Sonderausgabe Newsletter Meldewesen 2015 - Helaba

®
Institutional HI -Lights
Trends und Neuigkeiten von der Helaba Invest
Sonderausgabe Meldewesen Newsletter zur Liquidity Coverage Ratio
Liquiditätsquote im Blick behalten – Liquidity Coverage Ratio
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
stellen Sie sich vor, Sie benötigen kurzfristig Liquidität für eine Anschaffung und Ihr Kreditinstitut
kann Ihnen diese zeitweilig nicht zur Verfügung stellen. Im Zuge der Finanzkrise, die 2007 ihren
Anfang nahm, wurden unter dem Stichwort Basel III zahlreiche aufsichtsrechtliche Vorschriften
erlassen und eingeführt. Nicht zuletzt weil die Auswirkungen der Finanzkrise auch eine
Liquiditätskrise nach sich zogen, hat der Baseler Ausschuss eine Mindestliquiditätsquote (LCR) zur
Bewertung des kurzfristigen Liquiditätsrisikos von Kreditinstituten eingeführt.
Dabei ist die LCR das Verhältnis des Bestandes an erstklassigen Aktiva zum gesamten
Nettoabfluss der kommenden 30 Tage.
Karsten Quente
Abteilungsleiter Reporting
Tel.: 069/29970-680
[email protected]
Konkret soll damit sichergestellt werden, dass die Banken jederzeit über einen angemessenen
Bestand an lastenfreien, erstklassigen liquiden Aktiva (HQLA) verfügen, die ohne weiteres sofort
„flüssig“ gemacht werden kann.
Die zu erfüllende Liquiditätsdeckungsquote wird schrittweise bis zum 01.01.2018 angehoben und
ist spätestens 2018 zu 100% zu erfüllen.
Einführung der Kennziffer - „Phasing-in“
Abb. 1: Schrittweise Erhöhung der LCR Quote
Etriz Rassa
Reporting
Spezialist Gesetzliches
Meldewesen
Tel.: 069/29970-285
[email protected]
Anrechnung von Fonds in die LCR Quote eines Kreditinstitutes
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Spezialfonds, als Bestandteil der liquiden
Aktiva, in die LCR Quote des Kreditinstitutes eingerechnet werden. Hierzu gibt es strenge
Anforderungen, die die Assets im Fonds erfüllen müssen.
Klassifizierungsprozess von Wertpapieren gemäß LCR
Gemäß der Delegierte Verordnung sind nur ausgewählte liquide Aktiva für den Liquiditätspuffer
LCR zulässig. Die Einstufung der Assets erfolgt in sog. Aktiva Stufen. So werden beispielsweise
Unternehmensanleihen i. d. R. in Level 2, Covered Bonds in Level 1 oder Level 2 eingeordnet.
Prinzipiell werden alle Kriterien, die für eine Anrechnung eines Wertpapiers in die LCR-Quote
notwendig sind, im Bestand geprüft und anschließend anhand der Ausprägung klassifiziert.
Die Ermittlung und Klassifizierung der High Quality Liquid Assets (HQLA) erfolgt dabei
grundsätzlich in drei Schritten:
1.
Ermittlung der Anrechenbarkeit: Überprüfung allgemeiner Anforderungen und
Klassifizierung der Bestände als anrechenbar / nicht anrechenbar,
2.
Klassifizierung der liquiden Aktiva Stufe,
3.
Ermittlung des Mindestabschlags (Haircut).
Abb. 2: Schaubild – Beispiel Klassifizierung von Wertpapieren
Nachdem die Assets klassifiziert wurden, erfolgt zu guter Letzt ein Haircut auf den
Anrechnungsbetrag:
a.
0% bei Münzen und Banknoten sowie Risikopositionen gegenüber den Zentralbanken,
b.
5% bei Aktiva der Stufe 1, ausgenommen gedeckte Schuldverschreibungen äußerst
hoher Qualität,
c.
12% bei gedeckten Schuldverschreibungen äußerst hoher Qualität,
d.
20% bei Aktiva der Stufe 2A,
e.
30% bei Verbriefungen der Stufe 2B, die durch die Unterkategorien von Aktiva gemäß
Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe g Ziffern i, ii und iv besichert sind,
f.
35% bei gedeckten Schuldverschreibungen der Stufe 2B,
g.
