Argumente zum Thema Migration/Integration

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Argumente zum Thema Migration/Integration
Präambel
Solidarität, Chancengleichheit, die Sicherung der Menschenrechte und Menschenwürde bilden die
Grundlage unseres Handelns als Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter. Diese Werte sind
unteilbar, sie gelten gegenüber allen Menschen unabhängig von Herkunft, ethnischer/kultureller
Zugehörigkeit oder Geschlecht. Diese universelle Gültigkeit ist nicht nur aus humanitären Gründen
wichtig, sondern auch entscheidend für die Stärke der Gewerkschaftsbewegung. Gewerkschaften
dürfen nicht zulassen, dass Menschen in Gruppen mit unterschiedlichen Rechten und sozialem
Schutz aufgespalten werden. Das gilt ganz besonders für den Arbeitsmarkt.
Insbesondere von der FPÖ werden im Zusammenhang mit Zuwanderung Argumente ins Treffen
geführt und Behauptungen aufgestellt, die offenbar bei den Menschen, die durch die Wirtschaftsund Beschäftigungskrise verunsichert und negativ betroffen sind, leicht Gehör finden.
Im Folgenden wollen wir einen Blick auf die Realität hinter den acht am häufigsten gehörten
Argumenten und Behauptungen werfen.
Behauptung 1: „Das Boot ist voll – Österreich verträgt keine weitere Zuwanderung“
Wanderbewegungen
prägen
die
österreichische
Geschichte.
Auf
Phasen,
in
denen
mehr
Österreicherinnen und Österreicher das Land verließen, folgten Phasen, in denen es zu mehr
Zuwanderung gekommen ist. Zum Beispiel wanderten besonders viele BurgenländerInnen in der
Zwischenkriegszeit aus wirtschaftlichen Gründen aus. In der zweiten Hälfte des zwanzigsten
Jahrhunderts kam es wiederum zu vermehrter Zuwanderung nach Österreich. Gerade in dieser
Phase konnte Österreich seine Position als eine der führenden Wirtschaftsnationen ausbauen. Man
kann feststellen, dass Zuwanderung unserem Land wirtschaftliche Dynamik und Wohlstand
gebracht hat. Die aktuellen statistischen Daten zeichnen folgendes Bild: Im Jahr 2013 wanderten
etwa 151.300 Menschen nach Österreich ein, zugleich verließen 96.600 Personen das Land – das
bedeutet eine Nettozuwanderung von 54.700 Personen. 2014 betrug der Wanderungssaldo ca.
70.000 Personen. 28.000 kamen aus Nicht EU Staaten. (Grafik1)
Aus den EU Staaten kamen 2014 die meisten ZuwanderInnen aus Deutschland, Ungarn und
Rumänien.
Nur knapp die Hälfte der eingewanderten Personen bleibt länger als fünf Jahre in Österreich. In
Österreich als Teil des europäischen Integrationsraumes wird Migration auch in Zukunft im hohen
Ausmaß stattfinden. Die Hauptursachen der steigenden Arbeitslosigkeit liegen nicht in der
Zuwanderung, sondern primär in im schwachen Wirtschaftswachstum und einer verfehlten
europäischen
Wirtschaftspolitik.
(Stagnation,
Sparpolitik
der
öffentlichen
Hand).
Natürlich
verursacht die Zuwanderung auch Probleme am Arbeitsmarkt, gerade ältere, schon länger in
Österreich lebende MigrantInnen sind davon betroffen. Denn derzeit wächst das Arbeitsangebot
stärker als die Beschäftigung, was zu steigender Arbeitslosigkeit führt. Die Grenzen dicht zu
machen ist aber keine Lösung. Das würde erstens auch die vielen ÖsterreicherInnen, die im
angrenzenden Ausland arbeiten massiv betreffen und wäre zweitens unweigerlich mit einem
Austritt aus der Europäischen Union verbunden. Ein Ausscheiden Österreichs aus der EU hätte
2
dramatische wirtschaftliche Konsequenzen und negative Folgen für alle ArbeitnehmerInnen in
Österreich.
