Gemeindenachrichten Nr. 44 vom 30. Oktober 2015 - Amtlicher Teil - EHRUNGSABEND Beim diesjährigen Ehrungsabend der Freiwilligen Feuerwehr Dossenheim werden langjährige und verdiente Feuerwehrleute für ihre ehrenamtliche Tätigkeit geehrt. Die Ehrung findet am Freitag, den 6. November 2015, 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. Neben Ehrungen durch das Land Baden-Württemberg wird auch eine Anerkennung durch die Gemeinde Dossenheim ausgesprochen. Die Veranstaltung wird von Amy und Janina musikalisch gestaltet. Im Namen des Gemeinderates und der Freiw. Feuerwehr Dossenheim laden wir die Bevölkerung recht herzlich zu diesem Ehrungsabend ein. Hans Lorenz Bürgermeister Stefan Wieder Feuerwehrkommandant Seite 1 Gemeindenachrichten Nr. 44 vom 30. Oktober 2015 - Amtlicher Teil - Amtliche Mitteilungen Flüchtlinge in Dossenheim Es ist an der Zeit DANK zu sagen: • DANK an die zahlreichen Helferinnen und Helfer des Asylkreises, die täglich in den verschiedensten Bereichen unermüdlich im Einsatz sind • DANK an die Dossenheimer Gewerbetreibenden Elektro-Fontius, Boy Farben Creatives Wohnen, Möbelhaus Kirsch, für ihre Unterstützung bei der Herrichtung der Gebäude für die Kleiderkammer und das Sprachcafé sowie den vielen Betrieben aus Dossenheim und der Umgebung, die durch Spenden die ehrenamtliche Arbeit unterstützen • DANK der Dossenheimer Bevölkerung und den Nachbarn der Unterkünfte, für die gezeigte Toleranz, den Einsatz und die Unterstützung des Asylkreises • DANK den beiden Kirchengemeinden und den Vereinen für ihr Engagement • DANK den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung und des Bauhofes • DANK den vielen anonym bleibenden Helferinnen und Helfern Hans Lorenz Bürgermeister Sicherungschlorung im Hochbehälter 2 Die Gemeinde Dossenheim plant im Rahmen von notwendigen Umbaumaßnahmen der Trinkwasseranlagen vom 26. bis 29. Oktober 2015 eine Sicherungschlorung im Hochbehälter 2 in Dossenheim durchzuführen. Geplant sind maximale Ablaufwerte von 0,1 mg / l Chlor im Trinkwasser. Wir bitten die Bevölkerung dies zu beachten, da es zu einem wahrnehmbaren Chlorgeruch im Trinkwasser führen kann. Die Konzentration ist vollkommen unbedenklich und das Trinkwasser ist für den menschlichen Verzehr in vollem Umfang verwendbar. Betroffen hiervon sind lediglich die Bereiche der Hochzone im Trinkwassernetz in Dossenheim. Ihr Wasserwerk Dossenheim Seite 2 Gemeindenachrichten Nr. 44 vom 30. Oktober 2015 - Amtlicher Teil - I. Bekanntmachung des Nachtragshaushaltsplans 2015 Höhere Steuereinnahmen aber auch höhere Investitionen haben die Korrektur der ursprünglichen Haushaltsansätze erforderlich gemacht. Die Eigenfinanzierungsquote steigt und der Abbau der Rücklagen kann sogar in eine geplante Rücklagenzuführung umgewandelt werden. Den Beschluss über den Haushaltsnachtrag hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 20.10.2015 gefasst. Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat als Rechtsaufsichtsbehörde am 23.10.2015 die Gesetzmäßigkeit der Nachtragshaushaltssatzung bestätigt. Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung ist die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragsplan öffentlich bekanntzumachen. Die Nachtragshaushaltssatzung vom 20.10.2015 (SD 2015/224) wird nachstehend abgedruckt. Zugleich wird auf die öffentliche Auslegung des Planes hingewiesen. II. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.7.2000, GBl. S. 582, 698, zuletzt geändert durch Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Dienstrechtsreformgesetz – DRG) vom 9.11.2010, GBl. S. 793, hat der Gemeinderat am 20.10.2015 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: §1 Haushaltsplan Der Haushaltsplan wird in Einnahmen und Ausgaben wie folgt geändert 1. der Verwaltungshaushalt von 26.442.500 € um 1.733.810 € 2. der Vermögenshaushalt von 1.947.350 € um 1.579.390 € auf 28.176.310 € auf 3.526.740 € Der Gesamthaushalt verändert sich damit von 28.389.850 € um 3.313.200 € auf den Betrag von insgesamt 31.703.050 € in Einnahmen und Ausgaben. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen ändert sich um 130.000 € von 1.336.000 € auf 1.466.000 €. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen bleibt unverändert - für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von 0 EUR - zur Umschuldung bestehender Kredite 0 EUR §2 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert bei 3.000.000 EUR Dossenheim, den 20. Oktober 2015 Hans Lorenz (Bürgermeister) III. Gesetzmäßigkeitsbestätigung / Genehmigung Das Landratsamt – Kommunalrechtsamt – des Rhein-Neckar-Kreises hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2015 mit Verfügung vom 23.10.2015 gem. §§ 81 Abs.2 und 3, 82 Abs.2 und 121 Abs.2 GemO bestätigt. Gleichzeitig genehmigt das Kommunalrechtsamt den in der Nachtragssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen gem. § 86 Abs. 4 GemO. Seite 3 Gemeindenachrichten Nr. 44 vom 30. Oktober 2015 - Amtlicher Teil - IV. Planauslegung Der Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 02.11.2015 bis einschließlich 13.11.2015 im Rathaus, Info im Erdgeschoss, und in der Kämmerei, Zimmer 303 (2.OG) zu den üblichen Bürozeiten zur Einsichtnahme aus. Dossenheim, den 28.10.2015 Bürgermeisteramt Fachbereich I – Verwaltung, Recht, Finanzen Bekanntmachung des Nachtragswirtschaftsplans 2015 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Dossenheim I. Gesetzeslage Der Gemeinderat hat am 29.09.2015 den Nachtragswirtschaftsplan für das laufende Jahr beschlossen. Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und des Eigenbetriebsgesetzes ist der Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung nach Bestätigung der Gesetzmäßigkeit und evtl. notwendiger Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bezüglich des Gesamtbetrages etwaiger Kreditaufnahmen öffentlich bekannt zu machen. Der Feststellungsbeschluss zum Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs wird nachstehend abgedruckt. Zugleich wird auf die öffentliche Auslegung des Nachtragswirtschaftsplans hingewiesen. II. Nachtragswirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Gemäß § 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 (EigBG - GBl. S. 22) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat am 29.09.2015 folgenden Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 beschlossen: Feststellung des Nachtragswirtschaftsplanes 2015 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Dossenheim § 1 Nachtragswirtschaftsplan Der Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wird wie folgt festgesetzt: 1. Im Erfolgsplan Erträge (Einnahmen) Aufwendungen (Ausgaben) Ergebnis (Jahresgewinn(+) / Jahresverlust (-)) 2. Im Vermögensplan Einnahmen Ausgaben § 2 Kredite Die Kreditaufnahme für die Finanzierung von Investitionen wird auf festgesetzt § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf festgesetzt. 1.309.840 € 1.422.300 € - 112.460 € 529.073 € 529.073 € 0€ 0€ Seite 4 Gemeindenachrichten Nr. 44 vom 30. Oktober 2015 - Amtlicher Teil - § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf festgesetzt. 