Europäische Kommission - Pressemitteilung Kartellrecht: Kommission akzeptiert Verpflichtungsangebote von Containerlinienreedereien zur Preistransparenz Brüssel, 7. Juli 2016 Die Europäische Kommission hat die von 14 Containerlinienreedereien angebotenen Verpflichtungen per Beschluss für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen sollen die Preistransparenz für die Kunden erhöhen und die Wahrscheinlichkeit einer Preisabstimmung verringern. Mit den Verpflichtungen werden Bedenken der Kommission ausgeräumt, dass die Praxis der Unternehmen, geplante Preiserhöhungen zu veröffentlichen, dem Wettbewerb und den Kunden geschadet haben könnte. Diese Praxis könnte unter Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften zu Preissteigerungen auf dem Markt für Containerliniendienste auf Routen von und nach Europa geführt haben. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin, Margrethe Vestager, erklärte hierzu: „Der weitaus größte Teil des Stückgüterumschlags im Seeverkehr von und nach Europa entfällt auf den Containerschiffsverkehr. Wettbewerbsfähige Seeverkehrsdienste sind daher für die europäischen Unternehmen und für die Wirtschaft der EU insgesamt unverzichtbar. Die von 14 Reedereien angebotenen Verpflichtungen werden zu transparenteren Preisen für diese Dienste führen und den Wettbewerb stärken.“ Containerlinienreedereien befördern Container per Schiff nach einem festen Fahrplan zwischen bestimmten Häfen an einem Ende einer Route (z. B. Shanghai, Hongkong oder Singapur) und bestimmten Häfen am anderen Ende der Route (z. B. Rotterdam, Hamburg oder Southampton). Mehr als die Hälfte der Ein- und Ausfuhren der EU werden auf dem Seeweg befördert, rund 40 % davon in Containern. Die „GRI Announcements“ 14 Containerlinienreedereien (im Folgenden „Reedereien“) haben ihre geplanten Erhöhungen der Frachtpreise regelmäßig auf ihren Websites, über die Presse oder in anderer Form angekündigt. Dabei handelt es sich um CMA CGM (Frankreich), COSCO (China), Evergreen (Taiwan), Hamburg Süd (Deutschland), Hanjin (Südkorea), Hapag Lloyd (Deutschland), HMM (Südkorea), Maersk (Dänemark), MOL (Japan), MSC (Schweiz), NYK (Japan), OOCL (Hongkong), UASC (Vereinigte Arabische Emirate) und ZIM (Israel). Im Rahmen der sogenannten „GRI Announcements“ (General Rate Increase Announcements – Ankündigungen genereller Ratenerhöhungen) werden keine festen Endpreise für die betreffende Leistung angekündigt, sondern nur der Betrag der Erhöhung in US-Dollar pro transportierter Container-Einheit (20-Fuß-Einheit, „TEU“), die betreffende Route und der Tag, ab dem die Erhöhung wirksam werden soll. Dabei geht es in der Regel um starke Erhöhungen von mehreren hundert USD pro TEU. GRI Announcements erfolgen üblicherweise drei bis fünf Wochen vor der geplanten Einführung der höheren Preise. Während dieser Zeit kündigen einige oder alle anderen Reedereien ähnliche Erhöhungspläne für dieselbe (oder eine ähnliche) Route und denselben (oder einen ähnlichen) Termin an. Die angekündigten Preiserhöhungen sind für die Reedereien nicht verbindlich, und einige von ihnen haben angekündigte generelle Ratenerhöhungen auch tatsächlich verschoben oder geändert, um sie an die generellen Ratenerhöhungen anderer Reedereien anzugleichen. Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission Die Kommission hatte Bedenken, dass die GRI Announcements den Kunden nicht vollständig Aufschluss über die neuen Preise geben, sondern es lediglich den Reedereien ermöglichen, die Preisvorstellungen der anderen Reedereien zu kennen und ihr Verhalten untereinander abzustimmen. Die Ankündigung geplanter Preiserhöhungen könnte ein Signal für das beabsichtigte Marktverhalten der Reedereien sein und durch Verringerung der Unsicherheit über ihre Preispolitik den Anreiz mindern, miteinander zu konkurrieren. Da die Ankündigungen den Kunden nur unvollständige Informationen bieten und für die Reedereien nicht verbindlich sind, können sich die Kunden nicht unbedingt auf sie verlassen, sodass die Reedereien ihre Preise anpassen können, ohne Gefahr zu laufen, Kunden zu verlieren. Diese Praxis könnte zu höheren Preisen für Containerliniendienste führen und dem Wettbewerb und den Kunden schaden. Sie könnte daher gegen die Wettbewerbsvorschriften