Erleichterung für kleine Betriebe: Start - ohne Anlagengenehmigung möglich Die neue Genehmigungsfreistellungsverordnung (BGBL II 80/20f 5) bringt weniger Bürokratie für bestimmte Kleinunternehmen. Sie befreit eine große Zahl von Betrieben von der Genehmigungspflicht für ihre Betriebsanlagen. Das spart Zeit und Geld. laut der neuen Genehmigungs- freistellungsverordnung benötigen folgende Arten von Betriebsanlagen keine gewerberechtliche Genehmigung. > Einzelhandelsbetriebe mit einer Beuiebsfläche von bis zu Quadratmetern (mit 2OO Ausnah- außerhalb der Gebäudehülle keine die in der Verordnung aufge- Spielwarenhandel sowie den zählten Betriebsanlagetypen alle zu einer solchen Betriebsanlage gehörenden Verwendungen von Maschinen, Geräten, Ausstattun- > OhleFlächenobergrenzefreigestellt sind Bürobetriebe wie Reisebüros, Versicherungsdienst- Einzelhandel, Büros, Lagerbetriebe dass Schmuckhandel, Foto/Optik, nehmigungspflichtigen Bereich nach der Gewerbeordnung und Sonstige Genehmigungspfl ichten, wie zum Beispiel nach dem Baurecht, bleiben aber bestehen. auch, Floristik, Drogerien, Uhren- und damit etwa für Textilhandel, anlagengenehmigung benötigt. für die Geneh- ist mechanischen Anlagenteile zur Be- oder Enflüftung oder zur Wärmeübertragung sind bzw. dass im Falle einer Musikwiedergabe maximal Hintergmndmusik dargeboten wird. Grundsäitzlich umfassen Die Verordnung erzielt in einer bisherigen Grauzone Klarheit und Rechtssicherheit für die betroffenen Untemehmen. Sie zieht eine klare Trennlinie zwischen dem gejenem Bereich, der keine Betiebs- Voraussetzung migungsfreiheit E lektroartikelhandel. Ieister, Immobilienverwalter, Bauträgerbüros, Ingenieurbüros, IT-Dienstleister, Unternehmensberater, Werbeagenturen und Werbegrafikbüros. > Weiters gilt die Genehmigungsfreistellung unter gewissen Voraussetzungen für Lagerbetriebe in geschlossenen Gebäuden für Waren und Betriebsmittel mit einer Betriebsfläche bis 600 Quadratmetem. Genehmi- gen und Betriebsweisen. Entschei- dend ist das Erscheinungsbild der Betriebsanlage nach ihrem Typus. Der Begriff "Betriebsfläche" umfasst sämtliche betrieblich genützten Flächen und inkludiert im Sinne der Einheit der Betriebsanlage auch Lagerflächen usw. Anderungs- oder Neugenehmigungsverfahren entfallen durch die Neuregelung jährlich etwa 2800 Verfahren, also fast 20 Prozent. Das bedeutet für vielq Gründer, dass sie rascher starten können. Und rund 100.000 bestehenden Betrieben wird die Rechtsunsicherheit genommen, ob bei ihnen eine anlagenrechtliche Genehmigungspflicht zutrifft odernichg denn diese Frage wurde bisher in den Bundesländem und Bezirken unterschiedlich beantwortet. Im Eiazelfall drohten sogar Sanktionen, wenn nachträgIich doch eine Genehmigungspflicht behauptet wurde. Mit der neuen Genehmigungs- freistellungsverordnung wurde eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer Uber die Genehmigungsfreistellungsverordnung hinausgehend können weiterhin durch Einzelprüfungen auch andere Arten von erfüllt. I I Schuhservicebetriele, Foto- Betriebsanlagen ohne BetriebsanIagengenehmigung auskommen, sofern keine Gefährdung oder BeIästigung vom jeweiligen Betrieb grafen, Kosmetik, ausgehen kann. E Von den österreichweit jährlich rund 15.000 gewerberechtlichen W wko.atlwien/wi rtschaft srecht gungsfrei sind per Verordnung auch Anderungsschneidereien, Fußpflege-, me des Lebensmitteleinzelhan- Massage-, Bandagisten- und dels). Die Erleichterung gilt Friseurbetriebe. WK Wien - Wirtschaftsrecht und Gewerberecht T 01 I 514 50 - 1515 [email protected]
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