1 Argumente zum Thema Migration/Integration Präambel Solidarität, Chancengleichheit, die Sicherung der Menschenrechte und Menschenwürde bilden die Grundlage unseres Handelns als Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter. Diese Werte sind unteilbar, sie gelten gegenüber allen Menschen unabhängig von Herkunft, ethnischer/kultureller Zugehörigkeit oder Geschlecht. Diese universelle Gültigkeit ist nicht nur aus humanitären Gründen wichtig, sondern auch entscheidend für die Stärke der Gewerkschaftsbewegung. Gewerkschaften dürfen nicht zulassen, dass Menschen in Gruppen mit unterschiedlichen Rechten und sozialem Schutz aufgespalten werden. Das gilt ganz besonders für den Arbeitsmarkt. Insbesondere von der FPÖ werden im Zusammenhang mit Zuwanderung Argumente ins Treffen geführt und Behauptungen aufgestellt, die offenbar bei den Menschen, die durch die Wirtschaftsund Beschäftigungskrise verunsichert und negativ betroffen sind, leicht Gehör finden. Im Folgenden wollen wir einen Blick auf die Realität hinter den acht am häufigsten gehörten Argumenten und Behauptungen werfen. Behauptung 1: „Das Boot ist voll – Österreich verträgt keine weitere Zuwanderung“ Wanderbewegungen prägen die österreichische Geschichte. Auf Phasen, in denen mehr Österreicherinnen und Österreicher das Land verließen, folgten Phasen, in denen es zu mehr Zuwanderung gekommen ist. Zum Beispiel wanderten besonders viele BurgenländerInnen in der Zwischenkriegszeit aus wirtschaftlichen Gründen aus. In der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts kam es wiederum zu vermehrter Zuwanderung nach Österreich. Gerade in dieser Phase konnte Österreich seine Position als eine der führenden Wirtschaftsnationen ausbauen. Man kann feststellen, dass Zuwanderung unserem Land wirtschaftliche Dynamik und Wohlstand gebracht hat. Die aktuellen statistischen Daten zeichnen folgendes Bild: Im Jahr 2013 wanderten etwa 151.300 Menschen nach Österreich ein, zugleich verließen 96.600 Personen das Land – das bedeutet eine Nettozuwanderung von 54.700 Personen. 2014 betrug der Wanderungssaldo ca. 70.000 Personen. 28.000 kamen aus Nicht EU Staaten. (Grafik1) Aus den EU Staaten kamen 2014 die meisten ZuwanderInnen aus Deutschland, Ungarn und Rumänien. Nur knapp die Hälfte der eingewanderten Personen bleibt länger als fünf Jahre in Österreich. In Österreich als Teil des europäischen Integrationsraumes wird Migration auch in Zukunft im hohen Ausmaß stattfinden. Die Hauptursachen der steigenden Arbeitslosigkeit liegen nicht in der Zuwanderung, sondern primär in im schwachen Wirtschaftswachstum und einer verfehlten europäischen Wirtschaftspolitik. (Stagnation, Sparpolitik der öffentlichen Hand). Natürlich verursacht die Zuwanderung auch Probleme am Arbeitsmarkt, gerade ältere, schon länger in Österreich lebende MigrantInnen sind davon betroffen. Denn derzeit wächst das Arbeitsangebot stärker als die Beschäftigung, was zu steigender Arbeitslosigkeit führt. Die Grenzen dicht zu machen ist aber keine Lösung. Das würde erstens auch die vielen ÖsterreicherInnen, die im angrenzenden Ausland arbeiten massiv betreffen und wäre zweitens unweigerlich mit einem Austritt aus der Europäischen Union verbunden. Ein Ausscheiden Österreichs aus der EU hätte 2 dramatische wirtschaftliche Konsequenzen und negative Folgen für alle ArbeitnehmerInnen in Österreich. Behauptung 2: „Wir brauchen keinen weiteren Flüchtlinge – die meisten sind ohnehin Scheinasylanten!