300.000 € Dossenheim, 29. September 2015 L.S. Hans Lorenz, Bürgermeister III. Gesetzmäßigkeitsbestätigung / Genehmigung Das Landratsamt - Kommunalrechtsamt - des Rhein-Neckar-Kreises hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit des Nachtragswirtschaftsplans für das Jahr 2015 mit Verfügung vom 21.10.2015 - gem. §§ 81 Abs.2 und 121 Abs. 2 GemO bestätigt. IV. Planauslegung Der Nachtragswirtschaftsplan liegt in der Zeit vom 02.11.2015 bis einschließlich 13.11.2015 im Rathaus, Info im Erdgeschoss zu den üblichen Bürozeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Dossenheim, den 28.10.2015 Bürgermeisteramt Dossenheim Fachbereich I – Verwaltung, Recht, Finanzen Ablesen der Wasserzähler In der Zeit vom 06.11.2015 - 16.11.2015 werden in Dossenheim alle Hauptwasserzähler (Keller) von Beauftragten der Gemeinde abgelesen. Wichtig: Wie schon in den vergangenen Jahren werden auch bei der Abrechnung 2015 die Zählerstände auf den 31.12.2015 hochgerechnet. Bei der Hochrechnung wird für die restlichen Tage des Abrechnungszeitraums vom Ablesetag bis zum Stichtag (31.12) maschinell der voraussichtliche Verbrauch ermittelt und auf den Zählerstand neu hinzuaddiert. Die Ableser sind mit Ausweisen ausgestattet, die auf Verlangen vorgezeigt werden können. Da die Wasserzähler nur einmal im Jahr abgelesen werden, bitten wir die Hauseigentümer bzw. Hausverwalter, einen freien Zugang zum Wasserzähler zu ermöglichen (evtl. Weitergabe von Schlüsseln an anwesende Mitbewohner, Reinigung der Schächte u.s.w.). Sollten einzelne Hauseigentümer bzw. Hausverwalter im o.a. Zeitraum in Urlaub sein, bitten wir um telefonische/schriftliche Mitteilung des Zählerstandes (bitte Zählernummer angeben), soweit keine andere Möglichkeit besteht, den Ablesern Zugang zum Wasserzähler zu ermöglichen. Die kundeneigene Ablesung bildet jedoch den Ausnahmefall. Mitteilungen zum Zählerstand sind bis spätestens 20.11.2015 unter Tel. 86 51 33, Fax: 86 51 16 33 oder per email: [email protected] möglich. Sollte nach diesem Termin ein Wasserzähler nicht abgelesen bzw. uns der Zählerstand nicht mitgeteilt worden sein, müssen wir den Wasserverbrauch schätzen. Die Schätzung kann eventuell von Ihrem tatsächlichen Verbrauch abweichen. Dies kann für Sie negativ sein, da sowohl höhere Nachzahlungen als auch höhere Vorauszahlungen die Folge daraus sein könnten. Vermeiden Sie daher Schätzungen! Erst bei der nächsten Jahresendabrechnung kann diese Differenz dann entsprechend berichtigt werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass die von der Gemeinde beauftragten Ableser ggfls. bis 20.00 Uhr unterwegs sind, da viele Bewohner erst gegen Abend anzutreffen sind. Wir bitten um Ihr Verständnis und möchten uns schon jetzt sehr herzlich für Ihre Mithilfe bedanken. Seite 5 Gemeindenachrichten Nr. 44 vom 30. Oktober 2015 - Amtlicher Teil - Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz (BMG) Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 01. November 2015 wird es erstmals bundesweit einheitliche und unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften für alle Bürgerinnen und Bürger geben. Wesentliche Neuerungen sind u.a.: · Die Frist für die An- und Abmeldung verlängert sich von einer auf zwei Wochen. · Die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers wird wieder eingeführt. · Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und des Adresshandels sind nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person möglich. · Soweit Melderegisterauskünfte zur gewerblichen Nutzung erfragt werden, ist zukünftig der Zweck der Anfrage anzugeben und die Melderegisterauskunft ausschließlich zu diesem Zweck zu verwenden. · Die Hotelmeldepflicht sowie das Verfahren bei Aufenthalten in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen werden vereinfacht. Anmeldung einer Wohnung Wer eine Wohnung bezieht, muss sich bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden. Die Frist zur Anmeldung wird allerdings von einer auf zwei Wochen nach dem tatsächlichen Einzug verlängert. Hierbei sind folgende Ausnahmen von der Meldepflicht zu beachten: - Wer in Deutschland aktuell bei einer Meldebehörde gemeldet ist, und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung nicht anmelden. Nach Ablauf von sechs Monaten ist die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen, wenn die Wohnung tatsächlich weiter benutzt wird. - Für Touristen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht nach drei Monaten. - Solange Bürgerinnen und Bürger aktuell bei einer Meldebehörde in Deutschland gemeldet sind, müssen sie sich generell nicht anmelden, wenn sie in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen werden oder dort einziehen. Abmeldung einer Wohnung Die Abmeldung einer Wohnung ist wie bisher nur bei einem Wegzug ins Ausland bzw. der Aufgabe einer Nebenwohnung erforderlich. In diesen Fällen ist auch eine Wohnungsgeberbescheinigung über den Auszug erforderlich. Die Abmeldung ist eine Woche vor und bis zu zwei Wochen nach dem tatsächlichen Auszug möglich. Die Abmeldung einer Nebenwohnung ist nur noch bei der Meldebehörde der Hauptwohnung möglich. Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers - Bestätigung Der Wohnungsgeber muss dem Wohnungsnehmer den Einzug innerhalb der gesetzlichen Meldefrist von zwei Wochen schriftlich bestätigen. Der Mietvertrag reicht nicht aus. Der Wohnungsgeber ist zur Bestätigung gesetzlich verpflichtet. Kommt der Wohnungsgeber seiner Verpflichtung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, droht ihm ein Bußgeld. Wohnungsgeber ist in der Regel der Eigentümer, der die Wohnung vermietet (Vermieter). Wohnungsgeber kann aber auch eine vom Eigentümer mit der Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle sein. So können z.B. Wohnungsbaugesellschaften Eigentümer sein und durch vertretungsberechtigte Mitarbeiter die Wohnungsgeberbestätigung abgeben. Als Beauftragte für den Eigentümer können auch Hausverwaltungen tätig werden. Für Personen, die zur Untermiete wohnen, ist der Hauptmieter Wohnungsgeber. Der Hauptmieter ist auch Wohnungsgeber, wenn ein Teil einer Wohnung einem Dritten ohne Gegenleistung oder lediglich gegen Erstattung der Nebenkosten zur tatsächlichen Benutzung überlassen wird. Zieht der Eigentümer selbst in die Wohnung ein, wird die Bestätigung durch eine Eigenerklärung der meldepflichtigen Person ersetzt. Die Wohnungsgeberbestätigung ist der Meldebehörde bei der Anmeldung vorzulegen. Beim Wegzug ins Ausland oder der Aufgabe einer Nebenwohnung ist ebenfalls eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug erforderlich. Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie Namen der meldepflichtigen Personen. Auf der Homepage der Gemeinde Dossenheim wird ein Vordruck zum Downloaden bereitgestellt. Sie finden diesen unter – Bürgerservice - Rathaus – Online Service Bürgerbüro – Wohnungsgeberbestätigung. Zu einem späteren Zeitpunkt wird auch eine Onlineversion angeboten werden. Melderegisterauskünfte Auskünfte aus dem Melderegister an Private zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels sind künftig nur noch dann zulässig, wenn die/der Betroffene vorher in die Übermittlung der Meldedaten für diese Zwecke ausdrücklich eingewilligt hat. Private, die eine Auskunft aus dem Melderegister für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels beantragen, müssen die Einwilligung des Betroffenen vorlegen. Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, bei der Meldebehörde eine Erklärung darüber abzugeben, dass die eigenen Daten zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels an Private herausgegeben werden dürfen. Seite 6 Gemeindenachrichten Nr. 44 vom 30. Oktober 2015 - Amtlicher Teil Diese Einwilligung bleibt bis zum Widerruf bestehen und muss nach einem Umzug in einen anderen Meldeamtsbereich nicht erneut abgegeben werden. Wurde keine Einwilligung vorgelegt bzw. abgegeben, darf die Meldebehörde die Meldedaten nicht zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels herausgeben. Bei Melderegisteranfragen für gewerbliche Zwecke muss künftig der gewerbliche Zweck immer angegeben werden. Die erhaltenen Daten dürfen nur für den angegebenen Zweck verwendet werden und dürfen vom Datenempfänger nicht wiederverwendet werden (Verbot des Datenpooling). Eine strikte Zweckbindung besteht auch für sogenannte erweiterte Melderegisterauskünfte, für Gruppenauskünfte und für Daten, die trotz bestehender Auskunftssperre nach besonderer Begründung und Bewertung herausgegeben worden sind. Wenn der jeweils verfolgte Zweck erfüllt ist, muss der Datenempfänger die Daten löschen. Aufgrund dieser Verbesserungen zum Schutz der persönlichen Daten bei Auskünften aus dem Melderegister an Private wird die bisher im Melderecht vorgesehene Möglichkeit des Widerspruchs der Erteilung automatisierter Melderegisterauskünfte an Private wegfallen. Sollten Sie Fragen zum neuen Bundesmeldegesetz haben, können Sie sich jederzeit an die Kolleginnen und Kollegen des Bürgerbüros wenden. Fachbereich 3 – Bürgerdienste Ihr Team vom Bürgerbüro Asylkreis Dossenheim Zweites gemeinsames Treffen der ehrenamtlichen Helfer/innen, diesmal mit den Asylbewerber/innen aus dem "Bären, in der Mühlbachhalle am 26. Oktober 2015 Seit dem 20. Oktober sind mit den knapp 100 im Dossenheimer "Bären" angekommenen Flüchtlingen alle drei Unterkünfte bezogen. Mit den Flüchtlingen aus den Unterkünften "Hirsch" und "Kirchberg" hatte bereits Mitte Oktober im Martin-Luther-Haus ein erstes Treffen stattgefunden. Für 17 Uhr war nun erneut zum einem Kennenlernen bei Kaffee, Tee und Kuchen eingeladen, gerichtet war für rund 270 Gäste: ein großes Lob an die Verwaltung und an die Helfer aus dem Kreis der ersten Neubürger! Der Beginn war zunächst etwas anders als beim ersten Mal, erst allmählich füllte sich der Saal. Aber nach einer Dreiviertelstunde waren 250 Dossenheimer und Asylbewerber aus allen drei Unterkünften anwesend. Dossenheimer wie auch Asylbewerber brachten ihre Kinder mit: An besonderen Tischen war vom Asylkreis Basteln, Malen und Schminken vorbereitet. Die Tische waren reich gedeckt und einladend mit Blumen geschmückt. Erneut zeigte sich unser Ort von seiner besten Seite. Bürgermeister Hans Lorenz begrüßte die neuen Asylbewerber, überwiegend aus Syrien, aber auch aus Afghanistan, Serbien, Bosnien und Albanien. Drei Dolmetscher und eine Dolmetscherin übersetzten. Jeder gesprochene Satz wurde durch spontanen Beifall begleitet. Mit anderen Worten: 1 Satz des Bürgermeisters, 4 Übersetzungen, 4 Mal Applaus. Allseits strahlende Gesichter. Der Rathaus-Chef begrüßte nun alle Dossenheimer, die Vertreter der Polizei, der Kirchengemeinden, die Direktorin der Kurpfalzschule, Ingrid Heidtmann (dort werden nach den Herbstferien ab dem 9. November die schulpflichtigen "Bären-Kinder" in das deutsche Schulleben starten), sowie die Vertreter des Dossenheimer Asylkreises, der jetzt auf 250 Aktive angewachsen ist. "Vielen Dank für Ihr Engagement!", rief Lorenz ihnen zu. "Die ersten 14 Tage Erfahrung im neuen Zusammenleben in Dossenheim haben eines gezeigt", so betonte Hans Lorenz, "es ist möglich, dass wir alle gut miteinander zurechtkommen. Dafür bin ich dankbar. Wir haben eine Riesenaufgabe vor uns. Zuständig ist zwar der Kreis, wir aber als Gemeinde werden helfen, damit alles funktioniert. 1 Million Flüchtlinge werden nach Deutschland kommen, 200 sind hier in Dossenheim angekommen. Wir stellen uns dieser Aufgabe!" Ganz besonders dankte Lorenz Fachbereichsleiter Thomas Schiller, der zurzeit im unermüdlichen Dauereinsatz ist. Ebenso dankte er erneut allen engagierten Ehrenamtlichen. "Natürlich hat es Befürchtungen gegeben", räumte der Bürgermeister ein und appellierte an die Dossenheimer: "Helfen Sie mit, das zu entkräften!" Wie schon im Martin-Luther-Haus stellte Lorenz nun die sechs Arbeitskreise des Dossenheimer Asylkreises vor: sowohl das Arbeitsfeld als auch namentlich die Ansprechpartner: AK 1: Deutsch, Dolmetscher, Sprachen (Gisela Simo, Tom Welker) AK 2: Angebote für Kinder und Jugendliche (Simone Angar) AK 3: Verwaltung Sachspenden, Kleiderkammer (Brigitte Spieß-Bechtel, Fabiana Ruiz, Ute Hezer) AK 4: Patenschaften, Alltagsbegleiter (Cathrin Dieckhoff, Christian Laufer) AK 5: Projekte (Julius Ibes, Simone Paepke) AK 6: Pflege des Umfeldes, Kontakte Nachbarschaft (Gerd Apfel, Belma von Tiedemann) Danach bat Bürgermeister Lorenz die ehrenamtlichen Mitglieder des Steuer-kreises (dessen Aufgabe es ist, alle notwendigen Einzel-Aktivitäten als Gesamtheit zu organisieren), sich zu erheben: Sieglinde Dittmar-Loos, Fred Seite 7 Gemeindenachrichten Nr. 44 vom 30. Oktober 2015 - Amtlicher Teil Hermann, Anette Lindqvist, Rainer Loos, Jochen Matenaer. (Von der Verwaltung zu nennen wären hier neben Hans Lorenz und Thomas Schiller: Marc Miltner und Jürgen Stannek). Hans Lorenz freute sich, dass bereits vergangene Woche ein erstes sach-kundiges Fußballtraining unter Anleitung des ehemaligen Bundesligaspielers Markus Bähr stattgefunden hatte. Und als weiteres positives Moment konnte Lorenz verkünden, dass in diesen Tagen zahlreiche Spenden von Firmen und Privatleuten eingegangen sind. Abschließend sagte er: "Wir alle wollen helfen. Vieles muss sich und wird sich entwickeln. Wir sind auf einem guten Weg. Besonders danke ich allen Helferinnen und Helfern des heutigen Tages sowie allen Dolmetschern und den anwesenden Polizeivertretern." Aus dem Asylkreis informierte Thomas Ackermann darüber, dass der SV Sandhausen 50 Tickets für das Spiel am 1. November gegen den Leipziger Fußballklub spendiert hatte. Und er versprach allen, die jetzt nicht zum Zuge kamen: "Es wird eine Wiederholung geben!" Zur spendablen Geste gehört auch die kostenlose Busfahrt von der Unterkunft zum Spielort und zurück. Aus dem Arbeitskreis "Kleiderkammer" dankte Brigitte Spieß-Bechtel für die großzügig rechtzeitig zum Herbstbeginn spendierten Kleidungsstücke. Und sie hatte eine erneute Bitte: Gebraucht werden jetzt Fahrradhelme sowie Schutzkleidung für sportbegeisterte Inliner. Als nächstes informierte der Polizeikommissar Rainer Habitzreuther über Aufgaben und Funktion der hiesigen Polizei bzw. über "Normalitäten unseres Alltagslebens" (auch diese Hinweise wurden übersetzt). Ein Sprecher der Flüchtlinge aus dem "Bären" dankte zum Schluss "für die Wärme und Herzlichkeit der Aufnahme hier in Dossenheim, die wir so nicht erwartet haben. Vielen Dank Ihnen allen". Nun gilt es, ein gemeinsames Alltagsleben zu gestalten. Aktuelle Infos auf www.asylkreis-dossenheim.de Mitteilungen anderer öffentlicher Stellen Rhein-Neckar-Kreis Flüchtlingsunterbringung in Ladenburg Anfang 2016 werden rund 130 Asylbewerber in eine Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises kommen Neben den bisherigen und aktuellen Anstrengungen der Stadt Ladenburg im Rahmen der sogenannten Anschlussunterbringung sollen voraussichtlich ab Januar 2016 durch den Rhein-Neckar-Kreis