40% bei Verbriefungen der Stufe 2B, die durch die Unterkategorien von Aktiva gemäß
Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe g Ziffern iii und v besichert sind,
h.
55% bei Unternehmensschuldverschreibungen der Stufe 2B und Aktien
Unterstützung der Helaba Invest - LCR-Report
Die Helaba Invest stellt für Fonds, die LCR-konform geführt werden, einen LCR-Report in Form
einer Excel-Auswertung zur Verfügung. Dies ermöglicht Ihnen eine effiziente Weiterverarbeitung
der Daten sowie ggf. individuelle Analysen. Analog zu den bestehenden aufsichtsrechtlichen
Reports wird der Bericht ebenfalls monatlich zur Verfügung gestellt.
Er setzt sich aus einer Übersicht der klassifizierten Bestände (Deckblatt) sowie einer detaillierten
Nachvollzugsliste zusammen. Dem Deckblatt ist auf einem Blick zu entnehmen, ob der zu
prüfende Fonds die Liquiditätsanforderungen erfüllt (s. Abb. 3). Mit der Nachvollzugsliste lässt
sich bei Bedarf die Zuordnung jedes einzelnen Assets im Fondsbestand kontrollieren. Darüber
hinaus erhalten Sie im Nachvollzug zu jedem Wertpapier einen Verweis auf den Artikel in der
Delegierte Verordnung (EU).
Abb. 3: LCR Report (Deckblatt)
Testierung / Nachweis der LCR Fähigkeit
Helaba Invest
Kapitalanlagegesellschaft mbH
JUNGHOF
Junghofstr. 24
60311 Frankfurt
Tel: 069 / 29970-0
Fax: 069 / 29970-630
Email: [email protected]
Internet: www.helaba-invest.de
Dieses Dokument wurde von der Helaba Invest mit größter
Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es
dient ausschließlich zu Informationszwecken für
professionelle Anleger gem. § 1 Abs. 19 Nr. 32 KAGB bzw.
professionelle Kunden gem. § 31 a Abs. 2 WpHG und ist
nicht auf die speziellen Anlageziele, Finanzsituationen oder
Bedürfnisse individueller Empfänger ausgerichtet. Bevor
ein Empfänger dieses Dokuments auf der Grundlage der
darin enthaltenen Informationen oder Empfehlungen
handelt, sollte er abwägen, ob diese Entscheidung für
seine individuellen Umstände passend ist und sollte
folglich seine Anlageentscheidung unter Hinzuziehung
eines unabhängigen fachlichen Beistandes treffen.
Alle in dem vorliegenden Dokument aufgeführten
Informationen stammen aus Quellen, die von der Helaba
Invest für zuverlässig befunden wurden. Dennoch
übernimmt die Helaba Invest keinerlei Garantie für deren
Richtigkeit oder Vollständigkeit und übernimmt keine
Haftung für allfällige Schäden, die direkt oder indirekt mit
den vorliegenden Informationen zusammenhängen.
Die Vervielfältigung, Verteilung oder Veröffentlichung der
Unterlage oder auch nur in Teilen ist ohne ausdrückliche
vorherige schriftliche Zustimmung der Helaba Invest nicht
gestattet.
Mit der Entgegennahme dieser Unterlage erklären Sie sich
mit den vorangegangenen Bestimmungen einverstanden.
Damit Sie die LCR Fähigkeit Ihrer Fonds gegenüber Aufsichts- und Prüfungsbehörden nachweisen
können, werden wir die LCR Fähigkeit Ihrer Fonds für Sie quartalsweise von einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testieren lassen.
Am Beispiel des LCR-Reports zeigt sich, dass die Helaba Invest regulatorische Anforderungen in
kürzester Zeit implementieren und darstellen kann. Dazu bedarf es eines engen Kontaktes zu den
Aufsichtsbehörden, Wirtschaftsprüfern und Verbänden. Selbstverständlich wurde der LCRReport unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben entwickelt.
Für Fragen und Anmerkungen stehen Ihnen die Mitarbeiter des gesetzlichen Meldewesens unter
unserer Hotline (069) 299 70 167 oder per Email unter [email protected] sowie Ihre bewährten Ansprechpartner bei der Helaba Invest gerne Rede und Antwort.
Es grüßt Sie herzlichst, Ihr