Einzelaufzeichnungspflicht für Barumsätze Mag. Michael Neischl [email protected] Einzelaufzeichnungspflicht Einzelaufzeichnungspflicht § 131 (1) z 2 BAO Buchführungspflichtige (auch freiwillige), E/A-Rechner und V+V Ausnahmen von Einzelaufzeichnung Umsätze der „Kalten Hand“ Registrierkassenpflicht § 131b (1) z 2 BAO Belegerteilungspflicht § 132a BAO Buchführungspflichtige (auch freiwillige), E/A-Rechner Ausnahmen geringe Umsätze: 15.000 / Jahr und 7.000 Bar/Jahr Umsätze aus Vermietung und Verpachtung Mag. Michael Neischl Vereinfachte Ermittlung „Kalte Hand“ Gemeinnützige Körperschaften und kleine Vereinsfeste Erleichterung Umsätze außerhalb der Betriebstätte Automatenumsätze [email protected] Einzelaufzeichnung Ausnahme Umsätze der kalten Hand Umsätze von Haus zu Haus, auf öffentlichen Plätzen nicht in fest umschlossenen Räumen bis zu 30.000,00/Jahr je Betrieb Beispiele: Maronibrater, Eisverkäufer, … der Tagesumsatz ist durch Kassasturz zu ermitteln keine Belegerteilungspflicht Mag. Michael Neischl [email protected] Registrierkassenpflicht Mag. Michael Neischl [email protected] Registrierkassen Pflicht zur die Anschaffung einer Registrierkassen I alle Betriebe für die Losungsermittlung (Barumsätze) elektronischer Registrierkasse, Kassensystem oder sonstigem elektronischen Aufzeichnungssystem ab einem Jahresumsatz von 15 000 Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze dieses Betriebes 7 500 Euro im Jahr überschreiten. Mag. Michael Neischl [email protected] Registrierkassen Pflicht zur die Anschaffung einer Registrierkassen II als Barzahlung gilt auch die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte, Barschecks, Gutscheine, Bons, Geschenkmünzen und dergleichen. elektronische Aufzeichnungssysteme sind durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation zu schützen (kryptographische Signatur) ab 01.01.2017 Die Verpflichtungen bestehen mit Beginn des viertfolgenden Monats, in dem die Grenzen erstmals überschritten wurden. bei bestehenden Systemen kann das Finanzamt auf Antrag des Unternehmers mit Feststellungsbescheid die Manipulationssicherheit eines geschlossenen Gesamtsystems, bestätigen Dem Antrag ist ein Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen, in dem das Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Manipulationssicherheit des geschlossenen Gesamtsystems bescheinigt wird, anzuschließen. Mag. Michael Neischl [email protected] Registrierkassen Ausnahmen Umsätze der „Kalten Hand“ geringe Umsätze 15.000,00/ Jahr UND 7.500,00 Barumsätze/Jahr je Betrieb gemeinnützige Körperschaften mit deren entbehrlichen- und unentbehrlichen Hilfsbetrieben kleine Vereinsfeste Automatenumsätze mit Einzelumsätzen bis 30,00 Onlineshops Fahrausweisautomaten Mag. Michael Neischl [email protected] Einzelaufzeichnung Erleichterung Umsätze außerhalb der Betriebstätte Ärzte, Masseure, Fremdenführer, Friseure, Hebammen, Installateure, Schneider, Reisebegleiter, … nachträgliche Erfassung in die Registrierkasse nach Rückkehr in die eigene Betriebsstätte, ohne unnötigen Aufschub jeder Umsatz ist einzeln zu erfassen dem Kunden ist jedenfalls ein Beleg auszufolgen Mag. Michael Neischl [email protected] Registrierkassen Prämie für die Anschaffung neuer Registrierkassen Anschaffungszeitpunkt: 1. März 2015 – 31. Dezember 2016 Vorzeitige Abschreibung (zur Gänze) im Jahr der Anschaffung 200,00 bzw. 30,00 Prämie bei elektronischen Kassensystemen Antrag in der Einkommensteuererklärung gilt auch für Umrüstungskosten Mag. Michael Neischl [email protected] Registrierkassen Folgende Belegdaten müssen in einem Datenprotokoll gespeichert werden: Bezeichnung des liefernden oder leistenden Unternehmers fortlaufende Nummer Tag der Belegausstellung Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände ab 1.1.2016 Mag. Michael Neischl [email protected] Registrierkassen Ab 1.1.2017 Datenerfassungsprotokolle müssen jeden Einzelumsatz mit kryptographischer Signatur sichern jede Signaturstelleneinheit ist über FinanzOnline zu registrieren vom Finanzamt erhält man dafür eine Kassenidentifikationsnummer der Signaturwert ist als maschinenlesbarer Code verpflichtend auf dem Beleg aufzudrucken (z.B. QR-Code) Mag. Michael Neischl [email protected] Registrierkassen Strafen § 51 (1) c FinStrG: Plicht zur Einrichtung technischer Sicherheitsvorkehrungen Finanzordnungswidrigkeit bis zu 5.000,00 § 51a FinStrG: vorsätzliche Manipulation von Registrierkassen bis zu 25.000,00 u.U. Schätzungsbefugnis der Finanzverwaltung, wenn durch Formalmängel die sachliche Richtigkeit der Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen ist die fehlende oder mangelhafte Registrierkasse alleine begründet nicht automatisch eine Schätzbefugnis! Mag. Michael Neischl [email protected] Belegerteilungspflicht Mag. Michael Neischl [email protected] Belegerteilungspflicht Angaben des Beleges Bezeichnung des liefernden oder leistenden Unternehmers fortlaufende Nummer Tag der Belegausstellung Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände Betrag der Barzahlung ab 2017 Signaturwert aus der Registrierkasse Mag. Michael Neischl [email protected] Belegerteilungspflicht Wer hat welche Pflicht? Unternehmer muss den Beleg ausstellen und übergeben Kunde muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitnehmen (sanktionslos) Mag. Michael Neischl [email protected]
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