Information für Austauschstudierende ab dem

International Office
Oktober 2015
Erasmus+ - Information ab dem Sommersemester 2016 für HWR Studierende
- 1-semestriges Auslandstudium - •
Beantragung: Sie müssen die Förderung im Programm Erasmus+ nicht extra
beantragen. Sobald Sie einen Platz an einer Erasmus-Partnerhochschule erhalten haben
werden wir Sie für die Förderung vorsehen.
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„Individuelles Kontingent“: Bei Erasmus+ haben Sie die Möglichkeit
360 Tage innerhalb Ihres Bachelorstudiums mit Erasmus+ ins Auslandsstudium
und/oder -praktikum zu gehen
360 Tage innerhalb Ihres Masterstudiums sowie innerhalb Ihres Doktorandenstudiums mit Erasmus+ ins Auslandsstudium und/oder -praktikum zu gehen
Noch ein Jahr nach der Graduierung ein über Erasmus+ gefördertes
Auslandspraktikum zu machen (Anmeldung noch vor der Exmatrikulation nötig !)
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wichtig: dieses Kontingent bezieht sich sowohl auf die über Erasmus+ finanziell
geförderte Zeit im Ausland als auch auf die nicht-geförderte Zeit (Zero-Grant), die Sie im
Ausland im Erasmusprogramm verbringen, sei es im Studium oder Praktikum.
• Mindestaufenthalt: Ein Studienaufenthalt im Ausland MUSS mindestens 90 Tage
lang sein, um förderfähig zu sein. Kürzere Aufenthaltsdauern führen zur Rückforderung der
Erasmusförderung!! (Ausnahme: z.B. isländische, britische oder niederländische Terms, die
von der Gasthochschule aus so kurz sind.) Auslandspraktika müssen mindestens 60 Tage
lang sein! Die Mindestaufenthaltsdauer gilt für jeden Aufenthalt neu!
• Learning Agreement Seite 1 + 2 „BEFORE THE MOBILITY“
Das Learning Agreement (Lehrvereinbarung) ist für alle Studierenden verpflichtend, die
einen Erasmus-Studienplatz von der HWR Berlin erhalten haben. Wir benötigen diese
Dokumente zu keinem Zeitpunkt im Original, dieses bleibt bei Ihnen.
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Das Learning Agreement muss auch von der Partnerhochschule unterschrieben werden,
und zwar noch VOR dem Beginn des Studiums im Ausland. Bitte senden Sie uns das
fertig ausgefüllte Learning Agreement (Seite 1 + 2 „BEFORE THE MOBILITY“)
zusammen mit dem eventuellen Anhang per E-Mail als Scan zu.
Learning Agreement Seite 3 „DURING THE MOBILITY“ (changes) Falls sich Ihre
Studienpläne während des Aufenthalts ändern, so müssen Sie diese Änderungen auf der
Seite 3 des Learning Agreements festhalten und mit dem/der ECTS-Koordinatorin (per EMail) absprechen. Unterschriften des ECTS Koordinators oder der Partnerhochschule sind
nicht erforderlich. Änderungsanträge sind innerhalb der ersten vier Wochen zu stellen.
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Fördervereinbarung: vor Ihrer Abreise werden Sie per E-Mail von uns eine
Fördervereinbarung erhalten, in dem ausgewiesen ist, wie hoch Ihre Förderung pro
Tag im Ausland sein wird und wie lange wir Sie fördern können. Diese müssen Sie
dann bitte ausdrucken, unterschreiben und uns per Post zurücksenden. Es ist eine
Voraussetzung für Ihre Förderung.
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Förderhöhe
Für Ihren Aufenthalt in Skandinavien (außer Island), britische Inseln, Frankreich,
Italien, Österreich erhalten Sie einen Förderbetrag von 250,00 € pro Monat.
Für Ihren Aufenthalt in den Niederlanden, Belgien, Spanien, Portugal, Slowenien,
Tschechien, Ungarn, der Türkei, Griechenland, Kroatien, Island erhalten Sie einen
Förderbetrag von 200,00 € pro Monat.
Für Ihren Aufenthalt in Bulgarien, Estland, Litauen, Polen, Ungarn erhalten Sie einen
Förderbetrag von 150,00 € pro Monat.
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Förderdauer (finanziell): Die Teilnahme am Programm gilt bereits als Förderung. Ihre
Mobilitätsphase trennt sich in geförderte Tage und Zero Grant Tage. Die finanzielle
Förderdauer beträgt vorerst 90 Tage (3 Monate). Sie kann später auf maximal vier
Monate (120 Tage) erhöht werden, falls Sie eine entsprechende Bescheinigung über eine
längere Dauer bringen.
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Anreisebestätigung: damit wir sicher sind, dass Sie am Zielort sind, müssen Sie die
Ankunftsbestätigung („certificate of arrival“) an uns e-mailen oder faxen. Das Dokument
dient lediglich dazu, Ihre Ankunft zu beweisen. Es wird nicht für die Berechnung der
Förderdauer oder der Aufenthaltsdauer herangezogen. Wir benötigen dieses Dokument
nicht im Original. Es ist eine Voraussetzung für die Überweisung Ihrer ersten Förderrate.
