International Office Oktober 2015 Erasmus+ - Information ab dem Sommersemester 2016 für HWR Studierende - 1-semestriges Auslandstudium - • Beantragung: Sie müssen die Förderung im Programm Erasmus+ nicht extra beantragen. Sobald Sie einen Platz an einer Erasmus-Partnerhochschule erhalten haben werden wir Sie für die Förderung vorsehen. • - „Individuelles Kontingent“: Bei Erasmus+ haben Sie die Möglichkeit 360 Tage innerhalb Ihres Bachelorstudiums mit Erasmus+ ins Auslandsstudium und/oder -praktikum zu gehen 360 Tage innerhalb Ihres Masterstudiums sowie innerhalb Ihres Doktorandenstudiums mit Erasmus+ ins Auslandsstudium und/oder -praktikum zu gehen Noch ein Jahr nach der Graduierung ein über Erasmus+ gefördertes Auslandspraktikum zu machen (Anmeldung noch vor der Exmatrikulation nötig !) - wichtig: dieses Kontingent bezieht sich sowohl auf die über Erasmus+ finanziell geförderte Zeit im Ausland als auch auf die nicht-geförderte Zeit (Zero-Grant), die Sie im Ausland im Erasmusprogramm verbringen, sei es im Studium oder Praktikum. • Mindestaufenthalt: Ein Studienaufenthalt im Ausland MUSS mindestens 90 Tage lang sein, um förderfähig zu sein. Kürzere Aufenthaltsdauern führen zur Rückforderung der Erasmusförderung!! (Ausnahme: z.B. isländische, britische oder niederländische Terms, die von der Gasthochschule aus so kurz sind.) Auslandspraktika müssen mindestens 60 Tage lang sein! Die Mindestaufenthaltsdauer gilt für jeden Aufenthalt neu! • Learning Agreement Seite 1 + 2 „BEFORE THE MOBILITY“ Das Learning Agreement (Lehrvereinbarung) ist für alle Studierenden verpflichtend, die einen Erasmus-Studienplatz von der HWR Berlin erhalten haben. Wir benötigen diese Dokumente zu keinem Zeitpunkt im Original, dieses bleibt bei Ihnen. • • Das Learning Agreement muss auch von der Partnerhochschule unterschrieben werden, und zwar noch VOR dem Beginn des Studiums im Ausland. Bitte senden Sie uns das fertig ausgefüllte Learning Agreement (Seite 1 + 2 „BEFORE THE MOBILITY“) zusammen mit dem eventuellen Anhang per E-Mail als Scan zu. Learning Agreement Seite 3 „DURING THE MOBILITY“ (changes) Falls sich Ihre Studienpläne während des Aufenthalts ändern, so müssen Sie diese Änderungen auf der Seite 3 des Learning Agreements festhalten und mit dem/der ECTS-Koordinatorin (per EMail) absprechen. Unterschriften des ECTS Koordinators oder der Partnerhochschule sind nicht erforderlich. Änderungsanträge sind innerhalb der ersten vier Wochen zu stellen. • Fördervereinbarung: vor Ihrer Abreise werden Sie per E-Mail von uns eine Fördervereinbarung erhalten, in dem ausgewiesen ist, wie hoch Ihre Förderung pro Tag im Ausland sein wird und wie lange wir Sie fördern können. Diese müssen Sie dann bitte ausdrucken, unterschreiben und uns per Post zurücksenden. Es ist eine Voraussetzung für Ihre Förderung. • - Förderhöhe Für Ihren Aufenthalt in Skandinavien (außer Island), britische Inseln, Frankreich, Italien, Österreich erhalten Sie einen Förderbetrag von 250,00 € pro Monat. Für Ihren Aufenthalt in den Niederlanden, Belgien, Spanien, Portugal, Slowenien, Tschechien, Ungarn, der Türkei, Griechenland, Kroatien, Island erhalten Sie einen Förderbetrag von 200,00 € pro Monat. Für Ihren Aufenthalt in Bulgarien, Estland, Litauen, Polen, Ungarn erhalten Sie einen Förderbetrag von 150,00 € pro Monat. - • Förderdauer (finanziell): Die Teilnahme am Programm gilt bereits als Förderung. Ihre Mobilitätsphase trennt sich in geförderte Tage und Zero Grant Tage. Die finanzielle Förderdauer beträgt vorerst 90 Tage (3 Monate). Sie kann später auf maximal vier Monate (120 Tage) erhöht werden, falls Sie eine entsprechende Bescheinigung über eine längere Dauer bringen. • Anreisebestätigung: damit wir sicher sind, dass Sie am Zielort sind, müssen Sie die Ankunftsbestätigung („certificate of arrival“) an uns e-mailen oder faxen. Das Dokument dient lediglich dazu, Ihre Ankunft zu beweisen. Es wird nicht für die Berechnung der Förderdauer oder der Aufenthaltsdauer herangezogen. Wir benötigen dieses Dokument nicht im Original. Es ist eine Voraussetzung für die Überweisung Ihrer ersten Förderrate. • Sprachtests: jede/r