Behauptung 2: „Wir brauchen keinen weiteren Flüchtlinge – die meisten sind ohnehin
Scheinasylanten!“
Was die Aufnahme von Flüchtlingen betrifft, die vor Krieg und Terror flüchten, sind wir als
Gewerkschaft dem Prinzip der Humanität verpflichtet. Eine Rückkehr in Länder wie zum Beispiel
Syrien ist für tausende Menschen derzeit einfach nicht möglich. Die Gründerväter und Mütter
hätten die Gewerkschaftsbewegung nach dem Zweiten Weltkrieg nicht wieder aufbauen können,
wenn sie nicht als Flüchtlinge von anderen Ländern aufgenommen worden wären. Österreich hat
bei viel größeren Flüchtlingsbewegungen bereits bewiesen, dass es in der Lage ist, konkret zu
helfen. So wurden im Zuge früherer Krisen und in weitaus schlechteren ökonomischen
Rahmenbedingungen bedeutend mehr Flüchtlinge aufgenommen als aktuell. 1956/57 kamen rund
180.000 Menschen aus Ungarn nach Österreich. Nach Einmarsch der Warschauer-Pakt-Truppen in
die damalige Tschechoslowakei flüchteten 1968 162.000 TschechInnen und SlowakInnen nach
Österreich. (siehe Grafik 2)
Die kriegerischen Auseinandersetzungen nach dem Zerfall Jugoslawiens trieben viele Menschen in
die Flucht. Österreich hat rund 90.000 Flüchtlinge aufgenommen.
2015 wurden bislang etwa 15.000 Asylanträge gestellt, insgesamt ist mit bis zu 60.000 Anträgen
zu rechnen. Das ist ein starker Anstieg gegenüber den Jahren davor und steht in unmittelbarem
Zusammenhang mit den kriegerischen Auseinandersetzungen in Nordafrika und im Nahen Osten.
Es kann aber keine Rede davon sein, dass man diese Menschen nicht unter menschenwürdigen
Bedingungen unterbringen kann.
Warum war damals die Unterbringung
der Flüchtlinge möglich, ohne dass Zeltstädte errichtet
werden mussten? Sowohl die politisch Verantwortlichen in Österreich, aber auch in ganz Europa
sind aufgefordert, die nötigen Plätze bereit zu stellen und humanitäre Hilfe zu leisten.
Es ist auch die Frage zu stellen, welchen Beitrag die Politik leistet, um in Ländern wie Syrien oder
Irak wieder so stabile Verhältnisse herzustellen, dass eine Rückkehr der Menschen in ihre Heimat
möglich ist.
Es muss auch jedem klar sein: niemand verlässt ohne Not seine Heimat! Dem oftmals
vorgebrachten Argument, es seien ja vor allem junge ungebundene Männer, die um Asyl ansuchen,
ist entgegen zu halten, dass angesichts der wochen- und monatelangen Strapazen und
lebensbedrohlichen Gefahren Frauen und Kindern der Fluchtweg oftmals von vornherein versperrrt
ist bzw. ihre Überlebenschancen deutlich niedriger sind.
Behauptung
3:
Durch
die
Arbeitsmarktöffnung
strömen
unkontrolliert
neue
Menschenmassen aus dem Osten ins Land und belasten die Situation am Arbeitsmarkt!
Ein gemeinsamer Arbeitsmarkt ist ein Grundprinzip der Europäischen Union. Ein Schließen der
Grenzen im EU-Raum und eine Abschottung ist nicht möglich und würde auch kein Beitrag zur
Lösung der wirtschaftlichen Krise in Europa leisten.
Gerade der rege Austausch mit Osteuropa hat Österreich unterm Strich wirtschaftliche Vorteile
gebracht.
