Makler FAKT - R+V Maklerportal

Makler FAKT
Kurzinformationen im Überblick
Ausgabe
22/2015
Datum
20.07.2015
Inhaltliche Rückfragen beantwortet Ihnen gerne:
Herr/Frau
Olaf Lück
E-Mail
[email protected]
R+V-MotorComfort-Versicherung: Die Reparaturkosten-Versicherung für
PKWs
Mit der neuen MotorComfort-Versicherung der R+V können sich Besitzer bzw. Privatkäufer von gebrauchten PKWs gegen unerwartete Defekte an Motor, Getriebe und Kraftübertragung versichern. Ob ein beschädigter Turbolader, eine fehlerhafte Motorsteuerung oder eine defekte Lichtmaschine - R+V übernimmt die
Reparaturkosten nach dem Ablauf der Herstellergarantie.
Rund 42 Prozent aller gebraucht verkauften PKWs in Deutschland wechseln von privat an privat. In welchem
Zustand das Auto wirklich ist, lässt sich vom Käufer oft nur schwer einschätzen - der Kauf eines Gebrauchtwagens ist damit Vertrauenssache. Die R+V-MotorComfort-Versicherung sichert in dem Falle diese Ungewissheit
des Käufers ab. Er muss sich bei kostspieligen Reparaturen keine finanziellen Sorgen machen, da die wichtigen Komponenten (z. B. Motor, Getriebe) des Fahrzeugs versichert sind. Schäden aufgrund Verschleiß oder
Fehlbedienung wie beispielsweise eine Fehlbetankung werden allerdings nicht übernommen.
Die R+V Versicherung bietet das neue Produkt als optionalen Zusatzbaustein nur in Verbindung mit der
Kfz-Vollkasko-Versicherung an. Diese Produktkombination kann Ihr Klient aktuell auf dem deutschen Markt –
ob Autohaus, Werkstatt oder Kfz-Versicherer – nirgends sonst erhalten!
Die R+V- MotorComfort-Versicherung – Welche Voraussetzungen muss das Fahrzeug erfüllen?
 Pkw in Eigenverwendung (WKZ 112)
 Nennleistung bis maximal 200 kW
 Alter des Fahrzeugs maximal 8 Jahre
 Neuwert von max. 150.000 EUR
 Fahrleistung des Fahrzeugs unter 160.000 km bei Abschluss
 Planmäßig vorgeschriebene Inspektionen und Wartungsarbeiten wurden durchgeführt
Welche Reparaturkosten sind für Motor, Getriebe und Kraftübertragung versichert?
 Ersatzteile bis zur unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers
 Lohnkosten gem. den Berechnungstabellen der Hersteller
 Höchstentschädigung: max. Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzgl. Restwert und Altteile
 Gesamtanspruch aus mehreren Versicherungsfällen ist begrenzt auf Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der jeweiligen Inanspruchnahme.
 Kein Neu-für-alt-Abzug
 Keine Übernahme für Verschleiß- und Wartungsteile und deren Austausch
 Selbstbeteiligung 500 EUR je Schadenereignis
Weitere Rahmenbedingungen:
 Der Versicherungsfall hat keine Auswirkungen auf die SF-Einstufungen in der Vollkasko-Versicherung
 Der Beitrag wird zusammen mit dem Vollkaskobeitrag gebucht und erhoben
 Beantragung ohne Fahrzeugcheck, d. h. vorab keine Fahrzeugprüfung bei einer Werkstatt erforderlich
 Mietfahrzeuge, Taxen und getunte Pkws sind nicht versicherbar
 Geltungsbereich analog der Vollkasko-Versicherung
Makler FAKT 22/2015
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Makler FAKT
Kurzinformationen im Überblick
22/2015
20.07.2015
 Beginn und Ablauf der Versicherung:
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Beginn frühestens mit Ablauf der offiziellen Herstellergarantie
Ablauf spätestens zum Ende der Versicherungsperiode, in der das Fahrzeug ein Alter von 8 Jahren
erreicht
Bei Beendigung der Vollkasko erlischt die MotorComfort-Versicherung automatisch
Die Beiträge für die MotorComfort-Versicherung
kW – Stärke PKW
Jahresbeitrag inkl. VSt.
Bis 74 kW
145 EUR
75 kW bis 124 kW
155 EUR
125 kW bis 200 kW
185 EUR
Im Schadenfall muss vor der Erteilung des Reparaturauftrages eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung
über unsere Schadenhotline eingeholt werden.
Leistungsübersichten zu dem Produkt können Sie im Maklerportal unter Service > Druckstücke und Materialbestellung als PDF downloaden bzw. bestellen.
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an Ihren Maklerbetreuer/Maklerreferenten oder nutzen
Sie die umfangreichen Services online unter www.makler.ruv.de
Impressum
Herausgeber: Vertriebskommunikation (VH-MA-WK-VI) | Redakteurin dieser Ausgabe: Cornelia Bornholdt, Tel. 0611 533 7082, [email protected]
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