“ Was die Aufnahme von Flüchtlingen betrifft, die vor Krieg und Terror flüchten, sind wir als Gewerkschaft dem Prinzip der Humanität verpflichtet. Eine Rückkehr in Länder wie zum Beispiel Syrien ist für tausende Menschen derzeit einfach nicht möglich. Die Gründerväter und Mütter hätten die Gewerkschaftsbewegung nach dem Zweiten Weltkrieg nicht wieder aufbauen können, wenn sie nicht als Flüchtlinge von anderen Ländern aufgenommen worden wären. Österreich hat bei viel größeren Flüchtlingsbewegungen bereits bewiesen, dass es in der Lage ist, konkret zu helfen. So wurden im Zuge früherer Krisen und in weitaus schlechteren ökonomischen Rahmenbedingungen bedeutend mehr Flüchtlinge aufgenommen als aktuell. 1956/57 kamen rund 180.000 Menschen aus Ungarn nach Österreich. Nach Einmarsch der Warschauer-Pakt-Truppen in die damalige Tschechoslowakei flüchteten 1968 162.000 TschechInnen und SlowakInnen nach Österreich. (siehe Grafik 2) Die kriegerischen Auseinandersetzungen nach dem Zerfall Jugoslawiens trieben viele Menschen in die Flucht. Österreich hat rund 90.000 Flüchtlinge aufgenommen. 2015 wurden bislang etwa 15.000 Asylanträge gestellt, insgesamt ist mit bis zu 60.000 Anträgen zu rechnen. Das ist ein starker Anstieg gegenüber den Jahren davor und steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den kriegerischen Auseinandersetzungen in Nordafrika und im Nahen Osten. Es kann aber keine Rede davon sein, dass man diese Menschen nicht unter menschenwürdigen Bedingungen unterbringen kann. Warum war damals die Unterbringung der Flüchtlinge möglich, ohne dass Zeltstädte errichtet werden mussten? Sowohl die politisch Verantwortlichen in Österreich, aber auch in ganz Europa sind aufgefordert, die nötigen Plätze bereit zu stellen und humanitäre Hilfe zu leisten. Es ist auch die Frage zu stellen, welchen Beitrag die Politik leistet, um in Ländern wie Syrien oder Irak wieder so stabile Verhältnisse herzustellen, dass eine Rückkehr der Menschen in ihre Heimat möglich ist. Es muss auch jedem klar sein: niemand verlässt ohne Not seine Heimat! Dem oftmals vorgebrachten Argument, es seien ja vor allem junge ungebundene Männer, die um Asyl ansuchen, ist entgegen zu halten, dass angesichts der wochen- und monatelangen Strapazen und lebensbedrohlichen Gefahren Frauen und Kindern der Fluchtweg oftmals von vornherein versperrrt ist bzw. ihre Überlebenschancen deutlich niedriger sind. Behauptung 3: Durch die Arbeitsmarktöffnung strömen unkontrolliert neue Menschenmassen aus dem Osten ins Land und belasten die Situation am Arbeitsmarkt! Ein gemeinsamer Arbeitsmarkt ist ein Grundprinzip der Europäischen Union. Ein Schließen der Grenzen im EU-Raum und eine Abschottung ist nicht möglich und würde auch kein Beitrag zur Lösung der wirtschaftlichen Krise in Europa leisten. Gerade der rege Austausch mit Osteuropa hat Österreich unterm Strich wirtschaftliche Vorteile gebracht. Durch die Einführung des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes soll dafür Sorge getragen werden, dass kollektivvertragliche Standards eingehalten werden und Lohndumping geahndet wird. Dazu gehört auch Unterstützung von Beschäftigten, die nicht korrekt entlohnt oder illegal beschäftigt 3 wurden. Eine Unterbindung von Schwarzarbeit liegt im Interesse der inländischen ArbeitnehmerInnen genauso wie jener UnternehmerInnen, die sich an geltende Gesetze halten. Bei der konkreten Umsetzung des Gesetzes ist zu evaluieren, ob es in der Praxis auch die notwendigen Effekte hat bzw. Nachschärfungen nötig sind. Es bedarf einer entsprechenden personellen Ausstattung der Prüforgane und Zusammenarbeit der Behörden. Ein Abschotten und Dichtmachen der Grenzen widerspricht nicht nur dem Grundgedanken der EU, sondern würde auch die wirtschaftlichen Probleme nicht lösen und die Arbeitslosigkeit nicht senken. Behauptung 4: „Die Ausländer belasten den österreichischen Sozialstaat über Gebühr. Es kommt zu neuen Formen des Sozialtourismus!