Information Umzug/Adressänderung - Strassenverkehrs

Kanton St.Gallen
Sicherheits- und Justizdepartement
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Verkehrszulassung
9001 St. Gallen
T 058 229 22 22
F 058 229 38 66
www.stva.sg.ch
[email protected]
Information Umzug/Adressänderung
Was müssen Sie bei einem Umzug beachten?
(Grundsatz SVG Art. 22)
Sie besitzen noch einen alten blauen Führeraus-
Sie besitzen einen
Fahrzeugausweis
weis
neuen Führerausweis
(Kontrollschilder)
Möchten diesen aber
Und möchten diesen
im Kreditkartenformat
NICHT umtauschen
umtauschen
oder Lernfahrausweis
Umzug
Senden Sie uns dazu
Das benötigte Um-
Sie brauchen lediglich
Innerhalb des Kantons
Ihren Führerausweis
tauschformular erhal-
Ihre neue Adresse be-
St. Gallen
unter Angabe der
ten Sie auf allen Ge-
kannt zu geben. Dazu
neuen Adresse. Aus
meinden im Kanton SG
haben Sie folgende
administrativen Grün-
auf den Polizeiposten
Möglichkeiten:
den erhalten Sie, wenn
oder im Internet. Sen-
noch keine Adressän-
den Sie uns dieses

auf dem Postweg
derung angebracht ist,
Formular mit einem ak-

per E-Mail
den Stempel "Neue
tuellen farbigen Pass-

per Telefax
Adresse gemeldet" so-
foto (35x45 mm) sowie

per Telefon
wie das Änderungsda-
dem alten blauen Füh-

persönlich am
tum eingetragen. Die
rerausweis ein.
Fahrzeugausweis
Schalter
Adresse wird nicht
mehr nachgetragen.
Der Führerausweis ist
Zuzug
Es lässt sich aus admi-
nicht einzusenden.
aus einem anderen
nistrativen Gründen


Kanton
nicht vermeiden, dass
Ein Lernfahrausweis
Ihr Ausweis umge-
ist zusammen mit fol-


tauscht werden muss.
genden Unterlagen ein-
Verfahren Sie bitte wie
zusenden:

Prüfberichte von
bereits abgelegten Führerprüfungen

Bestätigung Verkehrskunde bzw.
Motorradgrundkurs

Umtauschformular
mit Foto/Unterschrift
rechts beschrieben
Fahrzeugausweis
Versicherungsnachweis
Ausländerausweis
Schriftenempfangsschein oder Wohnsitzbestätigung
Wegzug
Auch im neuen Wohnsitzkanton müssen Sie den
Nähere Information er-
Nähere Information erhal-
in einen anderen
alten blauen Führerausweis in einen neuen Aus-
halten Sie beim neuen
ten Sie beim neuen zu-
Kanton
weis im Kreditkartenformat umtauschen. Nähere
zuständigen Strassen-
ständigen Strassenver-
Information erhalten Sie beim Strassenverkehrs-
verkehrsamt
kehrsamt
amt des neuen Wohnsitzkantons
Ausland
Bei Zuzug aus dem Ausland beachten Sie das Merkblatt:
Siehe Merkblatt
"Das Wichtigste über die Umschreibung ausländischer Führerausweise"
"Import von Fahrzeugen"
Information Umzug (Stand Februar 2016 / Änderungen vorbehalten)
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Weitere Hinweise an Halter/innen und Lenker/innen von Motorfahrzeugen
Standort
Als Standort gilt der Ort, wo das Fahrzeug nach Gebrauch in der Regel für die Nacht abgestellt wird.
Wochenaufenthalter
Der Wohnsitz des Halters gilt als Standort bei Fahrzeugen, die während der Woche ausserhalb des
Wohnsitzkantons verwendet und durchschnittlich mindestens zwei Mal im Monat über das Wochenende im Wohnsitzkanton des Halters/in untergebracht werden. Wochenaufenthalter/innen benötigen
deshalb keine SG-Kontrollschilder.
Geschäftsfahrzeuge
Geschäftsfahrzeuge sind dort immatrikuliert, wo sie ihren Standort haben. Als Standort gilt die Geschäftsadresse, wenn das Fahrzeug über das Wochenende am Firmensitz stationiert ist. Wird das
Fahrzeug einem/r Mitarbeiter/in zur Verfügung gestellt, so dass er/sie es auch über das Wochenende
verwenden kann, gilt als Standort der Wohnsitz des Mitarbeiters bzw. Mitarbeiterin. Das Fahrzeug
kann trotzdem auf den Namen der Firma eingelöst werden. In Zweifelsfällen geben wir Ihnen gerne
weitere Auskünfte.
Änderungen im Fahrzeugausweis
Jede Änderung der im Fahrzeugausweis enthaltenen Angaben ist uns innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu melden.
Information Umzug (Stand Februar 2016 / Änderungen vorbehalten)
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