Durch die
Einführung des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes soll dafür Sorge getragen werden,
dass kollektivvertragliche Standards eingehalten werden und Lohndumping geahndet wird. Dazu
gehört auch Unterstützung von Beschäftigten, die nicht korrekt entlohnt oder illegal beschäftigt
3
wurden.
Eine
Unterbindung
von
Schwarzarbeit
liegt
im
Interesse
der
inländischen
ArbeitnehmerInnen genauso wie jener UnternehmerInnen, die sich an geltende Gesetze halten.
Bei der konkreten Umsetzung des Gesetzes ist zu evaluieren, ob es in der Praxis auch die
notwendigen Effekte hat bzw. Nachschärfungen nötig sind. Es bedarf einer entsprechenden
personellen Ausstattung der Prüforgane und Zusammenarbeit der Behörden.
Ein Abschotten und Dichtmachen der Grenzen widerspricht nicht nur dem Grundgedanken der EU,
sondern würde auch die wirtschaftlichen Probleme nicht lösen und die Arbeitslosigkeit nicht senken.
Behauptung 4: „Die Ausländer belasten den österreichischen Sozialstaat über Gebühr. Es
kommt zu neuen Formen des Sozialtourismus!“
In Wirklichkeit profitieren die öffentlichen Haushalte durch Zuwanderung. Eine OECD-Studie über
die fiskalischen Auswirkungen von Zuwanderung zeigt, dass diese Haushalte zwischen 2007 und
2009 jährlich im Schnitt 2.400 Euro zur Staatskasse beitragen (Berücksichtigt wurden Steuern und
Sozialversicherungsbeiträge,
abzüglich
der
Transferzahlungen).
Zur
aktuell
aufgeflammten
Diskussion über sogenannten Sozialtourismus (Inanspruchnahme der Mindestsicherung und
Ausgleichszulage) durch EU-BürgerInnen folgende Fakten: Ein längerer Aufenthalt in einem
anderen Staat ist an Bedingungen geknüpft, wie dass man als ArbeitnehmerIn bzw. Selbstständiger
tätig ist oder für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen
umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügt. Österreich hat bereits jetzt rigidere Gesetze als
etwa Großbritannien.
EU-Bürger haben grundsätzlich nur dann ein uneingeschränktes Recht auf Mindestsicherung
(derzeit monatlich 814 Euro für Alleinstehende, 1.221 Euro für Paare), wenn sie einer
Erwerbstätigkeit nachgehen. Das heißt aber natürlich auch: Es kommen nur solche EU-Bürger
infrage, die einen sehr schlecht bezahlten Job haben und die Differenz auf die Mindestsicherung
beantragen.
Nichterwerbstätige
Unionsbürger
sind
explizit
von
der
Mindestsicherung
ausgenommen. Ein genereller Anspruch auf Mindestsicherung besteht jedenfalls nicht.
Eine Ausgleichszulage bei niedriger Pension gebührt nur bei rechtmäßigem gewöhnlichem
Aufenthalt im Inland. Zur Prüfung des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland werden umfangreiche
Erhebungen der Pensionsversicherungsanstalt durchgeführt. Ende 2011 wurde an 889 Personen
eine Ausgleichszulage ausbezahlt, die ausländische Leistungen beziehen. Der größte Teil davon,
nämlich 424, beziehen eine Leistung in Deutschland. Im Übrigen nehmen auch österreichische
Pensionsbezieherinnen diese Leistungen im Ausland in Anspruch.
Die Idee von Minister Kurz, die Familienbeihilfe für EU-Bürger zu kürzen, deren Kinder in ärmeren
Herkunftsländern leben, entspricht nicht dem geltenden EU-Recht und würde zwei Klassen von EUBürgerInnen schaffen. Durch den Vorstoß wird suggeriert, es würden dadurch erhebliche Kosten
entstehen.
Nochmals
sei
auf
die
grundsätzliche
positive
Bilanz
im
Zusammenhang
mit
Sozialleistungen verwiesen.