“ In Wirklichkeit profitieren die öffentlichen Haushalte durch Zuwanderung. Eine OECD-Studie über die fiskalischen Auswirkungen von Zuwanderung zeigt, dass diese Haushalte zwischen 2007 und 2009 jährlich im Schnitt 2.400 Euro zur Staatskasse beitragen (Berücksichtigt wurden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, abzüglich der Transferzahlungen). Zur aktuell aufgeflammten Diskussion über sogenannten Sozialtourismus (Inanspruchnahme der Mindestsicherung und Ausgleichszulage) durch EU-BürgerInnen folgende Fakten: Ein längerer Aufenthalt in einem anderen Staat ist an Bedingungen geknüpft, wie dass man als ArbeitnehmerIn bzw. Selbstständiger tätig ist oder für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügt. Österreich hat bereits jetzt rigidere Gesetze als etwa Großbritannien. EU-Bürger haben grundsätzlich nur dann ein uneingeschränktes Recht auf Mindestsicherung (derzeit monatlich 814 Euro für Alleinstehende, 1.221 Euro für Paare), wenn sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Das heißt aber natürlich auch: Es kommen nur solche EU-Bürger infrage, die einen sehr schlecht bezahlten Job haben und die Differenz auf die Mindestsicherung beantragen. Nichterwerbstätige Unionsbürger sind explizit von der Mindestsicherung ausgenommen. Ein genereller Anspruch auf Mindestsicherung besteht jedenfalls nicht. Eine Ausgleichszulage bei niedriger Pension gebührt nur bei rechtmäßigem gewöhnlichem Aufenthalt im Inland. Zur Prüfung des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland werden umfangreiche Erhebungen der Pensionsversicherungsanstalt durchgeführt. Ende 2011 wurde an 889 Personen eine Ausgleichszulage ausbezahlt, die ausländische Leistungen beziehen. Der größte Teil davon, nämlich 424, beziehen eine Leistung in Deutschland. Im Übrigen nehmen auch österreichische Pensionsbezieherinnen diese Leistungen im Ausland in Anspruch. Die Idee von Minister Kurz, die Familienbeihilfe für EU-Bürger zu kürzen, deren Kinder in ärmeren Herkunftsländern leben, entspricht nicht dem geltenden EU-Recht und würde zwei Klassen von EUBürgerInnen schaffen. Durch den Vorstoß wird suggeriert, es würden dadurch erhebliche Kosten entstehen. Nochmals sei auf die grundsätzliche positive Bilanz im Zusammenhang mit Sozialleistungen verwiesen. Menschen, die um Asyl ansuchen, haben das Recht auf eine gewisse vorübergehende BasisVersorgung. Seit 2004 gibt es die sogenannte Grundversorgung, die als Vereinbarung zwischen Bund und Ländern das System der Bundesbetreuung ersetzt hat. Zuständig sind die Bundesländer, in denen sich die Wohnsitze der AsylwerberInnen befinden. Die Grundversorgung wird mit organisierter oder individueller Unterkunft gewährt und beinhaltet je nachdem: •Unterkunft (in eigenen Heimen) 4 •Verpflegung (im Asylheim) bzw. Verpflegungsgeld (bei individueller Unterkunft € 180/Monat für Erwachsene, € 80 für Kinder) •€ 40 Taschengeld im Monat (nur bei organisierter Unterkunft) •Mietzuschuss (nur bei individueller Unterkunft) von max. € 110/Monat bei Einzelpersonen und € 220/Monat bei Familien sowie in beiden Fällen •Krankenversicherung •Fahrtkostenersatz (z.B. für Behördengänge oder Schulbesuche) •Kleidung •Medizinische Leistungen •Beratung Organisierte Unterkünfte werden meist von NGOs wie der Caritas, der Diakonie oder SOSMenschenrechte geführt. Die Organisationen bekommen pro Asylwerber in der Unterkunft € 17 Tagessatz (geplant sind zukünftig € 19). Behauptung 5; „Die Ausländerkriminalität ist besonders hoch!