® Institutional HI -Lights Trends und Neuigkeiten von der Helaba Invest Sonderausgabe Meldewesen Newsletter zur Liquidity Coverage Ratio Liquiditätsquote im Blick behalten – Liquidity Coverage Ratio Sehr geehrte Leserinnen und Leser, stellen Sie sich vor, Sie benötigen kurzfristig Liquidität für eine Anschaffung und Ihr Kreditinstitut kann Ihnen diese zeitweilig nicht zur Verfügung stellen. Im Zuge der Finanzkrise, die 2007 ihren Anfang nahm, wurden unter dem Stichwort Basel III zahlreiche aufsichtsrechtliche Vorschriften erlassen und eingeführt. Nicht zuletzt weil die Auswirkungen der Finanzkrise auch eine Liquiditätskrise nach sich zogen, hat der Baseler Ausschuss eine Mindestliquiditätsquote (LCR) zur Bewertung des kurzfristigen Liquiditätsrisikos von Kreditinstituten eingeführt. Dabei ist die LCR das Verhältnis des Bestandes an erstklassigen Aktiva zum gesamten Nettoabfluss der kommenden 30 Tage. Karsten Quente Abteilungsleiter Reporting Tel.: 069/29970-680 [email protected] Konkret soll damit sichergestellt werden, dass die Banken jederzeit über einen angemessenen Bestand an lastenfreien, erstklassigen liquiden Aktiva (HQLA) verfügen, die ohne weiteres sofort „flüssig“ gemacht werden kann. Die zu erfüllende Liquiditätsdeckungsquote wird schrittweise bis zum 01.01.2018 angehoben und ist spätestens 2018 zu 100% zu erfüllen. Einführung der Kennziffer - „Phasing-in“ Abb. 1: Schrittweise Erhöhung der LCR Quote Etriz Rassa Reporting Spezialist Gesetzliches Meldewesen Tel.: 069/29970-285 [email protected] Anrechnung von Fonds in die LCR Quote eines Kreditinstitutes Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Spezialfonds, als Bestandteil der liquiden Aktiva, in die LCR Quote des Kreditinstitutes eingerechnet werden. Hierzu gibt es strenge Anforderungen, die die Assets im Fonds erfüllen müssen. Klassifizierungsprozess von Wertpapieren gemäß LCR Gemäß der Delegierte Verordnung sind nur ausgewählte liquide Aktiva für den Liquiditätspuffer LCR zulässig. Die Einstufung der Assets erfolgt in sog. Aktiva Stufen. So werden beispielsweise Unternehmensanleihen i. d. R. in Level 2, Covered Bonds in Level 1 oder Level 2 eingeordnet. Prinzipiell werden alle Kriterien, die für eine Anrechnung eines Wertpapiers in die LCR-Quote notwendig sind, im Bestand geprüft und anschließend anhand der Ausprägung klassifiziert. Die Ermittlung und Klassifizierung der High Quality Liquid Assets (HQLA) erfolgt dabei grundsätzlich in drei Schritten: 1. Ermittlung der Anrechenbarkeit: Überprüfung allgemeiner Anforderungen und Klassifizierung der Bestände als anrechenbar / nicht anrechenbar, 2. Klassifizierung der liquiden Aktiva Stufe, 3. Ermittlung des Mindestabschlags (Haircut). Abb. 2: Schaubild – Beispiel Klassifizierung von Wertpapieren Nachdem die Assets klassifiziert wurden, erfolgt zu guter Letzt ein Haircut auf den Anrechnungsbetrag: a. 0% bei Münzen und Banknoten sowie Risikopositionen gegenüber den Zentralbanken, b. 5% bei Aktiva der Stufe 1, ausgenommen gedeckte Schuldverschreibungen äußerst hoher Qualität, c. 12% bei gedeckten Schuldverschreibungen äußerst hoher Qualität, d. 20% bei Aktiva der Stufe 2A, e. 30% bei Verbriefungen der Stufe 2B, die durch die Unterkategorien von Aktiva gemäß Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe g Ziffern i, ii und iv besichert sind, f. 35% bei gedeckten Schuldverschreibungen der Stufe 2B, g. 40% bei Verbriefungen der Stufe 2B, die durch die Unterkategorien von Aktiva gemäß Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe g Ziffern iii und v besichert sind, h. 55% bei Unternehmensschuldverschreibungen der Stufe 2B und Aktien Unterstützung der Helaba Invest - LCR-Report Die Helaba Invest stellt für Fonds, die LCR-konform geführt werden, einen LCR-Report in Form einer Excel-Auswertung zur Verfügung. Dies ermöglicht Ihnen eine effiziente Weiterverarbeitung der Daten sowie ggf. individuelle Analysen. Analog zu den bestehenden aufsichtsrechtlichen Reports wird der Bericht ebenfalls monatlich zur Verfügung gestellt. Er setzt sich aus einer Übersicht der klassifizierten Bestände (Deckblatt) sowie einer detaillierten Nachvollzugsliste zusammen. Dem Deckblatt ist auf einem Blick zu entnehmen, ob der zu prüfende Fonds die Liquiditätsanforderungen erfüllt (s. Abb. 3). Mit der Nachvollzugsliste lässt sich bei Bedarf die Zuordnung jedes einzelnen Assets im Fondsbestand kontrollieren. Darüber hinaus erhalten Sie im Nachvollzug zu jedem Wertpapier einen Verweis auf den Artikel in der Delegierte Verordnung (EU). Abb. 3: LCR Report (Deckblatt) Testierung / Nachweis der LCR Fähigkeit Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH JUNGHOF Junghofstr. 24 60311 Frankfurt Tel: 069 / 29970-0 Fax: 069 / 29970-630 Email: [email protected] Internet: www.helaba-invest.de Dieses Dokument wurde von der Helaba Invest mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es dient ausschließlich zu Informationszwecken für professionelle Anleger gem. § 1 Abs. 19 Nr. 32 KAGB bzw. professionelle Kunden gem. § 31 a Abs. 2 WpHG und ist nicht auf die speziellen Anlageziele, Finanzsituationen oder Bedürfnisse individueller Empfänger ausgerichtet. Bevor ein Empfänger dieses Dokuments auf der Grundlage der darin enthaltenen Informationen oder Empfehlungen handelt, sollte er abwägen, ob diese Entscheidung für seine individuellen Umstände passend ist und sollte folglich seine Anlageentscheidung unter Hinzuziehung eines unabhängigen fachlichen Beistandes treffen. Alle in dem vorliegenden Dokument aufgeführten Informationen stammen aus Quellen, die von der Helaba Invest für zuverlässig befunden wurden. Dennoch übernimmt die Helaba Invest keinerlei Garantie für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit und übernimmt keine Haftung für allfällige Schäden, die direkt oder indirekt mit den vorliegenden Informationen zusammenhängen. Die Vervielfältigung, Verteilung oder Veröffentlichung der Unterlage oder auch nur in Teilen ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der Helaba Invest nicht gestattet. Mit der Entgegennahme dieser Unterlage erklären Sie sich mit den vorangegangenen Bestimmungen einverstanden. Damit Sie die LCR Fähigkeit Ihrer Fonds gegenüber Aufsichts- und Prüfungsbehörden nachweisen können, werden wir die LCR Fähigkeit Ihrer Fonds für Sie quartalsweise von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testieren lassen. Am Beispiel des LCR-Reports zeigt sich, dass die Helaba Invest regulatorische Anforderungen in kürzester Zeit implementieren und darstellen kann. Dazu bedarf es eines engen Kontaktes zu den Aufsichtsbehörden, Wirtschaftsprüfern und Verbänden. Selbstverständlich wurde der LCRReport unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben entwickelt. Für Fragen und Anmerkungen stehen Ihnen die Mitarbeiter des gesetzlichen Meldewesens unter unserer Hotline (069) 299 70 167 oder per Email unter [email protected] sowie Ihre bewährten Ansprechpartner bei der Helaba Invest gerne Rede und Antwort. Es grüßt Sie herzlichst, Ihr
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