Menschen, die um Asyl ansuchen, haben das Recht auf eine gewisse vorübergehende BasisVersorgung. Seit 2004 gibt es die sogenannte Grundversorgung, die als Vereinbarung zwischen
Bund und Ländern das System der Bundesbetreuung ersetzt hat. Zuständig sind die Bundesländer,
in denen sich die Wohnsitze der AsylwerberInnen befinden.
Die Grundversorgung wird mit organisierter oder individueller Unterkunft gewährt und beinhaltet je
nachdem:
•Unterkunft (in eigenen Heimen)
4
•Verpflegung (im Asylheim) bzw. Verpflegungsgeld (bei individueller Unterkunft € 180/Monat für
Erwachsene, € 80 für Kinder)
•€ 40 Taschengeld im Monat (nur bei organisierter Unterkunft)
•Mietzuschuss (nur bei individueller Unterkunft) von max. € 110/Monat bei Einzelpersonen und €
220/Monat bei Familien
sowie in beiden Fällen
•Krankenversicherung
•Fahrtkostenersatz (z.B. für Behördengänge oder Schulbesuche)
•Kleidung
•Medizinische Leistungen
•Beratung
Organisierte Unterkünfte werden meist von NGOs wie der Caritas, der Diakonie oder SOSMenschenrechte geführt. Die Organisationen bekommen pro Asylwerber in der Unterkunft € 17
Tagessatz (geplant sind zukünftig € 19).
Behauptung 5; „Die Ausländerkriminalität ist besonders hoch!“
Der Anteil an Straftaten von Ausländern steigt in den letzten Jahren tatsächlich leicht an und ist
sicher auch mit der schwieriger werdenden sozialen Situation zu erklären. So stieg die
Arbeitslosigkeit bei MigrantInnen in den letzten Jahren besonders stark an. Auch die Altersstruktur
der MigrantInnen (höherer Anteil junger Menschen) nimmt Einfluss auf diese Statistik. Wenn
entsprechende Möglichkeiten und Chancen zur beruflichen und sozialen Perspektive geboten
werden, wird auch die Kriminalitätsrate sinken. Ein Gutteil der Kriminalität von „Ausländern“ geht
übrigens nicht auf die hier wohnhaften Zuwanderer, sondern auf grenzüberschreitende kriminelle
Banden aus Regionen, die von Armut und sozialer Unsicherheit geprägt sind. Das zeigt die
Bedeutung der wirtschaftlichen Angleichung der Länder Europas und darüber hinaus.
Behauptung 6: „Das Bildungssystem leidet unter den vielen Kindern, die nicht gut
deutsch sprechen!“
Bildung ist ein wesentlicher Schlüssel für die Integration in eine Gesellschaft. Sprachliche
Kenntnisse erhöhen die Chance, in einer Gesellschaft, Fuß zu fassen, ein zweites verpflichtendes
Kindergartenjahr ist zu begrüßen. Die Bemühungen des frühen Spracherwerbsmüssen verstärkt
werden. Die Ausbildungsverpflichtung bis 18 Jahren ist eine wichtige Maßnahme zu verhindern,
dass eine Generation heranwächst, die keine Chancen hat.
In manchen Regionen und Schultypen kommt es tatsächlich zu einer Konzentration von
SchülerInnen mit Sprachdefiziten. Das muss durch entsprechende Planung und die Bereitstellung
einer ausreichenden Zahl von BegleitlehrerInnen ausgeglichen werden.
Behauptung 7: „Besonders Ausländer aus islamischen Ländern zeigen keine Bereitschaft
zur Integration – leben in Parallellgesellschaften und sind der Hort für politischen
Radikalismus!“
Die Herausbildung von Parallelgesellschaften und die mangelnde Integration muss primär sozial
erklärt und unterbunden werden. Wenn Menschen keine Perspektive und Anerkennung haben,
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gleiten sie auch in einen religiös verbrämten Radikalismus ab. Die religiöse Praxis jedes Menschen
ist zu respektieren. Gesetze und Normen müssen aber für alle gleich gelten, egal welcher
Konfession jemand angehört.