“ Der Anteil an Straftaten von Ausländern steigt in den letzten Jahren tatsächlich leicht an und ist sicher auch mit der schwieriger werdenden sozialen Situation zu erklären. So stieg die Arbeitslosigkeit bei MigrantInnen in den letzten Jahren besonders stark an. Auch die Altersstruktur der MigrantInnen (höherer Anteil junger Menschen) nimmt Einfluss auf diese Statistik. Wenn entsprechende Möglichkeiten und Chancen zur beruflichen und sozialen Perspektive geboten werden, wird auch die Kriminalitätsrate sinken. Ein Gutteil der Kriminalität von „Ausländern“ geht übrigens nicht auf die hier wohnhaften Zuwanderer, sondern auf grenzüberschreitende kriminelle Banden aus Regionen, die von Armut und sozialer Unsicherheit geprägt sind. Das zeigt die Bedeutung der wirtschaftlichen Angleichung der Länder Europas und darüber hinaus. Behauptung 6: „Das Bildungssystem leidet unter den vielen Kindern, die nicht gut deutsch sprechen!“ Bildung ist ein wesentlicher Schlüssel für die Integration in eine Gesellschaft. Sprachliche Kenntnisse erhöhen die Chance, in einer Gesellschaft, Fuß zu fassen, ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr ist zu begrüßen. Die Bemühungen des frühen Spracherwerbsmüssen verstärkt werden. Die Ausbildungsverpflichtung bis 18 Jahren ist eine wichtige Maßnahme zu verhindern, dass eine Generation heranwächst, die keine Chancen hat. In manchen Regionen und Schultypen kommt es tatsächlich zu einer Konzentration von SchülerInnen mit Sprachdefiziten. Das muss durch entsprechende Planung und die Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von BegleitlehrerInnen ausgeglichen werden. Behauptung 7: „Besonders Ausländer aus islamischen Ländern zeigen keine Bereitschaft zur Integration – leben in Parallellgesellschaften und sind der Hort für politischen Radikalismus!“ Die Herausbildung von Parallelgesellschaften und die mangelnde Integration muss primär sozial erklärt und unterbunden werden. Wenn Menschen keine Perspektive und Anerkennung haben, 5 gleiten sie auch in einen religiös verbrämten Radikalismus ab. Die religiöse Praxis jedes Menschen ist zu respektieren. Gesetze und Normen müssen aber für alle gleich gelten, egal welcher Konfession jemand angehört. Behauptung 8: „Der Islam stellt eine Bedrohung für die Werte der Aufklärung dar, ist frauenfeindlich und antidemokratisch!“ Man muss zwischen Religionen an sich und politischen Praktiken, die sich auf Religion berufen, unterscheiden. Als DemokratInnen verurteilen wir jede politische Praxis, die grundlegende Menschenrechte nicht achtet, egal auf welche Ideologie oder Religion sie sich beruft. Einer pauschalen Verunglimpfung des Islam als antidemokratisch und menschenfeindlich ist entschieden entgegen zu treten und führt zu keiner Verständigung zwischen den Weltanschauungen. Behauptung 9: „Überfremdung“. Durch die vielen Ausländer fühlt man sich nicht mehr wie zu Hause – Am Beispiel Wien Unabhängig davon, welche Parteien an der Regierung sind oder sein werden, wird es keine Bevölkerungszusammensetzung wie vor den 1990er Jahren mehr geben. Es ist auch nicht so, dass es in Wien jahrzehntelang eine homogene, gleich bleibende Bevölkerungszusammensetzung gegeben hat. Der Zuzug von Menschen aus den Gebieten der Monarchie führte in Wien Ende des 19. Jahrhunderts zu mehr als einer Verdoppelung der EinwohnerInnen. Im heutigen Stadtgebiet von Wien lebten 1870 ca. 900.000 Personen und 1910 über 2,1 Millionen.1 Im Ersten Weltkrieg nahm die anwesende Bevölkerung durch den Zustrom von Flüchtlingen kurzfristig sogar auf etwa 2,5 Millionen zu. Viele der heutigen WienerInnen haben tschechische Vorfahren, die auf der Suche nach Arbeit um die letzte Jahrhundertwende hierher gezogen sind und heute zu den UrwienerInnen gehören. Wir sollten die Chance nutzen, dass auch jene Menschen, die heute nach Österreich ziehen akzeptierte und integrierte Teile der Gesellschaft sein können und wollen. Integration ist ein gemeinsamer und beidseitiger Prozess. Dass gilt für die ÖsterreicherInnen und ZuwanderInnen. 