rund 130 Flüchtlinge und Asylbewerber in einer ehemaligen Unterkunft für Erntehelfer auf einem landwirtschaftlichen Hof in der Ladenburger Gemarkung vorläufig untergebracht werden. Die Umbaumaßnahmen, um dort eine Gemeinschaftsunterkunft einrichten zu können, werden in Kürze beginnen. Der Rhein-Neckar-Kreis hat das Objekt, das im Außenbereich zwischen Ladenburg und Heddesheim liegt, für zwei Jahre angemietet. Da der Zustrom von Flüchtlingen nach wie vor anhält, sind die Mitarbeiter des für die Unterbringung zuständigen Ordnungsamtes im Landratsamt froh, wenn sie Angebote zu dafür geeigneten Objekten erhalten. Gerade größere Wohnmöglichkeiten, Hallen, gewerbliche Objekte, Hotels oder Gaststätten "sind in der nun kalten Jahreszeit ein Plus", sagt Ordnungsamtsleiter Stefan Becker. Deshalb habe man in Abstimmung mit der Stadt Ladenburg schnell entschieden und das Angebot angenommen. Der Standort wird aufgrund seiner Lage vom Kreis und der Stadt zwar nicht für optimal gehalten, aber in der aktuellen Notlage hinsichtlich der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern muss zwangsläufig auch auf solche Standorte zurückgegriffen werden. Bereits 2013 waren in Ladenburg in der alten Martinsschule schon einmal rund 150 Asylbewerber und Flüchtlinge vorläufig untergebracht, die Anfang 2014 in die neue Gemeinschaftsunterkunft nach Schwetzingen umgezogen waren. Über den Personenkreis, der im Januar nach Ladenburg kommen wird, kann das Landratsamt derzeit noch keine Aussage treffen, da die Zuweisung durch die Landeserstaufnahmestelle Regierungspräsidium Karlsruhe sehr kurzfristig erfolgt. Um seiner Aufnahmeverpflichtung gegenüber dem Land nachzukommen, hat der Rhein-Neckar-Kreis in inzwischen 23 Städten und Gemeinden eine Vielzahl von Objekten zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen angemietet und ist nach wie vor auf der Suche nach weiteren geeigneten Wohnobjekten im Kreisgebiet. Um dazu Informationen erhalten zu können, aber auch für Anregungen, Fragen und Beschwerden aus der Bevölkerung zum Thema Flüchtlinge und Asylbewerber hat das Landratsamt jetzt ein eigenes E-MailPostfach eingerichtet: [email protected] Seite 8 Gemeindenachrichten Nr. 44 vom 30. Oktober 2015 - Amtlicher Teil - Zwischenfruchtversuch in Ladenburg Amt für Landwirtschaft und Naturschutz lädt ein zur Besichtigung am 5. November Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz des Rhein-Neckar-Kreises lädt alle interessierten Landwirte zur Besichtigung eines Zwischenfruchtversuches in Ladenburg ein. Treffpunkt am 5. November 2015 ist um 14 Uhr an der Hofstelle von Thomas Maas, Neubotzheim 2, in 68526 Ladenburg. Das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises informiert: Lehrgang "Gehölzpflege an Gewässern" Das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises weist darauf hin, dass beim Forstlichen Hauptstützpunkt in Schwarzach ein Lehrgang zur Gehölzpflege an Gewässern angeboten wird. Er richtet sich insbesondere an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bauhöfen, Gewässer- oder Straßenbauverwaltungen, aber auch an den privaten Naturschutz und Fischervereine. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen hierbei verschiedene Schnitttechniken der Holzernte an Gewässerrändern kennen. Praktisch geübt werden ebenso die sachgerechte Beseitigung von Störfällen und der Einsatz einer Seilwinde, was auch zu einer höheren Sicherheit beitragen soll. Der Lehrgang findet am 16. November in Schwarzach statt und kostet 50,00 Euro. Teilnahmevoraussetzung ist ein Motorsägen-Lehrgang. Schriftliche Anmeldungen nimmt die Forstbetriebsleitung in Schwarzach entgegen: Forstbetriebsleitung Schwarzach Forstlicher Hauptstützpunkt Schloßweg 1, 74869 Schwarzach E-Mail: [email protected]<mailto:[email protected]> Fax: 06261 84-4704 Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz informiert: Coaching für Frauen Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz des Rhein-Neckar-Kreises weist darauf hin, dass der NeckarOdenwald-Kreis zusammen mit dem Verein für landwirtschaftliche Fachbildung ein Coaching für Frauen anbietet, die im hauswirtschaftlichen, landwirtschaftlichen oder ländlich-touristischen Bereich tätig sind und nach neuen Wegen für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung suchen. Themen sind hierbei u.a. die Stärken-Schwächen-Analyse, Persönlichkeitsentwicklung, Kommunikations- und Präsentationstechniken. Folgende Termine sind geplant: 18.02., 17.03., 14.04., 12.05., 16.07. und 07.07.2016. Tagungsort ist das Bildungshaus Neckarelz, Martin-Luther-Str. 14 in Mosbach. Das Coaching wird zu 80 Prozent über das Landesprogramm "Innovative Maßnahmen für Frauen" gefördert. Der Teilnehmerbeitrag beläuft sich - je nach Teilnehmerzahl - auf ca. 250 Euro. Anmeldungen nimmt Marion Schmidt-Kowalke, Tel. 06281 5212-1618 (Mo, Di und Mi Vorm.), E-mail: [email protected] AVR Nächste Schadstoffsammlung der AVR Kommunal GmbH in Dossenheim In vielen Haushalten fallen gelegentlich Produkte an, die umweltgefährdende Stoffe enthalten. Bei der Schadstoffsammlung der AVR Kommunal GmbH können diese Stoffe umweltgerecht entsorgt werden. Am Samstag, den 31.10.2015 können die Bürgerinnen und Bürger Schadstoffe von 9:00 bis 14:00 Uhr auf dem Parkplatz der AVR Kommunal GmbH in Dossenheim, Oberes Langgewann, beim Umweltmobil abgeben. Schadstoffe, wie flüssige Lacke, Pinselreiniger, Pflanzenspritzmittel, Rostschutzmittel, Spraydosen, Reinigungsmittel etc. aus Haushalten werden bei der Schadstoffsammlung in haushaltsüblichen Mengen angenommen. Wandinnenfarben (Dispersionsfarben) werden nicht beim Umweltmobil angenommen, da sie keine Schadstoffe enthalten. Diese Farben gehören ausgehärtet in die Restmülltonne. Die leeren Behälter können über die Grüne Tonne plus entsorgt werden. Leere Farb-, Lackdosen und -eimer sowie leere Spraydosen gehören in die Grüne Tonne plus. Die Schadstoffe sollten aus Sicherheitsgründen in der Originalverpackung angeliefert werden und auslaufsicher verpackt sein, außerdem dürfen die einzelnen Gebinde nicht schwerer als 20 kg und nicht größer als 30 l sein. Autobatterien (Bleiakkumulatoren) unterliegen einer Pfandpflicht und werden vom Handel zurückgenommen. Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen können bei den AVR Anlagen Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg kostenlos abgegeben werden. Seite 9 Gemeindenachrichten Nr. 44 vom 30. Oktober 2015 - Amtlicher Teil Altöl wird ebenfalls nicht bei der Schadstoffsammlung angenommen. Hier besteht eine Rücknahmepflicht für den Handel. Tankstellen und Werkstätten nehmen häufig Altöl an. Die AVR Kommunal GmbH bittet die Bevölkerung, Schadstoffe nur zu den angegebenen Terminen beim Personal des Schadstoffmobils abzugeben, um Gefährdungen für spielende Kinder und die Umwelt zu vermeiden. KliBA Energieberatung - ein Service Ihrer Gemeinde Dossenheim Was Sie als Hauseigentümer bei energiesparender Modernisierung oder als Mieter beim Energiesparen tun können, erfahren Sie bei einer kompetenten und kostenfreien Beratung von der KliBA. Sie hilft Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Energiesparziele auch mit Hilfe verschiedener staatlicher Fördermöglichkeiten zu folgenden Themen: • Zeitgemäße Wärmedämmung • Heizung und Warmwasser • Lüftung • Altbausanierung • Förderprogramme • Wärmepass • Stromsparmaßnahmen • Erneuerbare Energien • Passivhausbauweise Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es bei den KliBAEnergieberatern: Romuald Ruf ist regelmäßig für Sie im Rathaus vor Ort – natürlich kostenfrei und unverbindlich. Die effektivste Strompreisbremse setzt beim Stromsparen an! Bei der KliBA können Sie kostenlos Strommessgeräte ausleihen. Das Messgerät kann die heimlichen „Stromfresser“ entlarven. Es zeigt – zwischen Steckdose und dem zu untersuchenden Gerät gesteckt – den Stromverbrauch eines Elektrogerätes an. Damit lässt sich auch der Stromverbrauch durch Leerläufe beziehungsweise den Stand-by-Modus erkennen und verringern. