Europäische Kommission - Pressemitteilung Schienenverkehr: wegweisende Einigung über bessere Schienenverkehrsdienste für Fahrgäste Brüssel, 20. April 2016 Die Europäische Kommission begrüßt die Einigung über das vierte Eisenbahnpaket, die das Europäische Parlament und der Ministerrat der Europäischen Union gestern Abend erzielt haben. 4th Railway Package Die Europäische Kommission begrüßt die Einigung über das vierte Eisenbahnpaket, die das Europäische Parlament und der Ministerrat der Europäischen Union gestern Abend erzielt haben. Dabei handelt es sich um eine Reihe von Maßnahmen, mit denen der Schienenverkehr in der EU innovativer und wettbewerbsfähiger werden soll. Die Einigung wird durch die schrittweise Öffnung der inländischen Schienenverkehrsmärkte insbesondere zu besseren Leistungen der Schienenverkehrsdienste in der EU führen, was den Fahrgästen zugute kommen wird. Diese Einigung muss nun in den folgenden Tagen von den Mitgliedsstaaten und vom Europäischen Parlament angenommen werden. Mit dem Legislativpaket wird der einheitliche europäische Eisenbahnraum vollendet und somit zur Erfüllung der Agenda dieser Kommission für einen vertiefteren und gerechteren Binnenmarkt beigetragen. Die für Verkehr zuständige EU-Kommissarin Violeta Bulc erklärte hierzu: „Mit dieser Einigung beginnt ein neues Kapitel für die europäischen Eisenbahnen. Im Eisenbahnsektor gab es viel zu lange keine Anreize dafür, den Bedürfnissen der Fahrgäste besser Rechnung zu tragen. Daher ist der Marktanteil der Eisenbahn stetig zurückgegangen. Eine schrittweise Marktöffnung wird nicht nur die Leistungen der Schienenverkehrsdienste verbessern, sondern auch für neue Investitionsmöglichkeiten sorgen und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern. Schließlich dürfte sie die Europäer auch dazu motivieren, öfter auf die Bahn umzusteigen, und so zur Reduzierung der CO2-Emissionen beitragen. Wenn die Eisenbahn attraktiver wird, kommt dies allen zugute." Nach der heutigen Einigung werden die Märkte für den inländischen Schienenpersonenverkehr schrittweise für den Wettbewerb geöffnet. Die schrittweise Marktöffnung wird für Fahrgäste, Behörden und die europäische Wirtschaft insgesamt eine Reihe von Verbesserungen mit sich bringen, und zwar insbesondere durch 1. Die Neubelebung der inländischen Eisenbahnmärkte: Mit dem Fortbestehen inländischer Monopole hatte der Schienenverkehr in den letzten Jahrzehnten einen stetigen Rückgang zu verzeichnen. Das vierte Eisenbahnpaket sieht hingegen vor, dass alle Eisenbahnunternehmen in der EU Schienenverkehrsdienste in der gesamten EU anbieten können. Ab 2020 können neue Marktteilnehmer „kommerzielle“ Dienstleistungen anbieten. Ab 2023 sollten die zuständigen Behörden öffentliche Dienstleistungsaufträge im Schienenverkehr - außer in Sonderfällen - durch öffentliche Ausschreibungen vergeben, die allen Eisenbahnunternehmen in der EU offenstehen. 2. Mehr Flexibilität der Eisenbahnen bei der Reaktion auf Marktnachfrage und Kundenwünsche: Die Marktöffnung wird die Entstehung neuer Geschäftsmodelle fördern und das Angebot für Bahnreisende vielseitiger gestalten. Der von neuen Marktteilnehmern ausgehende Wettbewerbsdruck wird die etablierten Unternehmen auch dazu zwingen, besser auf die Bedürfnisse der Kunden einzugehen. Der Wettbewerb ist jedoch kein Selbstzweck; die Mitgliedstaaten können öffentliche Dienstleistungsaufträge im Schienenverkehr nach wie vor direkt vergeben, unter der Voraussetzung, dass bestimmte Leistungskriterien (Qualität, Pünktlichkeit usw.) erfüllt werden. Die Vorteile dieser Entwicklungen werden den Fahrgästen zugute kommen. Nach den Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten, die ihre inländischen Märkte bereits geöffnet haben, ist dabei mit häufigeren Zugverbindungen, besserem Service und niedrigeren Fahrpreisen zu rechnen. 3. Die Erfüllung der politischen Prioritäten von Präsident Juncker: In ihrer an die Präsidenten des Parlaments und des Rates gerichteten Absichtserklärungwiesen Kommissionspräsident Juncker und der erste Vizepräsident Timmermans auf die Bedeutung des vierten Eisenbahnpakets für die Prioritäten der Kommission hin. Durch die in dem Paket vorgesehene schrittweise Öffnung der inländischen Schienenverkehrsmärkte wird der Binnenmarkt für Schienenverkehrsdienste vollendet und ein direkter Beitrag zur Erfüllung der Priorität der Kommission für einen vertiefteren und gerechteren Binnenmarkt geleistet. Das Legislativpaket wird auch Investitionen im Eisenbahnsektor fördern. Außerdem deuten Erfahrungen aus Mitgliedstaaten, in denen der Eisenbahnsektor bereits liberalisiert ist, darauf hin, dass sich die Marktöffnung positiv auf die Schaffung von Arbeitsplätzen ausgewirkt hat. Schließlich wird die Eisenbahn, die bereits der mit Abstand nachhaltigste Verkehrsträger ist, durch das vierte Eisenbahnpaket noch attraktiver, so dass mehr Kunden von weniger umweltverträglichen Verkehrsträgern auf die Bahn umsteigen dürften. Damit wird auch ein Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen der Europäischen Union geleistet. Diese Einigung muss nun von den Mitgliedsstaaten in den folgen Tagen angenommen werden. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union müssen das Paket dann noch formell verabschieden. Damit wird bis Herbst 2016 gerechnet. Hintergrund Das vierte Eisenbahnpaket besteht aus sechs Legislativvorschlägen, die die Europäische Kommission im Januar 2013 vorgelegt hat. Das Europäische Parlament nahm im Februar 2014 seinen Standpunkt in erster Lesung zu dem Gesamtpaket an; der Rat einigte sich im Zeitraum von Juni 2013 bis Oktober 2015 auf Standpunkte („ allgemeine Ausrichtung“) zu den einzelnen Vorschlägen. Mit der am 19. April 2016 erzielten interinstitutionellen Einigung werden die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat nun abgeschlossen und wird der Weg für eine zügige Verabschiedung des Pakets geebnet. Weitere Informationen MEMO/16/1383 http://ec.europa.eu/transport/modes/rail/packages/2013_en.htm Folgen Sie uns auf Twitter: @Bulc_EU @Transport_EU IP/16/1382 Kontakt für die Medien: Alexis PERIER (+32 2 296 91 43) Jakub ADAMOWICZ (+32 2 29 50595) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
© Copyright 2024 ExpyDoc