1 https://www.wien.gv.at/wiki/index.php/Bev%C3%B6lkerungsgeschichte 6 Migration Integration Fakten Grafik 1: Wanderungsbilanz Österreich ab 2000 80.000 72.324 70.000 60.000 50.000 40.000 43.797 30.705 24.10325.47024.650 21.316 17.053 30.000 20.000 54.728 50.826 44.332 39.873 36.856 33.294 17.272 10.000 0 Wanderungen mit dem Ausland (Außenwanderungen) 2014 nach ausgewählten Herkunfts- und Zielländern Zuzüge aus dem Ausland Wegzüge in das Ausland Wanderungssaldo Insgesamt Österreichische Staatsangehörige Nicht-Österreichische Staatsangehörige Insgesamt Österreichische Staatsangehörige Nicht-Österreichische Staatsangehörige Insgesamt Österreichische Staatsangehörige Nicht-Österreichische Staatsangehörige INSGESAMT 170.115 15.855 154.260 97.791 21.274 76.517 72.324 -5.419 77.743 EU-LÄNDER, EWR, SCHWEIZ 100.591 4.037 96.554 56.380 7.479 48.901 44.211 -3.442 47.653 EU-Länder vor 2004 (14) Deutschland Spanien 33.467 19.147 2.061 2.856 1.844 173 30.611 17.303 1.888 24.917 15.169 1.341 5.042 3.509 192 19.875 11.660 1.149 8.550 3.978 720 -2.186 -1.665 -19 10.736 5.643 739 EU-Beitrittsländer ab 2004 (13) Bulgarien Kroatien Polen Rumänien Slowakei Slowenien Tschechische Republik Ungarn 65.362 5.726 5.726 6.946 20.366 6.516 3.157 1.953 14.266 567 38 62 65 124 52 26 74 109 64.795 5.688 5.664 6.881 20.242 6.464 3.131 1.879 14.157 28.767 2.408 1.896 3.482 7.967 3.399 1.013 1.295 6.788 815 63 81 105 144 63 28 108 177 27.952 2.345 1.815 3.377 7.823 3.336 985 1.187 6.611 36.595 3.318 3.830 3.464 12.399 3.117 2.144 658 7.478 -248 -25 -19 -40 -20 -11 -2 -34 -68 36.843 3.343 3.849 3.504 12.419 3.128 2.146 692 7.546 69.524 11.818 57.706 41.411 13.795 27.616 28.113 -1.977 30.090 -560 -12 -27 9 -50 -449 -4 -2 11.165 2.731 1.391 1.283 2.787 535 1.192 136 Herkunfts-/Zielland DRITTLÄNDER Europa 26.478 902 25.576 15.873 1.462 14.411 10.605 Bosnien und Herzegowina 5.423 116 5.307 2.704 128 2.576 2.719 Kosovo 1.910 38 1.872 546 65 481 1.364 Russische Föderation 3.101 65 3.036 1.809 56 1.753 1.292 Serbien 7.782 181 7.601 5.045 231 4.814 2.737 Türkei 4.033 438 3.595 3.947 887 3.060 86 Ukraine 1.807 19 1.788 619 23 596 1.188 Weissrussland 215 2 213 81 4 77 134 Q: STATISTIK AUSTRIA, Wanderungsstatistik. Erstellt am 11.06.2015. *) Inkl. den von EU-Ländern abhängigen Gebieten in Europa. 7 Grafik 2: Asylanträge seit 2003 Staatsangehörigkeit 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Insgesamt 32.359 24.634 22.461 13.349 11.921 12.841 15.821 11.012 14.416 17.413 17.503 Quelle: Statistik Austria Asylanträge 2014: 28.027 Die Zahl der Einbürgerungen lag 2004 bei 40.000 Fällen und 2014 bei lediglich ca. 7.500, seit 2009 immer deutlich unter 10.000 Einbürgerungen pro Jahr. 20% der in Österreich lebenden Menschen haben einen Migrationshintergrund, das sind 1,7 Mio Menschen, davon 1,25 Mio solche der ersten Generation. Von Migrationshintergrund spricht man wenn die Betroffenen oder ihre Eltern nicht in Österreich geboren wurden. (Statistik Austria) Wien hat mit 40,7% den höchsten Anteil an Personen mit Migrationshintergrund. Das bezieht sich auf die Gesamtbevölkerung. In den Schulen ist der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund wesentlich höher 8 Österreichweit betrachtet liegt der Anteil der Volksschüler mit anderer Erstsprache als Deutsch bei knapp 25 Prozent. Nach Bundesländern betrachtet am höchsten ist er in