Erleichterung für kleine Betriebe: Start

Erleichterung für kleine Betriebe: Start
- ohne Anlagengenehmigung
möglich
Die neue Genehmigungsfreistellungsverordnung
(BGBL II 80/20f 5) bringt weniger Bürokratie für
bestimmte Kleinunternehmen. Sie befreit eine große
Zahl von Betrieben von der Genehmigungspflicht für
ihre Betriebsanlagen. Das spart Zeit und Geld.
laut
der neuen Genehmigungs-
freistellungsverordnung benötigen folgende Arten von Betriebsanlagen keine gewerberechtliche
Genehmigung.
> Einzelhandelsbetriebe mit einer
Beuiebsfläche von bis zu
Quadratmetern
(mit
2OO
Ausnah-
außerhalb der Gebäudehülle keine
die in der Verordnung
aufge-
Spielwarenhandel sowie den
zählten Betriebsanlagetypen alle
zu einer solchen Betriebsanlage
gehörenden Verwendungen von
Maschinen, Geräten, Ausstattun-
> OhleFlächenobergrenzefreigestellt sind Bürobetriebe wie Reisebüros, Versicherungsdienst-
Einzelhandel, Büros,
Lagerbetriebe
dass
Schmuckhandel, Foto/Optik,
nehmigungspflichtigen Bereich
nach der Gewerbeordnung und
Sonstige Genehmigungspfl ichten,
wie zum Beispiel nach dem Baurecht, bleiben aber bestehen.
auch,
Floristik, Drogerien, Uhren- und
damit etwa für Textilhandel,
anlagengenehmigung benötigt.
für die Geneh-
ist
mechanischen Anlagenteile zur
Be- oder Enflüftung oder zur Wärmeübertragung sind bzw. dass im
Falle einer Musikwiedergabe maximal Hintergmndmusik dargeboten wird. Grundsäitzlich umfassen
Die Verordnung erzielt in einer
bisherigen Grauzone Klarheit und
Rechtssicherheit für die betroffenen Untemehmen. Sie zieht eine
klare Trennlinie zwischen dem gejenem Bereich, der keine Betiebs-
Voraussetzung
migungsfreiheit
E
lektroartikelhandel.
Ieister,
Immobilienverwalter,
Bauträgerbüros, Ingenieurbüros, IT-Dienstleister, Unternehmensberater, Werbeagenturen
und Werbegrafikbüros.
> Weiters gilt die Genehmigungsfreistellung unter gewissen Voraussetzungen für Lagerbetriebe in geschlossenen Gebäuden
für Waren und Betriebsmittel
mit einer Betriebsfläche bis
600 Quadratmetem. Genehmi-
gen und Betriebsweisen. Entschei-
dend ist das Erscheinungsbild
der Betriebsanlage nach ihrem
Typus. Der Begriff
"Betriebsfläche" umfasst sämtliche betrieblich
genützten Flächen und inkludiert
im Sinne der Einheit der Betriebsanlage auch Lagerflächen usw.
Anderungs- oder Neugenehmigungsverfahren entfallen durch
die Neuregelung jährlich etwa
2800 Verfahren, also fast 20
Prozent. Das bedeutet für vielq
Gründer, dass sie rascher starten können. Und rund 100.000
bestehenden Betrieben wird die
Rechtsunsicherheit genommen,
ob bei ihnen eine anlagenrechtliche Genehmigungspflicht zutrifft
odernichg denn diese Frage wurde
bisher in den Bundesländem und
Bezirken unterschiedlich beantwortet. Im Eiazelfall drohten
sogar Sanktionen, wenn nachträgIich doch eine Genehmigungspflicht behauptet wurde.
Mit der neuen Genehmigungs-
freistellungsverordnung wurde
eine langjährige Forderung der
Wirtschaftskammer
Uber die Genehmigungsfreistellungsverordnung hinausgehend
können weiterhin durch Einzelprüfungen auch andere Arten von
erfüllt. I
I
Schuhservicebetriele, Foto-
Betriebsanlagen ohne BetriebsanIagengenehmigung auskommen,
sofern keine Gefährdung oder BeIästigung vom jeweiligen Betrieb
grafen, Kosmetik,
ausgehen kann.
E
Von den österreichweit jährlich
rund 15.000 gewerberechtlichen
W wko.atlwien/wi rtschaft srecht
gungsfrei sind per Verordnung
auch Anderungsschneidereien,
Fußpflege-,
me des Lebensmitteleinzelhan-
Massage-, Bandagisten- und
dels). Die Erleichterung gilt
Friseurbetriebe.
WK Wien -
Wirtschaftsrecht
und Gewerberecht
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