Schienenverkehr: wegweisende Einigung über bessere

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Schienenverkehr: wegweisende Einigung über bessere
Schienenverkehrsdienste für Fahrgäste
Brüssel, 20. April 2016
Die Europäische Kommission begrüßt die Einigung über das vierte Eisenbahnpaket, die das
Europäische Parlament und der Ministerrat der Europäischen Union gestern Abend erzielt
haben.
4th Railway Package
Die Europäische Kommission begrüßt die Einigung über das vierte Eisenbahnpaket, die das Europäische
Parlament und der Ministerrat der Europäischen Union gestern Abend erzielt haben. Dabei handelt es
sich um eine Reihe von Maßnahmen, mit denen der Schienenverkehr in der EU innovativer und
wettbewerbsfähiger werden soll. Die Einigung wird durch die schrittweise Öffnung der inländischen
Schienenverkehrsmärkte insbesondere zu besseren Leistungen der Schienenverkehrsdienste in der EU
führen, was den Fahrgästen zugute kommen wird. Diese Einigung muss nun in den folgenden Tagen
von den Mitgliedsstaaten und vom Europäischen Parlament angenommen werden. Mit dem
Legislativpaket wird der einheitliche europäische Eisenbahnraum vollendet und somit zur Erfüllung der
Agenda dieser Kommission für einen vertiefteren und gerechteren Binnenmarkt beigetragen.
Die für Verkehr zuständige EU-Kommissarin Violeta Bulc erklärte hierzu: „Mit dieser Einigung beginnt
ein neues Kapitel für die europäischen Eisenbahnen. Im Eisenbahnsektor gab es viel zu lange keine
Anreize dafür, den Bedürfnissen der Fahrgäste besser Rechnung zu tragen. Daher ist der Marktanteil
der Eisenbahn stetig zurückgegangen. Eine schrittweise Marktöffnung wird nicht nur die Leistungen der
Schienenverkehrsdienste verbessern, sondern auch für neue Investitionsmöglichkeiten sorgen und die
Schaffung von Arbeitsplätzen fördern. Schließlich dürfte sie die Europäer auch dazu motivieren, öfter
auf die Bahn umzusteigen, und so zur Reduzierung der CO2-Emissionen beitragen. Wenn die Eisenbahn
attraktiver wird, kommt dies allen zugute."
Nach der heutigen Einigung werden die Märkte für den inländischen Schienenpersonenverkehr
schrittweise für den Wettbewerb geöffnet. Die schrittweise Marktöffnung wird für Fahrgäste,
Behörden und die europäische Wirtschaft insgesamt eine Reihe von Verbesserungen mit sich bringen,
und zwar insbesondere durch
1. Die Neubelebung der inländischen Eisenbahnmärkte: Mit dem Fortbestehen inländischer
Monopole hatte der Schienenverkehr in den letzten Jahrzehnten einen stetigen Rückgang zu
verzeichnen. Das vierte Eisenbahnpaket sieht hingegen vor, dass alle Eisenbahnunternehmen in der EU
Schienenverkehrsdienste in der gesamten EU anbieten können. Ab 2020 können neue Marktteilnehmer
„kommerzielle“ Dienstleistungen anbieten. Ab 2023 sollten die zuständigen Behörden öffentliche
Dienstleistungsaufträge im Schienenverkehr - außer in Sonderfällen - durch öffentliche
Ausschreibungen vergeben, die allen Eisenbahnunternehmen in der EU offenstehen.
2. Mehr Flexibilität der Eisenbahnen bei der Reaktion auf Marktnachfrage und
Kundenwünsche: Die Marktöffnung wird die Entstehung neuer Geschäftsmodelle fördern und das
Angebot für Bahnreisende vielseitiger gestalten. Der von neuen Marktteilnehmern ausgehende
Wettbewerbsdruck wird die etablierten Unternehmen auch dazu zwingen, besser auf die Bedürfnisse
der Kunden einzugehen. Der Wettbewerb ist jedoch kein Selbstzweck; die Mitgliedstaaten können
öffentliche Dienstleistungsaufträge im Schienenverkehr nach wie vor direkt vergeben, unter der
Voraussetzung, dass bestimmte Leistungskriterien (Qualität, Pünktlichkeit usw.) erfüllt werden. Die
Vorteile dieser Entwicklungen werden den Fahrgästen zugute kommen. Nach den Erfahrungen aus den
Mitgliedstaaten, die ihre inländischen Märkte bereits geöffnet haben, ist dabei mit häufigeren
Zugverbindungen, besserem Service und niedrigeren Fahrpreisen zu rechnen.
3. Die Erfüllung der politischen Prioritäten von Präsident Juncker: In ihrer an die Präsidenten
des Parlaments und des Rates gerichteten Absichtserklärungwiesen Kommissionspräsident Juncker
und der erste Vizepräsident Timmermans auf die Bedeutung des vierten Eisenbahnpakets für die
Prioritäten der Kommission hin. Durch die in dem Paket vorgesehene schrittweise Öffnung der
inländischen Schienenverkehrsmärkte wird der Binnenmarkt für Schienenverkehrsdienste vollendet und
ein direkter Beitrag zur Erfüllung der Priorität der Kommission für einen vertiefteren und gerechteren
Binnenmarkt geleistet. Das Legislativpaket wird auch Investitionen im Eisenbahnsektor fördern.
Außerdem deuten Erfahrungen aus Mitgliedstaaten, in denen der Eisenbahnsektor bereits liberalisiert
ist, darauf hin, dass sich die Marktöffnung positiv auf die Schaffung von Arbeitsplätzen ausgewirkt hat.
Schließlich wird die Eisenbahn, die bereits der mit Abstand nachhaltigste Verkehrsträger ist, durch das
vierte Eisenbahnpaket noch attraktiver, so dass mehr Kunden von weniger umweltverträglichen
Verkehrsträgern auf die Bahn umsteigen dürften. Damit wird auch ein Beitrag zur Reduzierung der
CO2-Emissionen der Europäischen Union geleistet.
Diese Einigung muss nun von den Mitgliedsstaaten in den folgen Tagen angenommen werden. Das
Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union müssen das Paket dann noch formell
verabschieden. Damit wird bis Herbst 2016 gerechnet.
Hintergrund
Das vierte Eisenbahnpaket besteht aus sechs Legislativvorschlägen, die die Europäische Kommission
im Januar 2013 vorgelegt hat. Das Europäische Parlament nahm im Februar 2014 seinen Standpunkt in
erster Lesung zu dem Gesamtpaket an; der Rat einigte sich im Zeitraum von Juni 2013 bis Oktober
2015 auf Standpunkte („ allgemeine Ausrichtung“) zu den einzelnen Vorschlägen. Mit der am 19. April
2016 erzielten interinstitutionellen Einigung werden die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat
nun abgeschlossen und wird der Weg für eine zügige Verabschiedung des Pakets geebnet.
Weitere Informationen
MEMO/16/1383
http://ec.europa.eu/transport/modes/rail/packages/2013_en.htm
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