Kindertagesstätten Finanzierung in Thüringen Rund 86.000 Kinder besuchen derzeit Kindertagesstätten Einrichtungen in Thüringen. Die Gesamtkosten belaufen sich dabei auf rund 605 Millionen EUR. Ein Kita-Platz kostet somit durchschnittlich etwas mehr als 7.000 EUR im Jahr. Die Kosten teilen sich Eltern, Kommunen und das Land. Das Land zahlt 188 Millionen EUR besondere Finanzzuweisungen. Diese werden zweckgebunden ausgezahlt und zwar pro besetzten Platz für die 1 bis 3 jährigen. Für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren erfolgt die Auszahlung pro gemeldeten Kind an die Wohnsitzgemeinde. Weitere 125 Millionen EUR werden steuerkraftabhängig über die Schlüsselzuweisungen gezahlt. Dabei kommt zusätzlich zur Wirkung, dass Kinder unter 6 Jahren zusätzlich als 4,5 Einwohner angerechnet werden. Dies entspricht einem rechnerischen Betrag von rund 2.200 EUR im Jahr. Hinzu kommen noch 17 Mio. EUR Investitionspauschale für den Kita-Bereich (1.000 EUR pro Neugeborenes) Insgesamt zahlt also das Land 330 Mio. EUR. Die Elternbeiträge summieren sich auf fast 92 Mio. EUR. Das sind fast 1.100 EUR pro Platz und Kind im Jahr. Die Eltern tragen somit durchschnittlich 15 Prozent der Gesamtkosten. Jedoch muss dabei berücksichtigt werden, dass rund 20 Mio. EUR an Elternbeiträge von den Jugendämtern getragen werden müssen. Die Kommunen finanzieren die Kindertagesstätten mit 183 Mio. EUR, unter Berücksichtigung der 20 Mio. EUR Übernahme der Elternbeiträge durch die Jugendämtern beträgt die kommunale Kostenbeteiligung 203 Mio. EUR. (Quelle: DS 6/571 vom 5. Mai 2015) Rot-Rot-Grün plant ab 2016 folgende Veränderungen: Die Fallpauschalen (besondere Finanzzuweisungen) für die Kinder unter 3 Jahre steigt von 270 EUR auf mindestens 280 EUR pro Monat, für die Kinder zwischen 3 und 6 Jahren steigt von 130 EUR auf 140 EUR pro Monat (Gesamtkosten steigen von 188 Mio. EUR auf 220 Mio. EUR im Jahr, dieses Geld wird aus der Schlüsselmasse entnommen). Bei der Berechnung der allgemeinen Schlüsselzuweisungen wurden bisher die Kinder unter 6 Jahre mit 4,5 Einwohnern berücksichtigt. Dieser Faktor soll auf 7,2 Einwohner erhöht werden. Über die Schlüsselzuweisungen erhalten somit die Gemeinden bisher für jedes Kind unter 6 Jahre rund 2.250 EUR im Jahr als allgemeine Zuweisungen (ohne Zweckbindung). Dieser Betrag steigt nunmehr ab 2016 auf rund 3.600 EUR). Noch nicht abschließend ist geklärt, ob die bisher in den Schlüsselzuweisungen enthaltenen Anteile für die Kita-Finanzierung (bisher ca. 125 Mio. EUR für Gemeinden und Landkreise) künftig als „besondere Schlüsselzuweisung“ zweckgebunden für den Kita-Bereich ausgereicht werden sollen (rund 90 Mio. EUR für Gemeinden, rund 15 Mio. für die Landkreise, die restlichen 20 Mio. EUR werden den besonderen Finanzzuweisungen zugeführt). DIE LINKE will im Interesse der Transparenz diese gesonderte Ausweisung der Mittel.
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