Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/2955
21. Wahlperiode
29.01.16
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 22.01.16
und
Betr.:
Antwort des Senats
Ausschreibung und Besetzung Leitungsstelle Erstaufnahme
Derzeit läuft das Ausschreibungsverfahren für die Leitungsstelle Erstaufnahme. In diesem Zusammenhang ergeben sich Zweifel an der Transparenz und
Ernsthaftigkeit des Ausschreibungsverfahrens.
Deshalb frage ich den Senat:
1.
Befindet sich die Stelle Leitung der Erstaufnahme
a.
in einem internen Ausschreibungsverfahren oder
b.
in einem externen Ausschreibungsverfahren und
c.
wann ist die Bewerbungsfrist jeweils abgelaufen?
Die Stellenausschreibung wurde über das interne elektronische Kommunikationssystem von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) veröffentlicht. Eine Bewerbungsfrist ist
in der Ausschreibung nicht genannt worden.
2.
Wie genau lautet die Stellenausschreibung mit welchem Anforderungsprofil? Bitte als Dokument anhängen.
Es handelt sich um die Leitung des Geschäftsbereichs Erstaufnahme als Teil der
erweiterten Geschäftsführung des Unternehmens.
Das Anforderungsprofil benennt folgende Voraussetzungen: abgeschlossenes Hochschulstudium (zum Beispiel Sozialpädagogik, Betriebswirtschaft, Sozialökonomie et
cetera), idealerweise praktische Erfahrungen in den Themenfeldern Migration und
Wohnungslosenhilfe oder im Management von Projekten im Sozialbereich. Die Ausschreibung wendet sich auch an „Quereinsteiger“, die ihre Führungs- und Managementfähigkeiten unter Beweis gestellt haben und im genannten Bereich ihre weitere
berufliche Perspektive sehen.
Weitere Merkmale sind Entscheidungsfreude, Durchsetzungsstärke, ein kooperativer
Führungsstil, eine wertschätzende Grundhaltung im Umgang mit Menschen, ein
hohes Maß an Integrations- und Dialogfähigkeit sowie Organisationsgeschick und
Selbstmanagementfähigkeiten.
Von einer vollständigen Veröffentlichung des Dokuments sieht der Senat grundsätzlich ab, da dies im Ergebnis einer Aktenvorlage gleich käme. Diese ist gemäß Artikel
30 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (HV) an Voraussetzungen
gebunden, die hier nicht vorliegen.
3.
Zu welchem Zeitpunkt soll die Stelle neu besetzt werden?
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Drucksache 21/2955
4.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
Wer hatte die Stelle bisher inne?
Der Geschäftsbereich Erstaufnahme wurde aufgrund des großen Wachstums im
Rahmen einer Organisationsentwicklung neu gebildet. Er ist aus dem vorherigen
Bereich Erstaufnahme als Teil des Geschäftsbereichs Wohnen hervorgegangen.
5.
Wie viele Bewerbungen liegen aktuell vor:
a.
intern,
b.
extern?
Das Ausschreibungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
6.
Inwiefern trifft zu, dass die bisherigen Vorgänge bei der Neubesetzung
bei Belegschaft, Personalrat und Leitungsebene von f & w fördern und
wohnen AöR für heftige Kritik und Unruhe sorgen? Inwiefern sieht der
Senat durch die Vorgänge den Betriebsfrieden und die Kontinuität der
Arbeit gefährdet?
Die Geschäftsführung von f & w sieht den Betriebsfrieden nicht gestört. Die Kontinuität
ist durch die kommissarische Aufgabenwahrnehmung sichergestellt. Der Senat hat
sich damit nicht befasst.
7.
Inwiefern trifft zu, dass für die endgültige Besetzung der Leitungsstelle
ein bestimmtes Parteibuch und/oder politische Beziehungen von großer
Bedeutung sind?
Die Auswahl und endgültige Besetzung erfolgt ausschließlich nach den in der Stellenausschreibung aufgeführten Kriterien.
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