Ehrungsordnung des Frankener SV e

Ehrungsordnung des Frankener SV e.V.
§ 1: Grundsätze
Der Frankener SV e.V. kann Ehrungen aussprechen. Er würdigt damit besondere
Treue zum Frankener SV und besondere Verdienste um den Sport.
Die Ehrungen sind ein Zeichen äußerer Anerkennung für langjährige Mitgliedschaft
und beispielhaftes ehrenamtliches Engagement.
Ein Rechtsanspruch auf eine Ehrung seitens der Vereinsmitglieder besteht nicht.
§ 2: Ehrungen
Folgende Ehrungen sind möglich:
Ehrenurkunde, Ehrennadel in Bronze, Silber und Gold,
Ehrenmitgliedschaft,
Ehrenvorsitz.
§ 3: Ehrenurkunde
Die Ehrenurkunde kann Mitgliedern verliehen werden, die dem Frankener SV
ununterbrochen 10 Jahre angehören, wobei der Zeitraum für die Berechnung der
Mitgliedschaft mit dem Eintritt in den Frankener SV beginnt.
§ 4: Ehrennadel in Bronze
Die Ehrennadel in Bronze kann Mitgliedern verliehen werden, die dem Frankener SV
ununterbrochen 20 Jahre angehören, wobei der Zeitraum für die Berechnung der
Mitgliedschaft mit dem Eintritt in den Frankener SV beginnt.
§ 5: Ehrennadel in Silber
Die Ehrennadel in Silber kann Mitgliedern verliehen werden, die dem Frankener SV
ununterbrochen 25 Jahre angehören, wobei der Zeitraum für die Berechnung der
Mitgliedschaft mit dem Eintritt in den Frankener SV beginnt.
§ 6: Ehrennadel in Gold
Die Ehrennadel in Gold kann Mitgliedern verliehen werden, die dem Frankener SV
ununterbrochen 50 Jahre angehören, wobei der Zeitraum für die Berechnung der
Mitgliedschaft mit dem Eintritt in den Frankener SV beginnt.
§ 7:Ehrenmitgliedschaft
Die Ehrenmitgliedschaft kann Mitgliedern verliehen werden, die
dem Frankener SV ununterbrochen 60 Jahre angehören, wobei der Zeitraum für
die Berechnung der Mitgliedschaft mit dem Eintritt in den Frankener SV beginnt,
oder
sich durch langjährige selbstlose ehrenamtliche Tätigkeit für den Frankener SV
außergewöhnliche Verdienste erworben haben.
§ 8:Ehrenvorsitz
Vorsitzende, die sich in langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit besondere Verdienste
um den Frankener SV erworben haben, können zu Ehrenvorsitzenden ernannt
werden. Ehrenvorsitzende dürfen an Vorstandssitzungen mit beratender Stimme
teilnehmen.
§ 9: Ehrungsausschuss
Ehrungsausschuss ist der Vorstand des Frankener SV. Die Hinzuziehung von
Vereinsmitgliedern mit beratender Stimme im Einzelfall ist möglich.
§ 10: Festlegungen und Verfahren
Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende werden von der Mitgliederversammlung des
Frankener SV ernannt. Mit dem Ehrenvorsitz und der Ehrenmitgliedschaft ist eine
Beitragsbefreiung auf Lebenszeit verbunden.
Ehrennadeln und -urkunden werden durch den Vorstand des Frankener SV
verliehen.
Antragsberechtigt sind die Gremien des Frankener SV.
Ehrungsanträge müssen dem Vorsitzenden des Frankener SV schriftlich und mit
Begründung zwei Monate vor dem Tag der Verleihung eingereicht werden.
Jede Ehrung wird mit einer Urkunde dokumentiert und chronologisch archiviert.
§ 10: Aberkennung von Ehrungen
Der Vorstand des Frankener SV kann Ehrungen wieder aberkennen, wenn ihre
Träger rechtswirksam aus dem Verein ausgeschlossen worden sind.
§ 11:Schlussbestimmung
Diese Ehrungsordnung wurde von der Mitgliederversammlung des Frankener SV
entsprechend § 2 der Vereinssatzung am 04.02.2011 beschlossen und tritt mit
sofortiger Wirkung in Kraft.