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Termin für die nächste Beratung im Rathaus Dossenheim, am Dienstag, den 10. November 2015, zwischen 16:30 und 18:30 Uhr. Telefon 06221/ 99875-0.. E-Mail: [email protected] Nutzen Sie die kostenfreie Serviceleistung Ihrer Kommune! Seite 10 Gemeindenachrichten Nr. 44 vom 30. Oktober 2015 - Amtlicher Teil - Neues von ILEK ILEK-Treffen in Dossenheim Im Juli wurden bei einer gemeinsamen Begehung mit Bürgermeister Lorenz, Gemeinderatsmitgliedern, Vereinsvertretern und Bürgern zahlreiche Ideen zur Aufwertung des Dossenheimer Blütenwegs gesammelt. Das nächste Treffen der ILEK-Interessierten in Dossenheim findet am Dienstag, den 03.11.2015 um 18.00 h im Sitzungssaal des Rathauses Dossenheim statt. In der Veranstaltung sollen die Ideen nochmals genauer betrachtet und in konkrete Maßnahmen überführt werden. Ziel ist es, möglichst bald Gestaltungs- und Pflegeaktionen am Blütenweg durchzuführen. Weitere Themen sind der Stand der geplanten Pflegeaktionen im Vogelschutzgebiet, die Gestaltung des Events zur Einweihung des Blütenwegs im April 2016 sowie Ideen und Ansätze zur Umsetzung der ILEK-Ziele in den noch nicht gemeinsam begangenen Teilen des Bergstraßenhangs. Zu dem Treffen sind alle interessierten Bürger herzlich eingeladen, die sich über den Sachstand informieren, ggf. eigene Ideen und Ansätze einbringen oder konkret aktiv werden möchten. ILEK: Erste Maßnahmen am Blütenweg in Lützelsachsen. OWGV Lützelsachsen legt Obstlehrpfad an. Lützelsachsener machen am Blütenweg Nägel mit Köpfen Jetzt kommt Schwung in den Bereich Stephansberg / Kellersberg bei Lützelsachsen, der als Schwerpunktgebiet für die Wiederherstellung von Streuobstbeständen besondere Priorität im ILEK hat. Dort wird gerade mit dankenswerter Unterstützung der Stiftung der Obst- und Gemüseabsatzgenossenschaft Weinheim der Blütenweg wieder befahrbar gemacht, damit die Grundstückseigentümer leichter an ihre Flächen kommen. Die Stiftung hat sich auch bereits in Hemsbach bei Wegesanierungen im ILEK-Gebiet engagiert und wird auch die Finanzierung weiterer Maßnahmen bei Großsachsen und Sulzbach übernehmen. Parallel haben bereits mehrere Grundstückseigentümer im Bereich Stephansberg / Kellersberg mit der Pflege von brachgefallenen Flächen begonnen oder erklärt, dass sie dies angehen möchten. In zahlreichen Gesprächen hatten die Ortsvorsteherin Doris Falter und ILEK-Manager Bernhard Ullrich seit dem Frühjahr versucht, für alle pflegewürdigen Flächen wieder eine Lösung zur Sicherstellung der Pflege zu finden, was jetzt zu ersten Ergebnissen führt. Besonders erfreulich ist, dass eine große Streuobstwiese direkt am Blütenweg nun wieder in Schuss gebracht wird. Das ILEK-Management lädt hierfür zu einer gemeinsamen Aktion für Samstag, den 07.11.2015, nachmittags ein, damit die Entbuschungs- und Mäharbeiten sowie der Pflegeschnitt der Obstbäume zügig umgesetzt werden können. Treffpunkt ist 13.00 h am Wanderparkplatz beim Schützenhaus am Dornbach. Wer helfen möchte, wird gebeten, sich mit dem ILEK-Management telefonisch oder per e-mail in Verbindung zu setzen (Kontaktdaten siehe unten). Auch der Obst-, Wein- und Gartenbauverein Lützelsachsen (OWGV) ergreift Initiative. Schon längere Zeit bestand die Absicht, einen Obstlehrpfad anzulegen. Das ILEK „Blühende Badische Bergstraße“ gab nun den Ausschlag dafür, denselben entlang des neuen Blütenwegs bei Lützelsachsen anzulegen, dessen Verlauf eigens hierfür noch angepasst wurde. Insgesamt sollen im Herbst ein halbes Dutzend Obstbäume entlang des Blütenwegs gesetzt und im nächsten Jahr um weitere ergänzt werden, sobald die Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Gepflanzt werden unter anderem alte regionale Streuobstsorten wie beispielsweise die Lützelsachsener Frühzwetsche. Die Pflanzaktion am Obstlehrpfad findet ebenfalls am Samstag, den 07.11.2015, vormittags statt. Treffpunkt ist um 9.00h an der Gaststätte zur Turnhalle, Sommergasse 154 Lützelsachsen. Ortsvorsteherin Falter bittet gemeinsam mit dem ILEK-Management und dem OWGV darum, den Aktionstag zu unterstützen, um das ILEK-Projekt auch im Süden Weinheims voranzubringen. Informationen zum ILEK-Projekt: Bernhard Ullrich Tel. (06201) 2 59 58 90 E-Mail: [email protected] Internet: www.ILEK-bergstrasse.de Informationen zum OWGV Lützelsachsen und zum Obstlehrpfad Bernhard Hoffner E-Mail: [email protected] Seite 11 Gemeindenachrichten Nr. 44 vom 30. Oktober 2015 - Amtlicher Teil - Andere Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mannheim Halloween 2015 „Nicht alles was Geistern Spaß macht, ist auch erlaubt!“ Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis: Am Vorabend vor Allerheiligen am 1. November ziehen Kinder und Jugendliche von Haus zu Haus und stellen die Bewohner mit der Formel „Süßes oder Saures“ vor die Wahl zwischen einem bösen Streich und einer süßen Spende. Doch die Polizei warnt: „Nicht alles was Geistern Spaß macht, ist auch erlaubt!“ So hat die „Halloween-Nacht“ leider immer öfter auch ein juristisches Nachspiel. Unter dem Deckmantel „Halloween“ verüben Kinder und Jugendliche immer wieder verschiedene Straftaten. In den letzten Jahren nahmen Delikte wie Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch, Diebstahl, Körperverletzung, Vandalismus, Belästigungen und Gefährdung des Straßenverkehrs auch im Bereich des Polizeipräsidiums Mannheim immer mehr zu. Im Schutz der Dunkelheit, vermeintlich geschützt durch Masken und in der Gruppe, fällt bei vielen Kindern und Jugendlichen in der Kürbisnacht die Hemmschwelle. Oft werden Wände beschmiert, Autoschlösser verklebt oder Blumenkästen zerstört, dies erfüllt den Tatbestand der Sachbeschädigung. Wer Böller in Briefkästen wirft, Hausmüll auf Gehwegen verteilt, Pflanzen ausreißt oder Eier auf vorbeifahrende Autos wirft, macht sich ebenfalls strafbar. Heraus gehobene Kanaldeckel auf der Straße sind zudem lebensgefährlich. Die Polizei appelliert wegen der gefährlichen Streiche an die Eltern. Sie sind aufgerufen, ihre Schützlinge ganz gezielt über mögliche Gefahren und Konsequenzen aufzuklären und aufzuzeigen, wo der Spaß endet und der Ernst beginnt. Die Polizei wird deshalb in der „Halloween-Nacht“ verstärkt im Dienst sein und ein wachsames Auge auf die „Gespenster“ haben. Einige Tipps der Polizei an die Eltern: - Den Kindern und Jugendlichen nicht grundsätzlich verbieten in der Halloween-Nacht mitzugehen, ihnen aber die Grenzen bei Streichen aufzeigen! - Im Vorfeld mit den Kindern und Jugendlichen über die Folgen von Streichen reden! - Kontrollieren, mit welchen Utensilien sich die Kinder zur Halloween-Tour ausrüsten! - Gegen den Gruppenzwang: die Kinder auffordern, bei üblen