Teilnehmer/in ist verpflichtet, einen Online-Sprachtest in zwei Teilen zu machen. Der Sprachtest wird an die E-Mail Adresse geschickt, die Sie bei Bewerbung angegeben haben. Der Test muss in der Unterrichtssprache der Gasthochschule gemacht werden (Ausnahme: Muttersprachler). Zum Ende des Aufenthaltes wird der zweite Teil zugeschickt, um mögliche Verbesserungen beurteilen zu können. Diese Tests sind nicht selektiv, d.h. sie haben keinerlei Auswirkungen auf die Teilnahme am Programm. Es gibt die Tests momentan nur für Englisch, Spanisch, Italienisch, Niederländisch und Französisch. Es sind weitere Sprachen geplant. Online-Sprachkurse: Der HWR Berlin wurden vom ERASMUS+ Programm kostenlose Sprachkurse zur Verfügung gestellt, die wir Ihnen zur Vorbereitung auf euren Auslandsaufenthalt gerne zur Verfügung stellen. Falls Sie in der Unterrichtssprache Muttersprachler sind oder C2 Niveau haben, können die Sprachkurse auch in einigen Landessprachen vergeben werden. • Förderraten, 1. Rate Wir werden Ihnen 70 % Ihrer Fördersumme für 1 Auslandssemester überweisen, sobald wir von Ihnen vier Dokumente vorliegen haben: Learning Agreement, Grant Agreement, Anreisebestätigung, 1.Teil des Tests (online-Dokument). Diesen Hauptteil Ihres Gesamtzuschusses werden wir voraussichtlich im Februar/März anweisen. • Förderraten, 2. Rate Die restlichen 30 % erhalten Sie, wenn wir von Ihnen folgende weitere Dokumente vorliegen haben: Bescheinigung über die AufenthaltsDAUER, Zeugnis der Partnerhochschule, freier Bericht als .pdf-Dokument, Online-Bericht (survey), 2. Teil des Sprachtests (online-Dokument). • Weitere Aufenthalte Sie können innerhalb Ihres Kontingents von 12 Monaten mehrere Erasmus+-Aufenthalte durchführen. Dabei zählt jedes Semester als ein eigenständiger Aufenthalt, unabhängig, ob Sie an der selben oder einer anderen Partnerhochschule studieren. Deshalb benötigen wir für jeden dieser Aufenthalte alle Dokumente erneut. • Certificate of Stay – Bescheinigung über die Aufenthaltsdauer Sie werden von uns gegen Ende des Aufenthalts ein Formular „Certificate of precise period of stay for Erasmus+“ erhalten, das Sie bitte bei uns nach dem Aufenthalt im Original abgeben, womit Sie die Dauer Ihres Auslandsstudiums von der Partnerhochschule offiziell bestätigen lassen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie mindestens 90 Tage Aufenthalt bestätigen lassen. Längere Dauer wirkt sich ggfs. später auf Ihre finanzielle Förderung aus – bis zu maximal 120 Tagen! Kontakte: International Office der HWR Berlin Erasmus-Hochschulkoordination/Erasmus-Fachbereichskoordination des FB1: Susanne Fürstenberg/Antje Trettau, [email protected] FB 2 Erasmus-Koordination: Joanna Rieloff. E-Mail: [email protected] FB 3-4 Erasmus-Koordination: Cathrine Caspari, E-Mail: [email protected] FB 5 Erasmus-Koordination: Mechthild Bonnen, E-Mail: [email protected] Weitere Hinweise finden Sie hier: http://ec.europa.eu/education/opportunities/higher-education/study-mobility_en.htm http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/index_en.htm Alle Angaben sind vorbehaltlich der tatsächlichen Mittelzuwendung und Bestätigung der Regularien durch den DAAD zu sehen. Wir behalten uns vor, auch im laufenden Hochschuljahr notwendige Änderungen/Ergänzungen zu den Erasmus-Formularen vorzunehmen. Diese werden ab Bekanntgabe per E-Mail mitgeteilt. Die Europäische Kommission fordert die Dokumentation Ihres Erasmus-Aufenthaltes. Die von Ihnen vorzulegenden Dokumente sind Beleg für die rechtmäßige Bezuschussung Ihres Auslandsaufenthaltes. Sollte die Dokumentation nicht vollständig vorliegen oder Ihren anfänglichen Angaben nicht entsprechen, behält sich die HWR Berlin vor, den bereits ausgezahlten Zuschuss (anteilig) zurückzufordern. Bitte beachten Sie, dass die Nichteinhaltung der Regeln dazu führt, dass Sie die Auslandsstudienbeihilfe ganz oder teilweise zurückzahlen müssen (Beispiel: Aufenthalt kürzer als 90 Tage). Teil dieser Information ist die Erasmus+ Studierendencharta: http://ec.europa.eu/education/opportunities/higher-education/qualityframework_en.htm#student_charter
© Copyright 2024 ExpyDoc