Kartellrecht: Erfolgreiche Marktöffnung ermöglicht

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kartellrecht: Erfolgreiche Marktöffnung ermöglicht vorzeitige Beendigung
der Verpflichtungen in der Wettbewerbssache Deutsche Bahn
Brüssel, 8. April 2016
Die Europäische Kommission hat die Deutsche Bahn früher als vorgesehen aus ihren im
Dezember 2013 für bindend erklärten Verpflichtungen entlassen, da inzwischen mehrere
Wettbewerber in den deutschen Bahnstrommarkt eingetreten sind, so dass die
wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission gegenstandslos geworden sind.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Die
Zunahme des Wettbewerbs auf dem deutschen Markt für die Bahnstromversorgung bestätigt, dass die
Verpflichtungen unsere Wettbewerbsbedenken erfolgreich ausgeräumt haben. Dies ist ein gutes
Beispiel dafür, wie Verpflichtungsbeschlüsse schnell und wirksam Märkte öffnen, gleiche
Wettbewerbsbedingungen gewährleisten und zu mehr Wettbewerb und niedrigeren Preisen für
Verbraucher und Unternehmen führen können.“
Im Dezember 2013 nahm die Kommission Verpflichtungsangebote der etablierten deutschen
Eisenbahngesellschaft Deutsche Bahn hinsichtlich ihres Preissystems für Bahnstrom in Deutschland an.
Bahnstrom, der für den Antrieb von Lokomotiven verwendete Strom, ist für
Eisenbahnverkehrsunternehmen eine unentbehrliches Vorleistungsprodukt. Vor dem Inkrafttreten der
Verpflichtungen war DB Energie, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn, der einzige
Bahnstromanbieter in Deutschland.
Die Kommission hatte Bedenken, dass die Preise der Deutschen Bahn für Bahnstrom es ebenso
effizienten Wettbewerbern unter Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV) unmöglich gemacht hätten, auf den deutschen Märkten für Schienengüterund -personenfernverkehr rentabel zu wirtschaften (sogenannte Margenbeschneidung).
Hauptzweck der Verpflichtungszusagen war daher, es nicht zur DB-Gruppe gehörenden Stromanbietern
zu ermöglichen, in den zuvor monopolisierten Markt für die Versorgung von
Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Bahnstrom einzutreten. DB Energie verpflichtete sich,
i) Stromanbietern Zugang zu ihrem Bahnstromnetz zu gewähren und ii) ihr Preissystem zu ändern.
Gestaltung und Umsetzung der Verpflichtungen haben sich als erfolgreich erwiesen. Innerhalb von
achtzehn Monaten nach ihrem Inkrafttreten sind mehrere Energieversorger in den Bahnstrommarkt
eingetreten. Im Jahr 2015 haben sie bereits mehr als die Hälfte der gesamten Bahnstromnachfrage der
nicht zur Deutschen Bahn gehörenden Eisenbahngesellschaften gedeckt.
Die Verpflichtungen sollten ursprünglich für fünf Jahre gelten. Im Beschluss der Kommission war
jedoch vorgesehen, dass die Deutsche Bahn früher von ihren Zusagen entbunden werden könnte, wenn
in einem Kalenderjahr mehr als 25 % des von nicht zur DB-Gruppe gehörenden
Eisenbahnunternehmen insgesamt nachgefragten Stroms von anderen Energieversorgern geliefert
würden. Da diese Schwelle 2015 erreicht wurde, hat die Kommission beschlossen, die Rechtspflicht der
Deutschen Bahn zur Einhaltung ihrer Zusagen mit Wirkung vom heutigen Tage aufzuheben.
Eine nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses wird auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb
im öffentlich zugänglichen Register der Kommission unter der Nummer der Wettbewerbssache 39678
veröffentlicht.
Hintergrundinformationen zum Verfahren
Artikel 102 AEUV verbietet die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem
Binnenmarkt, soweit dies dazu führen kann, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen.
Nach unangekündigten Nachprüfungen im März 2011 leitete die Kommission im Juni 2012 ein
förmliches Kartellverfahren ein. Im Dezember 2013 nahm die Kommission rechtlich bindende
Verpflichtungszusagen von der Deutschen Bahn an. Weitere Informationen zu den Verpflichtungen
können im öffentlich zugänglichen Register abgerufen werden.
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