Brandschutz in Asylunterkünften – schnelle Umnutzung ermöglicht

MEDIENMITTEILUNG
Brandschutz in Asylunterkünften – schnelle Umnutzung ermöglicht
Die weiterhin hohen Zuweisungen des Bundes von Asylsuchenden an den Kanton Zürich
führen zu einer sehr angespannten Lage bezüglich Unterbringung. Damit Schutzbauten
und andere leerstehende Räumlichkeiten schneller zu Asylunterkünften umgenutzt werden können, hat der Regierungsrat temporär die Brandschutzvorschriften angepasst.
Per 1. Januar 2016 werden noch einmal mehr Asylsuchende in den Gemeinden untergebracht werden müssen. Und auch die Infrastruktur für die Erstunterbringung im Kanton
Zürich muss im aktuellen Umfeld schrittweise ausgebaut werden. Im Kanton Zürich steigt
der Druck, schnell geeignete Räumlichkeiten zu finden.
Für die Unterbringung von Asylsuchenden kommen neben ungenutzten Büro- und
Gewerbebauten, Wohnungen und Wohncontainern besonders auch Schutzbauten in
Frage. Diese verfügen allerdings in der Grundausrüstung nicht über ausreichende
Brandschutzeinrichtungen, da sie für den militärischen Notfall konzipiert sind und somit
die schweizerischen Brandschutzvorschriften nicht zur Anwendung kommen. Um diese
regulatorische Lücke zu schliessen, hat die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen
(VKF) per 6. November 2015 eine Brandschutzerläuterung für zivil genutzte Schutzbauten
herausgegeben. Eine strikte Anwendung dieser Empfehlungen macht allerdings insbesondere grössere Schutzbauten als kurzfristig verfügbare Unterkünfte für Asylsuchende
ungeeignet.
Regierungsrat erlässt abweichende Regelung für Schutzbauten
Der Regierungsrat hat daher eine abweichende Regelung erlassen, die für die Nutzung
von Schutzbauten als Unterkünfte für Asylsuchende im Rahmen der Verhältnismässigkeit
und unter der Voraussetzung einer ständigen Betreuung vor Ort durch mindestens zwei
Personen Erleichterungen bei der Anwendung der vorgenannten Vorschriften vorsieht.
Dadurch können, unter anderem, bei einem Ausgang ins Freie bis zu 150 Personen und
bei zwei Ausgängen ins Freie bis zu 250 Personen in einem Schutzbau untergebracht
werden.
Auch für die Sicherstellung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten in Büro- und Gewerbebauten, Wohnungen oder Wohncontainern muss von den geltenden Brandschutzvorschriften abgewichen werden können, um nicht die sofortige Bereitstellung von Unterkünften zu verunmöglichen oder unverhältnismässig lange zu verzögern. Daher hat die
GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich, als für den Brandschutz im Kanton zuständige
Stelle, Abweichungen von den Brandschutzvorschriften für temporäre Asylunterkünfte
formuliert. Diese wurden ebenfalls durch den Regierungsrat genehmigt.
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Die GVZ steht überdies kurzfristig für die Ausbildung des Betreuungspersonals bezüglich
korrektem Verhalten im Brandfall sowie der Brandbekämpfung mit den vor Ort
vorhandenen Löschmitteln zur Verfügung.
Die Abweichungen sind vom Regierungsrat bis Ende 2017 befristet.
Die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich versichert die Gebäude im Kanton Zürich
gegen Feuer- und Elementarschäden und engagiert sich zum Schutz von Personen und
Sachwerten in der Prävention. Im gesetzlichen Auftrag erfüllt sie in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden den Brandschutz und das Feuerwehrwesen. Die GVZ ist ein
selbstständiges öffentliches Unternehmen und beschäftigt rund 110 hauptberufliche und
250 nebenberufliche Mitarbeitende.
Zürich, 26. November 2015
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Conrad Gossweiler, Direktor GVZ
T 044 308 22 60 Donnerstag, 26.11.2015 von 14.00 bis 15.00 und 17.00 bis 18.00 Uhr
[email protected]
GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich
Thurgauerstrasse 56
Postfach
8050 Zürich
T 044 308 21 11 / F 044 303 11 20
[email protected]
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