Ehrenordnung - TSV Schlechtbach

Ehrenordnung
1.
Der Verein soll die Möglichkeit haben, verdiente und langjährige Mitglieder sowie Förderer des Vereins
entsprechend ihrer Verdienste ehren zu können.
2.
Folgende Ehrungen sind vorgesehen:
Ehrennadel in Bronze, Silber und Gold
Ehrenbrief
Ehrenmitgliedschaft
3.
Die Ehrennadel in Bronze kann verliehen werden
a)
an Funktionäre für vorbildliche Arbeit in ihrem Bereich während der Dauer von mindestens fünf
Jahren
b)
an Mitglieder für hervorragende sportliche Leistungen
c)
an Mitglieder für langjährige vorbildliche Mitarbeit im Verein
4.
Die Ehrennadel in Silber kann verliehen werden
a)
an Funktionäre für vorbildliche Arbeit in ihrem Bereich während der Dauer von mindestens zehn
Jahren
b)
an Mitglieder mit besonders hervorragender sportlicher Leistung
c)
an Mitglieder für langjährige, besonders vorbildliche Mitarbeit im Verein
d)
an Mitglieder für mindestens 25jährige Mitgliedschaft
e)
an verdiente Förderer des Vereins in besonders begründeten Fällen
5.
Die Ehrennadel in Gold kann verliehen werden
a)
an Funktionäre für besonderen Einsatz und vorbildliche Arbeit während der Dauer von mindestens 20 Jahren
b)
an Mitglieder für langjährige vorbildliche Mitarbeit im Verein und hervorragende Dienste um den
Verein
c)
an Mitglieder für mindestens 40 Jahre Mitgliedschaft
d)
an besonders verdiente Förderer des Vereins; bei Begründung des Antrags ist ein sehr strenger
Maßstab anzulegen
6.
Mit dem Ehrenbrief können außergewöhnliche und einmalige Verdienste um den Verein geehrt werden.
7.
Die Ehrenmitgliedschaft ist die höchste Ehrung, die der Verein zu vergeben hat. Deswegen ist ein sehr
strenger Maßstab anzulegen. Der Ernennung zum Ehrenmitglied soll in der Regel die Verleihung der
Ehrennadel in Gold vorausgehen.
Allgemeines:
Ehrungen mit Ausnahme der Ehrenmitgliedschaft werden vom Vorstand beschlossen. Mitglieder können auf
Vorschlag des Vorstandes vom Ausschuß der Abteilungsleiter mit 2/3 Stimmenmehrheit zu Ehrenmitgliedern
ernannt werden.
Alle Ehrungen sind zu erfassen.
Im Sinne der Ehrenordnung zählt die aktive und passive Mitgliedschaft erst ab dem 18. Lebensjahr.
Ausnahmen von dieser Ehrenordnung sind auf Antrag des Vereinsausschusses möglich (besonders bei Ehrungen von Jugendlichen).