Wien (54 Prozent).2 Arbeitsmarkt Arbeitsmarkt: 2014 waren in Österreich 3.503.400 unselbständig Beschäftigte* registriert (1.640.361 Frauen und 1.863.039 Männer), rund 17% davon waren ausländische Arbeitskräfte.3 2014 gab es 238.464 arbeitslose InländerInnen (+18.000) und 80.894 arbeitslose AusländerInnen (+14.151 ) Die Erwerbstätigenquote der 15- bis 64-Jährigen mit Migrationshintergrund lag im Jahr 2012 bei 66%, jene der Gleichaltrigen ohne Migrationshintergrund bei 74%.4 Die Unterschiede Migrantinnen sind (59% auf die gegenüber niedrigere 70% bei weibliche Frauen Erwerbsbeteiligung ohne mancher Migrationshintergrund) zurückzuführen. Die Erwerbsbeteiligung der Frauen aus anderen EU-Staaten (67%) sowie dem ehemaligen Jugoslawien (60%) unterscheidet sich dabei nur mäßig, jene der türkischen Frauen (43%) aber deutlich. Personen mit Migrationshintergrund waren überwiegend (45%) Arbeiter/-innen. der zweiten Generation gleicht sich die berufliche Stellung an die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund an. Das Lohnniveau liegt bei Zugewanderten unter dem Durchschnitt. Während Bürger/-innen der vor 2004 der EU beigetretenen Staaten aber nur geringfügig weniger als das Durchschnittseinkommen verdienten, lagen die Netto-Jahreseinkommen von Angehörigen der seit 2004 beigetretenen EU-Staaten, des ehemaligen Jugoslawiens und der Türkei etwa ein Sechstel bis fast ein Fünftel unter dem Durchschnitt Warum steigt die Arbeitslosigkeit in Österreich, während sie in Deutschland sinkt? Dies wird häufig durch die in Deutschlang vollzogenen Reformen, insbesondere am Arbeitsmarkt (Hartz IV) erklärt. Richtig ist, dass dies durch unterschiedliche Entwicklung in der Gesamtbevölkerung zu erklären ist. Entscheidend war dabei die Entwicklung der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, die in Deutschland von 2000 bis 2008 um 1 ½ Millionen Menschen (-2,7%) zurückging und seitdem konstant blieb (-140.000). Demgegenüber hat die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in Österreich von 2000 bis 2008 um 200.000 Menschen (+4%) zugenommen und seither um weitere 100.000. Der österreichische Arbeitsmarkt ist von starker Zuwanderung geprägt, vor allem aus Osteuropa, aber auch aus Deutschland. Deutsche stellen sogar die Nation mit dem stärksten Zuwachs in der Ausländerbeschäftigung in Österreich dar. Die Ursachen des starken Zustroms aus Deutschland auf den österreichischen Arbeitsmarkt dürfte in höheren Mindestlöhnen, freiem Hochschulzugang und der Attraktivität Österreichs – und vor allem Wiens – als Wohn- und Arbeitsort liegen. 2 Standard, 19.12.2012, http://derstandard.at/1355460100381/Migranten-anVolksschulen-extrem-ungleich-verteilt 3 4 AMS: Arbeitsmarktprofile 2014 Österreich Kommission für Migrations- und Integrationsforschung, der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2013 9 Die StammtischApp – für Luftverbesserungen über Österreichs Stammtischen! Die StammtischApp hilft beim Diskutieren Wer kennt sie nicht? Die aufgeregt und hitzig geführte politische Debatte, sei es beim Wirten um’s Eck oder beim wöchentlichen Kartenspielen daheim. Schnell erhitzen sich die Gemüter, gerade beim Thema Integration und Zuwanderung reden wir uns gerne in Rage. Viel wird einfach nur behauptet, schnell wird ge- und verurteilt . Mit dieser App wollen wir ein wenig zur Verbesserung der politischen Luft an Österreichs Stammtischen beitragen. Die gängigsten Behauptungen und Vorurteile zu den Themen Migration, Integration und Fremdenfeindlichkeit werden hier richtiggestellt. Mehr unter: http://medienservicestelle.at/migration_bewegt/
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