Halloween-Scherzen nicht mitzumachen und sich deutlich zu distanzieren! Gemeindliche Einrichtungen Begegnungsstätte Begegnungsstätte Dossenheim DRK und Gemeinde Dossenheim Pfarrgasse 5a; Tel. 86 17 30 / FAX 7 27 08 86 / e- Mail: [email protected] Veranstaltungen in der 45. Kalenderwoche Bilderausstellung mit dem Titel „Sichtbar werden“ gezeigt werden Arbeiten von Ulrich Schlimm, Diefenbach. Besichtigung der Ausstellung: montags 14-17 Uhr mittwochs 15-17 Uhr oder nach Vereinbarung MITTAGSTISCH Montag bis Freitag von 12.30 bis 13.30 Uhr; Anmeldung bis 10.00 Uhr am gleichen Tag; Preis: 6,- €. Montag, 2. November Veranstaltung von „fsb“ in der Gemeindebücherei, 15:00 Uhr: Vortrag mit Bildpräsentation von Armin Becker, Oberstudiendirektor a. D. , Seite 12 Gemeindenachrichten Nr. 44 vom 30. Oktober 2015 - Amtlicher Teil „Bildwelt und Weltbild – Das theologische Denken des christlichen Mittelalters im Spiegel architekturgebundener Malerei und Skulptur“. Eintritt frei! (Spenden zur Unterstützung der „fsb“ - Veranstaltungsreihe werden dankend angenommen.) Dienstag, 3. November 11:00-12:00 Uhr: Qigong - Kurs I im Haus Osmia, Osmiastraße 8/UG, 15:00-17:00 Uhr: Gedächtnistraining mit Tabea Dürr; 16:30-17:30 Uhr: Qigong – Kurs II im Martin-Luther-Haus/Calvin-Zimmer, Leitung: Hildegard Gursch (Lehrerin für Qigong). Mittwoch, 4. November 09:30 Uhr: „Unterwegs auf dem „Dossenheimer Bewegungsparcours“ Treffpunkt: Platanenweg 4 (Haltestelle Gemeinde-Taxi). 14:00 Uhr: Gedächtnistraining mit Marie, Luise Eichler (nach Absprache!) 17:30 Uhr: Tanzkurs „Tango Argentino“ mit Reinhold Sommer. Donnerstag, 5. November 15:00-16:30 Uhr: Theaterkurs im Haus „Osmia“, Osmiastraße 8 im UG Kursleitung: Anca Krause 16:00 Uhr: „Geselliges Tanzen im Kreis“ mit Hanna Streib und Karin Wolber. Neueinsteiger/innen sind herzliche willkommen! Freitag, 6. November 10:00 Uhr: Seniorenforum 10:00-11:00 Uhr: Autogenes Training Ort: Martin-Luther-Haus im Calvinzimmer Leitung: Ulrike Rau-Stössner, Eine Schnupperstunde ist jederzeit möglich – rufen Sie uns an! Samstag, 7. November in Zusammenarbeit mit dem Verein zur Pflege der Life-Musik Dossenheim von 17:00-21:00 Uhr, herzliche Einladung zur 2. DOSSEMER MILONGA in der Mühlbachhalle, Am Sportplatz 1 mit · Live-Musik (cuarteto bien porteño) · Tanzvorführungen (Tango Canyengue, Tango Nuevo, Tango Flamenco, Tango Classico) · Klassische Tangomusik aufgelegt von DJane Teresa. Eintritt: Abendkasse 12,- €, im Vorverkauf 10,- €. Vorverkauf vom 24. 10. bis 06. 11. in der Buchhandlung Worring sowie bei Schreib-Büro-Spiel Faludy. Kartenreservierungen per Mail unter [email protected] TERMINE ZUM VORMERKEN! Montag, 9. November Das „Dossenheimer Kreativ- und Strick-Cafe“ mit Lilli Schubert ist bis auf weiteres wöchentlich immer montags von 14:30 bis 17:00 Uhr für Sie geöffnet. Herzliche Einladung! Mittwoch, 11. November 09:15 Uhr: Englisch mit Maryka Kimmins-Wahl. Das Wochenprogramm und den aktuellen Speiseplan der Begegnungsstätte finden Sie auch im Internet www. dossenheim.de Rubrik Leben in Dossenheim/Senioren. Feuerwehr aktuell Feuerwehr Dossenheim aktuell Du bist auf der Suche nach einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung? Du möchtest anderen Menschen helfen? Du hast Spaß an Technik und Gemeinschaft? Du bist nach Dossenheim gezogen und warst vorher schon in einer Feuerwehr? Wenn du mindestens eine dieser Fragen mit „JA“ beantworten kannst, bist du bei uns genau richtig! Wir freuen uns über neue Mitglieder. Schau einfach mal bei einer unserer Übungen (Termine auf unserer Homepage www.feuerwehr-dossenheim.de) vorbei oder kontaktiere uns per e-Mail. Wir freuen uns auf dich! Termine: Dienstag,10.11.2015 – Übung Einsatzabteilung – Beginn: 19 Uhr Seite 13 Gemeindenachrichten Nr. 44 vom 30. Oktober 2015 - Amtlicher Teil Ort: Feuerwehrhaus Gerhart-Hauptmann-Straße 42 Ihre Feuerwehr Dossenheim (www.feuerwehr-dossenheim.de) Kunst und kultur in der scheuer Kunst und kultur in der scheuer im November Sybille Bullatschek – Volle Pflegekraft voraus Kabarett mit Ramona Schukraft Kommen Sie ins Altersheim. Jetzt! Die sympathische Schwäbin Sybille Bullatschek ist Altenpflegerin mit Leib und Seele. Mit Ehrlichkeit, einer großen Portion positiver Energie und einem Quäntchen Naivität nimmt sie den Zuschauer mit, in ihren Alltag ins Altenheim. Und der ist alles andere als langweilig! Auch kabarettistische und vor allem aktuelle Themen wie der “Pflege TüV” und der Pflegekräftemangel werden an diesem Abend nicht ausgespart und humorvoll auf die Schippe genommen. Dabei schafft sie gekonnt den Spagat zwischen erstklassiger Unterhaltung und dem sensiblen Thema der Altenpflege. Es geht aber nicht nur um Berufliches. Sybille gewährt auch einen Einblick in ihr Privatleben. Sie outet sich als größter PUR Fan der Welt, und erzählt begeistert von den verrückten Aktionen, die sie schon unternommen hat um ihr Idol, Hartmut Engler, zu treffen. Am Ende des Abends werden auch Sie rufen: Sybille, bitte pflege mich! Sa. 14.11.15, 20.00 Uhr Museumsscheuer Dossenheim Eintritt 16,- €, Vvk 14,- € Karten gibt es in der Gemeindebücherei Kartentelefon 06221-865160 mail: [email protected] Abendkasse und Museumskiosk ab 19.30 Uhr geöffnet Gemeindebücherei Themenvorlesestunde Geschichten lauschen, malen und basteln mit Emil und den Lesepaten! „Halloween“ lautet das Thema der Oktober-Themenvorlesestunde. Alle Kinder ab 3 Jahren sind herzlich eingeladen! Wer möchte darf auch gerne verkleidet kommen! Samstag, 31.10.15 ab 10:30 Uhr bis ca. 12:00 Uhr Eintritt frei, Anmeldung erwünscht Das Blinklichter Theater spielt: "Kein Platz in Bethlehem" Die Weihnachtsgeschichte frei nach dem Lukasevangelium für Menschen ab vier*. Wir erzählen ... was es heißt unterwegs zu sein zu Zeiten des Kaisers Augustus. Wir erzählen ... von Jakob, dem Hirten, der die Nacht bei seiner Schafherde verbringt, voll Sorge um ein kleines Lamm, das verlorengegangen ist. Wir erzählen ... von der Nacht der Nächte, in der die Sterne heller erstrahlen als sonst, von der Nacht, in der der Himmel offen ist. Wir erzählen ... was sich zuträgt vor mehr als tausend Jahren in einem Stall in Bethlehem. Ein weihnachtliches Kinderstück gespielt mit Tischmarionetten, Schauspiel und Schattentheater Seite 14 Gemeindenachrichten Nr. 44 vom 30. Oktober 2015 - Amtlicher Teil Mo., 23.11.15, 16.00 Uhr, Bücherei Eintritt: 4,- € (Kinder), 6,- € (Erw.) Kartenvorverkauf und Reservierung ab 03.11.15 in der Gemeindebücherei *Bitte beachten Sie die Altersbegrenzung des Stückes. Jüngere Kinder können nicht mit zur Vorstellung Spiel mal wieder!Kids Kinderspielenachmittag Spielbegeisterte Kinder ab 4 Jahren (und natürlich auch deren Eltern) sind herzlich eingeladen, sich ausgesuchte Neuerwerbungen des Jahres 2014 anzusehen, erklären zu lassen und natürlich auszuprobieren! Mittwoch, 02.12.15 15-17 Uhr in der Bücherei Eintritt frei, um Anmeldung wird gebeten! Spiel mal wieder – Neuerwerbungen der Bücherei Suchen Sie noch ein Weihnachtsgeschenk für Kinder, Familie oder Freunde? Wieso nicht mal wieder ein Gesellschaftsspiel verschenken? Wir stellen die Neuerwerbungen 2015 der Bücherei und ausgewählte aktuelle Neuerscheinungen vor. Gelegenheit zum Spielen und Ausprobieren gibt es dann beim anschließenden Spieletreff. Mittwoch, 02.12.15 ab 17 Uhr in der Bücherei Spieletreff Alle Interessierten sind