Ehrungsordnung des Frankener SV e.V. § 1: Grundsätze Der Frankener SV e.V. kann Ehrungen aussprechen. Er würdigt damit besondere Treue zum Frankener SV und besondere Verdienste um den Sport. Die Ehrungen sind ein Zeichen äußerer Anerkennung für langjährige Mitgliedschaft und beispielhaftes ehrenamtliches Engagement. Ein Rechtsanspruch auf eine Ehrung seitens der Vereinsmitglieder besteht nicht. § 2: Ehrungen Folgende Ehrungen sind möglich: Ehrenurkunde, Ehrennadel in Bronze, Silber und Gold, Ehrenmitgliedschaft, Ehrenvorsitz. § 3: Ehrenurkunde Die Ehrenurkunde kann Mitgliedern verliehen werden, die dem Frankener SV ununterbrochen 10 Jahre angehören, wobei der Zeitraum für die Berechnung der Mitgliedschaft mit dem Eintritt in den Frankener SV beginnt. § 4: Ehrennadel in Bronze Die Ehrennadel in Bronze kann Mitgliedern verliehen werden, die dem Frankener SV ununterbrochen 20 Jahre angehören, wobei der Zeitraum für die Berechnung der Mitgliedschaft mit dem Eintritt in den Frankener SV beginnt. § 5: Ehrennadel in Silber Die Ehrennadel in Silber kann Mitgliedern verliehen werden, die dem Frankener SV ununterbrochen 25 Jahre angehören, wobei der Zeitraum für die Berechnung der Mitgliedschaft mit dem Eintritt in den Frankener SV beginnt. § 6: Ehrennadel in Gold Die Ehrennadel in Gold kann Mitgliedern verliehen werden, die dem Frankener SV ununterbrochen 50 Jahre angehören, wobei der Zeitraum für die Berechnung der Mitgliedschaft mit dem Eintritt in den Frankener SV beginnt. § 7:Ehrenmitgliedschaft Die Ehrenmitgliedschaft kann Mitgliedern verliehen werden, die dem Frankener SV ununterbrochen 60 Jahre angehören, wobei der Zeitraum für die Berechnung der Mitgliedschaft mit dem Eintritt in den Frankener SV beginnt, oder sich durch langjährige selbstlose ehrenamtliche Tätigkeit für den Frankener SV außergewöhnliche Verdienste erworben haben. § 8:Ehrenvorsitz Vorsitzende, die sich in langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit besondere Verdienste um den Frankener SV erworben haben, können zu Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Ehrenvorsitzende dürfen an Vorstandssitzungen mit beratender Stimme teilnehmen. § 9: Ehrungsausschuss Ehrungsausschuss ist der Vorstand des Frankener SV. Die Hinzuziehung von Vereinsmitgliedern mit beratender Stimme im Einzelfall ist möglich. § 10: Festlegungen und Verfahren Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende werden von der Mitgliederversammlung des Frankener SV ernannt. Mit dem Ehrenvorsitz und der Ehrenmitgliedschaft ist eine Beitragsbefreiung auf Lebenszeit verbunden. Ehrennadeln und -urkunden werden durch den Vorstand des Frankener SV verliehen. Antragsberechtigt sind die Gremien des Frankener SV. Ehrungsanträge müssen dem Vorsitzenden des Frankener SV schriftlich und mit Begründung zwei Monate vor dem Tag der Verleihung eingereicht werden. Jede Ehrung wird mit einer Urkunde dokumentiert und chronologisch archiviert. § 10: Aberkennung von Ehrungen Der Vorstand des Frankener SV kann Ehrungen wieder aberkennen, wenn ihre Träger rechtswirksam aus dem Verein ausgeschlossen worden sind. § 11:Schlussbestimmung Diese Ehrungsordnung wurde von der Mitgliederversammlung des Frankener SV entsprechend § 2 der Vereinssatzung am 04.02.2011 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
© Copyright 2024 ExpyDoc