Behauptung 8: „Der Islam stellt eine Bedrohung für die Werte der Aufklärung dar, ist
frauenfeindlich und antidemokratisch!“
Man muss zwischen Religionen an sich und politischen Praktiken, die sich auf Religion berufen,
unterscheiden. Als DemokratInnen verurteilen wir jede politische Praxis, die grundlegende
Menschenrechte nicht achtet, egal auf welche Ideologie oder Religion sie sich beruft. Einer
pauschalen Verunglimpfung des Islam als antidemokratisch und menschenfeindlich ist entschieden
entgegen zu treten und führt zu keiner Verständigung zwischen den Weltanschauungen.
Behauptung 9:
„Überfremdung“. Durch die vielen Ausländer fühlt man sich nicht mehr wie zu Hause –
Am Beispiel Wien
Unabhängig davon, welche Parteien an der Regierung sind oder sein werden, wird es keine
Bevölkerungszusammensetzung wie vor den 1990er Jahren mehr geben. Es ist auch nicht so, dass
es in Wien jahrzehntelang eine homogene, gleich bleibende Bevölkerungszusammensetzung
gegeben hat. Der Zuzug von Menschen aus den Gebieten der Monarchie führte in Wien Ende des
19. Jahrhunderts zu mehr als einer Verdoppelung der EinwohnerInnen. Im heutigen Stadtgebiet
von Wien lebten 1870 ca. 900.000 Personen und 1910 über 2,1 Millionen.1 Im Ersten Weltkrieg
nahm die anwesende Bevölkerung durch den Zustrom von Flüchtlingen kurzfristig sogar auf etwa
2,5 Millionen zu. Viele der heutigen WienerInnen haben tschechische Vorfahren, die auf der Suche
nach Arbeit um die letzte Jahrhundertwende hierher gezogen sind und heute zu den UrwienerInnen
gehören.
Wir sollten die Chance nutzen, dass auch jene Menschen, die heute nach Österreich ziehen
akzeptierte und integrierte Teile der Gesellschaft sein können und wollen. Integration ist ein
gemeinsamer und beidseitiger Prozess. Dass gilt für die ÖsterreicherInnen und ZuwanderInnen.
1
https://www.wien.gv.at/wiki/index.php/Bev%C3%B6lkerungsgeschichte
6
Migration Integration Fakten
Grafik 1:
Wanderungsbilanz Österreich ab 2000
80.000
72.324
70.000
60.000
50.000
40.000
43.797
30.705
24.10325.47024.650
21.316
17.053
30.000
20.000
54.728
50.826
44.332
39.873
36.856
33.294
17.272
10.000
0
Wanderungen mit dem Ausland (Außenwanderungen) 2014 nach ausgewählten Herkunfts- und Zielländern
Zuzüge aus dem Ausland
Wegzüge in das Ausland
Wanderungssaldo
Insgesamt
Österreichische
Staatsangehörige
Nicht-Österreichische
Staatsangehörige
Insgesamt
Österreichische
Staatsangehörige
Nicht-Österreichische
Staatsangehörige
Insgesamt
Österreichische
Staatsangehörige
Nicht-Österreichische
Staatsangehörige
INSGESAMT
170.115
15.855
154.260
97.791
21.274
76.517
72.324
-5.419
77.743
EU-LÄNDER, EWR, SCHWEIZ
100.591
4.037
96.554
56.380
7.479
48.901
44.211
-3.442
47.653
EU-Länder vor 2004 (14)
Deutschland
Spanien
33.467
19.147
2.061
2.856
1.844
173
30.611
17.303
1.888
24.917
15.169
1.341
5.042
3.509
192
19.875
11.660
1.149
8.550
3.978
720
-2.186
-1.665
-19
10.736
5.643
739
EU-Beitrittsländer ab 2004 (13)
Bulgarien
Kroatien
Polen
Rumänien
Slowakei
Slowenien
Tschechische Republik