herzlich zu einer gemütlichen Spielerunde bei Wein, Saft und Knabbereien in die Bücherei eingeladen. Wir stellen neuerworbene Spiele des Jahres 2015 vor, spielen sie und geben Hilfestellung beim Spielablauf. Mittwoch, 02.12.15 ab 19 Uhr in der Bücherei Eintritt frei, um Anmeldung wird gebeten. Regelmäßige Veranstaltungen: Buch auf! Immer samstags ab 10.30 Uhr können sich Kinder ab 3 Jahren von Lesepatinnen und Lesepaten in der Kinderbücherei vorlesen lassen. Einfach vorbeikommen und mit Emil und den Lesepaten in die Welt der Bücher eintauchen! ONLEIHE- Sprechstunde : jeden Mittwoch, 10.00 Uhr Wer das Lesen eines E-Books erst einmal ausprobieren möchte, kann sich einen Reader in der Gemeindebücherei ausleihen. Nutzen Sie unsere ONLEIHE-Sprechstunde, um die ersten Schritte in der digitalen Medienwelt zu erlernen. Literaturkreis am Dienstag Bücher wählen, lesen, lachen und mit anderen Buchmenschen diskutieren. Veranstaltungsort: Gemeindebücherei, Eintritt frei! Moderation: Unsere Lesepatin Ulla Kammerer Das „Buch im Gespräch“ am 17.11.15, 19.30 Uhr ist „Die Herrlichkeit des Lebens“ von Michael Kumpfmüller Weiterer Termin: 15.12. Weidermann, Volker: Ostende BücherFrühstück – LeseFreude! Unsere Lesepatin Annerose Apfel erzählt und liest für Sie bei einem kleinen Frühstück. Thema im November ist: Heimat – Kurpfalz. Do., 05.11.2015, 10.00 – 11.30 Uhr, Bücherei Unkostenbeitrag: 3 Euro, Anmeldung nicht erforderlich Ab sofort gelten folgende neue Öffnungszeiten: Dienstag 09.00 – 19.00 Uhr Mittwoch 09.00 – 13.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 19.00 Uhr Freitag 14.00 – 18.00 Uhr Samstag 09.00 – 13.00 Uhr Tel. 06221/ 86 51 60 [email protected] www.facebook.com/buechereidossenheim www.twitter.com/bib_dossenheim Seite 15 Gemeindenachrichten Nr. 44 vom 30. Oktober 2015 - Amtlicher Teil - Schulen Volkshochschule Dossenheim Volkshochschule Dossenheim Gerhart-Hauptmann-Str. 7 Tel.:. 06221 – 864555 [email protected] www.vhs-dossenheim.de Kursbeginn im November Wing Tsun Selbstverteidigung für Frauen effektiv und schnell erlernbar Wing Tsun bietet ein effektives Programm zur Selbstverteidigung. Man lernt innerhalb kürzester Zeit, sich effektiv und sicher gegen die verschiedensten Angriffe zu wehren. Dabei helfen die Techniken des WingTsun das Selbstvertrauen zu steigern. Durch die erworbenen WingTsun Fähigkeiten in Theorie und Praxis bekommen Sie einen souveränen Umgang mit Gefahrensituationen. Ab Mittwoch, 11.11.,9.30 - 11.30 Uhr, 3 Termine Indische Küche Die indische Küche bietet eine Vielfalt an Gerichten, die aus verschiedenen Regionen Indiens stammen. Die gewürzreiche Küche ist inzwischen auch hierzulande bekannt und beliebt. Im Kurs werden Gerichte aus Fleisch, Reis, Linsen, Gemüse und Joghurt zubereitet. Mittwoch, 18.11., 18.00 - 21.00 Uhr, 1 Abend Paartanzen fürAnfänger und Wiederanfänger Lernen Sie eine ausgewogene und gut nutzbare Auswahl aus verschiedenen Standardtänzen (Langsamer Walzer, Tango), und lateinamerikanischen Tänzen (ChaChaCha, Rumba, Salsa) und dem Modetanz Discofox für Hochzeit, Ball, Tanzveranstaltung, Firmenfeier, Tanzcafé und viele andere Gelegenheiten. Samstag, 28.11. + Sonntag, 29.11.15 jeweils 10.30 - 15.30 Uhr Tablet - Smartphone - Netbook - Ultrabook Was ist das Richtige für mich? Mit einem Smartphone oder Tablet-Pc steht das Internet auch unterwegs zur Verfügung und ist einfach und sicher zu bedienen. Nur - was sind die Unterschiede zwischen Smartphone, iPhone, Tablet-PC und iPad? Antworten auf diese Frage und viel mehr erfahren Sie an diesem Abend. Donnerstag, 19.11., 18.00 - 21.00 Uhr,1 Abend Social Media Soziale Medien ermöglichen den Austausch untereinander, aber was bedeutet das denn nun konkret? Lernen Sie an diesem Abend die aktuell wichtigsten und spannendsten Plattformen kennen: Facebook, Twitter, YouTube, WhatsApp, … Was fasziniert die „Generation Online“ so daran? Welche Risiken und Nebenwirkungen gibt es? Donnerstag, 27.11.18.00 - 21.00 Uhr ,1 Abend Ordnung auf der Festplatte Nie mehr Chaos: Dateien, Ordner, Bilder kontrolliert speichern, verschieben, kopieren, wieder finden und auf Speichermedien (Speichersticks, CDs, DVDs, Festplatten) übertragen und mitnehmen. Montag, 23.11., 15.00 - 18.00 Uhr, 1 Nachmittag Powerpoint Präsentationen sind heute ohne optische Unterstützung durch PowerPoint kaum mehr denkbar. Sie lernen hier anschaulich und sehr konkret, wie Sie Ihre Präsentation mit diesem Programm aufbauen und gestalten können, so dass ihre Zuschauer begeistert sein werden. Überzeugen Sie mit Ihrer professionellen Darbietung bei Freunden, im Verein, in der Klasse, im Seminar, vor dem Chef oder bei den Kunden. Donnerstag, 26.11.,18.00 - 21.00 Uhr, 1 Abend Kurpfalzschule Dossenheim Gemeinsamer Informationsabend der Kurpfalzschule und der Neubergschule für die Eltern der 4. Klassen Thema: Übergang auf weiterführende Schulen Aufnahmeverfahren und Leistungsanforderungen von Hauptschule mit Werkrealschule, Realschule und Gymnasium Der Informationsabend findet statt am Dienstag, 10. November 2015 um 19.30 Uhr in der Aula der Kurpfalzschule Seite 16 Gemeindenachrichten Nr. 44 vom 30. Oktober 2015 - Amtlicher Teil Kinderbuchautorin Dagmar Chidoloue begeistert Grundschüler Im Rahmen des landesweiten Literatur-Lese-Festes „Frederick Tag“ durfte die Kurpfalzschule Dossenheim auf Einladung der Lehrerin Lisa Schmitt am vergangenen Freitag die renommierte Kinderbuchautorin Dagmar Chidolue willkommen heißen. Nach der Begrüßung des Gastes durch die Rektorin Ingrid Heidtmann in der Aula der Kurpfalzschule, startete die Autorin mit ihrem Vortrag aus dem vielfältigen Programm ihrer Bücher. Hierbei gelang es ihr, mittels gekonnter Interaktion, das kleine Publikum mit einzubeziehen, indem sie Fragen an die Kinder stellte und diese auch selbst erzählen ließ. Mit ihren Geschichten begeisterte sie zunächst die beiden dritten Klassen und anschließend in einer zweiten Lesung die Erst- und Zweitklässler. Dagmar Chidoloue erzählte den Schülerinnen und Schülern, wie sie die Ideen für ihre Geschichten entwickelt: sie entstehen aus Erlebnissen ihres eigenen Lebens und Begegnungen mit Personen, die sie selbst kennt. So zum Beispiel in den verschiedenen Büchern ihrer „Millie-Reihe“, in denen es um ein kleines Mädchen geht, das schon viele Länder und Städte bereist und entdeckt hat. All diese Länder hat Dagmar Chidolue selbst bereist und kann ihre Protagonistin Millie so eindrucksvoll erzählen lassen, was sie dort gesehen und erlebt hat. Mit ihrem lebhaften Sprachstil und eigenen Fotografien von ihren Reisen verlieh sie den erzählten Geschichten so viel an Realität, dass es dem Publikum möglich war, förmlich in sie hineinzuschlüpfen. Neben vielen freien Erzählungen aus ihren verschiedenen Millie-Büchern und der Vorlesung aus „Millie in der Villa Kunterbunt“ und „Millie in Afrika“, stellte die Autorin noch ein Buch aus ihrer Reihe „Ricki und Rosa“ vor. Passend dazu hatte sie mehrere Utensilien mitgebracht, welche die Schüler bestaunten. Nach der Vorlesung nahm sich Dagmar Chidolue noch viel Zeit für die Schüler, um deren Fragen zu beantworten. Zum Schluss gab es für jedes Kind noch ein handsigniertes Autogramm der Autorin. Es war ein spannender und interessanter Vormittag für die Schülerinnen und Schüler der Kurpfalzschule Dossenheim. Dagmar Chidolue hat die Kinder mit ihren bunten, lustigen und vielfältigen Geschichten zum Lesen, Staunen und Zuhören verführt und dazu beigetragen, dass alle das so wichtige Prinzip des FrederickTages mit nach Hause nehmen konnten: „Lesen macht Spaß!