der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verstoßen, da Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 53 des EWR-Abkommens aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen von Unternehmen verbieten. Die Verpflichtungen der Reedereien Um die Bedenken der Kommission auszuräumen, übermittelten die Reedereien folgende Verpflichtungsangebote: - Die Reedereien werden keine GRI Announcements – d. h. Ankündigungen von nur als Änderungsbetrag oder -prozentsatz ausgedrückten Preisänderungen – mehr veröffentlichen und mitteilen. - Damit künftige Preisankündigungen für die Kunden von Nutzen sind, werden die Reeder Zahlen bekannt machen, die mindestens die fünf wichtigsten Bestandteile des Gesamtpreises enthalten (Grundpreis, Bunkerzuschläge, Sicherheitsgebühren, Terminalumschlagsgebühren und ggf. Hochsaisonzuschlag). - Die Preisankündigungen werden für die jeweilige Reederei für den angegebenen Geltungszeitraum als Höchstpreise verbindlich sein (die Unternehmen dürfen jedoch Preise verlangen, die unter diesem Höchstpreis liegen). - Die Preisankündigungen werden frühestens 31 Tage vor der geplanten Einführung der neuen Preise gemacht. Zu diesem Zeitpunkt beginnen die meisten Kunden, in erheblichem Umfang zu buchen (üblicherweise planen sie ihre Lieferungen zwischen 4 Wochen und 1 Woche, bevor die Sendungen abgehen müssen). - Die Verpflichtungsangebote gelten nicht für: a) Mitteilungen an Kunden, die bereits eine gültige Preisvereinbarung für die Route haben, auf die sich die Mitteilung bezieht, und b) Mitteilungen während bilateraler Verhandlungen oder Mitteilungen, die auf den Bedarf spezifizierter Kunden zugeschnitten sind. Nachdem die Kommission die angebotenen Verpflichtungen einem Markttest unterzogen hat, ist sie davon überzeugt, dass sie ihre Bedenken ausräumen. Sie werden die Preistransparenz für die Kunden erhöhen und durch die Bindung an die angekündigten Preise die Wahrscheinlichkeit verringern, dass die Reedereien abgestimmte Preissignale geben. Die Kommission hat daher beschlossen, dass die Verpflichtungen für die Reedereien für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem 7. Dezember 2016 rechtsverbindlich sind. Hintergrund Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 53 des EWRAbkommens verbieten Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen und den Wettbewerb verhindern oder einschränken können. Im November 2013 hat die Kommission von Amts wegen das förmliche Kartellverfahren eingeleitet, um die Veröffentlichung von GRI Announcements zu prüfen. Die Kommission gab betroffenen Marktteilnehmern die Möglichkeit, zu den Verpflichtungsangeboten Stellung zu nehmen, die die Reedereien im Februar 2016 angeboten hatten. Nach dem Markttest wurde das Unternehmen China Shipping umstrukturiert und ist seitdem nicht mehr in der Containerlinienschifffahrt tätig. Es musste daher keine Verpflichtungen anbieten. Nach Artikel 9 der EU-Kartellverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1/2003) kann die Kommission ein Kartellverfahren beenden, indem sie die von Unternehmen angebotenen Verpflichtungen für rechtsverbindlich erklärt. Gegenstand eines solchen Beschlusses ist nicht die Feststellung, dass ein Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften vorliegt, sondern die rechtliche Verpflichtung der betreffenden Unternehmen, den angebotenen Verpflichtungen nachzukommen. Hält ein Unternehmen sich nicht an die Verpflichtungen, kann die Kommission gegen das Unternehmen eine Geldbuße in Höhe von bis zu 10 % seines weltweiten Jahresumsatzes verhängen, ohne einen Verstoß gegen die Kartellvorschriften feststellen zu müssen. Einen Policy Brief zu Verpflichtungsbeschlüssen nach Artikel 9 finden Sie hier. Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache, unter anderem die vollständige nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses und der Verpflichtungen, werden auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer 39850 veröffentlicht, sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind. IP/16/2446 Kontakt für die Medien: Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00) Giulia KOMEL (+32 2 296 11 75) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
© Copyright 2024 ExpyDoc