Ungarn
65.362
5.726
5.726
6.946
20.366
6.516
3.157
1.953
14.266
567
38
62
65
124
52
26
74
109
64.795
5.688
5.664
6.881
20.242
6.464
3.131
1.879
14.157
28.767
2.408
1.896
3.482
7.967
3.399
1.013
1.295
6.788
815
63
81
105
144
63
28
108
177
27.952
2.345
1.815
3.377
7.823
3.336
985
1.187
6.611
36.595
3.318
3.830
3.464
12.399
3.117
2.144
658
7.478
-248
-25
-19
-40
-20
-11
-2
-34
-68
36.843
3.343
3.849
3.504
12.419
3.128
2.146
692
7.546
69.524
11.818
57.706
41.411
13.795
27.616
28.113
-1.977
30.090
-560
-12
-27
9
-50
-449
-4
-2
11.165
2.731
1.391
1.283
2.787
535
1.192
136
Herkunfts-/Zielland
DRITTLÄNDER
Europa
26.478
902
25.576
15.873
1.462
14.411
10.605
Bosnien und Herzegowina
5.423
116
5.307
2.704
128
2.576
2.719
Kosovo
1.910
38
1.872
546
65
481
1.364
Russische Föderation
3.101
65
3.036
1.809
56
1.753
1.292
Serbien
7.782
181
7.601
5.045
231
4.814
2.737
Türkei
4.033
438
3.595
3.947
887
3.060
86
Ukraine
1.807
19
1.788
619
23
596
1.188
Weissrussland
215
2
213
81
4
77
134
Q: STATISTIK AUSTRIA, Wanderungsstatistik. Erstellt am 11.06.2015. *) Inkl. den von EU-Ländern abhängigen Gebieten in Europa.
7
Grafik 2:
Asylanträge seit 2003
Staatsangehörigkeit
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
Insgesamt
32.359
24.634
22.461
13.349
11.921
12.841
15.821
11.012
14.416
17.413
17.503
Quelle: Statistik Austria
Asylanträge 2014: 28.027

Die Zahl der Einbürgerungen lag 2004 bei 40.000 Fällen und 2014 bei lediglich ca. 7.500,
seit 2009 immer deutlich unter 10.000 Einbürgerungen pro Jahr.

20% der in Österreich lebenden Menschen haben einen Migrationshintergrund, das sind 1,7
Mio Menschen, davon 1,25 Mio solche der ersten Generation. Von Migrationshintergrund
spricht man wenn die Betroffenen oder ihre Eltern nicht in Österreich geboren wurden.
(Statistik Austria)

Wien hat mit 40,7% den höchsten Anteil an Personen mit Migrationshintergrund.

Das bezieht sich auf die Gesamtbevölkerung. In den Schulen ist der Anteil der Kinder mit
Migrationshintergrund wesentlich höher
8

Österreichweit betrachtet liegt der Anteil der Volksschüler mit anderer Erstsprache als
Deutsch bei knapp 25 Prozent. Nach Bundesländern betrachtet am höchsten ist er in Wien
(54 Prozent).2
Arbeitsmarkt

Arbeitsmarkt: 2014 waren in Österreich 3.503.400 unselbständig Beschäftigte* registriert
(1.640.361 Frauen und 1.863.039 Männer), rund 17% davon waren ausländische
Arbeitskräfte.3 2014 gab es 238.464 arbeitslose InländerInnen (+18.000) und 80.894
arbeitslose AusländerInnen (+14.151 )

Die Erwerbstätigenquote der 15- bis 64-Jährigen mit Migrationshintergrund lag im Jahr
2012 bei 66%, jene der Gleichaltrigen ohne Migrationshintergrund bei 74%.4

Die
Unterschiede
Migrantinnen
sind
(59%
auf
die
gegenüber
niedrigere
70%
bei
weibliche
Frauen
Erwerbsbeteiligung
ohne
mancher
Migrationshintergrund)
zurückzuführen. Die Erwerbsbeteiligung der Frauen aus anderen EU-Staaten (67%) sowie
dem ehemaligen Jugoslawien (60%) unterscheidet sich dabei nur mäßig, jene der
türkischen Frauen (43%) aber deutlich.