“. Heinrich-Sigmund-Gymnasium Schriesheim Einladung: Samstag, den 21.11.2015: INFOVORMITTAG für Schüler und Eltern der Klasse 4/ Mensa des HSG- Beginn 11.00 Uhr "Tag des Sports" 2015: Ergebnisse- Teil II Folgende Schüler haben eine Ehrenurkunden erhalten: Batt, Joél Birglechner, Moritz Ewald, Jesper Frey, Julian Heckhoff, Dustin Hertrich, Vincent Lehmann, Leni Lehmann, Maxima Pförtner, Luke Sengewitz, Till Sengewitz, Benno Sengewitz, Paul Scharf, Daniel Scharf, Sebastian Scheid, Finn Scheid, Wibke Scheuer, Julian Schmidt, Lina Täubert, Lukas Thies, Eric Türk, Ronja Weiser, Larissa Wendefeuer, Hendrik Zu diesen ausgezeichneten Leistungen herzlichen Glückwunsch! HEINRICH SIGMUND GYMNASIUM SCHRIESHEIM - Sportprofilgymnasiumwww.hsg-schriesheim.de Seite 17 Gemeindenachrichten Nr. 44 vom 30. Oktober 2015 - Amtlicher Teil - Jugendkunstschule Dossenheim Herbstferien-Workshop der Jugendkunstschule In den Herbstferien findet der nächste Ferienworkshop der Jugendkunstschule statt, der für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren geöffnet ist. Vom 2. bis 6.11. können die Teilnehmer/innen in der den Atelierräumen der Jugendkunstschule, Steubenstraße 54/ in Heidelberg-Handschuhsheim, täglich von 10 bis 13 Uhr mit einer bunten Palette an Materialien kreativ werden. Auch Kinder aus Dossenheim und Schriesheim nehmen teil. Ob Farben, Stifte, Ton, Gips, Pappmaché, Naturmaterial oder Druckplatten, mit allem kann gestaltet werden. Es wird experimentiert, geplant, skizziert, gemalt und geformt. Die Ideen, Vorstellungen und Wünsche der Teilnehmer sind ausschlaggebend für die Gestaltung von Bild, Skulptur oder Plastik. Am Ende des Workshops gibt es eine kleine Ausstellung für die Eltern. Info und Anmeldung unter www.jukusch.de; Tel.: HD 861486 Große Wünsche von kleinen Künstlern Wochenend-Workshops der Sparkasse Heidelberg in der Jugendkunstschule Gleich an drei Kursorten der Jugendkunstschule Heidelberg-Bergstrasse gestalteten Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren am Samstag und Sonntag vergangener Woche Zeichnungen, Drucke, Plastiken und Malereien zu ihren ganz großen Wünschen. Unter dem Motto "Ich spare weil..." überlegten sich die Kinder welche Wünsche sie sich gern erfüllen würden, wenn sie es könnten. Natürlich war das Thema passend zum Weltspartag am 30. Oktober ausgewählt, zu dem die Werke der 40 Kinder in der Hauptstelle der Sparkasse in der Kurfürstenanlage ausgestellt werden sollen. In den Ateliers der Jugendkunstschule in Heidelberg-Handschuhsheim, in der MarieMarcks-Schule (ehemals Käthe-Kollwitz-Schule) in Bergheim sowie in der Jugendkunstschule in Dossenheim gestalteten die Gruppen mit insgesamt 6 Dozent/innen fantasievolle Werke zu ihren Wunschträumen. In Bergheim entstand ein großer, zwei Meter hoher Wunschbaum aus Holz, an den die Kinder ihre Wünsche hängten, die sie zuvor auf Holztäfelchen und Papierrollen gemalt und geschrieben hatten. In Handschuhsheim und Dossenheim wurde gedruckt, Frottagen hergestellt und farbenprächtige Wunschbilder auf kleine Leinwände gemalt. In allen Gruppen entstanden auch Quadratmeter große als Gemeinschaftsarbeiten. Hier wurden alle Träume und Wünsche zusammengetragen und farbig gestaltet. Auch ein Mitarbeiter, oder eine Mitarbeiterin der Sparkasse war jeweils Vorort, empfing Eltern und Kinder und sorgte für das leibliche Wohl der Beteiligten. So entstanden an nur zwei Tagen in gut gelaunten Teams mit fröhlichen Kindern mehr als 200 große und kleine Werke, von denen die meisten in die Ausstellung kommen, die ab 30. Oktober bis Ende November in der Sparkasse Heidelberg, Kurfürstenanlage 10-12 zu sehen ist. Eine Auswahl der Werke wird in den nächsten Tagen auf der Homepage der Jugendkunstschule unter www.jukusch.de zu sehen sein. Der nächste Workshop der Jugendkunstschule findet in den Herbstferien in Heidelberg-Handschuhsheim statt. Infos erteilt das Büro telefonisch unter 06221-861486 oder per E-Mail unter [email protected]. Seite 18 Gemeindenachrichten Nr. 44 vom 30. Oktober 2015 - Amtlicher Teil - Andere Verein der Freunde des Kurpfalz-Gymnasiums Schriesheim Einladung zur Hauptversammlung des Vereins der Freunde des Kurpfalz-Gymnasiums Schriesheim e. V. am Donnertag, 12. November 2015, 19.30 Uhr, Mensa Sehr geehrte Mitglieder, sehr geehrte Interessierte, zur diesjährigen Jahreshauptversammlung am Donnerstag, 12. November 2015, 19.30 Uhr in der Mensa des Kurpfalz-Gymnasiums laden wir Sie herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht der Kassenwartin 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Wahlen: Vorsitzender, Stellvertreter, Kassenwart, Kassenprüfer 7. Vorstellung neuer Förderprojekte mit Diskussionsrunde 8. Verschiedenes Gerne können Sie Anliegen, die zusätzlich in der Versammlung besprochen werden sollen, bis Freitag, 6. November 2015 per Mail beim Vorstand einreichen. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme! Im Namen des Vorstandes Prof. Dr. Ekkehard Grünig (Vorsitzender) Susanne Warmuth (Stellvertretende Vorsitzende) Da unsere bisherige Kassenwartin für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung steht, suchen wir dringend eine Nachfolgerin / einen Nachfolger. Wenn Sie bereit sind, dieses Amt zu übernehmen, dann melden Sie sich bitte vorab bei einem der Vorstandsmitglieder. Kontakt über www.vdf-kgs.de. Herzlichen Dank. Dies und das Fundsachen In dieser Woche wurden folgende Fundsachen auf dem Rathaus abgegeben bzw. uns gemeldet 1 Smartphone Fundsachen können im Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden, bei Fundtieren wenden Sie sich bitte vorab telefonisch an das Bürgerbüro unter der 06221/8651-55. Andere Theaterbus in das Theater und Orchester Heidelberg Die nächste Vorstellung im Rahmen des Theaterabonnements beim Theater und Orchester Heidelberg findet am 5. November statt, Beginn 19:30 Uhr. Zur Aufführung kommt Engelbert Humperdincks beliebte Märchenoper „Hänsel und Gretel“. Zu diesem Vorstellungstermin sind auch noch Restkarten erhältlich. Wie üblich besteht die Möglichkeit, den Abholservice des Theaters für die Hin- und Rückfahrt in Anspruch zu nehmen. Mit dem Theaterbus gelangen Sie bequem, sicher und pünktlich zu Ihrer Vorstellung und vermeiden auch die lästige Parkplatzsuche in der Innenstadt. Bei frühzeitiger Anmeldung hält der Theaterbus Heidelberg auch in Dossenheim. Interessierte Theaterbesucher können sich für den Zustieg in Dossenheim (Halteplatz Bahnhof Dossenheim-Mitte) direkt beim Theater und Orchester Heidelberg, Frau Nadine Wagner, Tel. (06221) 58 35 353 oder per E-Mail: [email protected] anmelden. Dort erhalten Sie auch Informationen zu Preisen und weiteren Vorstellungsterminen. Bei einer Anmeldung werden Sie von Frau Wagner rechtzeitig über die voraussichtliche Abfahrtszeit des Busses informiert. Bitte beachten Sie, dass der Bus in Dossenheim nur dann hält, wenn auch eine diesbezügliche Anmeldung vorliegt. Für mobilitätseingeschränkte Personen besteht die Möglichkeit der Mitnahme von Rollatoren. Wenn eine Einstiegshilfe in den Bus gewünscht wird, melden Sie das bitte im Vorfeld an. Seite 19
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