nr. 22/2015 vom 20. Oktober 2015) keine wesentlichen Änderungen. Wie die Änderungen der EU-Amtshilfe-Richtlinie (2011/16/EU) nun in das nationale Recht umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen gerne informieren. EY Tax Short Cuts, Ausgabe 27/2015 | 2 Ansprechpartner Feedback Business Tax Wenn Sie kontaktiert werden möchten, Rückfragen oder Vorschläge haben, senden Sie bitte ein E-Mail an: Feedback Mag. Andreas Stefaner Telefon +43 1 211 70 1041 [email protected] Archiv International Tax Ältere Ausgaben dieses Newsletters finden Sie hier: Archiv Dr. Roland Rief Telefon +43 1 211 70 1257 [email protected] Website Indirect Tax Besuchen Sie unsere Website und informieren Sie sich über unsere Dienstleistungen, Aktivitäten und aktuellen Veranstaltungen: Website MMag. Ingrid Rattinger Telefon +43 1 211 70 1251 [email protected] Abmeldung Wenn Sie diesen Newsletter in Zukunft nicht mehr erhalten wollen, senden Sie bitte eine E-Mail unter Angabe Ihres Namens und Ihrer E-MailAdresse an: Abmeldung Medieninhaber und Herausgeber Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. („EY“) Wagramer Straße 19, IZD-Tower 1220 Wien EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory Die globale EY-Organisation im Überblick EY ist einer der globalen Marktführer in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung und Managementberatung. Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Leistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und die Finanzmärkte. Dafür sind wir bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dynamischen Teams, einer ausgeprägten Kundenorientierung und individuell zugeschnittenen Dienstleistungen. Unser Ziel ist es, die Funktionsweise wirtschaftlich relevanter Prozesse in unserer Welt zu verbessern – für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unsere Kunden sowie die Gesellschaft, in der wir leben. Dafür steht unser weltweiter Anspruch „Building a better working world“. Die globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten. Weitere Informationen finden Sie unter www.ey.com. In Österreich ist EY an vier Standorten präsent. „EY“ und „wir“ beziehen sich in dieser Publikation auf alle österreichischen Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited. Verantwortlicher Partner Angaben zur Offenlegung gem. § 25 MedG können hier abgerufen werden. Mag. Andreas Stefaner Telefon +43 1 211 70 1041 [email protected] © 2015 Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. All Rights Reserved. Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. 1220 Wien, Wagramer Straße 19 4020 Linz, Blumauerstraße 46 5020 Salzburg, Sterneckstraße 33 9020 Klagenfurt, Eiskellerstraße 5 Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Bericht auf die geschlechtsspezifische Differenzierung, z. B. „Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen", verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter. Diese Publikation ist lediglich als allgemeine, unverbindliche Information gedacht und kann daher nicht als Ersatz für eine detaillierte Recherche oder eine fachkundige Beratung oder Auskunft dienen. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität; insbesondere kann diese Publikation nicht den besonderen Umständen des Einzelfalls Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt damit in der eigenen Verantwortung des Lesers. Jegliche Haftung seitens der Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. und/oder anderer Mitgliedsunternehmen der globalen EY-Organisation wird ausgeschlossen. Bei jedem spezifischen Anliegen sollte ein geeigneter Berater zurate gezogen werden. www.ey.com/at EY Tax Short Cuts, Ausgabe 27/2015 | 3
© Copyright 2025 ExpyDoc