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Sprachtests: jede/r Teilnehmer/in ist verpflichtet, einen Online-Sprachtest in zwei
Teilen zu machen. Der Sprachtest wird an die E-Mail Adresse geschickt, die Sie bei
Bewerbung angegeben haben. Der Test muss in der Unterrichtssprache der Gasthochschule
gemacht werden (Ausnahme: Muttersprachler). Zum Ende des Aufenthaltes wird der zweite
Teil zugeschickt, um mögliche Verbesserungen beurteilen zu können. Diese Tests sind
nicht selektiv, d.h. sie haben keinerlei Auswirkungen auf die Teilnahme am Programm. Es
gibt die Tests momentan nur für Englisch, Spanisch, Italienisch, Niederländisch und
Französisch. Es sind weitere Sprachen geplant. Online-Sprachkurse: Der HWR Berlin
wurden vom ERASMUS+ Programm kostenlose Sprachkurse zur Verfügung gestellt, die
wir Ihnen zur Vorbereitung auf euren Auslandsaufenthalt gerne zur Verfügung stellen. Falls
Sie in der Unterrichtssprache Muttersprachler sind oder C2 Niveau haben, können die
Sprachkurse auch in einigen Landessprachen vergeben werden.
• Förderraten, 1. Rate
Wir werden Ihnen 70 % Ihrer Fördersumme für 1 Auslandssemester überweisen, sobald wir
von Ihnen vier Dokumente vorliegen haben: Learning Agreement, Grant Agreement,
Anreisebestätigung, 1.Teil des Tests (online-Dokument). Diesen Hauptteil Ihres
Gesamtzuschusses werden wir voraussichtlich im Februar/März anweisen.
• Förderraten, 2. Rate
Die restlichen 30 % erhalten Sie, wenn wir von Ihnen folgende weitere Dokumente
vorliegen haben: Bescheinigung über die AufenthaltsDAUER, Zeugnis der
Partnerhochschule, freier Bericht als .pdf-Dokument, Online-Bericht (survey), 2. Teil des
Sprachtests (online-Dokument).
• Weitere Aufenthalte
Sie können innerhalb Ihres Kontingents von 12 Monaten mehrere Erasmus+-Aufenthalte
durchführen. Dabei zählt jedes Semester als ein eigenständiger Aufenthalt, unabhängig,
ob Sie an der selben oder einer anderen Partnerhochschule studieren. Deshalb benötigen wir
für jeden dieser Aufenthalte alle Dokumente erneut.
• Certificate of Stay – Bescheinigung über die Aufenthaltsdauer
Sie werden von uns gegen Ende des Aufenthalts ein Formular „Certificate of precise period
of stay for Erasmus+“ erhalten, das Sie bitte bei uns nach dem Aufenthalt im Original
abgeben, womit Sie die Dauer Ihres Auslandsstudiums von der Partnerhochschule
offiziell bestätigen lassen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie mindestens 90 Tage
Aufenthalt bestätigen lassen. Längere Dauer wirkt sich ggfs. später auf Ihre finanzielle
Förderung aus – bis zu maximal 120 Tagen!
Kontakte: International Office der HWR Berlin
Erasmus-Hochschulkoordination/Erasmus-Fachbereichskoordination des FB1: Susanne
Fürstenberg/Antje Trettau, [email protected]
FB 2 Erasmus-Koordination: Joanna Rieloff. E-Mail: [email protected]
FB 3-4 Erasmus-Koordination: Cathrine Caspari, E-Mail: [email protected]
FB 5 Erasmus-Koordination: Mechthild Bonnen, E-Mail: [email protected]
Weitere Hinweise finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/education/opportunities/higher-education/study-mobility_en.htm
http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/index_en.htm
Alle Angaben sind vorbehaltlich der tatsächlichen Mittelzuwendung und Bestätigung
der Regularien durch den DAAD zu sehen. Wir behalten uns vor, auch im laufenden
Hochschuljahr notwendige Änderungen/Ergänzungen zu den Erasmus-Formularen
vorzunehmen. Diese werden ab Bekanntgabe per E-Mail mitgeteilt.
Die Europäische Kommission fordert die Dokumentation Ihres Erasmus-Aufenthaltes. Die
von Ihnen vorzulegenden Dokumente sind Beleg für die rechtmäßige Bezuschussung
Ihres Auslandsaufenthaltes. Sollte die Dokumentation nicht vollständig vorliegen oder
Ihren anfänglichen Angaben nicht entsprechen, behält sich die HWR Berlin vor, den bereits
ausgezahlten Zuschuss (anteilig) zurückzufordern.
Bitte beachten Sie, dass die Nichteinhaltung der Regeln dazu führt, dass Sie die
Auslandsstudienbeihilfe ganz oder teilweise zurückzahlen müssen (Beispiel: Aufenthalt
kürzer als 90 Tage).
Teil dieser Information ist die Erasmus+ Studierendencharta:
http://ec.europa.eu/education/opportunities/higher-education/qualityframework_en.htm#student_charter