Personen mit Migrationshintergrund waren überwiegend (45%) Arbeiter/-innen. der
zweiten Generation gleicht sich die berufliche Stellung an die Bevölkerung ohne
Migrationshintergrund an.

Das Lohnniveau liegt bei Zugewanderten unter dem Durchschnitt. Während Bürger/-innen
der vor 2004 der EU beigetretenen Staaten aber nur geringfügig weniger als das
Durchschnittseinkommen verdienten, lagen die Netto-Jahreseinkommen von Angehörigen
der seit 2004 beigetretenen EU-Staaten, des ehemaligen Jugoslawiens und der Türkei etwa
ein Sechstel bis fast ein Fünftel unter dem Durchschnitt
Warum steigt die Arbeitslosigkeit in Österreich, während sie in Deutschland sinkt?
Dies wird häufig durch die in Deutschlang vollzogenen Reformen, insbesondere am Arbeitsmarkt
(Hartz IV) erklärt. Richtig ist, dass dies durch unterschiedliche Entwicklung in der
Gesamtbevölkerung zu erklären ist. Entscheidend war dabei die Entwicklung der Bevölkerung im
erwerbsfähigen Alter, die in Deutschland von 2000 bis 2008 um 1 ½ Millionen Menschen (-2,7%)
zurückging und seitdem konstant blieb (-140.000). Demgegenüber hat die Bevölkerung im
erwerbsfähigen Alter in Österreich von 2000 bis 2008 um 200.000 Menschen (+4%) zugenommen
und seither um weitere 100.000.
Der österreichische Arbeitsmarkt ist von starker Zuwanderung geprägt, vor allem aus Osteuropa,
aber auch aus Deutschland. Deutsche stellen sogar die Nation mit dem stärksten Zuwachs in der
Ausländerbeschäftigung in Österreich dar. Die Ursachen des starken Zustroms aus Deutschland auf
den österreichischen Arbeitsmarkt dürfte in höheren Mindestlöhnen, freiem Hochschulzugang und
der Attraktivität Österreichs – und vor allem Wiens – als Wohn- und Arbeitsort liegen.
2
Standard,
19.12.2012,
http://derstandard.at/1355460100381/Migranten-anVolksschulen-extrem-ungleich-verteilt
3
4
AMS: Arbeitsmarktprofile 2014 Österreich
Kommission für Migrations- und Integrationsforschung, der Österreichischen Akademie
der Wissenschaften, Wien 2013
9
Die StammtischApp – für Luftverbesserungen über
Österreichs Stammtischen!
Die StammtischApp hilft beim Diskutieren
Wer kennt sie nicht? Die aufgeregt und hitzig geführte
politische Debatte, sei es beim Wirten um’s Eck oder beim
wöchentlichen Kartenspielen daheim.
Schnell erhitzen sich die Gemüter, gerade beim Thema
Integration und Zuwanderung reden wir uns gerne in Rage.
Viel wird einfach nur behauptet, schnell wird ge- und
verurteilt .
Mit dieser App wollen wir ein wenig zur Verbesserung der
politischen Luft an Österreichs Stammtischen beitragen.
Die gängigsten Behauptungen und Vorurteile zu den
Themen Migration, Integration und Fremdenfeindlichkeit
werden hier richtiggestellt.
Mehr unter: http://medienservicestelle.at/migration_bewegt/