Makler FAKT Kurzinformationen im Überblick Ausgabe 22/2015 Datum 20.07.2015 Inhaltliche Rückfragen beantwortet Ihnen gerne: Herr/Frau Olaf Lück E-Mail [email protected] R+V-MotorComfort-Versicherung: Die Reparaturkosten-Versicherung für PKWs Mit der neuen MotorComfort-Versicherung der R+V können sich Besitzer bzw. Privatkäufer von gebrauchten PKWs gegen unerwartete Defekte an Motor, Getriebe und Kraftübertragung versichern. Ob ein beschädigter Turbolader, eine fehlerhafte Motorsteuerung oder eine defekte Lichtmaschine - R+V übernimmt die Reparaturkosten nach dem Ablauf der Herstellergarantie. Rund 42 Prozent aller gebraucht verkauften PKWs in Deutschland wechseln von privat an privat. In welchem Zustand das Auto wirklich ist, lässt sich vom Käufer oft nur schwer einschätzen - der Kauf eines Gebrauchtwagens ist damit Vertrauenssache. Die R+V-MotorComfort-Versicherung sichert in dem Falle diese Ungewissheit des Käufers ab. Er muss sich bei kostspieligen Reparaturen keine finanziellen Sorgen machen, da die wichtigen Komponenten (z. B. Motor, Getriebe) des Fahrzeugs versichert sind. Schäden aufgrund Verschleiß oder Fehlbedienung wie beispielsweise eine Fehlbetankung werden allerdings nicht übernommen. Die R+V Versicherung bietet das neue Produkt als optionalen Zusatzbaustein nur in Verbindung mit der Kfz-Vollkasko-Versicherung an. Diese Produktkombination kann Ihr Klient aktuell auf dem deutschen Markt – ob Autohaus, Werkstatt oder Kfz-Versicherer – nirgends sonst erhalten! Die R+V- MotorComfort-Versicherung – Welche Voraussetzungen muss das Fahrzeug erfüllen? Pkw in Eigenverwendung (WKZ 112) Nennleistung bis maximal 200 kW Alter des Fahrzeugs maximal 8 Jahre Neuwert von max. 150.000 EUR Fahrleistung des Fahrzeugs unter 160.000 km bei Abschluss Planmäßig vorgeschriebene Inspektionen und Wartungsarbeiten wurden durchgeführt Welche Reparaturkosten sind für Motor, Getriebe und Kraftübertragung versichert? Ersatzteile bis zur unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers Lohnkosten gem. den Berechnungstabellen der Hersteller Höchstentschädigung: max. Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzgl. Restwert und Altteile Gesamtanspruch aus mehreren Versicherungsfällen ist begrenzt auf Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der jeweiligen Inanspruchnahme. Kein Neu-für-alt-Abzug Keine Übernahme für Verschleiß- und Wartungsteile und deren Austausch Selbstbeteiligung 500 EUR je Schadenereignis Weitere Rahmenbedingungen: Der Versicherungsfall hat keine Auswirkungen auf die SF-Einstufungen in der Vollkasko-Versicherung Der Beitrag wird zusammen mit dem Vollkaskobeitrag gebucht und erhoben Beantragung ohne Fahrzeugcheck, d. h. vorab keine Fahrzeugprüfung bei einer Werkstatt erforderlich Mietfahrzeuge, Taxen und getunte Pkws sind nicht versicherbar Geltungsbereich analog der Vollkasko-Versicherung Makler FAKT 22/2015 Seite 1 von 2 Makler FAKT Kurzinformationen im Überblick 22/2015 20.07.2015 Beginn und Ablauf der Versicherung: • • • Beginn frühestens mit Ablauf der offiziellen Herstellergarantie Ablauf spätestens zum Ende der Versicherungsperiode, in der das Fahrzeug ein Alter von 8 Jahren erreicht Bei Beendigung der Vollkasko erlischt die MotorComfort-Versicherung automatisch Die Beiträge für die MotorComfort-Versicherung kW – Stärke PKW Jahresbeitrag inkl. VSt. Bis 74 kW 145 EUR 75 kW bis 124 kW 155 EUR 125 kW bis 200 kW 185 EUR Im Schadenfall muss vor der Erteilung des Reparaturauftrages eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung über unsere Schadenhotline eingeholt werden. Leistungsübersichten zu dem Produkt können Sie im Maklerportal unter Service > Druckstücke und Materialbestellung als PDF downloaden bzw. bestellen. Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an Ihren Maklerbetreuer/Maklerreferenten oder nutzen Sie die umfangreichen Services online unter www.makler.ruv.de Impressum Herausgeber: Vertriebskommunikation (VH-MA-WK-VI) | Redakteurin dieser Ausgabe: Cornelia Bornholdt, Tel. 0611 533 7082, [email protected] Kein Copyright, Vervielfältigung möglich. Makler FAKT 22/2015 Seite 2 von 2
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