Kanton St.Gallen Sicherheits- und Justizdepartement Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Verkehrszulassung 9001 St. Gallen T 058 229 22 22 F 058 229 38 66 www.stva.sg.ch [email protected] Information Umzug/Adressänderung Was müssen Sie bei einem Umzug beachten? (Grundsatz SVG Art. 22) Sie besitzen noch einen alten blauen Führeraus- Sie besitzen einen Fahrzeugausweis weis neuen Führerausweis (Kontrollschilder) Möchten diesen aber Und möchten diesen im Kreditkartenformat NICHT umtauschen umtauschen oder Lernfahrausweis Umzug Senden Sie uns dazu Das benötigte Um- Sie brauchen lediglich Innerhalb des Kantons Ihren Führerausweis tauschformular erhal- Ihre neue Adresse be- St. Gallen unter Angabe der ten Sie auf allen Ge- kannt zu geben. Dazu neuen Adresse. Aus meinden im Kanton SG haben Sie folgende administrativen Grün- auf den Polizeiposten Möglichkeiten: den erhalten Sie, wenn oder im Internet. Sen- noch keine Adressän- den Sie uns dieses auf dem Postweg derung angebracht ist, Formular mit einem ak- per E-Mail den Stempel "Neue tuellen farbigen Pass- per Telefax Adresse gemeldet" so- foto (35x45 mm) sowie per Telefon wie das Änderungsda- dem alten blauen Füh- persönlich am tum eingetragen. Die rerausweis ein. Fahrzeugausweis Schalter Adresse wird nicht mehr nachgetragen. Der Führerausweis ist Zuzug Es lässt sich aus admi- nicht einzusenden. aus einem anderen nistrativen Gründen Kanton nicht vermeiden, dass Ein Lernfahrausweis Ihr Ausweis umge- ist zusammen mit fol- tauscht werden muss. genden Unterlagen ein- Verfahren Sie bitte wie zusenden: Prüfberichte von bereits abgelegten Führerprüfungen Bestätigung Verkehrskunde bzw. Motorradgrundkurs Umtauschformular mit Foto/Unterschrift rechts beschrieben Fahrzeugausweis Versicherungsnachweis Ausländerausweis Schriftenempfangsschein oder Wohnsitzbestätigung Wegzug Auch im neuen Wohnsitzkanton müssen Sie den Nähere Information er- Nähere Information erhal- in einen anderen alten blauen Führerausweis in einen neuen Aus- halten Sie beim neuen ten Sie beim neuen zu- Kanton weis im Kreditkartenformat umtauschen. Nähere zuständigen Strassen- ständigen Strassenver- Information erhalten Sie beim Strassenverkehrs- verkehrsamt kehrsamt amt des neuen Wohnsitzkantons Ausland Bei Zuzug aus dem Ausland beachten Sie das Merkblatt: Siehe Merkblatt "Das Wichtigste über die Umschreibung ausländischer Führerausweise" "Import von Fahrzeugen" Information Umzug (Stand Februar 2016 / Änderungen vorbehalten) 1/2 Weitere Hinweise an Halter/innen und Lenker/innen von Motorfahrzeugen Standort Als Standort gilt der Ort, wo das Fahrzeug nach Gebrauch in der Regel für die Nacht abgestellt wird. Wochenaufenthalter Der Wohnsitz des Halters gilt als Standort bei Fahrzeugen, die während der Woche ausserhalb des Wohnsitzkantons verwendet und durchschnittlich mindestens zwei Mal im Monat über das Wochenende im Wohnsitzkanton des Halters/in untergebracht werden. Wochenaufenthalter/innen benötigen deshalb keine SG-Kontrollschilder. Geschäftsfahrzeuge Geschäftsfahrzeuge sind dort immatrikuliert, wo sie ihren Standort haben. Als Standort gilt die Geschäftsadresse, wenn das Fahrzeug über das Wochenende am Firmensitz stationiert ist. Wird das Fahrzeug einem/r Mitarbeiter/in zur Verfügung gestellt, so dass er/sie es auch über das Wochenende verwenden kann, gilt als Standort der Wohnsitz des Mitarbeiters bzw. Mitarbeiterin. Das Fahrzeug kann trotzdem auf den Namen der Firma eingelöst werden. In Zweifelsfällen geben wir Ihnen gerne weitere Auskünfte. Änderungen im Fahrzeugausweis Jede Änderung der im Fahrzeugausweis enthaltenen Angaben ist uns innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu melden. Information Umzug (Stand Februar 2016 / Änderungen vorbehalten) 2/2
© Copyright 2024 ExpyDoc